Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1648 III 24
1648 III 24
Dienstag Dinstags, 24. huius haben, die Schweden sich bei unß
eingestellt und ist der articulus grauaminum allerseits unterschrieben wor-
den .
Und obzwar folgendts auch die aequivalentzsachen underschriben wer-
den sollen, so hatt es doch daran erwunden, daß die Schweden den Pfaltzi-
schen accord nit underschreiben, die Churbayerischen und übrige catholische
aber nit zugeben wollen, daß einige aequipollentia underschriben werden
solten, wann nit zugleich die Pfaltzische sach auch underschriben wurde.
Und haben es zwar die Schweden dahiengestellt sein lassen, daß solche
aequipollentzsachen wol anstehen möchten, biß die Casselische sach auch
verglichen wer, gestalten sie in diser meinung für dißmaln von unß abge-
schieden . Und war der veranlaß, man solte sich passiue halten und die inter-
essirte selbst handlen lassen, die wurden wol mittel finden, wie auß der
sachen zu kommen.
Eodem nachmittag seind alle drei Churbrandenburgische abgesandten vor
unß erschienen, begehrten vordrist zu vernemmen, waran es am vormittag
aigentlich erwunden. Und als wir inen solches angezeigt, haben sie unß zuge-
muettet , daß wir der Churbayerischen opposition ungehindert ihre aequi-
valentz underschreiben solten, wölches dann die protestierenden und
Schweden ze thuen auch erbiettig. Hierauff entschuldigten wir unß, daß wir
es nit thuen köndten, weil solches nit allein unß ein grossen verweiß uff den
halß ziehen, sondern wol auch einen bruch zwischen Ihr Kayserlicher Maie-
stät und Churbayern verursachen derffte. Graf von Wittgenstain replicabat,
diß wer inen allgnug, sehen wol, daß waß anders dahinder stekhen thete,
müeßtens ihrem gnedigsten herrn referirn, der werde es gwißlich nit also
ersitzen lassen. Nos, unserthalb möchten sie es thuen, sehen gleichwol kein
ursach, warumb sie sich so hoch zu beschweren, wolten mit denn Churbaye-
rischen weiter reden.
Eodem ad vesperam kommen Thumbshirn und Langenbekh zu mir, Vol-
mar , und schlagen diß mittl vor, daß dise aequipollentzsachen vor dißmal
allein von beederseits ständen möchten underschriben, die subscriptio
nostra et Suecorum aber biß zu richtigmachung der Casselischen sach in
suspenso gelassen werden.
eingestellt und ist der articulus grauaminum allerseits unterschrieben wor-
den .
den sollen, so hatt es doch daran erwunden, daß die Schweden den Pfaltzi-
schen accord nit underschreiben, die Churbayerischen und übrige catholische
aber nit zugeben wollen, daß einige aequipollentia underschriben werden
solten, wann nit zugleich die Pfaltzische sach auch underschriben wurde.
Und haben es zwar die Schweden dahiengestellt sein lassen, daß solche
aequipollentzsachen wol anstehen möchten, biß die Casselische sach auch
verglichen wer, gestalten sie in diser meinung für dißmaln von unß abge-
schieden . Und war der veranlaß, man solte sich passiue halten und die inter-
essirte selbst handlen lassen, die wurden wol mittel finden, wie auß der
sachen zu kommen.
Eodem nachmittag seind alle drei Churbrandenburgische abgesandten vor
unß erschienen, begehrten vordrist zu vernemmen, waran es am vormittag
aigentlich erwunden. Und als wir inen solches angezeigt, haben sie unß zuge-
muettet , daß wir der Churbayerischen opposition ungehindert ihre aequi-
valentz underschreiben solten, wölches dann die protestierenden und
Schweden ze thuen auch erbiettig. Hierauff entschuldigten wir unß, daß wir
es nit thuen köndten, weil solches nit allein unß ein grossen verweiß uff den
halß ziehen, sondern wol auch einen bruch zwischen Ihr Kayserlicher Maie-
stät und Churbayern verursachen derffte. Graf von Wittgenstain replicabat,
diß wer inen allgnug, sehen wol, daß waß anders dahinder stekhen thete,
müeßtens ihrem gnedigsten herrn referirn, der werde es gwißlich nit also
ersitzen lassen. Nos, unserthalb möchten sie es thuen, sehen gleichwol kein
ursach, warumb sie sich so hoch zu beschweren, wolten mit denn Churbaye-
rischen weiter reden.
Eodem ad vesperam kommen Thumbshirn und Langenbekh zu mir, Vol-
mar , und schlagen diß mittl vor, daß dise aequipollentzsachen vor dißmal
allein von beederseits ständen möchten underschriben, die subscriptio
nostra et Suecorum aber biß zu richtigmachung der Casselischen sach in
suspenso gelassen werden.