Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1648 III 31

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1648 III 31
Dienstag IV 2 Donnerstag

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28 Und] am Rande: Caussa Cassellana tractatur.
Und seyend also dinstags, den
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letsten huius, zu inen gefahren, haben unß auch zu abhandlung der Casseli-
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schen sach erbiettig gemacht. Weil sie aber praecise alles eingewilligt haben
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wolten, so im Cassellischen memorial

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Cornelius Göbel.
begriffen, und keineswegs zugeben wol-
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ten , daß die bezahlung der 600 000 thaler auff Brandenburg, Pfaltz Newen-
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burg und Ostfrießlandt mit außgetheilt werden solte, also ist nichts verrichtet
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worden; dann ob sie wol zu denn Casselischen abgetretten, so haben sie
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doch nichts anders zurukhgebracht, als daß selbe prioribus inhaerirn theten,
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daher vor dißmal nichts ze handlen sein köndt. Solches haben wir den Chur-
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maintz -, Cöln- und Fuldaschen

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Cornelius Göbel.
wie auch, waß Marpurg antrifft, den Darmb-
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stettischen angezeigt. Und weiln auch dise uff ihren erclärungen bestanden,
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allein daß die Darmbstettischen sich entlich erbotten, daß man alle dißortts in
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streitt gezogne güetter in zween gleiche theil abtheilen solte, dabei herr

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landtgraf zu Darmbstatt auch die zöll in solche aequas partes kommen lassen
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wolte, so aber die Schweden nit annemmen wolten, sondern stetigs auff das-
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jenig getrungen, wessen sich herr graf von Trautmansdorff etwan per dis-
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cursum vernemmen hette lassen, darüber iedoch niemaln einig proiect ver-
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faßt worden, so haben wir entlich unsern abschied genommen.

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6 Nachdem] am Rande: Churbrandenburg will nichts zahlen an der Casselischen satis-
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faction .
Nachdem nun disen nachmittag die Saxen Aldenburgischen und Braun-
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schweigischen mit denn Churmaintzischen und Cölnischen der satisfaction
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halber in conversation gerathen, folgendts die Churbayerischen sich auch der
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sachen angenommen und ermeldte Maintzische und Cölnische dahien zu
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bereden underfangen, daß der churfürst von Brandenburg von mithelff-
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licher bezahlung der 600 000 thaler, mit wolcher summa nun die Casselischen
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zefriden und gegen deren bezahlung alle innhabende plätz abzetretten er-
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biettig weren, eximirt werden möchten, solches auch von denn Churbayeri-
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schen an unß gebracht worden, haben wir die Churmaintzischen, Cölnischen
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und Fuldaschen mittwochs, 1. Aprilis nachmittag hora secunda vor unß erfor-
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dert und von inen zu vernemmen begehrt, ob sie dessen also anred- und
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bekandtlich weren. Dann wir hetten zwar von Ihr Kayserlicher Maiestät den
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bevelch, daß wir in bezahlung diser summa, sovil immer muglich, dahien
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sehen solten, damit dieselbe nit einzig uff die stiffter gelegt werden, wölches
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dann auch die ursach geweßt, das wir unß bißher so starkh opponirt, es auch
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noch ferners thuen wurden, wann sie aber selbst dergleichen exemption
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nachgeben wolten, so köndten wir es wol geschehen lassen. Und dieweil die
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Churbrandenburgischen benebens andeüttung gethan, daß wegen der Mar-
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purgischen succession nit allein von unß Kayserlichen, sondern auch von
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denn gesambten ständen selbst ein beweglich schreiben an herrn landtgrafen
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Georgen zu Darmbstatt abgelassen und Sein Fürstliche Gnaden ermahnt
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werden solte, durch die ihrige nach Cassel abgeordnete allen fleiß anzewen-
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den , darmit dise streittigkheit verglichen werde, angesehen allhie nichts
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fruchtbarlichs zu erhalten, auch die Casselischen kein ferner iudicium oder
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außtrag in der sachen leiden, sondern einmal ihre intention auxilio coronarum
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durchtrukhen wolte, so begehrten wir ebenmässig zu vernemmen, ob sie
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auch darzu consentirten. Illi, es wer inen von denn Churbayerischen auch
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dergleichen relation beschehen, und sovil erstlich die summ der 600 000
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thaler betreffen thet, köndten sie wol geschehen lassen, daß es darbei ver-
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bleibe , doch daß die bezahlung uff alle contribuenten gelegt werde. Solte es
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aber allein an Churbrandenburg hafften, liessen sie dahiengestellt sein, daß
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wir umb befürderung deß fridens darein bewilligen und solches, so guett
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müglich, negocirn möchten. Zweifflen auch nit, ihre gnedigste und gnedige
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herrn principales solches gnembhalten und darmit wol zefriden sein werden.
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Doch hofften sie, man werde sie umb so vil in bezahlung der Schwedischen
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militiae entheben. Daß man aber umb solcher summa willen landt und leutt in
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pfandtschafftsweise zurukhlassen solte, darein köndten sie einmal nit willigen,

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sondern in euentum solte man geisel vorschlagen. Wann aber die Hessen
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Casselischen ein oder andern platz zu versicherung und biß die völlig bezah-
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lung erfolgt wer, innbehalten wolte, darauffweren sie zwar nit instruirt, ver-
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meinten doch, wann wir, Kayserliche, in überlassung eines oder höchst
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zweyer plätzen mit gwissen conditionibus einwilligen wolten, daß es bei
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ihren herrn principaln kein sonder bedenkhens haben werde. Waß die Mar-
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purgische succession belangte, da hetten sie bedenkhens, daß im namen der
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ständen geschriben werden solle, vermeinten aber, wann wir solches über
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unß nemmen wolten, daß es der sachen nit undienstlich sein wurde.

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Gleich auff abtritt diser catholischen gsandten haben sich die obbemeldte
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Saxen Aldenburgischen und Braunschweigischen bei unß eingestellt und an-
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gezeigt , wie daß sie mit denn Schweden die sachen dahien gerichtet, daß die
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Casselische satisfaction einzig und vordrist tractirt, auch disen abendt so
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weit mit unß zu papyr gesetzt, damit die morndrigen tags bei erfolgender
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conferentz unterschrieben werden möcht. Wegen der Marpurgischen suc-
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cession wolten sie hernach auch sehen, wie der sachen zu thuen, hielten aber
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zugleich für guett, daß wir etwan ein ermahnungschreiben an herrn landt-
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grafen Georgen abgehen lassen wolten. Wir haben unß alsogleich zusamen-
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gesetzt und unß deß concepts so weit verglichen, waß die amnestiam, abbtei
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Hirschfelden

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Die Reichabtei Hersfeld stand seit 1432 unter hessischem Erbschutz und kam mit der Reformation
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ganz unter hessischen Einfluß. Seit 1606 hatte sie Administratoren aus dem Hause Hessen-Kassel,
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die 1627 zeitweise durch Erzhg. Leopold Wilhelm verdrängt worden waren.
und die 4 Schaumburgische ämbter anlangt; die 600 000 thaler
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betreffend, haben sie unß einen auffsatz noch disen abendt einzeschikhen er-
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botten , darauß wir die intention recht ersehen köndten, dann es hetten die
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Casselischen fast gar nit in dise formb verstehen wöllen. Sie wolten Chur-
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brandenburg und Darmbstatt exempt, im übrigen mit dem einzug nichts zu
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schaffen haben, sondern es müeßte autoritate Caesarea et ex pacto cum
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coronis inito geschehen.

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Es ist aber nit allein disen abendt, sondern auch nachgefolgten donnerstags
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diser auffsatz außgebliben, weil die underhändler mit denn Schweden und
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Casselischen nit eins werden könden. Wie dann herr graf von Wittgenstain
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ebenmässig sich darwider bei unß beschwehrt, 1. daß die exemption deß
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herrn churfürsten zu Brandenburg nit mit gnugsamer reputation und Sicher-
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heit gedacht, 2. daß der Wedderawische grafenstandt auch darin gezogen
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werden wolle, so ein lauttere unmüglicheit wer. Pette unß, daran ze sein, daß
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der verschont werden möcht. Respondimus, daß unß der auffsatz noch nit
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communicirt worden, die intention wer, daß Ihr Churfürstliche Durchlaucht
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exempt bleiben solt, so wir auch nach nothuerfft zu versehen erbiettig. Von
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dem grafenstandt aber wüßten wir nichts, müessten deß auffsatz erwartten
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und sehen, wie alsdann der sachen ze thuen.

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