Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1648 I 12
1648 I 12
Sonntag Sontags, 12. huius, haben die Churmaintzischen und
Bayerischen als deputati deß churfürstlichen raths unß angezeigt, daß die
gesambte catholische churfürstliche rethe unsern gestrigen vortrag in reiffe
deliberation gezogen. Befinden erstlich, daß Ihr Kayserlicher Maiestät
gnedigste intention, waß dem gmeinen catholischen wesen nochmaln zum
besten erhalten werden köndte, daß solches nit solte unterlassen werden, alß
sie unß dann ersuecht haben wolten, unß ein solches nochmaln bester-
maassen angelegen sein ze lassen. Und obwol auß demjenigen, waß wir inen
vom gantzen verlauff deren bißher mit denn Schweden und protestierenden
vorgangner conferentzen communicirt, so vil abzenemmen, daß fast einige
hoffnung nit erscheinte, über die nomine catholicorum außgehendigte tem-
peramenta waß fruchtbarlichs zu erhalten, sie auch nit gern zu einiger fernern
verlengerung rathen wolten, sondern fast nöthig zu sein erachten theten, daß
wir nach innhalt unserer instruction mit dem ultimo gradu heraußgehen
solten, weil iedoch verlautten thue, daß die protestierenden sich mit nech-
stem über die temperamenta gegen unß erclären und villeicht in eim und
anderm näher, als man dißortts selbst vermeint, zum zihl legen würden, so
wolten sie nit für unthuenlich achten, daß wir noch ein tag 3 oder 4 zurukh-
halten , die protestierenden sambt- oder sonderlich für unß erfordern und
inen ferner beweglich zusprechen solten. Wo diß aber nit verfenglich, so
hielten sie mit Ihr Kayserlicher Maiestät vor nothwendig, daß alsdann das
instrumentum nach laut derselben instruction möchte außgehendigt und
versuecht werden, ob dardurch der friden zu erheben. Demnach dann zum 2.
sie von unß vernommen, daß wir die Freyßburgische, Valendarische,
Hachenburgische und Pirmontsche sachen nochmaln außgesetzt halten
und zu anderwerttigem außtrag seiner gehorigen ortten verweisen wolten,
so seyend dessen Churcöln und Trier auch wol content, da es nur bei der
gegenpart zu erhalten. Drittens aber begehrten die Churtrierischen, daß bei
der Württembergischen restitution die in temperamentis nomine episcopatus
Spirensis angebne particularreservation ettlicher im Württembergischen ge-
legner gaistlichen güetter mochte einverleibt werden. Zum 4. weren die herrn
churfürstlichen deß auffsatz super puncto autonomiae auch ihrestheils wol
content, und wurden die Churcölnischen, waß dabei wegen Hildeßheimb in
acht ze nemmen, erinnern. Allein trüegen sie allerseits die fürsorg, wann wir
diß pro ultimo gradu hinaußgeben theten und hernach die protestierenden
und Schweden darmit nit content, daß alsdann desto beschwerlicher fallen
wurde, der sachen ze helffen. Zum 5., waß die aequivalentzen anlange, wolten
sie unß ersuecht haben, wann es müglich, das Ihr Fürstlichen Gnaden, herrn
bischoffen zu Oßnabrukh, etwas fürstendigs zu erhalten, daß wir es wie biß-
her also noch ferner bestermaassen ze negocirn bemühet sein wolten, jedoch
dergestalt, daß solches ohne einige verzögerung deß fridens beschen möge.
Zum 6. die manutention betreffend, im fahl die Schweden und protestieren-
den mit der Kayserlichen erclerung zefriden, da verstüenden die herren
churfürstlichen es dahien, daß solche manutention gemeinlich von allen, so
den fridenschluss acceptirten, zu beschehen, nit aber, daß die catholischen
denenjenigen, so diserseits etwan contradicirn möchten, den consensum mit
denn waaffen abzetringen schuldig sein solten. In jenem verstandt seyend sie
erbiettig, Ihr Kayserlicher Maiestät diß alles, worauff der friden geschlossen
werden möchten, mit und neben andern, so damit interessirt, handthaben
ze helffen. Waß aber die manutention, casu quo die Schweden allein nit wol-
ten , anlangte, da vermeinten sie, ein nothurfft ze sein, daß wir unß vordrist
bei denn protestierenden, waß sie ze thuen gemeint, erkundigen, der catholi-
schen aber noch zur zeit damit verschonen solten. Endtlich hetten die Chur-
trierischen begehrt, unß ze recommandirn, daß wir deß herrn churfürsten
postulatum wegen der Kayserlichen wahlcapitulation und restitution seines
depositi in Lüzemburg, gleich wie von denn Franzosen in ihrem instru-
mento beschehen, auch in dem Schwedischen einkommen lassen wolten,
wölches doch ermeldte Churtrierische gsandten selbst bei unß anbringen
und suechen wurden.
Wir haben hierauff kurtzlich geantworttet, sovil erstens die lengere zuwart-
tung anlangte, da besorgten wir, daß wenig nutzens darvon ze hoffen noch
auch mit fernerm zusprechen bei den protestierenden waß außzerichten.
Dann waß sie deliberirten über die inen von unß communicirte tempera-
menta , daß würden sie nit an unß, sondern an die Schweden bringen, unß
aber, wie hievor mehrmaln beschehen, allein per generalia bescheiden, daß sie
ihre meinungen denn Schwedischen eröffnet, wölche mit unß darüber hand-
len würden, demnach wir ersuecht sein wolten, mit dennselben weiterer
handlung stattzethuen. Doch wolten wir morndrigen tags die protestieren-
den befragen lassen, ob sie uff daßjenig, so inen nun zu dreyen underschied-
lichen mahlen von unß vorgehalten worden, noch mit keiner antwortt ge-
faßt , als deren wir verlangten. Nach gestalt ihrer erclärung wurden wir unß
ferner ze richten wissen. Hiebei hatt der Churbayerische vermeldt, er seins-
theils halt daß lenger zuwartten vor eine vergebliche sach. Beim 2. und
3. puncten liessens wir bewenden. Ad 4., wir hetten fast so vil nachricht, daß
die protestierenden mit disem auffsatz content sein wurden, allermaassen die
Churbrandenburgischen unß allberait solchen vorlaut geben. Der größte
streit werden sein umb den versiculum ’Pacta autem‘, und diß hauptsächlich
wegen Hildeßheimb, auch wegen überiger stiffter, und darumb hetten wir
denselben versicul also eingericht, daß die protestierende darwider nichts
sonders würden movirn könden. Es seye auch auff dise weiß der catholi-
schen religion mehr nutz weder schad, dan hierdurch werde die extinction
derselben in denen stifftern, so sonst ex iure territorii zu befahren stüende,
fürkommen. Ad 5. wolten wir nichts liebers erwünschen, dann daß Ihr
Fürstlicher Gnaden etwas ersprießlichs köndte erhalten werden. Wir er-
achten es aber vor ein pur lautter vergeblich ding und ein solche sach,
dardurch auch im übrigen die vereinigung mit denn ständen aufgehalten
werde, dann Churbrandenburg und Braunschweig, solang sie ihrer aequi-
valentzen nit versichert, werden nimmer zugeben, daß in caeteris einige ver-
gleichung erfolge, und köndte man inen auch nit zusprechen noch sich ihrer
bedienen, wie man gern wolte. Ad 6., bei der manutention hab es kein
andern verstandt, als daß diejenige catholische chur-, fursten und stände,
wölche disen schluss approbirten und Ihr Kayserlicher Maiestät also darmit
fürzegehen einrathen theten, sambtlich mit denn protestierenden chur-,
fursten und ständen, so gleicher meinung, es mantenirn helffen solten wider
diejenige, so nit allein ex catholicis, sondern auch ex protestantibus deme
ietzt oder künfftig zuwider sein wolten. Waß dann letstlich die manutention,
casu quo soli duntaxat protestantes mit dem instrumento zefriden, die
Schweden aber nit content sein wolten, anlangen thet, da weren wir freylich
auch der meinung, daß man sich vordrist bei denn vornembsten der pro-
testierenden würde erkundigen müessen, allermaassen wir es auch suo tem-
pore , loco et ordine ze thuen nit unterlassen wolten. Wir hettens dißmals
inen, churfürstlichen, allein praeparatorie vorhalten wollen.
Bayerischen als deputati deß churfürstlichen raths unß angezeigt, daß die
gesambte catholische churfürstliche rethe unsern gestrigen vortrag in reiffe
deliberation gezogen. Befinden erstlich, daß Ihr Kayserlicher Maiestät
gnedigste intention, waß dem gmeinen catholischen wesen nochmaln zum
besten erhalten werden köndte, daß solches nit solte unterlassen werden, alß
sie unß dann ersuecht haben wolten, unß ein solches nochmaln bester-
maassen angelegen sein ze lassen. Und obwol auß demjenigen, waß wir inen
vom gantzen verlauff deren bißher mit denn Schweden und protestierenden
vorgangner conferentzen communicirt, so vil abzenemmen, daß fast einige
hoffnung nit erscheinte, über die nomine catholicorum außgehendigte tem-
peramenta waß fruchtbarlichs zu erhalten, sie auch nit gern zu einiger fernern
verlengerung rathen wolten, sondern fast nöthig zu sein erachten theten, daß
wir nach innhalt unserer instruction mit dem ultimo gradu heraußgehen
solten, weil iedoch verlautten thue, daß die protestierenden sich mit nech-
stem über die temperamenta gegen unß erclären und villeicht in eim und
anderm näher, als man dißortts selbst vermeint, zum zihl legen würden, so
wolten sie nit für unthuenlich achten, daß wir noch ein tag 3 oder 4 zurukh-
halten , die protestierenden sambt- oder sonderlich für unß erfordern und
inen ferner beweglich zusprechen solten. Wo diß aber nit verfenglich, so
hielten sie mit Ihr Kayserlicher Maiestät vor nothwendig, daß alsdann das
instrumentum nach laut derselben instruction möchte außgehendigt und
versuecht werden, ob dardurch der friden zu erheben. Demnach dann zum 2.
sie von unß vernommen, daß wir die Freyßburgische, Valendarische,
Hachenburgische und Pirmontsche sachen nochmaln außgesetzt halten
und zu anderwerttigem außtrag seiner gehorigen ortten verweisen wolten,
so seyend dessen Churcöln und Trier auch wol content, da es nur bei der
gegenpart zu erhalten. Drittens aber begehrten die Churtrierischen, daß bei
der Württembergischen restitution die in temperamentis nomine episcopatus
Spirensis angebne particularreservation ettlicher im Württembergischen ge-
legner gaistlichen güetter mochte einverleibt werden. Zum 4. weren die herrn
churfürstlichen deß auffsatz super puncto autonomiae auch ihrestheils wol
content, und wurden die Churcölnischen, waß dabei wegen Hildeßheimb in
acht ze nemmen, erinnern. Allein trüegen sie allerseits die fürsorg, wann wir
diß pro ultimo gradu hinaußgeben theten und hernach die protestierenden
und Schweden darmit nit content, daß alsdann desto beschwerlicher fallen
wurde, der sachen ze helffen. Zum 5., waß die aequivalentzen anlange, wolten
sie unß ersuecht haben, wann es müglich, das Ihr Fürstlichen Gnaden, herrn
bischoffen zu Oßnabrukh, etwas fürstendigs zu erhalten, daß wir es wie biß-
her also noch ferner bestermaassen ze negocirn bemühet sein wolten, jedoch
dergestalt, daß solches ohne einige verzögerung deß fridens beschen möge.
Zum 6. die manutention betreffend, im fahl die Schweden und protestieren-
den mit der Kayserlichen erclerung zefriden, da verstüenden die herren
churfürstlichen es dahien, daß solche manutention gemeinlich von allen, so
den fridenschluss acceptirten, zu beschehen, nit aber, daß die catholischen
denenjenigen, so diserseits etwan contradicirn möchten, den consensum mit
denn waaffen abzetringen schuldig sein solten. In jenem verstandt seyend sie
erbiettig, Ihr Kayserlicher Maiestät diß alles, worauff der friden geschlossen
werden möchten, mit und neben andern, so damit interessirt, handthaben
ze helffen. Waß aber die manutention, casu quo die Schweden allein nit wol-
ten , anlangte, da vermeinten sie, ein nothurfft ze sein, daß wir unß vordrist
bei denn protestierenden, waß sie ze thuen gemeint, erkundigen, der catholi-
schen aber noch zur zeit damit verschonen solten. Endtlich hetten die Chur-
trierischen begehrt, unß ze recommandirn, daß wir deß herrn churfürsten
postulatum wegen der Kayserlichen wahlcapitulation und restitution seines
depositi in Lüzemburg, gleich wie von denn Franzosen in ihrem instru-
mento beschehen, auch in dem Schwedischen einkommen lassen wolten,
wölches doch ermeldte Churtrierische gsandten selbst bei unß anbringen
und suechen wurden.
Wir haben hierauff kurtzlich geantworttet, sovil erstens die lengere zuwart-
tung anlangte, da besorgten wir, daß wenig nutzens darvon ze hoffen noch
auch mit fernerm zusprechen bei den protestierenden waß außzerichten.
Dann waß sie deliberirten über die inen von unß communicirte tempera-
menta , daß würden sie nit an unß, sondern an die Schweden bringen, unß
aber, wie hievor mehrmaln beschehen, allein per generalia bescheiden, daß sie
ihre meinungen denn Schwedischen eröffnet, wölche mit unß darüber hand-
len würden, demnach wir ersuecht sein wolten, mit dennselben weiterer
handlung stattzethuen. Doch wolten wir morndrigen tags die protestieren-
den befragen lassen, ob sie uff daßjenig, so inen nun zu dreyen underschied-
lichen mahlen von unß vorgehalten worden, noch mit keiner antwortt ge-
faßt , als deren wir verlangten. Nach gestalt ihrer erclärung wurden wir unß
ferner ze richten wissen. Hiebei hatt der Churbayerische vermeldt, er seins-
theils halt daß lenger zuwartten vor eine vergebliche sach. Beim 2. und
3. puncten liessens wir bewenden. Ad 4., wir hetten fast so vil nachricht, daß
die protestierenden mit disem auffsatz content sein wurden, allermaassen die
Churbrandenburgischen unß allberait solchen vorlaut geben. Der größte
streit werden sein umb den versiculum ’Pacta autem‘, und diß hauptsächlich
wegen Hildeßheimb, auch wegen überiger stiffter, und darumb hetten wir
denselben versicul also eingericht, daß die protestierende darwider nichts
sonders würden movirn könden. Es seye auch auff dise weiß der catholi-
schen religion mehr nutz weder schad, dan hierdurch werde die extinction
derselben in denen stifftern, so sonst ex iure territorii zu befahren stüende,
fürkommen. Ad 5. wolten wir nichts liebers erwünschen, dann daß Ihr
Fürstlicher Gnaden etwas ersprießlichs köndte erhalten werden. Wir er-
achten es aber vor ein pur lautter vergeblich ding und ein solche sach,
dardurch auch im übrigen die vereinigung mit denn ständen aufgehalten
werde, dann Churbrandenburg und Braunschweig, solang sie ihrer aequi-
valentzen nit versichert, werden nimmer zugeben, daß in caeteris einige ver-
gleichung erfolge, und köndte man inen auch nit zusprechen noch sich ihrer
bedienen, wie man gern wolte. Ad 6., bei der manutention hab es kein
andern verstandt, als daß diejenige catholische chur-, fursten und stände,
wölche disen schluss approbirten und Ihr Kayserlicher Maiestät also darmit
fürzegehen einrathen theten, sambtlich mit denn protestierenden chur-,
fursten und ständen, so gleicher meinung, es mantenirn helffen solten wider
diejenige, so nit allein ex catholicis, sondern auch ex protestantibus deme
ietzt oder künfftig zuwider sein wolten. Waß dann letstlich die manutention,
casu quo soli duntaxat protestantes mit dem instrumento zefriden, die
Schweden aber nit content sein wolten, anlangen thet, da weren wir freylich
auch der meinung, daß man sich vordrist bei denn vornembsten der pro-
testierenden würde erkundigen müessen, allermaassen wir es auch suo tem-
pore , loco et ordine ze thuen nit unterlassen wolten. Wir hettens dißmals
inen, churfürstlichen, allein praeparatorie vorhalten wollen.