Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1648 IV 24
1648 IV 24
Freitag
Freytags, 24. huius, a prandio seindt die Churmaintz-
und Bayerischen ad dominum a Lamberg erfordert und dennselben noch-
maln von unß sambtlich, waß Ihr Kayserlicher Maiestät meinung in bee-
den vorgehenden bevelchen wer, außfüerlich vorgehalten und, weiln ihre
gnedigste herrn principales Ihr Maiestät versichert, daß deroselben ein
mehrers nit zugemuettet werden solte, als waß im getrukhten instrumento
begriffen, begehrt, daß sie unß in disem particular assistirn wolten, weiln ja
es ohnedaß an deme, daß im instrumento nichts mehr übrig, als allein die
amnestia in erblanden und die Pfaltzische sach, ohn wölche beede puncten
aber kein fridt geschlossen werden köndte. Wir haben inen auch auß disen
beeden bevelchen die passus decretorios selbst vorgelesen, damit sie nit
vermeinten, es weren nun gesuechte praetextus oder stüende ein anders in
unser macht. Illi erbotten sich, hiebei daß ihrig ze thuen, patten aber da-
nebens , wann unß noch einig temperament einzewilligen vorbehalten, inen
darvon vertrawliche communication ze thuen. Wir haben inen aber be-
theürlich angedeüttet, daß Ihr Maiestät durchauß nichts nachgeben wolten,
sondern praecise bei vorigem, im trukhten instrumento eingebrachten auff-
satz verbleiben. Es sei nur ein vergeblicher auffhalt, daß man weiter in unß
setzen wolt. Eintweder sei denn Schweden ernst, frid ze machen, oder nit.
Priori casu könden sie einmal kein rechtmessige ursach vorwenden, warumb
sie ein und andern puncten unterschreiben solten, weil man inen ja ihre
satisfaction unterschriben, und haben sie auch keinen abfall der soldaten
mehr zu besorgen, weil der fridenschluss ohnedas die exauctoration auff sich
tragt. Secundo casu werde eben durch ihr verweigerung clar am tag ligen,
daß sie kein friden wollen. Also werde vergeblich sein, lenger mit inen
ze tractirn.
Nach abschied diser churfürstlichen gsandten haben wir die Saxen Alden-
burgischen , Weimarischen und Braunschweigischen erfordert, inen gleicher-
gestalt mit umbständen Ihrer Maiestät resolution vorgehalten, sie auch er-
mahnt , nachdem gleichwol die protestierenden in communi et particulari
nunmehr alle satisfaction hetten, daß sie nit allein vor sich Ihr Maiestät bei
disen puncten ferners nit zusetzen, sondern auch die Schweden dahien dis-
poniren wolten, unsern auffsatz ohne ferner disputat ze underschreiben. Zu
wölchem ende wir die gantze materiam amnestiae mit einverleibung der
Pfaltzischen sach und § ’Tandem omnes‘ umbschreiben und ad subscriben-
dum vorlegen wolten. Wir seyend auch erbiettig, zumaln all andere biß daher
verglichne materias mit ze underschreiben und also dem gantzen werkh zum
ende ze helffen. Illi beschwehrten sich, so absolutam negatiuam an die Schwe-
den ze bringen. Nos, es bederffte dißortts keiner müeh, dann wir hettens
denn Schweden schon angezeigt, es stehe allein an deme, daß sie sich mit
zumuettung vergeblichen tractirens nit auffhalten, dann wir köndten und
derfften unsere bevelch nit überschreitten. Ihr Maiestät hetten auch gwisse
nachricht, daß denn Schweden vom ihrem königlichen hof bevelch zu-
kommen wer, Ihr Maiestät dißortts ein mehrers nit zuzemuetten. Illi, hetten
dergleichen nit vernommen, sondern wol daß contrarium, sie wurden ett-
lich gradus proponirn. Nos, es bederff keines gradus. Von Ihr Kayserlicher
Maiestät sei schon der ultimus gradus resolvirt, dabei müeßte es bleiben.
Wann die Schweden frid machen wolten, so sollen sie billich die subscription
nit difficultirn. Wann sie aber diß nit theten, so wer clar am tag, daß sie unß
nur ludificirten und dem werkh nimmer zum end helffen wolten. Demnach,
wann die protestierenden selbst auß dem krieg sein wolten, so sei kein ander
mittel, als daß sie denn Schweden ihre tergiversationes benemmen und sie
zum unterschreiben behandlen theten. Wir sagten semel pro semper, daß wir
nichts weiters ze thuen bevelcht weren, dabei wir auch verbleiben müeßten,
es gehe, wie es wolle. Ita dimissi.
und Bayerischen ad dominum a Lamberg erfordert und dennselben noch-
maln von unß sambtlich, waß Ihr Kayserlicher Maiestät meinung in bee-
den vorgehenden bevelchen wer, außfüerlich vorgehalten und, weiln ihre
gnedigste herrn principales Ihr Maiestät versichert, daß deroselben ein
mehrers nit zugemuettet werden solte, als waß im getrukhten instrumento
begriffen, begehrt, daß sie unß in disem particular assistirn wolten, weiln ja
es ohnedaß an deme, daß im instrumento nichts mehr übrig, als allein die
amnestia in erblanden und die Pfaltzische sach, ohn wölche beede puncten
aber kein fridt geschlossen werden köndte. Wir haben inen auch auß disen
beeden bevelchen die passus decretorios selbst vorgelesen, damit sie nit
vermeinten, es weren nun gesuechte praetextus oder stüende ein anders in
unser macht. Illi erbotten sich, hiebei daß ihrig ze thuen, patten aber da-
nebens , wann unß noch einig temperament einzewilligen vorbehalten, inen
darvon vertrawliche communication ze thuen. Wir haben inen aber be-
theürlich angedeüttet, daß Ihr Maiestät durchauß nichts nachgeben wolten,
sondern praecise bei vorigem, im trukhten instrumento eingebrachten auff-
satz verbleiben. Es sei nur ein vergeblicher auffhalt, daß man weiter in unß
setzen wolt. Eintweder sei denn Schweden ernst, frid ze machen, oder nit.
Priori casu könden sie einmal kein rechtmessige ursach vorwenden, warumb
sie ein und andern puncten unterschreiben solten, weil man inen ja ihre
satisfaction unterschriben, und haben sie auch keinen abfall der soldaten
mehr zu besorgen, weil der fridenschluss ohnedas die exauctoration auff sich
tragt. Secundo casu werde eben durch ihr verweigerung clar am tag ligen,
daß sie kein friden wollen. Also werde vergeblich sein, lenger mit inen
ze tractirn.
Nach abschied diser churfürstlichen gsandten haben wir die Saxen Alden-
burgischen , Weimarischen und Braunschweigischen erfordert, inen gleicher-
gestalt mit umbständen Ihrer Maiestät resolution vorgehalten, sie auch er-
mahnt , nachdem gleichwol die protestierenden in communi et particulari
nunmehr alle satisfaction hetten, daß sie nit allein vor sich Ihr Maiestät bei
disen puncten ferners nit zusetzen, sondern auch die Schweden dahien dis-
poniren wolten, unsern auffsatz ohne ferner disputat ze underschreiben. Zu
wölchem ende wir die gantze materiam amnestiae mit einverleibung der
Pfaltzischen sach und § ’Tandem omnes‘ umbschreiben und ad subscriben-
dum vorlegen wolten. Wir seyend auch erbiettig, zumaln all andere biß daher
verglichne materias mit ze underschreiben und also dem gantzen werkh zum
ende ze helffen. Illi beschwehrten sich, so absolutam negatiuam an die Schwe-
den ze bringen. Nos, es bederffte dißortts keiner müeh, dann wir hettens
denn Schweden schon angezeigt, es stehe allein an deme, daß sie sich mit
zumuettung vergeblichen tractirens nit auffhalten, dann wir köndten und
derfften unsere bevelch nit überschreitten. Ihr Maiestät hetten auch gwisse
nachricht, daß denn Schweden vom ihrem königlichen hof bevelch zu-
kommen wer, Ihr Maiestät dißortts ein mehrers nit zuzemuetten. Illi, hetten
dergleichen nit vernommen, sondern wol daß contrarium, sie wurden ett-
lich gradus proponirn. Nos, es bederff keines gradus. Von Ihr Kayserlicher
Maiestät sei schon der ultimus gradus resolvirt, dabei müeßte es bleiben.
Wann die Schweden frid machen wolten, so sollen sie billich die subscription
nit difficultirn. Wann sie aber diß nit theten, so wer clar am tag, daß sie unß
nur ludificirten und dem werkh nimmer zum end helffen wolten. Demnach,
wann die protestierenden selbst auß dem krieg sein wolten, so sei kein ander
mittel, als daß sie denn Schweden ihre tergiversationes benemmen und sie
zum unterschreiben behandlen theten. Wir sagten semel pro semper, daß wir
nichts weiters ze thuen bevelcht weren, dabei wir auch verbleiben müeßten,
es gehe, wie es wolle. Ita dimissi.