Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1648 I 11
1648 I 11
Samstag
Sabbato, 11. huius, ante prandium haben wir die Chur-
maintz -, Trier-, Cöln- und Bayerischen gsandten vor unß erfordert, inen
vordrist umbstendtlich recapitulirt, waß biß daher mit denn Schweden und
protestierenden vorgangen und woran es nunmehr erwenden thue. Auß
wölchem zwar clärlich abzenemmen, daß auff solche weiß die zeit nur ver-
geblich verzehrt und nichts fruchtbarlichs außgerichtet werden könde. Weil
wir dann uff solchen fahl von Ihr Kayserlicher Maiestät gemessne instruc-
tion , waß in der sachen entlich ze thuen, und aber dabei bevelcht weren,
Ihrer Maiestät intention inen, herrn churfürstlichen räthen, vertrawlich zu
eröffnen und ihr guettachten zu vernemmen, ob und waßgestalt demnach
zu verfahren, als hetten wir nunmehr solchem bevelch selbst ohne lengern
verzug nachzesetzen vor nöthig erachtet. Demnach haben wir inen nachein-
ander vorgehalten, worauff Ihr Kayserlicher Maiestät entliche resolution
bestüende, wie man sich derentwegen vordrist gegen denn Schweden, dann
auch gegen denn protestierenden zu verwahren und daß auch gleichwol Ihr
Maiestät vordrist gern versichert sein wolten, ob und wölche der herrn
catholischen chur- und fürsten selbige bei solcher resolution ze secundirn
gemeint, allermaassen die Churfürstliche Durchlaucht zu Bayern sich beraits
dessen gegen Ihr Maiestät erclärt und erbotten hetten. Nachdem wir dann
vordrist ihr, der churfürstlichen abgesandten, meinung wurden vernommen
haben, so weren wir alsdann zu weiterer folg unserer instruction auch mit
denn Chursaxischen, Brandenburgischen, Braunschweigischen und etwan
auch etlichen auß denn stätten die nothuerfft ze reden vorhabens und also die
sachen dahien ze richten, daß man mit denn Schweden zu einem schluss kom-
men oder sonst, waran man sei, entlich wissen möchte. Darauff sie begehrt,
wir wolten inen etwas zeitt lassen, sich disen nachmittag miteinander ze
underreden, wolten nit underlassen, uff morndrigen tag unß ihr erclärung
einzebringen.
maintz -, Trier-, Cöln- und Bayerischen gsandten vor unß erfordert, inen
vordrist umbstendtlich recapitulirt, waß biß daher mit denn Schweden und
protestierenden vorgangen und woran es nunmehr erwenden thue. Auß
wölchem zwar clärlich abzenemmen, daß auff solche weiß die zeit nur ver-
geblich verzehrt und nichts fruchtbarlichs außgerichtet werden könde. Weil
wir dann uff solchen fahl von Ihr Kayserlicher Maiestät gemessne instruc-
tion , waß in der sachen entlich ze thuen, und aber dabei bevelcht weren,
Ihrer Maiestät intention inen, herrn churfürstlichen räthen, vertrawlich zu
eröffnen und ihr guettachten zu vernemmen, ob und waßgestalt demnach
zu verfahren, als hetten wir nunmehr solchem bevelch selbst ohne lengern
verzug nachzesetzen vor nöthig erachtet. Demnach haben wir inen nachein-
ander vorgehalten, worauff Ihr Kayserlicher Maiestät entliche resolution
bestüende, wie man sich derentwegen vordrist gegen denn Schweden, dann
auch gegen denn protestierenden zu verwahren und daß auch gleichwol Ihr
Maiestät vordrist gern versichert sein wolten, ob und wölche der herrn
catholischen chur- und fürsten selbige bei solcher resolution ze secundirn
gemeint, allermaassen die Churfürstliche Durchlaucht zu Bayern sich beraits
dessen gegen Ihr Maiestät erclärt und erbotten hetten. Nachdem wir dann
vordrist ihr, der churfürstlichen abgesandten, meinung wurden vernommen
haben, so weren wir alsdann zu weiterer folg unserer instruction auch mit
denn Chursaxischen, Brandenburgischen, Braunschweigischen und etwan
auch etlichen auß denn stätten die nothuerfft ze reden vorhabens und also die
sachen dahien ze richten, daß man mit denn Schweden zu einem schluss kom-
men oder sonst, waran man sei, entlich wissen möchte. Darauff sie begehrt,
wir wolten inen etwas zeitt lassen, sich disen nachmittag miteinander ze
underreden, wolten nit underlassen, uff morndrigen tag unß ihr erclärung
einzebringen.