Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1648 II 20
1648 II 20
Donnerstag Donnerstags, den 20. huius, referirn wir ad Caesa-
rem mit bedeuttung empfangs vorgehender schreiben, per beilagen A, B, so
oben [ 1964. 1965 ] einkommen, waß zwischen denn protestierenden und ca-
tholischen vorgangen,
deßgleichen lit. C ein refutation deren von denn pro-
testierenden vorgeschutzter rationum, von mir auffgesetzt; item, waß die
protestierenden für ein newen modum tractandi vorgeschlagen, wir auch
darauff mit denn catholischen consultirt [ 1969 ].
Eodem nachmittag haben wir die deputatos protestantium, als Aldenburg,
Weimar, Braunschweig, Württemberg, Wederauische grafen und statt
Regenspurg, vor unß erfordert und inen vorgehalten,
wir hetten ihren vor-
geschlagnen modum tractandi mit denn catholischen communicirt und
liessends unß allerseits nit missfallen, sondern seyend erbiettig, denselben mit
denen allhier anwesenden catholischen anzetretten. Wir stüenden allein circa
materialia an, wie solcher modus mit guettem nuetzen und zuträglicher auß-
richtung anzestellen, dann weil auff der catholischen gegendeclarationes und
unser in puncto amnestiae et grauaminum außgelifertes instrumentum biß
daher ihr, der protestierenden, antwortt und besondere erclärung erwarttet
worden, so könde der sachen nit vorstandig sein, wann ohne deren vor-
gehende erhaltung die conferentz vorgenommen wurde. Wir hielten also vor
nöthig, daß sie, protestierende, über unser instrumentum, wan sie ie wegen
der catholischen gegendeclarationum bedenkhens hetten, sich vordrist sin-
gulatim ad singula erclären solten, damit wir sehen köndten, woran es noch
aigentlich hafften thet. Alsdann weren wir erbiettig, eine solche schließliche
gegenerclärung cum catholicis zu verfassen, die der sachen gnugsamb, und
alsdann zumaln daß gantze instrumentum volkommen zu edirn, damit alles in
uno congressu praesentibus utrinque statibus absolvirt werden möge. Sie
hetten sich auch nichts irren ze lassen, das die catholischen allhier sich noch
nit erclärt, ob sie omissis ulterioribus praetensionibus mit unserm instru-
mento zefriden, dann man soll dißortts die handlung an unß lassen, und
werde der ulterior congressus schon zeigen, wie weit die catholischen mit unß
einig. Sie, protestierende, hetten schon mehrmaln sich gegen unß erbiettig
gemacht, sich specifice zu erclären, so wir auch Ihr Kayserlicher Maiestät
gehorsambst überschriben, die wurden übel zefriden sein, wann wir ietzt ein
anders berichten müeßten. Daß sie sonst in gestriger proposition unter an-
derm auch angezogen, daß dergleichen modus tractandi auch von Chursaxen
Ihr Kayserlicher Maiestät were angedeüttet und von derselben beliebt wor-
den , da wüßten wir von dergleichen nichts, wol aber so vil, daß Seine Chur-
fürstliche Durchlaucht niemaln guett befunden, daß man solche sachen, so
allein daß reich und die stände berüertten, mit zuziehung der frembden
cronen handlen und dennselben in die hendt spilen solte, sondern sie hetten
es vilmehr eüsserist widerrathen, allermaassen derselben vom 18. und 31. De-
cembris stylo vetere an Dr. Leüber abgangne schreiben außweisen theten,
deren abschrifft wir bei handt gehabt und von wortt zu wortt vorgelesen.
Es seyend aber die protestierende uffihrer meinung verbliben und haben vor-
gewendet , daß sie sich zu keiner solchen vorerclärung köndten vernemmen
lassen, sondern woltens bei der conferentz selbst thuen.
Daß wir aber daß
gantze instrumentum wolten edirn, da wolten sie gebetten haben, es allein
bei denn edirten beeden punctis autonomiae et grauaminum noch bewenden
ze lassen und mit den übrigen innzehalten, biß dise beede erledigt weren.
Alsdann wurde mit denn übrigen desto schleiniger fortzekommen sein,
allermaassen sie darzu auch eifferigst verhelffen wolten. Weil wir nun gese-
hen , daß nichts mit ihnen außzerichten, haben wir unß benommen, mit denn
catholischen weiter ze reden.
rem mit bedeuttung empfangs vorgehender schreiben, per beilagen A, B, so
oben [ 1964. 1965 ] einkommen, waß zwischen denn protestierenden und ca-
tholischen vorgangen,
testierenden vorgeschutzter rationum, von mir auffgesetzt; item, waß die
protestierenden für ein newen modum tractandi vorgeschlagen, wir auch
darauff mit denn catholischen consultirt [ 1969 ].
Eodem nachmittag haben wir die deputatos protestantium, als Aldenburg,
Weimar, Braunschweig, Württemberg, Wederauische grafen und statt
Regenspurg, vor unß erfordert und inen vorgehalten,
geschlagnen modum tractandi mit denn catholischen communicirt und
liessends unß allerseits nit missfallen, sondern seyend erbiettig, denselben mit
denen allhier anwesenden catholischen anzetretten. Wir stüenden allein circa
materialia an, wie solcher modus mit guettem nuetzen und zuträglicher auß-
richtung anzestellen, dann weil auff der catholischen gegendeclarationes und
unser in puncto amnestiae et grauaminum außgelifertes instrumentum biß
daher ihr, der protestierenden, antwortt und besondere erclärung erwarttet
worden, so könde der sachen nit vorstandig sein, wann ohne deren vor-
gehende erhaltung die conferentz vorgenommen wurde. Wir hielten also vor
nöthig, daß sie, protestierende, über unser instrumentum, wan sie ie wegen
der catholischen gegendeclarationum bedenkhens hetten, sich vordrist sin-
gulatim ad singula erclären solten, damit wir sehen köndten, woran es noch
aigentlich hafften thet. Alsdann weren wir erbiettig, eine solche schließliche
gegenerclärung cum catholicis zu verfassen, die der sachen gnugsamb, und
alsdann zumaln daß gantze instrumentum volkommen zu edirn, damit alles in
uno congressu praesentibus utrinque statibus absolvirt werden möge. Sie
hetten sich auch nichts irren ze lassen, das die catholischen allhier sich noch
nit erclärt, ob sie omissis ulterioribus praetensionibus mit unserm instru-
mento zefriden, dann man soll dißortts die handlung an unß lassen, und
werde der ulterior congressus schon zeigen, wie weit die catholischen mit unß
einig. Sie, protestierende, hetten schon mehrmaln sich gegen unß erbiettig
gemacht, sich specifice zu erclären, so wir auch Ihr Kayserlicher Maiestät
gehorsambst überschriben, die wurden übel zefriden sein, wann wir ietzt ein
anders berichten müeßten. Daß sie sonst in gestriger proposition unter an-
derm auch angezogen, daß dergleichen modus tractandi auch von Chursaxen
Ihr Kayserlicher Maiestät were angedeüttet und von derselben beliebt wor-
den , da wüßten wir von dergleichen nichts, wol aber so vil, daß Seine Chur-
fürstliche Durchlaucht niemaln guett befunden, daß man solche sachen, so
allein daß reich und die stände berüertten, mit zuziehung der frembden
cronen handlen und dennselben in die hendt spilen solte, sondern sie hetten
es vilmehr eüsserist widerrathen, allermaassen derselben vom 18. und 31. De-
cembris stylo vetere an Dr. Leüber abgangne schreiben außweisen theten,
deren abschrifft wir bei handt gehabt und von wortt zu wortt vorgelesen.
Es seyend aber die protestierende uffihrer meinung verbliben und haben vor-
gewendet , daß sie sich zu keiner solchen vorerclärung köndten vernemmen
lassen, sondern woltens bei der conferentz selbst thuen.
gantze instrumentum wolten edirn, da wolten sie gebetten haben, es allein
bei denn edirten beeden punctis autonomiae et grauaminum noch bewenden
ze lassen und mit den übrigen innzehalten, biß dise beede erledigt weren.
Alsdann wurde mit denn übrigen desto schleiniger fortzekommen sein,
allermaassen sie darzu auch eifferigst verhelffen wolten. Weil wir nun gese-
hen , daß nichts mit ihnen außzerichten, haben wir unß benommen, mit denn
catholischen weiter ze reden.