Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1647 I 14
1647 I 14
Montag
Lunae, 14. huius, haben Ihr Excellentz sambt herrn
grafen von Lamberg, herrn Crane und mir, Volmarn, die Schwedischen
gsandten revisitirt, dennselben vordrist umb ihre empfahung und salutation
dank gesagt und darauf angeregt, weil sie jüngst der meinung gewesen, daß
denn reichsständen proponirt werden solle, ihren consens der manutention
halber vor die cron Schweden bei innhabung deß hertzogthumbs Pommern
zu ertheilen, also were hierauff ein solche proposition verfaßt worden, so
man inen vordrist verlesen wollen, ob sie waß darbei zu erinnern haben
möchten, zumaln inen heimbstellend, ob sie vermeinen, mit solcher pro-
position fürzegehen oder darmit noch lenger innzehalten.
Nach angehördter ablesung hatt herr Oxenstirn geanttworttet, sie hetten
sich wol zu erinnern, waß vergangnen freytags verabschiedet worden, theten
sich auch der beschehnen communication bedankhen und hetten ob dem
verlesenen concept kein sonder bedenkhen, allein wann es ia in die reichs-
räth gebracht werden solt, wolten sie gebetten haben, man wolt die schuldt
nit so gar uff sie, Schwedische plenipotentiarios, legen, dardurch der ständen
unwill vermehrt wurde. Sonsten aber hetten sie der sachen ferner nach-
gedacht und fast besser ze sein gefunden, daß wir unß allerseits vordrist
undereinander selbs über den gantzen punctum satisfactionis vergleichen
theten und alsdann erst, wann alles geschlossen, die stände umb den consens
anlangten. Sonst wer zu besorgen, daß allerhandt einströwungen eingeworf-
fen und die handlung verlängert werden möcht. Hetten demnach ihre mei-
nung etwas wenigs zu papyr, und sofern es unß nit zuwider, wolten sie ein
puncten nach dem andern verlesen. Wir haben geanttworttet, daß wir gleich
anfangs der meinung gewesen und hielten disen modum in allweg vor thuen-
licher , derentwegen sei unß nit entgegen, ihre verfaßte puncten anzehören.
Salvius legebat, primo, warzu der Kayser und daß reich, 2. warzu hingegen
die cron Schweden dem Kayser und dem reich solle verbunden sein. Und
ist zwar über unterschiedliche puncten controvertirt, aber entlich veranlaaßt
worden, daß sie unß ein copei der abgelesenen articuln zustellen solten,
darauff wir unß unverlengt zu erclären erbiettig weren.
Articuli controversi erant: 1. daß der status ecclesiasticus in beeden stifftern
Bremen und Ferden abolirt, 2. die statt Bremen als ein bischoffliche statt inen
überlassen, 3. daß ambt Wiltzhausen vom stifft Münster an die ertzstifft
Bremen restituirt, 4. die Pommerischen und andere inen überlassende under-
thanen auch zu den Schwedischen kriegen sich gebrauchen ze lassen schuldig
erkennt werden sollen. Letstlich movirten sie auch die satisfactionem militiae
und pretendirten die bezahlung derselben uff alle reichständt.
Ihr Excellentz haben nit underlassen, inen zuzesprechen, wann Churbranden-
burg sich erclären solten, Vorpommern cum annexis Schweden ze überlassen,
das sie alsdann kein difficultet machen solten, doch wolte man interea nit er-
manglen , die handlung uff gantz Pommern mit inen fortzesetzen. Aber sie
haben sich ansehen lassen, daß sie gantz keinen willen darzu hetten. Und sagte
Oxenstirn, sie wolten anietzt zu denn Hollendern und inen sagen, daß sie mit
unß allberait geschlossen. Disen verlauff haben Ihr Excellentz alsbaldt Dr.
Krebßen angezeigt, damit ers seim gnedigsten herrn bei diser post über-
schreiben solt.
Eodem würdt solches auch ad Caesarem referirt auß herrn Crane cantzlei.
grafen von Lamberg, herrn Crane und mir, Volmarn, die Schwedischen
gsandten revisitirt, dennselben vordrist umb ihre empfahung und salutation
dank gesagt und darauf angeregt, weil sie jüngst der meinung gewesen, daß
denn reichsständen proponirt werden solle, ihren consens der manutention
halber vor die cron Schweden bei innhabung deß hertzogthumbs Pommern
zu ertheilen, also were hierauff ein solche proposition verfaßt worden, so
man inen vordrist verlesen wollen, ob sie waß darbei zu erinnern haben
möchten, zumaln inen heimbstellend, ob sie vermeinen, mit solcher pro-
position fürzegehen oder darmit noch lenger innzehalten.
Nach angehördter ablesung hatt herr Oxenstirn geanttworttet, sie hetten
sich wol zu erinnern, waß vergangnen freytags verabschiedet worden, theten
sich auch der beschehnen communication bedankhen und hetten ob dem
verlesenen concept kein sonder bedenkhen, allein wann es ia in die reichs-
räth gebracht werden solt, wolten sie gebetten haben, man wolt die schuldt
nit so gar uff sie, Schwedische plenipotentiarios, legen, dardurch der ständen
unwill vermehrt wurde. Sonsten aber hetten sie der sachen ferner nach-
gedacht und fast besser ze sein gefunden, daß wir unß allerseits vordrist
undereinander selbs über den gantzen punctum satisfactionis vergleichen
theten und alsdann erst, wann alles geschlossen, die stände umb den consens
anlangten. Sonst wer zu besorgen, daß allerhandt einströwungen eingeworf-
fen und die handlung verlängert werden möcht. Hetten demnach ihre mei-
nung etwas wenigs zu papyr, und sofern es unß nit zuwider, wolten sie ein
puncten nach dem andern verlesen. Wir haben geanttworttet, daß wir gleich
anfangs der meinung gewesen und hielten disen modum in allweg vor thuen-
licher , derentwegen sei unß nit entgegen, ihre verfaßte puncten anzehören.
Salvius legebat, primo, warzu der Kayser und daß reich, 2. warzu hingegen
die cron Schweden dem Kayser und dem reich solle verbunden sein. Und
ist zwar über unterschiedliche puncten controvertirt, aber entlich veranlaaßt
worden, daß sie unß ein copei der abgelesenen articuln zustellen solten,
darauff wir unß unverlengt zu erclären erbiettig weren.
Articuli controversi erant: 1. daß der status ecclesiasticus in beeden stifftern
Bremen und Ferden abolirt, 2. die statt Bremen als ein bischoffliche statt inen
überlassen, 3. daß ambt Wiltzhausen vom stifft Münster an die ertzstifft
Bremen restituirt, 4. die Pommerischen und andere inen überlassende under-
thanen auch zu den Schwedischen kriegen sich gebrauchen ze lassen schuldig
erkennt werden sollen. Letstlich movirten sie auch die satisfactionem militiae
und pretendirten die bezahlung derselben uff alle reichständt.
Ihr Excellentz haben nit underlassen, inen zuzesprechen, wann Churbranden-
burg sich erclären solten, Vorpommern cum annexis Schweden ze überlassen,
das sie alsdann kein difficultet machen solten, doch wolte man interea nit er-
manglen , die handlung uff gantz Pommern mit inen fortzesetzen. Aber sie
haben sich ansehen lassen, daß sie gantz keinen willen darzu hetten. Und sagte
Oxenstirn, sie wolten anietzt zu denn Hollendern und inen sagen, daß sie mit
unß allberait geschlossen. Disen verlauff haben Ihr Excellentz alsbaldt Dr.
Krebßen angezeigt, damit ers seim gnedigsten herrn bei diser post über-
schreiben solt.
Eodem würdt solches auch ad Caesarem referirt auß herrn Crane cantzlei.