Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1648 I 25
1648 I 25
Samstag
Hierauff seind die Churmaintz- und Cölnischen zu
herrn grafen von Lamberg sambstags, 25. huius, ante meridiem erfordert wor-
den , und haben wir inen dises anbringen vorgehalten mit erinnern, daß wir
zwar unß nit würden auß der ordnung setzen lassen, sondern drauff bleiben,
daß vordrist die amnestia und grauamina vollendts erledigt würden, weil
aber gleichwol entlich auch an die Casselischen praetensiones gelangt werden
müeßte, inen auch bewußt wer, wohien dißortts unsere instruction zihlete, als
ersuechten wir sie, der sachen nachzedenkhen und unß zu eröffnen, wohien
sie es nomine suorum principalium entlich zu setzen gedachten. Responde-
runt Maguntinenses, sie weren hierauff noch derzeit in specie nit instruirt,
wolten iedoch mit ihren collegis inmittelst sich weiters berathschlagen, es
auch an Ihr Churfürstliche Gnaden referirn. Colonienses erwartten inner
zwei tagen ein resolution super Caesarea instructione. Patten sambtlich, wir
wolten unß noch und vor erledigung bestimbter beeder puncten in nichts
einlassen. Herr propst Landtsperg meldet dabei, Ihr Fürstliche Gnaden von
Oßnabrukh seyen nit gemeint, die Schaumburgischen ambter zurukhze-
lassen , wollen auch nit hoffen, das Ihr Kayserliche Maiestät sie dißortts
hilffloß lassen werden.
Eodem haben wir auch den Darmbstattischen abgesandten vorbeschaiden
und ime zugleich vorgehalten, waßgestalten die Schweden darauff tringen
theten, daß die Marpurgische succession betreffend es bei dem letsten zu
Cassel gemachten accord gelassen werden solt. Wir wüßten unß zu erinnern,
daß hievor allhier und zu Münster zweyerlei vorschläg beschehen, und
gienge unser instruction fast dahien, daß es bei dem im getrukhten instru-
mento enthaltnen vorschlag zu verbleiben. Begehrten sein erclärung. Ille,
wüßte sich solcher vorschlägen wol zu erinnern, es wer aber sein gnediger
fürst und herr nit gemeint, selbigen ze deferirn, sondern begehr, sich fernern
rechten ze unterwerffen, allein daß die sachen wider in den vorigen standt von
denn Casselischen gesetzt oder auffs eüsserist einem sequester übergeben
werden, hoften, Ihr Kayserliche Maiestät wurden ine dabei mantenirn. Er
woll mit denn Chursaxischen selbst zum Oxenstirn. Waß die letster Casse-
lische handlung anlangte, da köndt und wolt sein herr einmal daran nit
kommen, dann es wer alles vi et motu et contra mandata erpreßt worden.
herrn grafen von Lamberg sambstags, 25. huius, ante meridiem erfordert wor-
den , und haben wir inen dises anbringen vorgehalten mit erinnern, daß wir
zwar unß nit würden auß der ordnung setzen lassen, sondern drauff bleiben,
daß vordrist die amnestia und grauamina vollendts erledigt würden, weil
aber gleichwol entlich auch an die Casselischen praetensiones gelangt werden
müeßte, inen auch bewußt wer, wohien dißortts unsere instruction zihlete, als
ersuechten wir sie, der sachen nachzedenkhen und unß zu eröffnen, wohien
sie es nomine suorum principalium entlich zu setzen gedachten. Responde-
runt Maguntinenses, sie weren hierauff noch derzeit in specie nit instruirt,
wolten iedoch mit ihren collegis inmittelst sich weiters berathschlagen, es
auch an Ihr Churfürstliche Gnaden referirn. Colonienses erwartten inner
zwei tagen ein resolution super Caesarea instructione. Patten sambtlich, wir
wolten unß noch und vor erledigung bestimbter beeder puncten in nichts
einlassen. Herr propst Landtsperg meldet dabei, Ihr Fürstliche Gnaden von
Oßnabrukh seyen nit gemeint, die Schaumburgischen ambter zurukhze-
lassen , wollen auch nit hoffen, das Ihr Kayserliche Maiestät sie dißortts
hilffloß lassen werden.
Eodem haben wir auch den Darmbstattischen abgesandten vorbeschaiden
und ime zugleich vorgehalten, waßgestalten die Schweden darauff tringen
theten, daß die Marpurgische succession betreffend es bei dem letsten zu
Cassel gemachten accord gelassen werden solt. Wir wüßten unß zu erinnern,
daß hievor allhier und zu Münster zweyerlei vorschläg beschehen, und
gienge unser instruction fast dahien, daß es bei dem im getrukhten instru-
mento enthaltnen vorschlag zu verbleiben. Begehrten sein erclärung. Ille,
wüßte sich solcher vorschlägen wol zu erinnern, es wer aber sein gnediger
fürst und herr nit gemeint, selbigen ze deferirn, sondern begehr, sich fernern
rechten ze unterwerffen, allein daß die sachen wider in den vorigen standt von
denn Casselischen gesetzt oder auffs eüsserist einem sequester übergeben
werden, hoften, Ihr Kayserliche Maiestät wurden ine dabei mantenirn. Er
woll mit denn Chursaxischen selbst zum Oxenstirn. Waß die letster Casse-
lische handlung anlangte, da köndt und wolt sein herr einmal daran nit
kommen, dann es wer alles vi et motu et contra mandata erpreßt worden.