Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1648 II 14
1648 II 14
Freitag
Freytag, 14. huius, kommen die Churmaintzischen und
Churbayerischen zu unß, anzeigend, daß sie heüt in pleno catholicorum bei-
samen gewesen und miteinander deliberirn wollen, waß man denn protestie-
renden vor eine antwortt ze geben. Weil dise aber sich auff unß bezogen, als
begehrten sie zu vernemmen, waß wir dennselben für vertröstung geben
und worauff etwan mehrere temperamenta ze setzen. Respondimus, daß der-
dergleichen von unß nit beschehen. Wir hetten unß allein wegen unter-
brochner conferentz entschuldigt, daß unß nichts zugemessen werden
könde, weil wir darvon nichts gewußt, auch unsere ultimata mit vorwissen
und rath der catholischen hinaußgeben, sodann uff der protestierenden
replicirn angedeüttet, daß alle biß daher beharrete zweyung auß deme ent-
standen , daß ieder theil auff den extremis bestanden, da doch, wann man ein-
und anderseits sich der billicheit bequemen wollen, vorlengst der sachen
hette geholffen werden könden. Daß wir unß aber zu eingen weitern tem-
peramentis anerbiettig gemacht, da beschehe unß unrecht. Wir weren simpli-
citer auff deme bestanden, daß die protestierenden ihre specificirte antwortt
auff daß außgehendigte instrumentum edirn solten, damit wir sehen möch-
ten , woran es haffte und wie alsdann der sachen weiter ze thuen. Waß sonst
die conferentzen anlangte, begehrten wir selbige nit ze hindern, wann die
allein in seinen gebürenden terminis bleib und mit unß vortrawlich com-
municirt werde. Köndten die catholische sich mit denn andern vergleichen,
so wurden es Ihr Kayserliche Maiestät sehr gerne sehen, wie auch inen aller-
seits grossen dankh drumb sagen. Solt es aber fehlen, so werde auch unß des-
sentwegen kein schuldt noch veranttworttung zuzemessen sein.
Die temperamenta betreffend, befinden wir in puncto grauaminum haupt-
sächlich 4 sachen, darob sich die protestierenden am mehisten beschwehrten:
1. der statt Augspurg statu politico, 2. ob remission der pfandtschafften auff
den nechstkommenden reichstag, 3. cassation der autonomiae subditorum
und 4. paritet deß Kayserlichen cammergerichts assessorn. Bei dem ersten sei
praesentissimum periculum religionis catholicae, und hetten wir expressam
prohibitiuam. Es wer auch dem hauß Bayern selbst dran gelegen, daß man
bei diser resolution bleibe. Bei dem andern schein es fast, daß es allein umb
die zwo pfandtschafften der stätten Weissenburg und Lindaw ze thuen, wie-
wol sich Churmaintz wider dise decision auch starkh opponirt. Wann nun
der bischoff von Aichstett sein pfandtschafft gegen der statt Weissenburg
quittir, so hab Österreich auch kein grosse ursach wegen der Lindawischen
pfandtschafft sich ze sperren, weil mans zuvor schon quittirt. Wegen der
autonomia hab man sich wol fürzesehen, wir befinden auß Ihr Maiestät in-
struction , daß sie selbst in sorgen stüenden, man werde die außlassung deß §
’Hoc tamen non obstante‘ et § ’Pacta autem‘ nit mantenirn könden. Der § ’Illi
denique‘ bekendten die Schweden, daß der außzelassen bewilligt worden.
Man müeßt also sehen, wie hierunder ein mittel ze treffen. Beim § 20 de iusti-
tia haben wir der Churbrandenburgischen meinung angezeigt. Daß aber auff
alle dise concessiones der fride erfolgen werde, köndten wir einmal nit glau-
ben noch unß bereden lassen, daß darauff die Schweden ihre armada contra-
mandirn werden. Derentwegen unser rath wer, daß die catholischen sich
ante omnia wol verwahren sollen, daß namblich alles, waß verwilligt, unver-
bündtlich sein solle, wann nit ohne mittel der fridenschluss darauff erfolge
und die Schwedische armada alsogleich zurukhgefordert und alle hostiliteten
eingestellt oder, da die Schweden und ihre alliirte nit wolten, alsdann die
protestierenden mit gesambter macht sie darzu anhalten helffen wurden. Die
herrn deputati seind mit diser unserer erclärung wol content gewesen,
haben aber dabei angezeigt, daß theils catholische nit zefriden, daß wir
die reservirte stiffter und clöster quittirt. Responsum, es wer unserer inen
communicirten instruction gemäß. Sie wolten allhier ein par steinhauffen
mantenirn und hergegen in puncto autonomiae vil 1 000 seelen in die schantz
schlagen.
Churbayerischen zu unß, anzeigend, daß sie heüt in pleno catholicorum bei-
samen gewesen und miteinander deliberirn wollen, waß man denn protestie-
renden vor eine antwortt ze geben. Weil dise aber sich auff unß bezogen, als
begehrten sie zu vernemmen, waß wir dennselben für vertröstung geben
und worauff etwan mehrere temperamenta ze setzen. Respondimus, daß der-
dergleichen von unß nit beschehen. Wir hetten unß allein wegen unter-
brochner conferentz entschuldigt, daß unß nichts zugemessen werden
könde, weil wir darvon nichts gewußt, auch unsere ultimata mit vorwissen
und rath der catholischen hinaußgeben, sodann uff der protestierenden
replicirn angedeüttet, daß alle biß daher beharrete zweyung auß deme ent-
standen , daß ieder theil auff den extremis bestanden, da doch, wann man ein-
und anderseits sich der billicheit bequemen wollen, vorlengst der sachen
hette geholffen werden könden. Daß wir unß aber zu eingen weitern tem-
peramentis anerbiettig gemacht, da beschehe unß unrecht. Wir weren simpli-
citer auff deme bestanden, daß die protestierenden ihre specificirte antwortt
auff daß außgehendigte instrumentum edirn solten, damit wir sehen möch-
ten , woran es haffte und wie alsdann der sachen weiter ze thuen. Waß sonst
die conferentzen anlangte, begehrten wir selbige nit ze hindern, wann die
allein in seinen gebürenden terminis bleib und mit unß vortrawlich com-
municirt werde. Köndten die catholische sich mit denn andern vergleichen,
so wurden es Ihr Kayserliche Maiestät sehr gerne sehen, wie auch inen aller-
seits grossen dankh drumb sagen. Solt es aber fehlen, so werde auch unß des-
sentwegen kein schuldt noch veranttworttung zuzemessen sein.
Die temperamenta betreffend, befinden wir in puncto grauaminum haupt-
sächlich 4 sachen, darob sich die protestierenden am mehisten beschwehrten:
1. der statt Augspurg statu politico, 2. ob remission der pfandtschafften auff
den nechstkommenden reichstag, 3. cassation der autonomiae subditorum
und 4. paritet deß Kayserlichen cammergerichts assessorn. Bei dem ersten sei
praesentissimum periculum religionis catholicae, und hetten wir expressam
prohibitiuam. Es wer auch dem hauß Bayern selbst dran gelegen, daß man
bei diser resolution bleibe. Bei dem andern schein es fast, daß es allein umb
die zwo pfandtschafften der stätten Weissenburg und Lindaw ze thuen, wie-
wol sich Churmaintz wider dise decision auch starkh opponirt. Wann nun
der bischoff von Aichstett sein pfandtschafft gegen der statt Weissenburg
quittir, so hab Österreich auch kein grosse ursach wegen der Lindawischen
pfandtschafft sich ze sperren, weil mans zuvor schon quittirt. Wegen der
autonomia hab man sich wol fürzesehen, wir befinden auß Ihr Maiestät in-
struction , daß sie selbst in sorgen stüenden, man werde die außlassung deß §
’Hoc tamen non obstante‘ et § ’Pacta autem‘ nit mantenirn könden. Der § ’Illi
denique‘ bekendten die Schweden, daß der außzelassen bewilligt worden.
Man müeßt also sehen, wie hierunder ein mittel ze treffen. Beim § 20 de iusti-
tia haben wir der Churbrandenburgischen meinung angezeigt. Daß aber auff
alle dise concessiones der fride erfolgen werde, köndten wir einmal nit glau-
ben noch unß bereden lassen, daß darauff die Schweden ihre armada contra-
mandirn werden. Derentwegen unser rath wer, daß die catholischen sich
ante omnia wol verwahren sollen, daß namblich alles, waß verwilligt, unver-
bündtlich sein solle, wann nit ohne mittel der fridenschluss darauff erfolge
und die Schwedische armada alsogleich zurukhgefordert und alle hostiliteten
eingestellt oder, da die Schweden und ihre alliirte nit wolten, alsdann die
protestierenden mit gesambter macht sie darzu anhalten helffen wurden. Die
herrn deputati seind mit diser unserer erclärung wol content gewesen,
haben aber dabei angezeigt, daß theils catholische nit zefriden, daß wir
die reservirte stiffter und clöster quittirt. Responsum, es wer unserer inen
communicirten instruction gemäß. Sie wolten allhier ein par steinhauffen
mantenirn und hergegen in puncto autonomiae vil 1 000 seelen in die schantz
schlagen.