Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1648 IV 30
1648 IV 30
Donnerstag Donnerstags, 30. huius, referirn wir ad Caesarem,
1. waßgestalt wir bei denn Schweden anmahnen lassen, sich wegen subscrip-
tion des § ’Tandem omnes‘ zu erclären, 2. daß die Churmaintzischen ein pro-
iect der protestierenden super puncto executionis et assecurationis communi-
cirt , waß darüber mit dennselben gehandlet, 3. daß dessentwegen die catholi-
schen erfordert, auch mit dem § ’Tandem‘ erinnerung geschehen, 4. gleiches
mit denn Chursäxischen und Brandenburgischen vorgenommen worden, 5.
wie es mit der Marpurgischen succession und Casselischen indemnitet her-
gangen [ 2041 ].
Eodem nachmittag haben Dr. Leüber, Chursäxischer, und Wesembecius,
Churbrandenburgischer abgesandte, unß angezeigt, wie daß sie nit under-
lassen , mit den protestierenden wegen deß § ’Tandem omnes‘ ze reden, es
wolle aber fast für das beste mittel gehalten werden, daß man darvon in denn
reichsräthen handlen und zumaln auch den punctum satisfactionis militiae
vor die handt nemmen thete. Sie zweiffleten nit, die ständt alle sich vor Ihr
Maiestät erclären würden. Wie dann er, Dr. Leüber, von seinem gnedigsten
herrn außtruklich bevelcht wer, denn gesambten ständen, auch denn Schwe-
den selbst anzuzeigen, daß, nachdem die Böheimischen rebellen Ihrer Chur-
fürstlichen Durchlaucht vatterlichen warnungen nit gefolgt, sie auch anietzt,
umb derselben willen den bluettigen krieg in Teutschlandt ze continuirn,
keiner billicheit gmäß finde noch erachten könde, das Ihr Kayserliche Maie-
stät derentwegen umb mehrers, als sie sich beraits erclärt, angefochten wer-
den solle. Er hette deßwegen denn Saxen Aldenburgischen, Weimarischen
und Coburgischen auß empfangnem bevelch also beweglich zugesprochen,
daß sie sich gwißlich von Seiner Churfürstlichen Durchlaucht meinung nit
absöndern werden. Der Churbrandenburgische zeigte auch an, daß sein
gnedigster herr sich auch darmit conformirn thue. Also wurden wir deß
churfürstenraths sambtlichen und einhelligen schluss versichert sein und
ohn allen zweifel im fürsten- und stättrath die maiora vor unß haben. Er-
suechten unß demnach, wir wolten verfüegung thuen, daß die consultation
durch die reichsräthe angestellt werden möchten.
Nos, bedankhten unß ihrer übernommner müehwaltung, könden aber
unserstheils nit einwilligen, daß berüertter paragraphus ad deliberandum
in die consilia ordinum geben werde, dann Ihr Kayserliche Maiestät sich
nit versehen, daß von jemanden daßjenige, waß sie in sachen ihre erb-
landen betreffend verordnen, weiter in disputat gezogen werden soll.
So hab es auch mit dem puncto militiae ein solche bewandtnus, daß der
bei noch obschwebender unrichtigkheit unterschiedlicher fridenspuncten
vor erfolgtem schluss fücglich nit tractirt werden köndte. Der best und
kürtziste weeg seye, daß die protestierenden stände denn Schweden an-
zeigten , daß sie nit gestatten köndten, den krieg wegen solcher rebellanten,
mit wölchen daß reich zumaln nichts ze thuen, lenger ze continuirn. Uff sol-
chen fahl werden sich die Schweden baldt eines andern besinnen. Illi, lassens
dabei bleiben, seyen erbiettig, selbst zu inen ze gehen und inen beweglich
zuzesprechen. Sonsten aber, wann dise sachen ad consilia kommen, so hette
Dr. Leüber von seim gnedigsten herrn bevelch, sich auch dabei einzefinden
und daßjenig ze votirn, waß er da droben angezeigt.
Eodem ist herr graf von Lamberg bei Oxenstirn gewesen, weren aber nur
curialia passirt worden.
1. waßgestalt wir bei denn Schweden anmahnen lassen, sich wegen subscrip-
tion des § ’Tandem omnes‘ zu erclären, 2. daß die Churmaintzischen ein pro-
iect der protestierenden super puncto executionis et assecurationis communi-
cirt , waß darüber mit dennselben gehandlet, 3. daß dessentwegen die catholi-
schen erfordert, auch mit dem § ’Tandem‘ erinnerung geschehen, 4. gleiches
mit denn Chursäxischen und Brandenburgischen vorgenommen worden, 5.
wie es mit der Marpurgischen succession und Casselischen indemnitet her-
gangen [ 2041 ].
Eodem nachmittag haben Dr. Leüber, Chursäxischer, und Wesembecius,
Churbrandenburgischer abgesandte, unß angezeigt, wie daß sie nit under-
lassen , mit den protestierenden wegen deß § ’Tandem omnes‘ ze reden, es
wolle aber fast für das beste mittel gehalten werden, daß man darvon in denn
reichsräthen handlen und zumaln auch den punctum satisfactionis militiae
vor die handt nemmen thete. Sie zweiffleten nit, die ständt alle sich vor Ihr
Maiestät erclären würden. Wie dann er, Dr. Leüber, von seinem gnedigsten
herrn außtruklich bevelcht wer, denn gesambten ständen, auch denn Schwe-
den selbst anzuzeigen, daß, nachdem die Böheimischen rebellen Ihrer Chur-
fürstlichen Durchlaucht vatterlichen warnungen nit gefolgt, sie auch anietzt,
umb derselben willen den bluettigen krieg in Teutschlandt ze continuirn,
keiner billicheit gmäß finde noch erachten könde, das Ihr Kayserliche Maie-
stät derentwegen umb mehrers, als sie sich beraits erclärt, angefochten wer-
den solle. Er hette deßwegen denn Saxen Aldenburgischen, Weimarischen
und Coburgischen auß empfangnem bevelch also beweglich zugesprochen,
daß sie sich gwißlich von Seiner Churfürstlichen Durchlaucht meinung nit
absöndern werden. Der Churbrandenburgische zeigte auch an, daß sein
gnedigster herr sich auch darmit conformirn thue. Also wurden wir deß
churfürstenraths sambtlichen und einhelligen schluss versichert sein und
ohn allen zweifel im fürsten- und stättrath die maiora vor unß haben. Er-
suechten unß demnach, wir wolten verfüegung thuen, daß die consultation
durch die reichsräthe angestellt werden möchten.
Nos, bedankhten unß ihrer übernommner müehwaltung, könden aber
unserstheils nit einwilligen, daß berüertter paragraphus ad deliberandum
in die consilia ordinum geben werde, dann Ihr Kayserliche Maiestät sich
nit versehen, daß von jemanden daßjenige, waß sie in sachen ihre erb-
landen betreffend verordnen, weiter in disputat gezogen werden soll.
So hab es auch mit dem puncto militiae ein solche bewandtnus, daß der
bei noch obschwebender unrichtigkheit unterschiedlicher fridenspuncten
vor erfolgtem schluss fücglich nit tractirt werden köndte. Der best und
kürtziste weeg seye, daß die protestierenden stände denn Schweden an-
zeigten , daß sie nit gestatten köndten, den krieg wegen solcher rebellanten,
mit wölchen daß reich zumaln nichts ze thuen, lenger ze continuirn. Uff sol-
chen fahl werden sich die Schweden baldt eines andern besinnen. Illi, lassens
dabei bleiben, seyen erbiettig, selbst zu inen ze gehen und inen beweglich
zuzesprechen. Sonsten aber, wann dise sachen ad consilia kommen, so hette
Dr. Leüber von seim gnedigsten herrn bevelch, sich auch dabei einzefinden
und daßjenig ze votirn, waß er da droben angezeigt.
Eodem ist herr graf von Lamberg bei Oxenstirn gewesen, weren aber nur
curialia passirt worden.