Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 VII 26
1646 VII 26
Donnerstag W bei Chigi. Klagen über das französische
Verhalten im Erzstift Köln. Chigi: Will nach Rom und Paris berichten,
glaubt aber weder an Abhilfe noch an den Friedenswillen der Franzosen.
Vor diesem, wan sie vernommen, daß die Kayserliche bey ihm und Veneto
gewesen, hetten allemal selbst urgirt, was fur resolution gegeben, iezt aber
seyens 10 tag, daß die Kayserliche bey ihnen mediatorn sich eingefunden,
ohne aber daß die geringste nachfrag beschehen. [...] Auff befragen I. H.
G., weßen die herrn Kayserliche sich resolvirt
Vgl. APW [ III C 2,1 S. 674ff ] .
, sagte er, daß wegen der
begerten reichsstätt und vestung Philipspurg keine bewilligung konne gege-
ben werden. 2. Müste Churbayern gegen die habende forderung nicht nur
ein stuck, sondern die ganze Oberpfalz, allermaßen die Franzosen auch
selbsten sich vor diesem erklehrt hetten, verpleiben. 3. Kondte wegen der
Marpurgischen sach anderst nichts vorgenommen oder concedirt werden,
cum iustitiae repugnet und Ihrer Maiestät, den herrn churfürsten und dem
reich zu immerwehrenden disreputation, alß wan sie die iustitiam nicht
recht administrirt, gereichen. 4. Seye der Franzosen offters erwiedern selbst
gemeeß, daß der terminus a quo aufs jahr 1627 zu setzen, und weylen nun
die Franzosen selbigen auffs jahr 1618 retrotardirt haben wollen und von
voriger resoltuion abstehen, so wurde auch das Kayserliche erpiethen circa
satisfactionem cessiren. 5. Die bezahlung der soldatesca stehe einem yeden
theyl selbst zu thun, zumaln auch Ihre Maiestät 60 000 fur sich auf den
beynen hetten. 6. Die clausula ‘salvis iuribus electorum’ müste pleiben, und
kondtens die herrn churfursten nimmer zugeben, weyln es zu immutation,
ia eversion ihres status gereichen würde. 7. Passaportus fur die Portugesen
seyen nicht notthig, sondern konten wie nun ins dritte jahr furterhin frey
sein, wolten die Franzosen und Schweden sie absonderlich salvoguardiren,
sey es ihnen unbenommen, Ihre Maiestät aber wurden ihnen kein abson-
derlichen salvum conductum bewilligen. 8. Liberatio principis Eduardi sey
de potestate Ihrer Maiestät nicht, habe auch seine richtigkeit, wan der fried
getroffen und die gefangene loßgelaßen, ohne das. 9. Kondten vom Teut-
schen krieg die Spanier nicht, noch auch 10. der herzog von Lottringen
außgeschlossen werden. Es weren noch ein und ander punct, der ihm eben
damalen nicht beyfiele. Wolle nun gern sehen, was darauf die Franzosen
sich werden vernehmen laßen. Merckte wol, daß es nur umb zeit zu gewin-
nen angesehen, forchte auch, daß die Spanier nicht gar groß wurden eylen,
sondern auf andere aperturen wartteten, also daß es vermuthlich zum end
dieser tractaten, weniger zum frieden sobald noch nicht kommen werde.
In negotio gravaminum haben ihm I. H. G., auf begehren, angedeuttet,
was gestern vorkommen, daß nemblich die uncatholische nachmaln solche
unzuläßige sachen praetendirten. Welches er mit betrübung angehört,
und vermeldet, daß er ia in ewigkeit nit verhoffen woll, daß die catholische
sich weitters werden verlaithen laßen und noch mehrers nachgeben, da vor-
hin das erste conclusum liberal genug den ketzern seye zugemeßen. Dabey
er I. H. G. ein breve apostolicum in vertrawen vorgezeigt, darinnen von
Pabstlicher Hailigkeit ihme anbefohlen wird, bey den catholischen gesand-
ten ganz eiffrige erinnerung zu thun, sich auch, wofern dergleichen unge-
recht und unverandtwortliche sachen solten tractirt und geschlossen wer-
den , nicht allein zu opponiren und ganz kein consensum darzue zu geben,
sondern ehender davon zuziehen, dan der allmächtige Gott solchen frieden
nicht würde segnen, weniger sedes apostolica selbigen zulaßen. – Einzug
der Herzogin von Longueville [...]. – W schickt zur Begrüßung.
Verhalten im Erzstift Köln. Chigi: Will nach Rom und Paris berichten,
glaubt aber weder an Abhilfe noch an den Friedenswillen der Franzosen.
Vor diesem, wan sie vernommen, daß die Kayserliche bey ihm und Veneto
gewesen, hetten allemal selbst urgirt, was fur resolution gegeben, iezt aber
seyens 10 tag, daß die Kayserliche bey ihnen mediatorn sich eingefunden,
ohne aber daß die geringste nachfrag beschehen. [...] Auff befragen I. H.
G., weßen die herrn Kayserliche sich resolvirt
Vgl. APW [ III C 2,1 S. 674ff ] .
begerten reichsstätt und vestung Philipspurg keine bewilligung konne gege-
ben werden. 2. Müste Churbayern gegen die habende forderung nicht nur
ein stuck, sondern die ganze Oberpfalz, allermaßen die Franzosen auch
selbsten sich vor diesem erklehrt hetten, verpleiben. 3. Kondte wegen der
Marpurgischen sach anderst nichts vorgenommen oder concedirt werden,
cum iustitiae repugnet und Ihrer Maiestät, den herrn churfürsten und dem
reich zu immerwehrenden disreputation, alß wan sie die iustitiam nicht
recht administrirt, gereichen. 4. Seye der Franzosen offters erwiedern selbst
gemeeß, daß der terminus a quo aufs jahr 1627 zu setzen, und weylen nun
die Franzosen selbigen auffs jahr 1618 retrotardirt haben wollen und von
voriger resoltuion abstehen, so wurde auch das Kayserliche erpiethen circa
satisfactionem cessiren. 5. Die bezahlung der soldatesca stehe einem yeden
theyl selbst zu thun, zumaln auch Ihre Maiestät 60 000 fur sich auf den
beynen hetten. 6. Die clausula ‘salvis iuribus electorum’ müste pleiben, und
kondtens die herrn churfursten nimmer zugeben, weyln es zu immutation,
ia eversion ihres status gereichen würde. 7. Passaportus fur die Portugesen
seyen nicht notthig, sondern konten wie nun ins dritte jahr furterhin frey
sein, wolten die Franzosen und Schweden sie absonderlich salvoguardiren,
sey es ihnen unbenommen, Ihre Maiestät aber wurden ihnen kein abson-
derlichen salvum conductum bewilligen. 8. Liberatio principis Eduardi sey
de potestate Ihrer Maiestät nicht, habe auch seine richtigkeit, wan der fried
getroffen und die gefangene loßgelaßen, ohne das. 9. Kondten vom Teut-
schen krieg die Spanier nicht, noch auch 10. der herzog von Lottringen
außgeschlossen werden. Es weren noch ein und ander punct, der ihm eben
damalen nicht beyfiele. Wolle nun gern sehen, was darauf die Franzosen
sich werden vernehmen laßen. Merckte wol, daß es nur umb zeit zu gewin-
nen angesehen, forchte auch, daß die Spanier nicht gar groß wurden eylen,
sondern auf andere aperturen wartteten, also daß es vermuthlich zum end
dieser tractaten, weniger zum frieden sobald noch nicht kommen werde.
In negotio gravaminum haben ihm I. H. G., auf begehren, angedeuttet,
was gestern vorkommen, daß nemblich die uncatholische nachmaln solche
unzuläßige sachen praetendirten. Welches er mit betrübung angehört,
und vermeldet, daß er ia in ewigkeit nit verhoffen woll, daß die catholische
sich weitters werden verlaithen laßen und noch mehrers nachgeben, da vor-
hin das erste conclusum liberal genug den ketzern seye zugemeßen. Dabey
er I. H. G. ein breve apostolicum in vertrawen vorgezeigt, darinnen von
Pabstlicher Hailigkeit ihme anbefohlen wird, bey den catholischen gesand-
ten ganz eiffrige erinnerung zu thun, sich auch, wofern dergleichen unge-
recht und unverandtwortliche sachen solten tractirt und geschlossen wer-
den , nicht allein zu opponiren und ganz kein consensum darzue zu geben,
sondern ehender davon zuziehen, dan der allmächtige Gott solchen frieden
nicht würde segnen, weniger sedes apostolica selbigen zulaßen. – Einzug
der Herzogin von Longueville [...]. – W schickt zur Begrüßung.