Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1647 VII 14

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1647 VII 14
Sonntag Hierauff waren Ihr Excellentz gantzlich entschlossen,
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am sontag, 14. huius, ihre raiß im namen Gottes anzetretten. Es ist aber selbi-
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gen morgents früe vor 6 uhr der Aldenburgische abgesandt Thumbshiern bei
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derselben erschienen mit höchstem pitten, daß sie sich nur noch in 2 oder 3
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tag gedulden wolten, in wölcher zeit alles geschlossen werden solte.

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18 Die] am Rande: Religion in Kayserlichen erblanden.
Die pro-
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testierende vermerkhten, daß die mehiste difficultet noch an denn Kayserli-
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chen erblanden hafften thet, da die Schweden nit angesehen sein wolten, per
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forza hierinn waß nachzegeben. Es würden sich aber die stände zusamenthuen
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und denn Schweden anzeigen, daß man solche pretension gentzlich außstellen
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solt, in hoffnung, alsdann kein weitere difficultet vorfallen würde. Ihr Excel-
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lentz aber haben sich entschuldigt, das sie ihre raiß beraits also angestellt, daß
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sie weitters nit zurukhhalten köndten, nichtsdestweniger würde alle weitere
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nothuerfft durch ihre hinderbleibende collegas verrichtet werden könden.
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Hierauff ist der Thumbshiern zu mir, Volmarn, kommen, ebenmässig an
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mich setzend, daß Ihr Excellentz abraiß noch etwas auffgehalten werden
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möcht, mit eifferigem vertrösten, daß weiter kein auff halt erfolgen solt. Wöl-
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chem ich geantworttet, man hett inen lang gnug zugewarttet und usque ad
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nauseam contestirt, daß Ihr Kayserliche Maiestät sich anderst nit resolvirn
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würden, also hetten die protestierende wol zeit gehabt, bei denn Schweden
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solche pertinaciam abzewenden. Doch pin ich mit ime zu Ihr Excellentz
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gangen, die sich erbotten, wann die protestierende sich alsbaldt zusamen-
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thuen und mit denn Schweden ein enttliche erclärung abhandlen werden, so
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seyen Ihr Excellentz erbiettig, noch vor ihrem abraisen den sachen einen
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völligen schluss ze geben.

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Baldt darauff haben sich die churfürstlich Brandenburgischen, graf von
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Wittgenstein, herr von Löwen und Dr. Frombholdt, eingestellt, auch gantz
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bewegliche instantiam gemacht, die Schweden weren erbiettig, mit den

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Kayserlichen zu schliessen, müeßten es aber dahien verstehen, weil man die
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sachen so weit gebracht, daß es an gar geringen stukhen ermanglete, der
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Kayserlichen intention wer, nit nur mit denn Franzosen, sondern auch sogar
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mit inen, denn Schweden, alle weitere handlung abzeschneiden; und weren
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sie, Schweden, daher rundt resoluirt, die stündt, Ihr Excellentz zu einem,
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wolten sie zu dem andern thor hinaußziehen und kein weitere handlung
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admittirn. Es lige ja dem gantzen reich so vil an disem friden, Ihr Excellentz
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hetten den sachen biß dato mit so grossem ruem beygewohnt, sie solten mit
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so eilendem abraisen zum bruch, so unfehlbarlich erfolgen wurde, nit ursach
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geben. Sie wolten auff ihre parola versichern, wann Ihr Excellentz sich nur
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ein par tag auffhalten theten, daß alles zu dero contento solte geschlossen
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werden. Hingegen, wann sie abraisen theten, werde iedermeniglich über sie
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schreyen, daß sie zum auffbruch anlaß geben und den friden verhindert
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hetten, und waß dergleichen erinnerungen, so sie certatim ingeworffen, mehr
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seind. Entlich haben sich Ihr Excellentz erclärt, weil sie den protestierenden
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andeütten lassen, wann sie noch heüt und alsobaldt zu der sachen thuen und
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denn Schweden ihre meinung eröffnen, auch mit deme, so beraits declarirt
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worden, zufriden sein wolten, so weren Ihr Excellentz erbiettig, noch heut
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biß auff den abend oder gar disen tag allhier zu bleiben. Die Churbran-
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denburgischen sagten unter anderm, sonderlich nöthig zu sein, daß man von
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einem armistitio reden thete, damit daßjenig, so abgehandlet, nit etwan von
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eim oder anderm theil zustehenden glüks wegen wider gebrochen werde,
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wölches die Schweden sonderlich und zwar der ursachen verlangten, damit
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entzwischen die tractatus zwischen Spania und Frankreich auch möchten
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zum ende gebracht werden. Ihr Excellentz haben inen remonstrirt, daß sie
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ratione armistitii intermedii sich nichts würden einlassen könden, weil Ihr
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Kayserliche Maiestät selbst bei der armada. Wann aber die volkomme volkomne con-
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clusio pacis erfolgte, so sei die consequentia armistitii per se.

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Hierauff seind die Churbrandenburgischen von unß abgeschieden, umb mit
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denn Schweden hierauß ze reden. Baldt darnach ist Dr. Frombholdt wider-
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kommen , mit anzeig, die Schweden hetten sich erclärt, weil die protestie-
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rende mit inen reden wolten, waß in der sachen ze thuen, so hetten sie dessen
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vordrist zu erwartten. Dann es woll inen etwas dißreputirlich sein, nachdem
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sie erst gestern abendts bei unß gewesen, alsogleich anietzt proprio motu
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sich widerumb bei unß anzemelden. Sofern aber die stände in eim und
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anderm puncten nachzegeben gemeint, so weren sie ihres ortts dessen wol
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zefriden und begehrten nichts anders, dann alsbaldt zum schluss ze kommen
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und ein rechte freundtschafft zwischen Ihr Kayserlicher Maiestät und der
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cron Schweden ze pflantzen. Den friden wolten sie schliessen und sich aller
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feindtschafft contra Caesarem enthalten, allein köndten sie ihre alliirte, die
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Franzosen, nit alsogleich verlassen, sondern weren schuldig, dahien ze trach-
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ten , daß mit dennselben auch frid gemacht werde, allermaassen die sachen
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zwischen Hollandt und Spania hergangen. Responsum, wir werens wol ze-
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friden , wann inmittelst Ihr Kayserliche Maiestät, ihre waaffen gegen den Fran-

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zosen ze wenden, freye handt betten. Aber Frombholdt wolt es nit also ver-
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stehen , sondern vermeinen, man müeßte auch mit Frankreich stillstandt
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halten, es wer dann sach, daß Frankreich mit einem newen exercitu Teutsch-
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landt angreiffen thet. Stehet also uff der protestierenden sambtlichen an-
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bringen .

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Inmittelst und als man dessen erwarttet, seind am nachmittag umb siben uhr
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erstens beede Franzosen bei Ihr Excellentz im beisein übriger Kayserlicher
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gsandten erschienen und haben selbe gantz beweglich ersuecht, daß sie ihre
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abraiß noch ein zeittlang einstellen wolten, dann sie, Franzosen, hetten biß
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dato ob Ihrer Excellentz gebrauchter dexteritet in denn handlungen ein
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sonders contento empfangen und weren erbiettig, allen fleiß und schleinig-
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kheit anzewenden, damit der friden allerseits zu erwünschtem ende gelangen
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möcht. Zweiffleten auch nit, durch Ihrer Excellentz beisein solches alles mit
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ehistem zu erhalten sein werde. Herr graf antworttet, er hette ime vor ein
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sondere ehr zu rechnen, daß er dise zeit über seines anwesen mit so hohen
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königlichen ministris diß hochwichtige fridenswerkh ze tractirn gehabt, und
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wolte nichts mehrers erwünschen, dann in seiner macht gestellt zu sein,
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denen handlungen noch lenger abzuwartten. Er hette aber nun zum 5. mahl
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von Ihr Kayserlicher Maiestät allergnedigste erinnerungen empfangen, sich
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lenger nit auffzehalten, sondern widerumb an deren Kayserlichen hof zu be-
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geben , derentwegen ime obgelegen sein wölle, solcher ordre dermaln gehor-
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samblich nachzesetzen. Bedankhte sich der hohen ehren, die sie ime mit diser
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requisition erweisen wollen, und möchte sie versichern, daß Ihrer Kayser-
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lichen Maiestät nichts mehrers angelegen, dan ein rechte und wahre freundt-
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schafft , frid und einigkheit mit der cron Frankreich ze stifften und dardurch
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die gantze christenheit in allgemeine ruhe zu setzen. Seyen auch gar nit ge-
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meint , durch sein abfordern die tractaten ze retardirn oder uffzeheben, son-
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dern hetten allberait ihren zu denn Französischen und Schwedischen tractati-
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bus verordneten plenipotentiariis gemessnen bevelch zukommen lassen,
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denn sachen ferner abzewartten und allen fleiß anzewenden, daß der friden-
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schluss möge erhalten werden. Illi, weren mit dennselben ihrestheils wol ze-
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friden , hetten aber lieber gesehen, die ehr zu haben, daß der vollige schluss
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mit Seiner Excellentz beysein hette erhalten werden mögen. Weil es aber dero
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glegenheit nit sein woll, müeßten sie es dahiengestellt sein lassen.

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Baldt nach der Französen abschied seind auch beede Schwedische plenipo-
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tentiarii sambt ihrem residenten herbeikommen und haben gleichmässiges
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ansuechen gethan, mit so vil weitterm andeütten, daß Sein Excellentz sich
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nun noch in 14 tag oder 3 wochen auffhalten wolten, in wolcher zeit, weil
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die Hollendischen gsandten ehister tagen auch wider anlangen würden, alles
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sowol zwischen Spania und Frankreich als mit dem reich, Ihr Kayserlicher
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Maiestät und inen wegen der cron Schweden zu entlichem fridenschluß solte
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gebracht werden. Hingegen, wann Ihr Excellentz abraißten, wurde es die
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handlungen merklich verlengern und köndten wol allerhandt verenderun-
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gen vorfallen und dardurch daß fridenswerkh merklich gestossen werden.

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Sie an ihrem ortt wurden sich nach Ihr Excellentz abraiß auch nit lenger
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mehr auffhalten könden, sondern widerumb nach Oßnabrukh begeben
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müessen. Die Franzosen weren sonst ebenmässig gantz genaigt, den friden
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ze schliessen. Respondit dominus comes praemissa gratiarum actione ut
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supra, daß er sich wegen so offtmahliger abforderung lenger nit auffhalten
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köndt, sonderlich sovil die Französischen tractaten anlangte, denn er wüßte,
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daß dieselben plenipotentiarii noch kein ordre hetten zu schliessen, sondern
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müeßten deren erst von newem erwartten. Waß aber die handlung mit
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Schweden und denn protestierenden betreffen thet, da sehe er kein verhin-
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dernus , warumb dieselb nit alsogleich geschlossen werden köndt und solte,
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darzu er seinestheils sich iederzeit anerbotten und noch erbietten thet. Waß
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in seiner instruction gewesen, daß hett er alles eröffnet und köndte da cavag-
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liere wol behalten, daß ime ein mehrers ze thuen nit erlaubt wer. Wann aber
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ie die handlungen sich noch lenger verweilen sollen, so hetten die übrige zu
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denn Schwedischen tractaten verordneten plenipotentiarii newen Kayser-
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lichen bevelch empfangen, dennselben ferners abzewartten. Illi, weren mit
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denen sonst wol zefriden, müeßtens dahiengestellt sein lassen, daß Ihr Excel-
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lentz sich lenger nit auffhalten wolten, hetten mit ihrer requisition die hohe
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begierde, so sie, mit derselben alles zum ende ze bringen, tragen theten, conte-
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stirn wollen. Namen darauff ihren abschied.

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