Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1648 III 31
1648 III 31
Dienstag –
IV 2
Donnerstag
Und seyend also dinstags, den
letsten huius, zu inen gefahren, haben unß auch zu abhandlung der Casseli-
schen sach erbiettig gemacht. Weil sie aber praecise alles eingewilligt haben
wolten, so im Cassellischen memorial begriffen, und keineswegs zugeben wol-
ten , daß die bezahlung der 600 000 thaler auff Brandenburg, Pfaltz Newen-
burg und Ostfrießlandt mit außgetheilt werden solte, also ist nichts verrichtet
worden; dann ob sie wol zu denn Casselischen abgetretten, so haben sie
doch nichts anders zurukhgebracht, als daß selbe prioribus inhaerirn theten,
daher vor dißmal nichts ze handlen sein köndt. Solches haben wir den Chur-
maintz -, Cöln- und Fuldaschen wie auch, waß Marpurg antrifft, den Darmb-
stettischen angezeigt. Und weiln auch dise uff ihren erclärungen bestanden,
allein daß die Darmbstettischen sich entlich erbotten, daß man alle dißortts in
streitt gezogne güetter in zween gleiche theil abtheilen solte, dabei herr
landtgraf zu Darmbstatt auch die zöll in solche aequas partes kommen lassen
wolte, so aber die Schweden nit annemmen wolten, sondern stetigs auff das-
jenig getrungen, wessen sich herr graf von Trautmansdorff etwan per dis-
cursum vernemmen hette lassen, darüber iedoch niemaln einig proiect ver-
faßt worden, so haben wir entlich unsern abschied genommen.
Nachdem nun disen nachmittag die Saxen Aldenburgischen und Braun-
schweigischen mit denn Churmaintzischen und Cölnischen der satisfaction
halber in conversation gerathen, folgendts die Churbayerischen sich auch der
sachen angenommen und ermeldte Maintzische und Cölnische dahien zu
bereden underfangen, daß der churfürst von Brandenburg von mithelff-
licher bezahlung der 600 000 thaler, mit wolcher summa nun die Casselischen
zefriden und gegen deren bezahlung alle innhabende plätz abzetretten er-
biettig weren, eximirt werden möchten, solches auch von denn Churbayeri-
schen an unß gebracht worden, haben wir die Churmaintzischen, Cölnischen
und Fuldaschen mittwochs, 1. Aprilis nachmittag hora secunda vor unß erfor-
dert und von inen zu vernemmen begehrt, ob sie dessen also anred- und
bekandtlich weren. Dann wir hetten zwar von Ihr Kayserlicher Maiestät den
bevelch, daß wir in bezahlung diser summa, sovil immer muglich, dahien
sehen solten, damit dieselbe nit einzig uff die stiffter gelegt werden, wölches
dann auch die ursach geweßt, das wir unß bißher so starkh opponirt, es auch
noch ferners thuen wurden, wann sie aber selbst dergleichen exemption
nachgeben wolten, so köndten wir es wol geschehen lassen. Und dieweil die
Churbrandenburgischen benebens andeüttung gethan, daß wegen der Mar-
purgischen succession nit allein von unß Kayserlichen, sondern auch von
denn gesambten ständen selbst ein beweglich schreiben an herrn landtgrafen
Georgen zu Darmbstatt abgelassen und Sein Fürstliche Gnaden ermahnt
werden solte, durch die ihrige nach Cassel abgeordnete allen fleiß anzewen-
den , darmit dise streittigkheit verglichen werde, angesehen allhie nichts
fruchtbarlichs zu erhalten, auch die Casselischen kein ferner iudicium oder
außtrag in der sachen leiden, sondern einmal ihre intention auxilio coronarum
durchtrukhen wolte, so begehrten wir ebenmässig zu vernemmen, ob sie
auch darzu consentirten. Illi, es wer inen von denn Churbayerischen auch
dergleichen relation beschehen, und sovil erstlich die summ der 600 000
thaler betreffen thet, köndten sie wol geschehen lassen, daß es darbei ver-
bleibe , doch daß die bezahlung uff alle contribuenten gelegt werde. Solte es
aber allein an Churbrandenburg hafften, liessen sie dahiengestellt sein, daß
wir umb befürderung deß fridens darein bewilligen und solches, so guett
müglich, negocirn möchten. Zweifflen auch nit, ihre gnedigste und gnedige
herrn principales solches gnembhalten und darmit wol zefriden sein werden.
Doch hofften sie, man werde sie umb so vil in bezahlung der Schwedischen
militiae entheben. Daß man aber umb solcher summa willen landt und leutt in
pfandtschafftsweise zurukhlassen solte, darein köndten sie einmal nit willigen,
sondern in euentum solte man geisel vorschlagen. Wann aber die Hessen
Casselischen ein oder andern platz zu versicherung und biß die völlig bezah-
lung erfolgt wer, innbehalten wolte, darauffweren sie zwar nit instruirt, ver-
meinten doch, wann wir, Kayserliche, in überlassung eines oder höchst
zweyer plätzen mit gwissen conditionibus einwilligen wolten, daß es bei
ihren herrn principaln kein sonder bedenkhens haben werde. Waß die Mar-
purgische succession belangte, da hetten sie bedenkhens, daß im namen der
ständen geschriben werden solle, vermeinten aber, wann wir solches über
unß nemmen wolten, daß es der sachen nit undienstlich sein wurde.
Gleich auff abtritt diser catholischen gsandten haben sich die obbemeldte
Saxen Aldenburgischen und Braunschweigischen bei unß eingestellt und an-
gezeigt , wie daß sie mit denn Schweden die sachen dahien gerichtet, daß die
Casselische satisfaction einzig und vordrist tractirt, auch disen abendt so
weit mit unß zu papyr gesetzt, damit die morndrigen tags bei erfolgender
conferentz unterschrieben werden möcht. Wegen der Marpurgischen suc-
cession wolten sie hernach auch sehen, wie der sachen zu thuen, hielten aber
zugleich für guett, daß wir etwan ein ermahnungschreiben an herrn landt-
grafen Georgen abgehen lassen wolten. Wir haben unß alsogleich zusamen-
gesetzt und unß deß concepts so weit verglichen, waß die amnestiam, abbtei
Hirschfelden
und die 4 Schaumburgische ämbter anlangt; die 600 000 thaler
betreffend, haben sie unß einen auffsatz noch disen abendt einzeschikhen er-
botten , darauß wir die intention recht ersehen köndten, dann es hetten die
Casselischen fast gar nit in dise formb verstehen wöllen. Sie wolten Chur-
brandenburg und Darmbstatt exempt, im übrigen mit dem einzug nichts zu
schaffen haben, sondern es müeßte autoritate Caesarea et ex pacto cum
coronis inito geschehen.
Es ist aber nit allein disen abendt, sondern auch nachgefolgten donnerstags
diser auffsatz außgebliben, weil die underhändler mit denn Schweden und
Casselischen nit eins werden könden. Wie dann herr graf von Wittgenstain
ebenmässig sich darwider bei unß beschwehrt, 1. daß die exemption deß
herrn churfürsten zu Brandenburg nit mit gnugsamer reputation und Sicher-
heit gedacht, 2. daß der Wedderawische grafenstandt auch darin gezogen
werden wolle, so ein lauttere unmüglicheit wer. Pette unß, daran ze sein, daß
der verschont werden möcht. Respondimus, daß unß der auffsatz noch nit
communicirt worden, die intention wer, daß Ihr Churfürstliche Durchlaucht
exempt bleiben solt, so wir auch nach nothuerfft zu versehen erbiettig. Von
dem grafenstandt aber wüßten wir nichts, müessten deß auffsatz erwartten
und sehen, wie alsdann der sachen ze thuen.
letsten huius, zu inen gefahren, haben unß auch zu abhandlung der Casseli-
schen sach erbiettig gemacht. Weil sie aber praecise alles eingewilligt haben
wolten, so im Cassellischen memorial begriffen, und keineswegs zugeben wol-
ten , daß die bezahlung der 600 000 thaler auff Brandenburg, Pfaltz Newen-
burg und Ostfrießlandt mit außgetheilt werden solte, also ist nichts verrichtet
worden; dann ob sie wol zu denn Casselischen abgetretten, so haben sie
doch nichts anders zurukhgebracht, als daß selbe prioribus inhaerirn theten,
daher vor dißmal nichts ze handlen sein köndt. Solches haben wir den Chur-
maintz -, Cöln- und Fuldaschen wie auch, waß Marpurg antrifft, den Darmb-
stettischen angezeigt. Und weiln auch dise uff ihren erclärungen bestanden,
allein daß die Darmbstettischen sich entlich erbotten, daß man alle dißortts in
streitt gezogne güetter in zween gleiche theil abtheilen solte, dabei herr
landtgraf zu Darmbstatt auch die zöll in solche aequas partes kommen lassen
wolte, so aber die Schweden nit annemmen wolten, sondern stetigs auff das-
jenig getrungen, wessen sich herr graf von Trautmansdorff etwan per dis-
cursum vernemmen hette lassen, darüber iedoch niemaln einig proiect ver-
faßt worden, so haben wir entlich unsern abschied genommen.
Nachdem nun disen nachmittag die Saxen Aldenburgischen und Braun-
schweigischen mit denn Churmaintzischen und Cölnischen der satisfaction
halber in conversation gerathen, folgendts die Churbayerischen sich auch der
sachen angenommen und ermeldte Maintzische und Cölnische dahien zu
bereden underfangen, daß der churfürst von Brandenburg von mithelff-
licher bezahlung der 600 000 thaler, mit wolcher summa nun die Casselischen
zefriden und gegen deren bezahlung alle innhabende plätz abzetretten er-
biettig weren, eximirt werden möchten, solches auch von denn Churbayeri-
schen an unß gebracht worden, haben wir die Churmaintzischen, Cölnischen
und Fuldaschen mittwochs, 1. Aprilis nachmittag hora secunda vor unß erfor-
dert und von inen zu vernemmen begehrt, ob sie dessen also anred- und
bekandtlich weren. Dann wir hetten zwar von Ihr Kayserlicher Maiestät den
bevelch, daß wir in bezahlung diser summa, sovil immer muglich, dahien
sehen solten, damit dieselbe nit einzig uff die stiffter gelegt werden, wölches
dann auch die ursach geweßt, das wir unß bißher so starkh opponirt, es auch
noch ferners thuen wurden, wann sie aber selbst dergleichen exemption
nachgeben wolten, so köndten wir es wol geschehen lassen. Und dieweil die
Churbrandenburgischen benebens andeüttung gethan, daß wegen der Mar-
purgischen succession nit allein von unß Kayserlichen, sondern auch von
denn gesambten ständen selbst ein beweglich schreiben an herrn landtgrafen
Georgen zu Darmbstatt abgelassen und Sein Fürstliche Gnaden ermahnt
werden solte, durch die ihrige nach Cassel abgeordnete allen fleiß anzewen-
den , darmit dise streittigkheit verglichen werde, angesehen allhie nichts
fruchtbarlichs zu erhalten, auch die Casselischen kein ferner iudicium oder
außtrag in der sachen leiden, sondern einmal ihre intention auxilio coronarum
durchtrukhen wolte, so begehrten wir ebenmässig zu vernemmen, ob sie
auch darzu consentirten. Illi, es wer inen von denn Churbayerischen auch
dergleichen relation beschehen, und sovil erstlich die summ der 600 000
thaler betreffen thet, köndten sie wol geschehen lassen, daß es darbei ver-
bleibe , doch daß die bezahlung uff alle contribuenten gelegt werde. Solte es
aber allein an Churbrandenburg hafften, liessen sie dahiengestellt sein, daß
wir umb befürderung deß fridens darein bewilligen und solches, so guett
müglich, negocirn möchten. Zweifflen auch nit, ihre gnedigste und gnedige
herrn principales solches gnembhalten und darmit wol zefriden sein werden.
Doch hofften sie, man werde sie umb so vil in bezahlung der Schwedischen
militiae entheben. Daß man aber umb solcher summa willen landt und leutt in
pfandtschafftsweise zurukhlassen solte, darein köndten sie einmal nit willigen,
sondern in euentum solte man geisel vorschlagen. Wann aber die Hessen
Casselischen ein oder andern platz zu versicherung und biß die völlig bezah-
lung erfolgt wer, innbehalten wolte, darauffweren sie zwar nit instruirt, ver-
meinten doch, wann wir, Kayserliche, in überlassung eines oder höchst
zweyer plätzen mit gwissen conditionibus einwilligen wolten, daß es bei
ihren herrn principaln kein sonder bedenkhens haben werde. Waß die Mar-
purgische succession belangte, da hetten sie bedenkhens, daß im namen der
ständen geschriben werden solle, vermeinten aber, wann wir solches über
unß nemmen wolten, daß es der sachen nit undienstlich sein wurde.
Gleich auff abtritt diser catholischen gsandten haben sich die obbemeldte
Saxen Aldenburgischen und Braunschweigischen bei unß eingestellt und an-
gezeigt , wie daß sie mit denn Schweden die sachen dahien gerichtet, daß die
Casselische satisfaction einzig und vordrist tractirt, auch disen abendt so
weit mit unß zu papyr gesetzt, damit die morndrigen tags bei erfolgender
conferentz unterschrieben werden möcht. Wegen der Marpurgischen suc-
cession wolten sie hernach auch sehen, wie der sachen zu thuen, hielten aber
zugleich für guett, daß wir etwan ein ermahnungschreiben an herrn landt-
grafen Georgen abgehen lassen wolten. Wir haben unß alsogleich zusamen-
gesetzt und unß deß concepts so weit verglichen, waß die amnestiam, abbtei
Hirschfelden
betreffend, haben sie unß einen auffsatz noch disen abendt einzeschikhen er-
botten , darauß wir die intention recht ersehen köndten, dann es hetten die
Casselischen fast gar nit in dise formb verstehen wöllen. Sie wolten Chur-
brandenburg und Darmbstatt exempt, im übrigen mit dem einzug nichts zu
schaffen haben, sondern es müeßte autoritate Caesarea et ex pacto cum
coronis inito geschehen.
Es ist aber nit allein disen abendt, sondern auch nachgefolgten donnerstags
diser auffsatz außgebliben, weil die underhändler mit denn Schweden und
Casselischen nit eins werden könden. Wie dann herr graf von Wittgenstain
ebenmässig sich darwider bei unß beschwehrt, 1. daß die exemption deß
herrn churfürsten zu Brandenburg nit mit gnugsamer reputation und Sicher-
heit gedacht, 2. daß der Wedderawische grafenstandt auch darin gezogen
werden wolle, so ein lauttere unmüglicheit wer. Pette unß, daran ze sein, daß
der verschont werden möcht. Respondimus, daß unß der auffsatz noch nit
communicirt worden, die intention wer, daß Ihr Churfürstliche Durchlaucht
exempt bleiben solt, so wir auch nach nothuerfft zu versehen erbiettig. Von
dem grafenstandt aber wüßten wir nichts, müessten deß auffsatz erwartten
und sehen, wie alsdann der sachen ze thuen.