Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 XII 13
1646 XII 13
Donnerstag Bericht Buschmanns: Auf die Bitte der Pro-
testanten , Volmar möge ihnen nach Osnabrück folgen, haben die Ksl. die
Bereitschaft dazu für den Fall erklärt, daß der Schluß nicht bis zum Ein-
treffen der Brandenburger Antwort verschoben werde. – Herzog Rode-
rich von Württemberg bei W.
Brandenburger bei W. Nachdem in den Reichsräten beschlossen worden ist,
erst die inneren Wirren zwischen den Ständen beizulegen, dann die Schwe-
den von ihren hohen Forderungen abzubringen zu suchen und gegen keinen
Stand Landabtretungen ohne dessen Willen zu beschließen, vernehmen sie
jetzt, daß die Ksl. Vorpommern und einen Teil Hinterpommerns geboten
haben und für den Fall, daß Brandenburg nicht zustimmt, ganz Pommern
unter Garantie des Reiches geben wollen. Nun musten sie zwarn ihrestheyls
solch der Kayserlichen anerpiethen ahn sein orth gestelt sein laßen und
erwartten, was ihr gnädigster herr darzu sagen werde, daß aber das ganze
reich und deßen sammetliche stend zu der manutenenz verpflichtet sein
solte, solches sey ihres ermessens eine sach, die dergestalt einseitthig nit
resolvirt werden konne, und gebrauche noch wol der deliberation in den
reichsräthen, so gleichwoln ihres wissens bißherzu noch nicht vorgangen.
Nachdem in diesen Tagen ein Kollegialschreiben an Kurbrandenburg be-
schlossen sein soll, fragen sie, ob Kurköln Befehl gegeben habe, Schweden
gegen Brandenburg im Besitz Pommerns zu versichern. Sie thetten sich ahn
ihrem orth viel mehr versehen, man werde ihrem gnädigsten herrn nichts
nachtheyliges zuzuziehen begehren, sondern bald die handlung offenzuhal-
ten sich befleißigen, gestalt dan den Schweden ex parte Churbrandenburgs
noch solche vorschläg beschehen werden, daruber sie zuvor die konigin zu
berichten und bescheids sich zu erholen wol dienlicher, alß veranlaster-
maßen zu verfahren, erachten wurden. I. H. G. und die ubrige Churcolni-
sche wissen, daß nahmens ihres gnädigsten herrn sie vor diesem ansuchung
gethan, daß der herrn chur-, fürsten und stend anwesende gesandte den
Schwedischen der begerter satisfaction halber zuesprechen und dadurch die
ubermeßigkeit der postulatorum zu milteren versuchen mochten, solches
zwarn bewilliget, bißher aber wieder beßere hoffnung verschoben wor-
den . Hierauff haben I. H. G. nach genommenem abtritt und vorgange-
ner underredung geandworttet, waßgestalt weltkundig, wie hoch Ihre Kay-
serliche Maiestet und viel andere getrewe chur-, fürsten und stende sich
bearbeitet, die Schweden, alß welchen es von anfang vornemblich umb die
Pommerische landen, ob sie woln andere praetextus gefuhrt, zu thun gewe-
sen , wieder auß dem reich zu pringen. Man wüste aber auch hingegen, wie
schlechtlich theyls stende darzu geholffen, indeme nicht nur etliche ganz
still gesessen, sondern auch gar den frembden coronen zu behaubtung
ihres intents allen vorschub gethan. Und alß nun das werck solcher-
gestalt durch die waffen nicht zu erheben, die Schweden auch per tractatus
von ganz Pommern nicht wegzupringen gewesen und aber von mennig-
lichen in Ihre Kayserliche Maiestet umb befurderung des friedens so starck
getrungen wurde, hetten die Kayserliche gesandten, wie man euserlich und
ad partem vernommen (dan davon weder I. H. G. noch dem churfürst-
lichen collegio formaliter einige communication geschehen) endtlich die
Vorpommerische landen der cron Schweden auf gewisse weiß und gegen
einige ergetzlichkeit fur Churbrandenburg zu uberlaßen sich erklehrt.
Davon dan erst vor wenig tagen vom Churmainzischen directorio den ubri-
gen churfürstlichen gesandtschafften diesergestalt andeuttung geschehen,
daß sowol die Kayserliche alß Franzosische plenipotentiarii eine abschik-
kung ahn Churbrandenburg zu thun vorhabens und deroselben, daß es bey
diesen tractaten weitter nicht zu pringen gewesen, zu remonstriren, auch
Seiner Churfürstlichen Durchlaucht resolution, ob dieselbe auf Vorpom-
mern consentiren, oder aber geschehen laßen wolten, daß ganz Pommern
bey Schweden verpleibe, einzuholen. Wobey dan vom churfürstlichen colle-
gio begert worden, ahn Seine Churfürstliche Durchlaucht zu solchem end
zugleich ein schreiben mit abgehen zu laßen. Solches schreiben were beliebt
worden, und zwarn mehr Seiner Churfürstlichen Durchlaucht dienst damit
zu thun, alß zue schaden, damit nemblich dieselbe, worauff es diß orts
beruhen wolle, erkennen und dasjenige, was ihr und dero haus ahm wenig-
sten nachtheylig, bey so beschaffenen dingen erwehlen möchten. Ohn sey
zwarn nicht, daß man nachricht erlangt, alß seyen den Schweden von
andern landen, damit sie von Pommern weichen, vorschläg geschehen, es
habe aber der Salvius selbst sich vernehmen laßen, daß solche der cron
Schweden nicht so wol gelegen. Zu dem konne man wol gedencken, daß es
eben damit eben die difficultet, welche Churbrandenburg wegen Pommern
macht, haben würde. Wan aber sonsten Seine Churfürstliche Durchlaucht
die Schweden dahin werde vermögen konnen, daß sie mit wenigerm alß ob-
bedeutem stück der Pommerischen landen sich contentiren, werde es ihro
ein yeder gern und von herzen gönnen, gleich dan auch sich die Kayserliche
gesandte zu bescheiden haben würden, daß man Churcolnischen theyls auf
moderirung der Schwedischen satisfaction allezeit gangen. Die Chur-
brandenburgische replicirten, daß ihr gnädigster herr den Schweden ande-
rer herrn lande solte haben antragen laßen, umb sie von Pommern abzu-
pringen , sey ein irriger bericht, begerten andern so wenig, alß sie es selbsten
gern hetten, in dem ihrigen zu praeiudiciren. Wan aber Churbrandenburg
dem ganzen reich den frieden erkaufen solte, würde ye billich sein, daß
ihro ein aequivalens dafur erstattet würde. Hiernach hat es allerhand
discursus gegeben, und seind ihnen alle landschafften, so von ihnen loco
aequivalentis in vorschlag kommen sein sollen, namhafft gemacht und zu-
gleich remonstrirt worden, daß wan die iezige rechtmeßige hern solche ab-
tretten solten, daß sie gleichergestalt ein aequivalens praetendiren und also
der sach nimmer ein end sein würde. Sie hingegen haben zwar nicht
gestehen wollen, daß dergleichen anbegehren formaliter (ut aiebant) bey
den Schweden geschehen, aber doch auch nicht leugnen konnen, daß von
etlichen selbiger landen discurßweiß meldung gethan, sonderlich aber
wegen Magdeburg dafur gehalten, daß es damit so gar ein frembdes ding
nit sein kondte, zumaln das hauß Brandenburg selbigen erzstifft vorhin
beynahe 100 jahr in besitz gehabt
Von Kardinal Albrecht von Brandenburg (vgl. oben S. 211 Anm. 4) bis zu Christian
Wilhelm (vgl. oben [ S. 442 Anm. 1 ] ) hatte Magdeburg ausschließlich Erzbischöfe und
Administratoren aus dem Hause Brandenburg gehabt.
, auch die catholische stend nunmehr
nichts darwieder zu sagen hetten, indem ermeltes erzstift ohne den protesti-
renden biß zu vergleichung der religion verpleiben werde.
Mitteilung der Mainzer: Von den Ksl. gewünschte Änderungen an dem
Schreiben an Kurbrandenburg. W damit einverstanden.
testanten , Volmar möge ihnen nach Osnabrück folgen, haben die Ksl. die
Bereitschaft dazu für den Fall erklärt, daß der Schluß nicht bis zum Ein-
treffen der Brandenburger Antwort verschoben werde. – Herzog Rode-
rich von Württemberg bei W.
Brandenburger bei W. Nachdem in den Reichsräten beschlossen worden ist,
erst die inneren Wirren zwischen den Ständen beizulegen, dann die Schwe-
den von ihren hohen Forderungen abzubringen zu suchen und gegen keinen
Stand Landabtretungen ohne dessen Willen zu beschließen, vernehmen sie
jetzt, daß die Ksl. Vorpommern und einen Teil Hinterpommerns geboten
haben und für den Fall, daß Brandenburg nicht zustimmt, ganz Pommern
unter Garantie des Reiches geben wollen. Nun musten sie zwarn ihrestheyls
solch der Kayserlichen anerpiethen ahn sein orth gestelt sein laßen und
erwartten, was ihr gnädigster herr darzu sagen werde, daß aber das ganze
reich und deßen sammetliche stend zu der manutenenz verpflichtet sein
solte, solches sey ihres ermessens eine sach, die dergestalt einseitthig nit
resolvirt werden konne, und gebrauche noch wol der deliberation in den
reichsräthen, so gleichwoln ihres wissens bißherzu noch nicht vorgangen.
Nachdem in diesen Tagen ein Kollegialschreiben an Kurbrandenburg be-
schlossen sein soll, fragen sie, ob Kurköln Befehl gegeben habe, Schweden
gegen Brandenburg im Besitz Pommerns zu versichern. Sie thetten sich ahn
ihrem orth viel mehr versehen, man werde ihrem gnädigsten herrn nichts
nachtheyliges zuzuziehen begehren, sondern bald die handlung offenzuhal-
ten sich befleißigen, gestalt dan den Schweden ex parte Churbrandenburgs
noch solche vorschläg beschehen werden, daruber sie zuvor die konigin zu
berichten und bescheids sich zu erholen wol dienlicher, alß veranlaster-
maßen zu verfahren, erachten wurden. I. H. G. und die ubrige Churcolni-
sche wissen, daß nahmens ihres gnädigsten herrn sie vor diesem ansuchung
gethan, daß der herrn chur-, fürsten und stend anwesende gesandte den
Schwedischen der begerter satisfaction halber zuesprechen und dadurch die
ubermeßigkeit der postulatorum zu milteren versuchen mochten, solches
zwarn bewilliget, bißher aber wieder beßere hoffnung verschoben wor-
den . Hierauff haben I. H. G. nach genommenem abtritt und vorgange-
ner underredung geandworttet, waßgestalt weltkundig, wie hoch Ihre Kay-
serliche Maiestet und viel andere getrewe chur-, fürsten und stende sich
bearbeitet, die Schweden, alß welchen es von anfang vornemblich umb die
Pommerische landen, ob sie woln andere praetextus gefuhrt, zu thun gewe-
sen , wieder auß dem reich zu pringen. Man wüste aber auch hingegen, wie
schlechtlich theyls stende darzu geholffen, indeme nicht nur etliche ganz
still gesessen, sondern auch gar den frembden coronen zu behaubtung
ihres intents allen vorschub gethan. Und alß nun das werck solcher-
gestalt durch die waffen nicht zu erheben, die Schweden auch per tractatus
von ganz Pommern nicht wegzupringen gewesen und aber von mennig-
lichen in Ihre Kayserliche Maiestet umb befurderung des friedens so starck
getrungen wurde, hetten die Kayserliche gesandten, wie man euserlich und
ad partem vernommen (dan davon weder I. H. G. noch dem churfürst-
lichen collegio formaliter einige communication geschehen) endtlich die
Vorpommerische landen der cron Schweden auf gewisse weiß und gegen
einige ergetzlichkeit fur Churbrandenburg zu uberlaßen sich erklehrt.
Davon dan erst vor wenig tagen vom Churmainzischen directorio den ubri-
gen churfürstlichen gesandtschafften diesergestalt andeuttung geschehen,
daß sowol die Kayserliche alß Franzosische plenipotentiarii eine abschik-
kung ahn Churbrandenburg zu thun vorhabens und deroselben, daß es bey
diesen tractaten weitter nicht zu pringen gewesen, zu remonstriren, auch
Seiner Churfürstlichen Durchlaucht resolution, ob dieselbe auf Vorpom-
mern consentiren, oder aber geschehen laßen wolten, daß ganz Pommern
bey Schweden verpleibe, einzuholen. Wobey dan vom churfürstlichen colle-
gio begert worden, ahn Seine Churfürstliche Durchlaucht zu solchem end
zugleich ein schreiben mit abgehen zu laßen. Solches schreiben were beliebt
worden, und zwarn mehr Seiner Churfürstlichen Durchlaucht dienst damit
zu thun, alß zue schaden, damit nemblich dieselbe, worauff es diß orts
beruhen wolle, erkennen und dasjenige, was ihr und dero haus ahm wenig-
sten nachtheylig, bey so beschaffenen dingen erwehlen möchten. Ohn sey
zwarn nicht, daß man nachricht erlangt, alß seyen den Schweden von
andern landen, damit sie von Pommern weichen, vorschläg geschehen, es
habe aber der Salvius selbst sich vernehmen laßen, daß solche der cron
Schweden nicht so wol gelegen. Zu dem konne man wol gedencken, daß es
eben damit eben die difficultet, welche Churbrandenburg wegen Pommern
macht, haben würde. Wan aber sonsten Seine Churfürstliche Durchlaucht
die Schweden dahin werde vermögen konnen, daß sie mit wenigerm alß ob-
bedeutem stück der Pommerischen landen sich contentiren, werde es ihro
ein yeder gern und von herzen gönnen, gleich dan auch sich die Kayserliche
gesandte zu bescheiden haben würden, daß man Churcolnischen theyls auf
moderirung der Schwedischen satisfaction allezeit gangen. Die Chur-
brandenburgische replicirten, daß ihr gnädigster herr den Schweden ande-
rer herrn lande solte haben antragen laßen, umb sie von Pommern abzu-
pringen , sey ein irriger bericht, begerten andern so wenig, alß sie es selbsten
gern hetten, in dem ihrigen zu praeiudiciren. Wan aber Churbrandenburg
dem ganzen reich den frieden erkaufen solte, würde ye billich sein, daß
ihro ein aequivalens dafur erstattet würde. Hiernach hat es allerhand
discursus gegeben, und seind ihnen alle landschafften, so von ihnen loco
aequivalentis in vorschlag kommen sein sollen, namhafft gemacht und zu-
gleich remonstrirt worden, daß wan die iezige rechtmeßige hern solche ab-
tretten solten, daß sie gleichergestalt ein aequivalens praetendiren und also
der sach nimmer ein end sein würde. Sie hingegen haben zwar nicht
gestehen wollen, daß dergleichen anbegehren formaliter (ut aiebant) bey
den Schweden geschehen, aber doch auch nicht leugnen konnen, daß von
etlichen selbiger landen discurßweiß meldung gethan, sonderlich aber
wegen Magdeburg dafur gehalten, daß es damit so gar ein frembdes ding
nit sein kondte, zumaln das hauß Brandenburg selbigen erzstifft vorhin
beynahe 100 jahr in besitz gehabt
Von Kardinal Albrecht von Brandenburg (vgl. oben S. 211 Anm. 4) bis zu Christian
Wilhelm (vgl. oben [ S. 442 Anm. 1 ] ) hatte Magdeburg ausschließlich Erzbischöfe und
Administratoren aus dem Hause Brandenburg gehabt.
nichts darwieder zu sagen hetten, indem ermeltes erzstift ohne den protesti-
renden biß zu vergleichung der religion verpleiben werde.
Mitteilung der Mainzer: Von den Ksl. gewünschte Änderungen an dem
Schreiben an Kurbrandenburg. W damit einverstanden.