Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 VII 26

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1646 VII 26
Donnerstag W bei Chigi. Klagen über das französische
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Verhalten im Erzstift Köln. Chigi: Will nach Rom und Paris berichten,
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glaubt aber weder an Abhilfe noch an den Friedenswillen der Franzosen.
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Vor diesem, wan sie vernommen, daß die Kayserliche bey ihm und Veneto
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gewesen, hetten allemal selbst urgirt, was fur resolution gegeben, iezt aber
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seyens 10 tag, daß die Kayserliche bey ihnen mediatorn sich eingefunden,
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ohne aber daß die geringste nachfrag beschehen. [...] Auff befragen I. H.
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G., weßen die herrn Kayserliche sich resolvirt , sagte er, daß wegen der
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begerten reichsstätt und vestung Philipspurg keine bewilligung konne gege-
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ben werden. 2. Müste Churbayern gegen die habende forderung nicht nur
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ein stuck, sondern die ganze Oberpfalz, allermaßen die Franzosen auch
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selbsten sich vor diesem erklehrt hetten, verpleiben. 3. Kondte wegen der
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Marpurgischen sach anderst nichts vorgenommen oder concedirt werden,
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cum iustitiae repugnet und Ihrer Maiestät, den herrn churfürsten und dem
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reich zu immerwehrenden disreputation, alß wan sie die iustitiam nicht
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recht administrirt, gereichen. 4. Seye der Franzosen offters erwiedern selbst
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gemeeß, daß der terminus a quo aufs jahr 1627 zu setzen, und weylen nun
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die Franzosen selbigen auffs jahr 1618 retrotardirt haben wollen und von
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voriger resoltuion abstehen, so wurde auch das Kayserliche erpiethen circa
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satisfactionem cessiren. 5. Die bezahlung der soldatesca stehe einem yeden
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theyl selbst zu thun, zumaln auch Ihre Maiestät 60 000 fur sich auf den
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beynen hetten. 6. Die clausula ‘salvis iuribus electorum’ müste pleiben, und
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kondtens die herrn churfursten nimmer zugeben, weyln es zu immutation,
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ia eversion ihres status gereichen würde. 7. Passaportus fur die Portugesen
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seyen nicht notthig, sondern konten wie nun ins dritte jahr furterhin frey
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sein, wolten die Franzosen und Schweden sie absonderlich salvoguardiren,
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sey es ihnen unbenommen, Ihre Maiestät aber wurden ihnen kein abson-
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derlichen salvum conductum bewilligen. 8. Liberatio principis Eduardi sey
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de potestate Ihrer Maiestät nicht, habe auch seine richtigkeit, wan der fried
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getroffen und die gefangene loßgelaßen, ohne das. 9. Kondten vom Teut-

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schen krieg die Spanier nicht, noch auch 10. der herzog von Lottringen
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außgeschlossen werden. Es weren noch ein und ander punct, der ihm eben
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damalen nicht beyfiele. Wolle nun gern sehen, was darauf die Franzosen
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sich werden vernehmen laßen. Merckte wol, daß es nur umb zeit zu gewin-
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nen angesehen, forchte auch, daß die Spanier nicht gar groß wurden eylen,
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sondern auf andere aperturen wartteten, also daß es vermuthlich zum end
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dieser tractaten, weniger zum frieden sobald noch nicht kommen werde.

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In negotio gravaminum haben ihm I. H. G., auf begehren, angedeuttet,
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was gestern vorkommen, daß nemblich die uncatholische nachmaln solche
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unzuläßige sachen praetendirten. Welches er mit betrübung angehört,
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und vermeldet, daß er ia in ewigkeit nit verhoffen woll, daß die catholische
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sich weitters werden verlaithen laßen und noch mehrers nachgeben, da vor-
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hin das erste conclusum liberal genug den ketzern seye zugemeßen. Dabey
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er I. H. G. ein breve apostolicum in vertrawen vorgezeigt, darinnen von
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Pabstlicher Hailigkeit ihme anbefohlen wird, bey den catholischen gesand-
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ten ganz eiffrige erinnerung zu thun, sich auch, wofern dergleichen unge-
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recht und unverandtwortliche sachen solten tractirt und geschlossen wer-
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den , nicht allein zu opponiren und ganz kein consensum darzue zu geben,
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sondern ehender davon zuziehen, dan der allmächtige Gott solchen frieden
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nicht würde segnen, weniger sedes apostolica selbigen zulaßen. – Einzug
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der Herzogin von Longueville [...]. – W schickt zur

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21 Begrüßung] am Rande: an Bayern 1646 VII 27.
Begrüßung.

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