Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 III 30

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1646 III 30
Freitag Mitteilung Trauttmansdorffs: Daß er die ihme
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communicirte schrifft geleßen, dagegen er wohl einige rationes zu moviren
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hette. Es weren aber I. H. G. ein reichs- und zwarn ein geistlicher fürst und
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theologus, und hingegen er ein minister und laicus, alßo ihme nicht gepühre,
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mitt ihro zu disputiren, es thetten sie aber pro salvanda sua conscientia
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recht, gleich er dan selbsten auch, wan er in dießem statu were, thuen
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würde.

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W bei Trauttmansdorff: Hat ihn in dießer sie selbst und alle catholisch so
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hoch angelegene sach [...] importuniren müeßen, zumaln aus der heutigen
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Antwort seine intention nicht, weniger einen trost verspühren können.

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Trauttmansdorff übergibt daraufhin schriftliche Bemerkungen zu der
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Schrift Ws

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Anlage 20 (Aufzeichnungen Trauttmansdorffs zu Ws Memorialen): fehlt.
. Hingegen haben I. H. G. alßopaldt ad singula stante pede
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geandtworttet, auch folgendts zu papyr gepracht. Im weitern Gespräch W:
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Wan man dergestaldt den Schweden in allem, waß sie begeren, contento zu
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geben vermaint, warumb man sich mitt den Franzosen ratione des Elsaß so
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lang aufhielte, da doch dießes keine gewißenssach nicht wie ienes seye?

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Darauff der herr graff von Trautmansdorff, er woltte umb Gottes willen
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gepetten haben, daß man das werck doch alßo nicht woltte übereylen, und
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were man in tractaten, waß anders gegen das Elsas zu offeriren. Als W
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andeutet, daß er von der Ablehnung des spanischen Vorschlages Kenntnis
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hat, erläutert Trauttmansdorff, Peñaranda habe daraufhin zunächst
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abreisen wollen, jetzt sei man dabei, auf andere weiter weg zu gedencken.

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W: Inzwischen verliere man so viell zeitt; waß man bona conscientia
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thuen könne und wolle, hielten nötig, fürderlichst zu thuen und kein stund
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zu verweilen. Trauttmansdorff: Daß es daran nicht solle mangelen,
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man wiße aber wohl, daß wangleich ex parte Caesaris alles würde gewilligt

[p. 426] [scan. 476]


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und nachgegeben, die Franzosen doch den frieden nicht schließen, sondern
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des außschlags der bevorstehender campagnia werden erwartten
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wollen. [...] W: Ob dan kein fried zu hoffen? Trauttmansdorff:
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Mitt den Schweden halte er ja. W: Ohne Frankreich wird weder
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Schweden mit dem Kaiser noch Holland mit Spanien schließen; Schweden
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wird zwar, wenn man es durch Hingabe Pommerns, Bremens und Verdens
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zum Herrn der Ostsee und zwischen Weser und Elbe macht, den Frieden
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schließen, aber nicht durchführen. Bittet nochmals, daß doch dero stifft
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Verden oder auch andere an solche cron nicht, wedder auch vertröstung
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darzu gegeben werd. Das intent, welches Ihre Mayestät und er herr graff,
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die Schweden zu contentiren hetten, köntte mitt Pommern eben wohl
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erhaltten werden, wan nemblich davon, neben dem alberaits verahnlaßten
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theill noch so viell, alß dieße beede stiffter machen möchten, gelaßen
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würde. Auff welches der herr graff, daß alßdan Churbrandenburg ahn
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platz deßen wiederumb eine andere satisfaction geschehen müße, da nun
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kein weldtlicher fürst das geringste von seinen landen würde mißen wollen,
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würde solche satisfaction nirgent anders her, alß auß den stifftern
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geschehen können. I. H. G. replicirten, daß hiebey zue consideriren
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were, 1. ob inen einige satisfaction gepühre, dan ia einmaln gewiß, daß ex
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mera gratia expectativa Caesaris er das fürstenthumb Pomeren erlangt hab,
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solche gratia aber von Ihrer Mayestät hernegst in andere weeg köntte
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ersetzet werden, und hab er sich desto weniger zu beclagen, weiln auch Ihre
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Kayserliche Mayestät selbsten von ihren eigenen erblanden amore pacis
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die Laußnitz wegkgegeben hette. Der graff von Trautmansdorff
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andworttete, alles seye zwarn wahr, und in sich alßo bewandt, wan allein
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Churbrandenburg darzu würde verstehen wollen. I. H. G. prosequiren,
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daß 2. zue consideriren, wer die satisfaction zu geben hette? Daß die
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weldtliche fürsten nichts würden wolln zurucklaßen, woltten sie nicht
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disputirn, mußen aber vor ganz unpillich, auch unmöglich halten, daß
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mans auff die stiffter und geistliche güeter schieben woltte, dan man ia
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pillig erwegen soltte, waß für hülff und assistenz die geistlichen Stände dem
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Kaiser geleistet haben und daß sie als bloße conservatores und respective
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administratores von ihren Stiftern nichts veräußern dürfen. Und werde
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man sich gewiß, wan das facit darauf gesteldt werden soltte, betrogen
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finden, dan kein catholischer gegen sein gewißen sich werde zwingen laßen.
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Alß nun hierauf der herr graff sein eußerstes, auch kein versprechung zu
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thuen, weniger ohne verwißen der stendt zu schließen sich erpotten, haben
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I. H. G. bey solchem propositum zu verpleiben erinnert, mitt vermelden,
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daß dieß dasienige, waß I. H. G. und andere stendt, daß es nicht wie beim
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Prager frieden hergehe, begeren thetten, bey welchem schluß niemandts
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were gefragt, auch alhier die drey stiffter Metz, Tull und Verdun den
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Franzosen dergestaldt weren offerirt worden, und ob es woll heiße, daß
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alles ad ratificationem der stendt geschehe, so sey doch die sach vulnerirt
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und schwer, waß nomine Caesaris bewilligt, durch die stendt zu retractiren.

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