Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1648 III 10
1648 III 10
Dienstag Inmaassen folgenden dinstag morgens die catholi-
schen vor unß erschienen und unß solches anbringen eröffnet, so uff
nachfolgenden puncten bestanden: Erstlich beschwehrten sich die pro-
testierenden , daß wir die begehrte remissionem intercessionis pro maiori
religionis libertate in terris haereditariis Imperatoris ad futura comitia
gentzlich abgeschlagen und gleichsamb denn Schweden und inen daß
maul beschliessen wolten, daß sie nit vor ihre religionsgenossen reden
derfften, wölches die Schweden gleichsamb vor ein punto d’honore auff-
nemmen theten, und stüende zu besorgen, daß man darüber gar zu einer
ruptur gerathen derffte. Scheinte fast, daß wir schlechten lust zum friden
hetten und solche difficulteten nur zu verhinderung desselben einwenden
theten. Sie begehrten Ihr Kayserliche Maiestät hierdurch in nichts, weder in
affirmatiuam noch negatiuam partem, ze obligirn, und stüende bei unß, solche
reservation so unverbindtlich, als unß beliebte, ze setzen. Wolten es im übri-
gen allerdings bei unserm auffsatz bewenden lassen, und were inen dißortts
mehist darumb ze thuen, daß sie publicum testimonium haben möchten, vor
ihre religionsgenossen nichts underlassen ze haben. Wegen der wortten ’ prin-
cipi libero et absoluto‘ hetten sie mit wenigem gedacht, daß die etwas nach-
gedenkhens causirn wolten und derentwegen besser sein wurde, selbige
gantz außzelassen. Es bliebe doch im übrigen dabei, daß Ihr Maiestät ihre
iura gleich andern königen, potentaten, fürsten und herrn undisputirlich ze
exercirn, allein machten die Schweden darüber vil beschwehrung. Dem allem
nach hetten sie die catholischen gebetten, bei unß einzekommen, damit dise
difficulteten auß dem weeg geraumbt und der punctus autonomiae, wamüg-
lich noch heüt, beschlossen werden möge. Wann dann sie, catholische, nit
aigentlich wüßten, waß wir dißortts für fundamenta hetten, als were für
nöthig erachtet worden, unß solches anbringen ze communicirn und gleich-
wol ze pitten, wa immer müglich, disem begehren der protestierenden statt-
zethuen , dan ja Ihr Kayserlicher Maiestät dardurch nichts vorgeschriben
noch die hendt gebunden seyen, daß sie eben ja sagen müeßten, sondern
stüende allzeit bei deroselben, solche intercessiones abzuschlagen. Belan-
gendt aber die wort ’principi libero et absoluto‘, da hetten die catholischen
selbige in consideration gezogen, und wie sie Ihr Kayserlicher Maiestät hoheit
in kein disputat zu ziehen gedächten, also hielten sie auch darfür, daß mit
derselben außlassung Ihr Maiestät im geringsten nicht praeiudicirt wurde,
seitemaln die comparatio gegen andern königen, potentaten, fürsten und
ständen inner- und usserhalb reichs nichtsdestoweniger stehen verblibe.
Derentwegen ihr, der catholischen ständen, fleissiges pitten wer, wir wolten
unß hierinnen auff das allerbestmüglich bequemen.
Re inter nos deliberata haben wir zwar befunden, daß solche einwilligung
extra terminos unserer instruction, hingegen aber erwogen, daß wir gegen
Ihr Kayserliche Maiestät es nit verantwortten köndten, wann wir die sachen
hierauff zum bruch gelangen solten, und daß wir auch mit unserer verwaige-
rung die catholischen merklich offendirn, inen zumaln ursach geben wurden,
widerumb ad particulares tractatus fürzegreiffen und Ihr Kayserliche Maie-
stät stekhen ze lassen, seitemaln unß wol bewußt wer, wann wir schon die
sachen nur ad referendum nemmen wolten, daß sie, catholische, doch wegen
verlengerung der zeit nit zuwartten, sondern für sich selbst verfahren wur-
den . Auß wölchem allem dann Ihr Kayserlicher Maiestät mehr schaden und
nachtel als auß unserer resistentz nutzen und vorstandt zu gewartten wer.
Dem allem nach haben wir vor daß besser gehalten, in disen postulatis nach-
zegeben , dabei gleichwol denn catholischen vordrist die caussas remonstrirt,
warumb wir denn Schweden ein abschlagige antwortt geben müssen, dabei
auch Ihr Kayserlicher Maiestät unß vom 30. Octobris nechsthien zugethan-
den bevelch vorgelesen und zu erkennen geben, waß Ihr Maiestät auß der-
gleichen intercessionibus für beschwehrung und müehwaltung iederzeit ent-
standen und uffgewachßen, item, daß die wortt ’principi libero et absoluto‘
nun über jahr und tag im instrumento pacis gestanden und niemaln disputirt
worden, auch Ihr Maiestät solche souvranitet keinesweegs widersprochen
werden köndte. Weiln aber die catholischen dafürhielten, daß mit unserm
nachgeben die sachen mehrers befürdert werden köndte, also und damit man
ja sehe, daß wir an Ihr Kayserlicher Maiestät seitten nichts begehrten ze un-
derlassen , waß immer zu einiger befürdernus köndte dienstlich, auch in hoff-
nung , solches gegen deroselben zu verantwortten sein würde, wolten wir
in respect derselben bewilligen, daß die reseruatio intercessionis ad futura
comitia dem instrumento einverlaibt, auch die bedeütte wortt außgelassen
wurden, doch cum reseruatis ut infra. Diser resolution haben sich die catho-
lischen hoch bedankht, auch gegen ihren gnedigsten herrn anzerüemen und
verantwortten ze helffen benommen.
A meridie hora tertia ist der ausschutz protestantium bei unß erschienen,
deme wir dann umbständtlich vorgehalten, waß mit denn Schweden passirt,
warumb wir unß solchen zumuettens verweigert, auch nochmaln drauff
zu bestehen ursach hetten, nun aber auff der catholischen einrathen und
zu mehrer fürdernus diser tractaten bewilligen theten, daß die wortt ’ prin-
cipi libero et absoluto‘ außgelassen, hingegen die reseruatio intercedendi
protestantibus in futuris proximis comitiis im instrumento einverleibt
werde, iedoch unserseits sine ulla obligatione, wenig oder vil nachze-
geben , und mit nachfolgenden außtrucklichen conditionibus: 1. Daß es im
übrigen allerdings bei dem § ’Silesii etiam‘, wie wir den außgehendigt und
unß noch letstens darüber gegen den Schweden erclärt hetten, ungeendert
verbleiben soll. 2. Daß wegen der autonomia im reich weiter in die catholi-
schen nit getrungen, sondern alles bei dem gelassen werde, dessen man sich
noch letstens gegen denn Schweden erclärt hette. 3. Bedingten wir unß
éxpresse, daß durch außlassung der wortten ’libero et absoluto‘ Ihr Kayser-
licher Maiestät an deren souvranitet, hoheit, rechten, herrlicheiten und
gerechtigkheiten über dero erbkönigreich und landen durchauß nichts bege-
ben , sondern solches alles in optima forma vorbehalten und bewahrt sein
solle. Dises möchten sie denn Schweden anzeigen, und wofern sie der sachen
also zefriden, so weren wir erbiettig, alle stundt mit inen zusamenzetretten
und den punctum antonomiae
autonomiae
vollendts richtig ze machen. Hierauff haben
sich die protestierenden solcher gegebnen resolution bedankht und den
Schweden ze überbringen, auch die conferentz uff morndrigen tag zu veran-
lassen , sodann die sach under sich inmittelst zu beratschlagen erbotten.
schen vor unß erschienen und unß solches anbringen eröffnet, so uff
nachfolgenden puncten bestanden: Erstlich beschwehrten sich die pro-
testierenden , daß wir die begehrte remissionem intercessionis pro maiori
religionis libertate in terris haereditariis Imperatoris ad futura comitia
gentzlich abgeschlagen und gleichsamb denn Schweden und inen daß
maul beschliessen wolten, daß sie nit vor ihre religionsgenossen reden
derfften, wölches die Schweden gleichsamb vor ein punto d’honore auff-
nemmen theten, und stüende zu besorgen, daß man darüber gar zu einer
ruptur gerathen derffte. Scheinte fast, daß wir schlechten lust zum friden
hetten und solche difficulteten nur zu verhinderung desselben einwenden
theten. Sie begehrten Ihr Kayserliche Maiestät hierdurch in nichts, weder in
affirmatiuam noch negatiuam partem, ze obligirn, und stüende bei unß, solche
reservation so unverbindtlich, als unß beliebte, ze setzen. Wolten es im übri-
gen allerdings bei unserm auffsatz bewenden lassen, und were inen dißortts
mehist darumb ze thuen, daß sie publicum testimonium haben möchten, vor
ihre religionsgenossen nichts underlassen ze haben. Wegen der wortten ’ prin-
cipi libero et absoluto‘ hetten sie mit wenigem gedacht, daß die etwas nach-
gedenkhens causirn wolten und derentwegen besser sein wurde, selbige
gantz außzelassen. Es bliebe doch im übrigen dabei, daß Ihr Maiestät ihre
iura gleich andern königen, potentaten, fürsten und herrn undisputirlich ze
exercirn, allein machten die Schweden darüber vil beschwehrung. Dem allem
nach hetten sie die catholischen gebetten, bei unß einzekommen, damit dise
difficulteten auß dem weeg geraumbt und der punctus autonomiae, wamüg-
lich noch heüt, beschlossen werden möge. Wann dann sie, catholische, nit
aigentlich wüßten, waß wir dißortts für fundamenta hetten, als were für
nöthig erachtet worden, unß solches anbringen ze communicirn und gleich-
wol ze pitten, wa immer müglich, disem begehren der protestierenden statt-
zethuen , dan ja Ihr Kayserlicher Maiestät dardurch nichts vorgeschriben
noch die hendt gebunden seyen, daß sie eben ja sagen müeßten, sondern
stüende allzeit bei deroselben, solche intercessiones abzuschlagen. Belan-
gendt aber die wort ’principi libero et absoluto‘, da hetten die catholischen
selbige in consideration gezogen, und wie sie Ihr Kayserlicher Maiestät hoheit
in kein disputat zu ziehen gedächten, also hielten sie auch darfür, daß mit
derselben außlassung Ihr Maiestät im geringsten nicht praeiudicirt wurde,
seitemaln die comparatio gegen andern königen, potentaten, fürsten und
ständen inner- und usserhalb reichs nichtsdestoweniger stehen verblibe.
Derentwegen ihr, der catholischen ständen, fleissiges pitten wer, wir wolten
unß hierinnen auff das allerbestmüglich bequemen.
Re inter nos deliberata haben wir zwar befunden, daß solche einwilligung
extra terminos unserer instruction, hingegen aber erwogen, daß wir gegen
Ihr Kayserliche Maiestät es nit verantwortten köndten, wann wir die sachen
hierauff zum bruch gelangen solten, und daß wir auch mit unserer verwaige-
rung die catholischen merklich offendirn, inen zumaln ursach geben wurden,
widerumb ad particulares tractatus fürzegreiffen und Ihr Kayserliche Maie-
stät stekhen ze lassen, seitemaln unß wol bewußt wer, wann wir schon die
sachen nur ad referendum nemmen wolten, daß sie, catholische, doch wegen
verlengerung der zeit nit zuwartten, sondern für sich selbst verfahren wur-
den . Auß wölchem allem dann Ihr Kayserlicher Maiestät mehr schaden und
nachtel als auß unserer resistentz nutzen und vorstandt zu gewartten wer.
Dem allem nach haben wir vor daß besser gehalten, in disen postulatis nach-
zegeben , dabei gleichwol denn catholischen vordrist die caussas remonstrirt,
warumb wir denn Schweden ein abschlagige antwortt geben müssen, dabei
auch Ihr Kayserlicher Maiestät unß vom 30. Octobris nechsthien zugethan-
den bevelch vorgelesen und zu erkennen geben, waß Ihr Maiestät auß der-
gleichen intercessionibus für beschwehrung und müehwaltung iederzeit ent-
standen und uffgewachßen, item, daß die wortt ’principi libero et absoluto‘
nun über jahr und tag im instrumento pacis gestanden und niemaln disputirt
worden, auch Ihr Maiestät solche souvranitet keinesweegs widersprochen
werden köndte. Weiln aber die catholischen dafürhielten, daß mit unserm
nachgeben die sachen mehrers befürdert werden köndte, also und damit man
ja sehe, daß wir an Ihr Kayserlicher Maiestät seitten nichts begehrten ze un-
derlassen , waß immer zu einiger befürdernus köndte dienstlich, auch in hoff-
nung , solches gegen deroselben zu verantwortten sein würde, wolten wir
in respect derselben bewilligen, daß die reseruatio intercessionis ad futura
comitia dem instrumento einverlaibt, auch die bedeütte wortt außgelassen
wurden, doch cum reseruatis ut infra. Diser resolution haben sich die catho-
lischen hoch bedankht, auch gegen ihren gnedigsten herrn anzerüemen und
verantwortten ze helffen benommen.
deme wir dann umbständtlich vorgehalten, waß mit denn Schweden passirt,
warumb wir unß solchen zumuettens verweigert, auch nochmaln drauff
zu bestehen ursach hetten, nun aber auff der catholischen einrathen und
zu mehrer fürdernus diser tractaten bewilligen theten, daß die wortt ’ prin-
cipi libero et absoluto‘ außgelassen, hingegen die reseruatio intercedendi
protestantibus in futuris proximis comitiis im instrumento einverleibt
werde, iedoch unserseits sine ulla obligatione, wenig oder vil nachze-
geben , und mit nachfolgenden außtrucklichen conditionibus: 1. Daß es im
übrigen allerdings bei dem § ’Silesii etiam‘, wie wir den außgehendigt und
unß noch letstens darüber gegen den Schweden erclärt hetten, ungeendert
verbleiben soll. 2. Daß wegen der autonomia im reich weiter in die catholi-
schen nit getrungen, sondern alles bei dem gelassen werde, dessen man sich
noch letstens gegen denn Schweden erclärt hette. 3. Bedingten wir unß
éxpresse, daß durch außlassung der wortten ’libero et absoluto‘ Ihr Kayser-
licher Maiestät an deren souvranitet, hoheit, rechten, herrlicheiten und
gerechtigkheiten über dero erbkönigreich und landen durchauß nichts bege-
ben , sondern solches alles in optima forma vorbehalten und bewahrt sein
solle. Dises möchten sie denn Schweden anzeigen, und wofern sie der sachen
also zefriden, so weren wir erbiettig, alle stundt mit inen zusamenzetretten
und den punctum
sich die protestierenden solcher gegebnen resolution bedankht und den
Schweden ze überbringen, auch die conferentz uff morndrigen tag zu veran-
lassen , sodann die sach under sich inmittelst zu beratschlagen erbotten.