Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 II 14
1646 II 14
Mittwoch Reichsräte
. – Bayern bei W / Buschmann.
Trauttmansdorff hat expresse sich vernehmen laßen, daß ohne richtig-
machung des puncti amnistiae, und vergleichung der gravaminum zu
keinem frieden zu gelangen. Under andern was die amnistiam behindere,
seye vornemblich das negotium Palatinatus, wegen des Boheimbischen
weesens werde es so große difficultet nicht haben, zuemaln solche sachen
res iudicatae et transactae. Beym puncto gravaminum hab er so viel zu ver-
stehen geben, daß Ihrer Mayestät intention nicht, die stifft in perpetuum
hinzuelaßen, sondern gingen deroselben gedancken auf eine gewisse anzal
von iahren, jedoch daß darmit graduatim zu verfahren. Wobey, alß die
nachfrag beschehen, wan die protestirende, wie nit zu zweifflen, fur die ex-
cludirte inhaber der erz- und stiffter sessionem et votum wurden begeren,
wie man solches praeiudicium werde konnen abwehren, habe der her graff
geandtworttet, daß er in den sorgen gleichfalß begriffen, es werde
deßwegen starcke instanz gemacht werden, vermaine aber nur wegen et-
licher , und daß ubrig auf einen reichstag sich werde verschieben laßen.
Quoad negotium Palatinatus habe der her graff von Trautmanstorff zu
vernehmen begert, ob ex parte Churbayern man gesichert, daß per maiora
die intention sich werde erheben laßen, darauff er Dr. Krebß zur andtwort
geben, sie machten sich die hoffnung quod sic, und zwarn erstlich im chur-
furstenrhat tragen sie das feste vertrawen zu Churmainz, ahn Churcollen
seye nit zu zweifflen, Churtryer hab bey seinem durchreißen zue München
vertröstung geben, dato aber seyen die abgesandten noch nit instruirt, zu
Chursachsen, wan dero gesandten gegenwertig, hab man gute hoffnung,
Churbrandenburgs inclination aber zur gegenseithen sey vorhin bekandt,
also im churfurstenrhat pro Churbayern die maiora sich wurden finden;
im furstlichen collegio hette Churcollen und I. H. G. fur sich und ver-
trettungsweiß bey 16 vota, darauff wenigers nit guter verlaß zu stellen,
und würde man ex parte Churbayern einen und andern auß den fürst-
lichen noch weitters begrüßen. Quoad dignitatem gehe Churbayern auff
perpetuam exclusionem der pfalzgraven, wan auch solches nit zu erhal-
ten , sondern ad media das werck kommen müste, hetten sie zur alter-
nation ganz keine beliebung, sondern wurden bälder zum octavo electoratu
mit rathen und bewilligen. Weylen aber nun solchen falß die furstlichen
das ihrige darzu wurden reden wollen, so werde die frag sein, wie das
werck zu incaminiren, und durch wehn der vorschlag auf die bahn zu prin-
gen . Churbayern seye in denen gedancken, daß es endweder mittelst der
herren mediatorn oder des churfürstlichen collegii, welches ohnedas auch
nebenst Dennemarck die interpositionem in hoc negotio schon vor diesem
ubernommen, zue geschehen, und stehe dahin, was zum practicabelsten ge-
halten . Wan das lezter, warauf zum meisten gedeuttet, weren die Chur-
mainzische zu ersuchen, das werck in proposition zu pringen, und wan erst-
lich auf der exclusion der pfaltzgraven in perpetuum bestanden, folgendts
von Churtryer oder Collen das medium mit dem ocatavo electoratu vorge-
schlagen werden kondte, alßdan sichs ahn die herrn mediatores und durch
dieselbe ad Gallos wurde pringen laßen. Falß aber dienlicher gefunden, daß
der vorschlag von den herrn mediatorn selbst erstlich herkehme, stünde zu
bedencken, von wehm die erinnerung bey ihnen deßhalben zu thun, ihres
theylß müsten zweyfflen, ob dem Veneto allerdings zu trawen, und ob
rhatsamb, daß die erwehnung von ihn Churbayerischen geschehe, und wol-
ten also lieber sehen, und darumb pitten, daß I. H. G. und herren Chur-
colnische hierinnen Churbayern die ehr thun möchten. Nachdemaln dan
Seiner Churfürstlichen Durchlaucht nit zuendtgegen, daß diese Pfalzische
sach alhier und zwarn je ehender je lieber in handlung gezogen werde, so
mochten I. H. G. resolution gern vernehmen. Der Kurfürst hat ihnen darzu-
legen befohlen und auch selbst an Kurköln geschrieben, er könne nicht be-
greiffen , daß man diß orts so gar keinen willen habe, uber den punctum
satisfactionis zue deliberiren, da doch nur gar zu gewiß und sicher, daß
außer der satisfaction die coronen in güte nicht werden weichen, zur gewalt
auch kein mittel vorhanden, und wurde beßer sein, ein stuck zuruckzu-
laßen , alß alles ubrige vollendts darahnzugeben und zu verliehren. Und
nachdemaln einige sich vernehmen ließen, daß die mittel zur resistenz sich
noch wol wurden finden, so mochten Ihre Churfürstliche Durchlaucht gern
in specie berichtet sein, woher dan und von wehm solche zu hoffen. Halten
aber sonst, da man genugsamb vorhin des Römischen reichs zustand wisse,
daß bey Gott und im gewissen verandwortlicher, in profansachen alß in
denn so die religion concernirt, worauff die protestirende starckes facit
macheten, nachzugeben. Da ein Teil der Protestanten ihm angedeutet hat,
nach Erledigung der Gravamina könne man durch gemeinsame
Avokatorien die schwedische Militärmacht erschüttern, drängt Trauttmans-
dorff nun auf Religionsverhandlungen. Dagegen will er sich über die Satis-
faktionen nicht herauslassen und hofft, nach Beilegung der Gravamina und
der Pfälzer Frage die Stände so weit gegen die Kronen einigen zu können,
daß noch vor Beginn der Kampangne würckliche apparenz zum frieden
herfurscheinen solte. Da nach Bayerns Meinung der fried mit contentirung
Franckreich und Schweden zu erlangen, Trauttmansdorff hingegen die
vereinigung der stend negst componirung der gravaminum und der Pfalzi-
schen sach fur das beste mittel haltet, wird auch hierzu die Meinung Ws
erbeten. W: 1. Die Amnestie ist im hiesigen Kurfürstenrat so weit
abgehandelt, daß dieser seitthen nichts zue imputiren, es were dan, daß die
protestirende mit fleiß ansam, das werck auffzustoßen, suchen wolten. Im
Fürstenrat gehen an beiden Orten 23 Stimmen auf die unbegrenzte Am-
nestie , die Mehrheit ist für die 1641 beschlossene Form. Den Einwand, daß
in einer die Religion mitbetreffenden Frage kein Mehrheitsbeschluß gelte,
hat Salzburg damit beantwortet, was die religion angehe, seye ad punctum
gravaminum gehörig, und das ubrig res mere politicae, und kondte man
salva reputatione weitter nicht gehen. Wegen der angehefften condition,
daß von theylß sach absonderliche consultation und handlung angestelt
werden solt, seye vom Osterreichischen directorio in der anher beschehenen
relation nichts gemeldet, dahero gutt befunden, von hier auß davon zue
berichten. 2. In der Pfälzer Sache soll man zunächst auf dem Mülhausener
Beschluß
bestehen, folgendts auf restitution der ältern wittib und
pfalzgraff Ludwig Philipßen
, tandem auf die ganze Under- und endtlich
auf die Oberpfaltz gegen erlagung der praetendirenden geldforderung sich
erklehren. Ratione dignitatis vermeinten, daß man sich circa media anfangs
nicht zu ubereylen, sondern auf der exclusion, vermog des Mulhausischen
conclusi, welches Chursachsen mit beliebt, zue beharren; beym octavo elec-
toratu indeme dadurch aurea bulla mutirt werden muste, sehen sie große
difficulteten vor, dabey der furstenstand das seinig mitzusagen, und werde
viel ahn dem gelegen sein, wie man sich derselben pro intentione zu ver-
sichern , dabey allerhand zu befahren, zumaln vor dießem ein und ander
sich verlautthen laßen, daß wegen des haußes Bayern exaltation sie ihre
landen nicht in compromiß sezen kondten. Und obwoln Churcollen mit ihro
obhabenden votis 16 und nebenst denen 8 Austriacis in der zal 24 machen
und sich deren pro noch mehrere finden würden, so sorgen doch, es werden
die maiora jenerseitz nicht wollen gestattet werden. Wan nun dieses mittel
nicht solte gehen, stehen soviel da mehrer ahn, ob auch alßdan mit der
alternation fortzukommen. Quoad modum, wie der vorschlag zu geschehen,
vermeinten beßer per mediatores, dan im churfürstlichen collegio die Chur-
tryerische nicht instruirt, Churcöllen, wie man auf der andern seithen vor-
geben wirdt, interessirt, Churbrandenburg wiederig intentionirt, und Chur-
sachsen noch nit gegenwertig. Es werde sich aber davon beßer alßdan reden
laßen, wan man erst sieht, daß der gegentheyl zue handlung lust tragt.
Welches sich die herren Churbayerischen gefallen laßen, dabenebenst
aber vermeldet, daß Churbayern dem hern graffen von Trautmanstorff
rescribirt, mit dem medio 8. electoratus allzulang nit ahn sich zu halten.
Worauff I. H. G., daß sie gleichwol nit rhatsamb befinden kondten, die
media also fruhezeittig von der hand zu geben. Wobey sie erinnert, weyln
dasjenige, so in hoc negotio beym graffen von Trautmanstorff vorkommen,
ad referendum genommen, daß das guttachten uberschrieben, darinnen daß
einmal diß werck mit der amnisti durchzutringen, ein lautter unmuglich
und vergebliches ding, und also diese mainung semel pro semper benommen
und abgeschnitten, und zugleich begert werden mocht, die andere parthey
ad tractatus zu disponiren. Quod similiter placuit. Das dritte,
die gravamina anreichendt, seyen die andwort und gegenfundamenta
abgefast und ubergeben
Katholische Gegengravamina (Druck: J. G. Meiern II S. 539ff ), beschlossen 1646 I 31,
den Protestanten übergeben 1646 II 8 (vgl. APW [ III A 4,1 S. 96ff ] ).
, und werde quoad tractatum ipsum der her
graff von Trautmanstorff schon dirigiren. Inzwischen kann man Kompro-
mißvorschläge überlegen, zur Vermeidung ihres vorzeitigen Bekanntwer-
dens aber in einer möglichst kleinen Deputation. Ratione loci müßten, zu-
mal Trauttmansdorff nicht allein unterhandeln will, catholische in mehrer
anzal zu Oßnabruck sich befinden. Ihrestheylß seyen wegen Verden
mercklich interessirt, kondten von der handlung nit absein, gleichwol auch
zu Oßnabruck cum reputatione nicht erscheinen, noch in der nähe, weyln
die clöster und adeliche häuser daherumb alle ruinirt, sich nit aufhalten.
Auf der protestirende contestation pro 4., sorgen, werd wenig zu bawen
sein, zumaln dergleichen offter geschehen, in specie hetten ihrertheylß, daß
von religionssachen nichts alhier wolte movirt werden, Churbayern ver-
sichert , wie aber solches von denselben gehalten, gebe der gegenwertige
augenschein nur garzuviel. Diesem nach seind vom ubrigen die discursus
pro et contra gefallen. W: Schreiben der Staaten an Kurköln wegen der
westfälischen Kreisdefension. Bayern: Angesichts der türkischen
Kriegsvorbereitungen hat Contarini den Franzosen abermals inducias, bis
die campagnia voruber, vorgeschlagen, benebenst ob man nit underdeßen
die principaliste puncten ad pacem hier mochte zur richtigkeit befürdern,
welches denselben, wie zu verspuhren gewest, nicht ubel were eingangen,
und seye umb deßwillen der d’Avaux nacher Oßnabruck, trage aber die
sorg, weyln die Schweden iezt in solcher positur, und so viel volcks auff
beynen, sie werden darzu schwerlich verstehen. Die Bayern haben Chigi
erklärt, daß zur Beförderung des Friedens zu den sachen anderst müste
gethan sein, sonsten alles fur desperat zu achten, dan einmal zu weitterer
continuation des kriegs weder rhat noch mittel. Es hette aber der herr
nuncius gepetten, daß man ye dergleichen nit möchte ruchtbar werden
laßen, dan er seine seel (wie die formalia gelauttet) zu pfand setzen wolt,
daß den Franzosen kein angenehmer zeittung vorkommen, und sie darauff
eigentlich und gewiß erst alles im reich vollendts zu debelliren und zu sub-
iungiren gedencken wurden, und habe der. Venetus gerathen, lieber sich
starcker außzugeben, man muste ihnen die zeen beßer weißen, anderst
wurde das intentum weniger erhalten. Es nehme sie wunder, daß Chur-
bayern nit lengst uber Rhein gangen, und den Touraine, da er doch uber
etlich thausend nicht, nacher Franckreich getrieben, welches zur revolte
unzweiffelich wurde außgeschlagen, und man inner 4 wochen zeit den
frieden haben konnen. Als nochmals die Pfälzer Frage und die Schuld-
forderung Bayerns gegen den Kaiser zur Sprache kommt, erklären die
Bayern in confidentia, daß Seine Churfürstliche Durchlaucht eben so gar
die extrema nicht würde zu behaubten gedencken, sondern, wan sie wegen
der chur versichert und sonsten der zahlung halber realiter et cum effectu
vertrostet, wurden sie sich umb etwaz weisen laßen.
Trauttmansdorff hat expresse sich vernehmen laßen, daß ohne richtig-
machung des puncti amnistiae, und vergleichung der gravaminum zu
keinem frieden zu gelangen. Under andern was die amnistiam behindere,
seye vornemblich das negotium Palatinatus, wegen des Boheimbischen
weesens werde es so große difficultet nicht haben, zuemaln solche sachen
res iudicatae et transactae. Beym puncto gravaminum hab er so viel zu ver-
stehen geben, daß Ihrer Mayestät intention nicht, die stifft in perpetuum
hinzuelaßen, sondern gingen deroselben gedancken auf eine gewisse anzal
von iahren, jedoch daß darmit graduatim zu verfahren. Wobey, alß die
nachfrag beschehen, wan die protestirende, wie nit zu zweifflen, fur die ex-
cludirte inhaber der erz- und stiffter sessionem et votum wurden begeren,
wie man solches praeiudicium werde konnen abwehren, habe der her graff
geandtworttet, daß er in den sorgen gleichfalß begriffen, es werde
deßwegen starcke instanz gemacht werden, vermaine aber nur wegen et-
licher , und daß ubrig auf einen reichstag sich werde verschieben laßen.
Quoad negotium Palatinatus habe der her graff von Trautmanstorff zu
vernehmen begert, ob ex parte Churbayern man gesichert, daß per maiora
die intention sich werde erheben laßen, darauff er Dr. Krebß zur andtwort
geben, sie machten sich die hoffnung quod sic, und zwarn erstlich im chur-
furstenrhat tragen sie das feste vertrawen zu Churmainz, ahn Churcollen
seye nit zu zweifflen, Churtryer hab bey seinem durchreißen zue München
vertröstung geben, dato aber seyen die abgesandten noch nit instruirt, zu
Chursachsen, wan dero gesandten gegenwertig, hab man gute hoffnung,
Churbrandenburgs inclination aber zur gegenseithen sey vorhin bekandt,
also im churfurstenrhat pro Churbayern die maiora sich wurden finden;
im furstlichen collegio hette Churcollen und I. H. G. fur sich und ver-
trettungsweiß bey 16 vota, darauff wenigers nit guter verlaß zu stellen,
und würde man ex parte Churbayern einen und andern auß den fürst-
lichen noch weitters begrüßen. Quoad dignitatem gehe Churbayern auff
perpetuam exclusionem der pfalzgraven, wan auch solches nit zu erhal-
ten , sondern ad media das werck kommen müste, hetten sie zur alter-
nation ganz keine beliebung, sondern wurden bälder zum octavo electoratu
mit rathen und bewilligen. Weylen aber nun solchen falß die furstlichen
das ihrige darzu wurden reden wollen, so werde die frag sein, wie das
werck zu incaminiren, und durch wehn der vorschlag auf die bahn zu prin-
gen . Churbayern seye in denen gedancken, daß es endweder mittelst der
herren mediatorn oder des churfürstlichen collegii, welches ohnedas auch
nebenst Dennemarck die interpositionem in hoc negotio schon vor diesem
ubernommen, zue geschehen, und stehe dahin, was zum practicabelsten ge-
halten . Wan das lezter, warauf zum meisten gedeuttet, weren die Chur-
mainzische zu ersuchen, das werck in proposition zu pringen, und wan erst-
lich auf der exclusion der pfaltzgraven in perpetuum bestanden, folgendts
von Churtryer oder Collen das medium mit dem ocatavo electoratu vorge-
schlagen werden kondte, alßdan sichs ahn die herrn mediatores und durch
dieselbe ad Gallos wurde pringen laßen. Falß aber dienlicher gefunden, daß
der vorschlag von den herrn mediatorn selbst erstlich herkehme, stünde zu
bedencken, von wehm die erinnerung bey ihnen deßhalben zu thun, ihres
theylß müsten zweyfflen, ob dem Veneto allerdings zu trawen, und ob
rhatsamb, daß die erwehnung von ihn Churbayerischen geschehe, und wol-
ten also lieber sehen, und darumb pitten, daß I. H. G. und herren Chur-
colnische hierinnen Churbayern die ehr thun möchten. Nachdemaln dan
Seiner Churfürstlichen Durchlaucht nit zuendtgegen, daß diese Pfalzische
sach alhier und zwarn je ehender je lieber in handlung gezogen werde, so
mochten I. H. G. resolution gern vernehmen. Der Kurfürst hat ihnen darzu-
legen befohlen und auch selbst an Kurköln geschrieben, er könne nicht be-
greiffen , daß man diß orts so gar keinen willen habe, uber den punctum
satisfactionis zue deliberiren, da doch nur gar zu gewiß und sicher, daß
außer der satisfaction die coronen in güte nicht werden weichen, zur gewalt
auch kein mittel vorhanden, und wurde beßer sein, ein stuck zuruckzu-
laßen , alß alles ubrige vollendts darahnzugeben und zu verliehren. Und
nachdemaln einige sich vernehmen ließen, daß die mittel zur resistenz sich
noch wol wurden finden, so mochten Ihre Churfürstliche Durchlaucht gern
in specie berichtet sein, woher dan und von wehm solche zu hoffen. Halten
aber sonst, da man genugsamb vorhin des Römischen reichs zustand wisse,
daß bey Gott und im gewissen verandwortlicher, in profansachen alß in
denn so die religion concernirt, worauff die protestirende starckes facit
macheten, nachzugeben. Da ein Teil der Protestanten ihm angedeutet hat,
nach Erledigung der Gravamina könne man durch gemeinsame
Avokatorien die schwedische Militärmacht erschüttern, drängt Trauttmans-
dorff nun auf Religionsverhandlungen. Dagegen will er sich über die Satis-
faktionen nicht herauslassen und hofft, nach Beilegung der Gravamina und
der Pfälzer Frage die Stände so weit gegen die Kronen einigen zu können,
daß noch vor Beginn der Kampangne würckliche apparenz zum frieden
herfurscheinen solte. Da nach Bayerns Meinung der fried mit contentirung
Franckreich und Schweden zu erlangen, Trauttmansdorff hingegen die
vereinigung der stend negst componirung der gravaminum und der Pfalzi-
schen sach fur das beste mittel haltet, wird auch hierzu die Meinung Ws
erbeten. W: 1. Die Amnestie ist im hiesigen Kurfürstenrat so weit
abgehandelt, daß dieser seitthen nichts zue imputiren, es were dan, daß die
protestirende mit fleiß ansam, das werck auffzustoßen, suchen wolten. Im
Fürstenrat gehen an beiden Orten 23 Stimmen auf die unbegrenzte Am-
nestie , die Mehrheit ist für die 1641 beschlossene Form. Den Einwand, daß
in einer die Religion mitbetreffenden Frage kein Mehrheitsbeschluß gelte,
hat Salzburg damit beantwortet, was die religion angehe, seye ad punctum
gravaminum gehörig, und das ubrig res mere politicae, und kondte man
salva reputatione weitter nicht gehen. Wegen der angehefften condition,
daß von theylß sach absonderliche consultation und handlung angestelt
werden solt, seye vom Osterreichischen directorio in der anher beschehenen
relation nichts gemeldet, dahero gutt befunden, von hier auß davon zue
berichten. 2. In der Pfälzer Sache soll man zunächst auf dem Mülhausener
Beschluß
pfalzgraff Ludwig Philipßen
auf die Oberpfaltz gegen erlagung der praetendirenden geldforderung sich
erklehren. Ratione dignitatis vermeinten, daß man sich circa media anfangs
nicht zu ubereylen, sondern auf der exclusion, vermog des Mulhausischen
conclusi, welches Chursachsen mit beliebt, zue beharren; beym octavo elec-
toratu indeme dadurch aurea bulla mutirt werden muste, sehen sie große
difficulteten vor, dabey der furstenstand das seinig mitzusagen, und werde
viel ahn dem gelegen sein, wie man sich derselben pro intentione zu ver-
sichern , dabey allerhand zu befahren, zumaln vor dießem ein und ander
sich verlautthen laßen, daß wegen des haußes Bayern exaltation sie ihre
landen nicht in compromiß sezen kondten. Und obwoln Churcollen mit ihro
obhabenden votis 16 und nebenst denen 8 Austriacis in der zal 24 machen
und sich deren pro noch mehrere finden würden, so sorgen doch, es werden
die maiora jenerseitz nicht wollen gestattet werden. Wan nun dieses mittel
nicht solte gehen, stehen soviel da mehrer ahn, ob auch alßdan mit der
alternation fortzukommen. Quoad modum, wie der vorschlag zu geschehen,
vermeinten beßer per mediatores, dan im churfürstlichen collegio die Chur-
tryerische nicht instruirt, Churcöllen, wie man auf der andern seithen vor-
geben wirdt, interessirt, Churbrandenburg wiederig intentionirt, und Chur-
sachsen noch nit gegenwertig. Es werde sich aber davon beßer alßdan reden
laßen, wan man erst sieht, daß der gegentheyl zue handlung lust tragt.
Welches sich die herren Churbayerischen gefallen laßen, dabenebenst
aber vermeldet, daß Churbayern dem hern graffen von Trautmanstorff
rescribirt, mit dem medio 8. electoratus allzulang nit ahn sich zu halten.
Worauff I. H. G., daß sie gleichwol nit rhatsamb befinden kondten, die
media also fruhezeittig von der hand zu geben. Wobey sie erinnert, weyln
dasjenige, so in hoc negotio beym graffen von Trautmanstorff vorkommen,
ad referendum genommen, daß das guttachten uberschrieben, darinnen daß
einmal diß werck mit der amnisti durchzutringen, ein lautter unmuglich
und vergebliches ding, und also diese mainung semel pro semper benommen
und abgeschnitten, und zugleich begert werden mocht, die andere parthey
ad tractatus zu disponiren. Quod similiter placuit. Das dritte,
die gravamina anreichendt, seyen die andwort und gegenfundamenta
abgefast und ubergeben
Katholische Gegengravamina (Druck: J. G. Meiern II S. 539ff ), beschlossen 1646 I 31,
den Protestanten übergeben 1646 II 8 (vgl. APW [ III A 4,1 S. 96ff ] ).
graff von Trautmanstorff schon dirigiren. Inzwischen kann man Kompro-
mißvorschläge überlegen, zur Vermeidung ihres vorzeitigen Bekanntwer-
dens aber in einer möglichst kleinen Deputation. Ratione loci müßten, zu-
mal Trauttmansdorff nicht allein unterhandeln will, catholische in mehrer
anzal zu Oßnabruck sich befinden. Ihrestheylß seyen wegen Verden
mercklich interessirt, kondten von der handlung nit absein, gleichwol auch
zu Oßnabruck cum reputatione nicht erscheinen, noch in der nähe, weyln
die clöster und adeliche häuser daherumb alle ruinirt, sich nit aufhalten.
Auf der protestirende contestation pro 4., sorgen, werd wenig zu bawen
sein, zumaln dergleichen offter geschehen, in specie hetten ihrertheylß, daß
von religionssachen nichts alhier wolte movirt werden, Churbayern ver-
sichert , wie aber solches von denselben gehalten, gebe der gegenwertige
augenschein nur garzuviel. Diesem nach seind vom ubrigen die discursus
pro et contra gefallen. W: Schreiben der Staaten an Kurköln wegen der
westfälischen Kreisdefension. Bayern: Angesichts der türkischen
Kriegsvorbereitungen hat Contarini den Franzosen abermals inducias, bis
die campagnia voruber, vorgeschlagen, benebenst ob man nit underdeßen
die principaliste puncten ad pacem hier mochte zur richtigkeit befürdern,
welches denselben, wie zu verspuhren gewest, nicht ubel were eingangen,
und seye umb deßwillen der d’Avaux nacher Oßnabruck, trage aber die
sorg, weyln die Schweden iezt in solcher positur, und so viel volcks auff
beynen, sie werden darzu schwerlich verstehen. Die Bayern haben Chigi
erklärt, daß zur Beförderung des Friedens zu den sachen anderst müste
gethan sein, sonsten alles fur desperat zu achten, dan einmal zu weitterer
continuation des kriegs weder rhat noch mittel. Es hette aber der herr
nuncius gepetten, daß man ye dergleichen nit möchte ruchtbar werden
laßen, dan er seine seel (wie die formalia gelauttet) zu pfand setzen wolt,
daß den Franzosen kein angenehmer zeittung vorkommen, und sie darauff
eigentlich und gewiß erst alles im reich vollendts zu debelliren und zu sub-
iungiren gedencken wurden, und habe der. Venetus gerathen, lieber sich
starcker außzugeben, man muste ihnen die zeen beßer weißen, anderst
wurde das intentum weniger erhalten. Es nehme sie wunder, daß Chur-
bayern nit lengst uber Rhein gangen, und den Touraine, da er doch uber
etlich thausend nicht, nacher Franckreich getrieben, welches zur revolte
unzweiffelich wurde außgeschlagen, und man inner 4 wochen zeit den
frieden haben konnen. Als nochmals die Pfälzer Frage und die Schuld-
forderung Bayerns gegen den Kaiser zur Sprache kommt, erklären die
Bayern in confidentia, daß Seine Churfürstliche Durchlaucht eben so gar
die extrema nicht würde zu behaubten gedencken, sondern, wan sie wegen
der chur versichert und sonsten der zahlung halber realiter et cum effectu
vertrostet, wurden sie sich umb etwaz weisen laßen.