Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 VI 21
1646 VI 21
Donnerstag Eltz (Tecklenburg) bei W. Restitution Lin-
gens ; die Staatischen sind dazu weder gegenüber dem Grafen noch Spanien
bereit, immaßen dan ihme einer auß der Hollendischen gesandtschafft auß-
trucklich gesagt, daß man die sach nur iure canonico (scilicet mitt den
canonen) muste außführen. Warauff er ihme geandtworttet, daß zue sol-
chem iure sein herr zue schwach und gering, iustitiam aber begeren thette.
W: Verweist auf die Kollegialberatungen. [...]
Weyms bei W. [...] Schlechter Fortgang der spanisch-französischen Ver-
handlungen , Hoffnung auf Abschluß mit den Staaten. W: Erinnert an
die im Corpus Catholicorum vorgebrachten Punkte
Vgl. APW [ III A 4,1 S. 183ff ] (1646 IV 7).
, zumalen von innen
Staaden den catholischen in religions-, geist- und politischen sachen merck-
liche eingriff dem reich beschehen. Bei der von ihnen nachgesuchten Bestä-
tigung der Neutralität muß bedingt werden, daß sie nit allein in alle
händell dergestaldt sich nicht mischen und in religion- und prophansachen
geltten und decidiren laßen, sondern auch dergestaldt der güldenen bull
gegen das reich sich nicht geprauchen thetten. Weiln sie aber wegen der gül-
denen bull
die Spanische, alß welche sich derselben geprauchen, aemuliren,
so würd ein solches bey inen vorerst, wan man zue fried und ruhe zu glan-
gen vermaint, auch eingesteldt und abgeschafft werden müeßen. Weyms:
Daß man das religon- und profanweesen pillig in acht zu nehmmen und
mitt den Hollendern zue adiustiren, damitt dergleichen excessus und ein-
griff abgeschafft, warzue dan mitt der gesuchten confirmation der neutra-
litet die rechte occasion, auch zu beförderen, daß wan der fried mitt Spa-
nien völlig geschloßen, sie die Hollender gar in eine union mitt dem reich
genohmmen werden möchten, ut etiam imperium, wie die formalia gewe-
ßen , aliquid habeat assecurationis et emolumenti. Der König mißbilligt
selbst den Mißbrauch der Goldenen Bulle durch die Regierung von Bra-
bant . W: Bemühungen Tecklenburgs wegen Lingen. Weyms: Daß
dieß keine sach, so zum reich proprie gehörig, sondern daß Lingen ein
Geldrisch lehen von altters seye, und hab auch iederzeitt mitt Geldern zum
circulo Burgundico contribuirt und von allen oneribus imperii befreyet
gewesen, gehöre alßo zue anderen tractaten, und würde der könig sein
eußerist gern thuen, daß dieße herrschafft bey der catholischen religion und
dem Burgundischen craiß noch furterhin verpleiben mög.
Giffen bei W: Anfrage wegen Halberstadt. W: Nachrichten aus Osna-
brück , Gespräch mit dem Prälaten von Hamersleben. Wird der Erzherzog
der Abtretung zustimmen? Sagtte er, vom herrn graffen von Trautmans-
dorff von ja vernohmmen zu haben, zumahlen Seiner Durchlaucht berich-
tet worden, daß bemelter stifft vermög der amnistiae (warauff der herr
graff von Trautmansdorff deiten thue), weyln er erst post annum 1627 ahn
herrn erzherzogen kommen, den uncatholischen gepühre. I. H. G.: Eben
dergleichen argumenta hab der herr graff von Trautmansdorff wegen ihres
stiffts Verden, wadurch auch der stifft Minden hingehen würde, vor disem
gemacht. Es hetten sie aber ihme clarlich schrifft- und mündtlich ad
oculum remonstrirt, daß solche stiffter, wie imgleichen auch Halberstatt,
unter die amnistiam nicht mitt köntten gerechnet werden; dan einmal seye
ius liberum eligendi capitulorum; vigore amnistiae soltten die stiffter den
vorigen inhabern oder besitzern restituirt werden, selbige aber verstorben
seyen, und hetten die capitula vermög ihres iuris eligendi des herrn erzher-
zogen Durchlaucht und respective I. H. G. legitime erwehlet, agnoscirten
sie auch noch pro episcopis, und seye kein competitor, dahero dieße stiffter-
sach ad amnistiam nicht köntte gezogen werden. Falß Seine Durchlaucht ex
hoc malo praesupposito fundamento sich auch also erclert haben mögtten,
würden und köntten doch I. H. G. solches in ewigkeit nimmer thuen, und
seye sich woll höchlich zu verwundern, daß dieße maistentheilß uncatho-
lische capitula bey der beschehenen election bestendig verpleiben, hingegen
electus catholicus das stifft, auch dem capittull sein ius eligendi in perpe-
tuum hingeben und benehmmen wollen. Welches den catholischen capituln
nicht wenig nachdencken geben dörffte, herrn von so hohen häußeren, die
darnach solchergestaldt potenti manu die stiffter gegen der capituln vor-
wißen und consens, gleich dan dieselbe aniezo contradiciren thetten, zue
postuliren.
W bei den Bayern. Schreiben Turennes an Kurköln wegen Ehrenbreitstein
und beabsichtigte Antwort
. Bayern: Daß was von befurderter satisfac-
tion fur Franckreich gemeld, außgelaßen werden möchte. Und obwolen
vorgefallen, ob nit die Franzosische plenipotentiarii zu ersuchen, daß selbe
den Tourane von dem unbefugten verfahren dehortiren möchten, ist doch
beßer gehalten quod non, und daß ahn die königin selbst, was es mit diesem
deposito fur bewandtnus habe, der bericht zu thun. Bey demienigen, was
bey den Franzosischen zue negotiiren sein mocht, ist beyderseiz hoch
beklagt, daß von den Franzosen dem versprochenen nicht nachgelebt, ob-
wolen Brysach offerirt. Solchergestalt hab man sich auf die Franzosen,
auch sogar in ecclesiasticis, maßen auß des residenten La Barde discurs der
canzler Buschman wol vermerckt, nichts zu verlaßen.
W bei Nassau: Schreiben Turennes und Antwort. – Mitteilung Nassaus:
Nach Beratung mit Volmar die Antwort unbedenklich befunden.
gens ; die Staatischen sind dazu weder gegenüber dem Grafen noch Spanien
bereit, immaßen dan ihme einer auß der Hollendischen gesandtschafft auß-
trucklich gesagt, daß man die sach nur iure canonico (scilicet mitt den
canonen) muste außführen. Warauff er ihme geandtworttet, daß zue sol-
chem iure sein herr zue schwach und gering, iustitiam aber begeren thette.
W: Verweist auf die Kollegialberatungen. [...]
Weyms bei W. [...] Schlechter Fortgang der spanisch-französischen Ver-
handlungen , Hoffnung auf Abschluß mit den Staaten. W: Erinnert an
die im Corpus Catholicorum vorgebrachten Punkte
Vgl. APW [ III A 4,1 S. 183ff ] (1646 IV 7).
Staaden den catholischen in religions-, geist- und politischen sachen merck-
liche eingriff dem reich beschehen. Bei der von ihnen nachgesuchten Bestä-
tigung der Neutralität muß bedingt werden, daß sie nit allein in alle
händell dergestaldt sich nicht mischen und in religion- und prophansachen
geltten und decidiren laßen, sondern auch dergestaldt der güldenen bull
gegen das reich sich nicht geprauchen thetten. Weiln sie aber wegen der gül-
denen bull
so würd ein solches bey inen vorerst, wan man zue fried und ruhe zu glan-
gen vermaint, auch eingesteldt und abgeschafft werden müeßen. Weyms:
Daß man das religon- und profanweesen pillig in acht zu nehmmen und
mitt den Hollendern zue adiustiren, damitt dergleichen excessus und ein-
griff abgeschafft, warzue dan mitt der gesuchten confirmation der neutra-
litet die rechte occasion, auch zu beförderen, daß wan der fried mitt Spa-
nien völlig geschloßen, sie die Hollender gar in eine union mitt dem reich
genohmmen werden möchten, ut etiam imperium, wie die formalia gewe-
ßen , aliquid habeat assecurationis et emolumenti. Der König mißbilligt
selbst den Mißbrauch der Goldenen Bulle durch die Regierung von Bra-
bant . W: Bemühungen Tecklenburgs wegen Lingen. Weyms: Daß
dieß keine sach, so zum reich proprie gehörig, sondern daß Lingen ein
Geldrisch lehen von altters seye, und hab auch iederzeitt mitt Geldern zum
circulo Burgundico contribuirt und von allen oneribus imperii befreyet
gewesen, gehöre alßo zue anderen tractaten, und würde der könig sein
eußerist gern thuen, daß dieße herrschafft bey der catholischen religion und
dem Burgundischen craiß noch furterhin verpleiben mög.
Giffen bei W: Anfrage wegen Halberstadt. W: Nachrichten aus Osna-
brück , Gespräch mit dem Prälaten von Hamersleben. Wird der Erzherzog
der Abtretung zustimmen? Sagtte er, vom herrn graffen von Trautmans-
dorff von ja vernohmmen zu haben, zumahlen Seiner Durchlaucht berich-
tet worden, daß bemelter stifft vermög der amnistiae (warauff der herr
graff von Trautmansdorff deiten thue), weyln er erst post annum 1627 ahn
herrn erzherzogen kommen, den uncatholischen gepühre. I. H. G.: Eben
dergleichen argumenta hab der herr graff von Trautmansdorff wegen ihres
stiffts Verden, wadurch auch der stifft Minden hingehen würde, vor disem
gemacht. Es hetten sie aber ihme clarlich schrifft- und mündtlich ad
oculum remonstrirt, daß solche stiffter, wie imgleichen auch Halberstatt,
unter die amnistiam nicht mitt köntten gerechnet werden; dan einmal seye
ius liberum eligendi capitulorum; vigore amnistiae soltten die stiffter den
vorigen inhabern oder besitzern restituirt werden, selbige aber verstorben
seyen, und hetten die capitula vermög ihres iuris eligendi des herrn erzher-
zogen Durchlaucht und respective I. H. G. legitime erwehlet, agnoscirten
sie auch noch pro episcopis, und seye kein competitor, dahero dieße stiffter-
sach ad amnistiam nicht köntte gezogen werden. Falß Seine Durchlaucht ex
hoc malo praesupposito fundamento sich auch also erclert haben mögtten,
würden und köntten doch I. H. G. solches in ewigkeit nimmer thuen, und
seye sich woll höchlich zu verwundern, daß dieße maistentheilß uncatho-
lische capitula bey der beschehenen election bestendig verpleiben, hingegen
electus catholicus das stifft, auch dem capittull sein ius eligendi in perpe-
tuum hingeben und benehmmen wollen. Welches den catholischen capituln
nicht wenig nachdencken geben dörffte, herrn von so hohen häußeren, die
darnach solchergestaldt potenti manu die stiffter gegen der capituln vor-
wißen und consens, gleich dan dieselbe aniezo contradiciren thetten, zue
postuliren.
W bei den Bayern. Schreiben Turennes an Kurköln wegen Ehrenbreitstein
und beabsichtigte Antwort
tion fur Franckreich gemeld, außgelaßen werden möchte. Und obwolen
vorgefallen, ob nit die Franzosische plenipotentiarii zu ersuchen, daß selbe
den Tourane von dem unbefugten verfahren dehortiren möchten, ist doch
beßer gehalten quod non, und daß ahn die königin selbst, was es mit diesem
deposito fur bewandtnus habe, der bericht zu thun. Bey demienigen, was
bey den Franzosischen zue negotiiren sein mocht, ist beyderseiz hoch
beklagt, daß von den Franzosen dem versprochenen nicht nachgelebt, ob-
wolen Brysach offerirt. Solchergestalt hab man sich auf die Franzosen,
auch sogar in ecclesiasticis, maßen auß des residenten La Barde discurs der
canzler Buschman wol vermerckt, nichts zu verlaßen.
W bei Nassau: Schreiben Turennes und Antwort. – Mitteilung Nassaus:
Nach Beratung mit Volmar die Antwort unbedenklich befunden.