Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 II 13
1646 II 13
Dienstag Bericht Buschmanns
: Vorgestern hat Trautt-
mansdorff ihnen im Beisein der übrigen Ksl. folgende Punkte, die sich nicht
schriftlich hätten abhandlen lassen, vorgetragen: Erstlich seye es ietzo ahn
deme, daß man in dem puncto amnistiae handlete, und muste es einmall
bey dem zu Regensburg durch den reichsabschiedt geschlossenen termino a
quo sein verpleiben haben, von der Pfaltzischen sach aber absonderlich
geredt und gehandelet werden. Bey welcher dan erstlich die churwurde in
consideration käme, zu deren componirung underschiedtliche mittel vor
diesem in vorschlag gebrachtt. Es theten aber die Churfürstliche Durchlaucht
in Bayern simpliciter auff dem octavo electoratu bestehen; nun wehren
zwar dieserthalben Ihr Kayserlicher Mayestätt allerhandt bedencken zu
gemuth gegangen, es hetten aber dieselbe ietzo auch pure darin gewilligt,
und wurde dahero ahn Ihrer Maiestätt dieß werckh lenger nicht hafften.
Weiln aber hierdurch eine enderung in der gulden bull geschähe, so wurde
der sämbtlichen chur-, fursten und stende bewilligung darzu erfordert wer-
den , und wolte darowegen er gern vernehmmen, was die herren Chur-
bayerische solches zu erlangen fur adminicula hetten, ob sie nemblich daß
werck ein und andern orts albereits underbawet. Er hette zwar etliche
mahll einen anwurff bey underschiedtlichen von den protestirenden gethan,
keiner sich aber herauß laßen wollen, nur daß Dr. Gloxinus stadt Lubecki-
scher deputirter unlengster tagen, nachdem er auff die Pfältzische resti-
tution pure getrungen und von ihme grafen hingegen geandtwortet worden,
daß auff solche weiße auß denen sachen gar nicht zu kommen, mit diesen
worten heraußgefahren: Daß auch die stende endtlich umb Churbayern
willen sich lenger nicht ruiniren laßen wolten. Dann hat man die Haltung
der einzelnen Kurfürsten besprochen: Die katholischen würden Bayern
nicht von der Kur ausschließen wollen; nachdem bei den Wiener Verhand-
lungen Pfälzer und Engländer die Alternation vorgeschlagen haben, wird
Pfalz um so eher mit der achten Kur einverstanden sein, die lediglich in der
Präzedenz eine Minderung seiner Stellung bedeutet. Brandenburg wird sich
Pfalz anschließen und dessen Anhänger im Fürstenrat an sich ziehen
können. Nach Meinung der Ksl. soll dieser Vorschlag von den Bayern an
die Mediatoren gebracht und von diesen sowoll den Frantzoßen alß
Kayserlichen gesandten wie auch dem Churmaintzischen directorio gleich-
samb motu proprio tanquam medium pacis et concordiae an handt gegeben
und dadurch anlaß genommen werden, das werck in consultation zu ziehen.
Diesen Vorschlag haben Buschmann und Krebs zu referieren übernom-
men . Zweitens hette der herr graff von Trautmansdorff vermeldet, daß
neben der chur auch der Pfältzischen landen halber ein mittel getroffen
werden muste, und wurde fast kein anderß sein, alß daß der pfaltzgraff ea
lege et conditione zu der chur und Underpfältzischen landen admittirt
wurde, daß er die Oberpfaltz der Churfürstlichen Durchlaucht in Bayern
iure pignoris oder ein theil davon erblich in abschlag deroselben schuldt-
forderungh uberlaßen muste. Hierauff habe der Dr. Krebs negst
widderholung dieser schuldt beschaffenheit angezogen, daß Ihre Chur-
fürstliche Durchlaucht sich an niemandts alß ahn Ihre Kayserliche Maje-
stät , dero die gelder vorgestreckt worden, zu halten oder weisen zu lasen
gedächten. Der herr graff von Trautmansdorff aber hinwieder geandt-
wortet , daß es keine andere meinungh, alß daß Churbayern solte und muste
schadtloß gehalten werden, daß aber Ihre Mayestät dero Oberosterreichi-
sche landschafft widder dafur herlaßen, und dem pfaltzgraven, der alles
schadens ein ursach geweßen, die Oberpfaltz damit befreyen solte, darzu
wurden Ihre Mayestät nimmer verstehen, und nachdemahln es dan auch
Ihre Churfürstliche Durchlaucht in Bayern gleich gelten wurde, woher sie
ihre bezahlung erlangten, so begerte er nur, daß man mit ihnnen Kayser-
lichen ministris hierin di concerto verfahren wolle, damit die sache bey dem
pfaltzgraven nicht schwerer gemachtt. Drittens seye er graff uff den
punctum satisfactionis kommen, vermeldendt, daß er vernehme, alß ob
man gern sehen solte, daß er sich in illo puncto sonderlich gegen die
Frantzosen etwas nähender heraußlaßen möchte. Nun wuste er aber darin
weiters, alß bereits geschehen, nichts zu thun, dan wan man vermeinen
wolte, daß Ihre Mayestät (da Chursachßen schon die Laußnitz hinweg
habe) der cron Schweden die Schlesien, Churbayern das landt ob der Ens,
den Frantzosen das Elsaß abtretten solte, wurde es nur umbsonst und ver-
geblich sein, und Ihre Mayestät lieber alles ubrig auffsetzen. Krebs: Sie
haben mehrfach Befehl erhalten, den Kaiserlichen, wie unmuglich den
Krieg zu continuiren, und wie nothwendig dahero seye, zum frieden zu
eilen, auffs beweglichst zu gemuth zu fuhren. Wan nun Ihre Mayestät zu
der satisfaction nicht verstehen wolten, so möchte Churbayern auffs
wenigst gern berichtet sein, was fur mittel, darzu zu gelangen, ubrig.
Darauff der graff geandtwortet, das rechte mittel wurde sein, wan man
diesseits all auß einem mundt reddete, dan auf solchen fall die Frantzosen
schon weichen wurden, indem ihnnen aber anderorten (wie sie sich dan
dessen berhumbten) hoffnungh gegeben, wurde das werck nur schwer ge-
machtt . Der Dr. Krebs habe replicirt, sie Churbayerische hetten den
Frantzosischen niemaln hoffnung gemachtt, bey den Kayserlichen aber
konten sie auß habendem befelch, deßwegen erinnerung zu thun, nicht
umbgehen, waruber er dan ferner und zwar zimblich starck in den grafen
getrungen, sich zu eroffnen, was Ihre Mayestät in puncto satisfactionis
endtlich zu thun gemeint. Er herr graff habe geandtwortet, er wehre nicht
befelcht, solches ihme Dr. Krebsen zu sagen, wolte negotiiren wie ein guter
und getrewer minister und hoffte noch vor der campagna den frieden zu
erhandelen, im widrigen fall stunde es dahin, ob man denn gegentheylen in
etwas weichen möchte. Die catholische hetten in puncto gravaminum ihre
andtworth (die er sonst gar woll und vernunfftig gestelt funde) zu lang
auffgezogen, und die zeitt damit vergeblich hingehen laßen, man wurde
aber nun mit ernst darin zur handtlung schreitten mußen, wie dan die pro-
testirende starkh darauff trungen, und ihn mehrmahls versichert, daß wan
die gravamina verglichen, alßdan der punctus satisfactionis nicht sonder-
lich schwer fallen wurde, sondern sie es dahin zu pringen getraweten, daß
die Schweden mit einem geringen und leidentlichen sich contentiren solten.
Wie dan sie protestirende ihnnen im widrigen, wan die stendt erst under
sich recht verglichen, die armada mit papier (nemblich durch mandata
avocatoria der vasallen und underthanen) zu grundt richten könten. Alß
man nun hierdurch wegen der gravaminum sowoll quoad modum tractandi
alß ipsa materialia weiter in discurs gerathen, habe der graff gänzlich
dafur gehalten, daß die handtlungh unumbgänglich zu Osnabrugk angestelt
und die catholische dazu etliche gewisse persohnen mit instruction depu-
tiren musten. Und ob ihm hern graffen zwar darwidder die bedencken, so
den catholischen hiebey zu gemuth gehen, remonstrirt, seye er doch darauff
bestanden, daß aller versuch vergeblich sein, und nur die zeit verlohren
gehen wurde, dan die Schweden, alß welche diesen punct von anfang in
ihrer proposition angefuhrt, nimmer zulaßen wurden, daß die handtlungh
von ihnnen ab- und nach Munster gezogen wurde, derowegen er dan nicht
rathen konte, daß man sich catholischen theyls länger damit auffhalten
solte, zumahln doch der ohrt wenig zue den sachen thuen, und man zu
Osnabrug ebendaßienig was zu Munster wurde sagen können. Die sache
aber an sich selbsten belangendt, vermeinte er daß die protestirende mit
einem modo suspensorio von einer gewissen zahll iahren sich in den meisten
stucken woll wurden befriedigen laßen, und erinnerte er nachmahln gantz
starck und ernstlich, dieß werck möglichst zu beschleunigen, dan sobaldt
darin ein außweg gefunden (so er in 14 tagen geschehen zu konnen ver-
hoffte ) wehre er endschlossen sich alsobaldt auff Munster wieder zu
begeben, und die handtlung mit den Frantzosen auch ferner fortzutreiben.
Diesem nach habe er her graff auch angedeutet, waß maßen er berichtet,
alß wurde er beschuldigt, viel gethan zu haben, daß er ohn vorwissen oder
gutachten der stendt den Frantzosen Metz, Toul und Verdun pro satisfac-
tione angebotten, welches ihme dan desto frembder vorkommen, weiln in
Ihre Mayestät so starck getrungen wurde, mit ihrer erklerung in puncto
satisfactionis lenger nicht an sich zu halten, und aber ehe der stendt gutach-
ten daruber eingeholt werden konnen, eine uberauß lange zeitt wurde sein
erfordert worden. Eß seye auch der Chursachsischen gesandten meldung,
ob und wan nemblich dieselbe ankommen wurden, vorgefallen, und ist der
her graff der meinung geweßen, sie wurden ihre abreiße mit fleiß so lang
verschieben, biß der punctus amnistiae erledigt, damit sie wedder Ihre
Mayestät noch ihre religionsverwanten zu offendiren, auch so wenig fur
alß widder den Prager frieden zu reden genötigt werden.
mansdorff ihnen im Beisein der übrigen Ksl. folgende Punkte, die sich nicht
schriftlich hätten abhandlen lassen, vorgetragen: Erstlich seye es ietzo ahn
deme, daß man in dem puncto amnistiae handlete, und muste es einmall
bey dem zu Regensburg durch den reichsabschiedt geschlossenen termino a
quo sein verpleiben haben, von der Pfaltzischen sach aber absonderlich
geredt und gehandelet werden. Bey welcher dan erstlich die churwurde in
consideration käme, zu deren componirung underschiedtliche mittel vor
diesem in vorschlag gebrachtt. Es theten aber die Churfürstliche Durchlaucht
in Bayern simpliciter auff dem octavo electoratu bestehen; nun wehren
zwar dieserthalben Ihr Kayserlicher Mayestätt allerhandt bedencken zu
gemuth gegangen, es hetten aber dieselbe ietzo auch pure darin gewilligt,
und wurde dahero ahn Ihrer Maiestätt dieß werckh lenger nicht hafften.
Weiln aber hierdurch eine enderung in der gulden bull geschähe, so wurde
der sämbtlichen chur-, fursten und stende bewilligung darzu erfordert wer-
den , und wolte darowegen er gern vernehmmen, was die herren Chur-
bayerische solches zu erlangen fur adminicula hetten, ob sie nemblich daß
werck ein und andern orts albereits underbawet. Er hette zwar etliche
mahll einen anwurff bey underschiedtlichen von den protestirenden gethan,
keiner sich aber herauß laßen wollen, nur daß Dr. Gloxinus stadt Lubecki-
scher deputirter unlengster tagen, nachdem er auff die Pfältzische resti-
tution pure getrungen und von ihme grafen hingegen geandtwortet worden,
daß auff solche weiße auß denen sachen gar nicht zu kommen, mit diesen
worten heraußgefahren: Daß auch die stende endtlich umb Churbayern
willen sich lenger nicht ruiniren laßen wolten. Dann hat man die Haltung
der einzelnen Kurfürsten besprochen: Die katholischen würden Bayern
nicht von der Kur ausschließen wollen; nachdem bei den Wiener Verhand-
lungen Pfälzer und Engländer die Alternation vorgeschlagen haben, wird
Pfalz um so eher mit der achten Kur einverstanden sein, die lediglich in der
Präzedenz eine Minderung seiner Stellung bedeutet. Brandenburg wird sich
Pfalz anschließen und dessen Anhänger im Fürstenrat an sich ziehen
können. Nach Meinung der Ksl. soll dieser Vorschlag von den Bayern an
die Mediatoren gebracht und von diesen sowoll den Frantzoßen alß
Kayserlichen gesandten wie auch dem Churmaintzischen directorio gleich-
samb motu proprio tanquam medium pacis et concordiae an handt gegeben
und dadurch anlaß genommen werden, das werck in consultation zu ziehen.
Diesen Vorschlag haben Buschmann und Krebs zu referieren übernom-
men . Zweitens hette der herr graff von Trautmansdorff vermeldet, daß
neben der chur auch der Pfältzischen landen halber ein mittel getroffen
werden muste, und wurde fast kein anderß sein, alß daß der pfaltzgraff ea
lege et conditione zu der chur und Underpfältzischen landen admittirt
wurde, daß er die Oberpfaltz der Churfürstlichen Durchlaucht in Bayern
iure pignoris oder ein theil davon erblich in abschlag deroselben schuldt-
forderungh uberlaßen muste. Hierauff habe der Dr. Krebs negst
widderholung dieser schuldt beschaffenheit angezogen, daß Ihre Chur-
fürstliche Durchlaucht sich an niemandts alß ahn Ihre Kayserliche Maje-
stät , dero die gelder vorgestreckt worden, zu halten oder weisen zu lasen
gedächten. Der herr graff von Trautmansdorff aber hinwieder geandt-
wortet , daß es keine andere meinungh, alß daß Churbayern solte und muste
schadtloß gehalten werden, daß aber Ihre Mayestät dero Oberosterreichi-
sche landschafft widder dafur herlaßen, und dem pfaltzgraven, der alles
schadens ein ursach geweßen, die Oberpfaltz damit befreyen solte, darzu
wurden Ihre Mayestät nimmer verstehen, und nachdemahln es dan auch
Ihre Churfürstliche Durchlaucht in Bayern gleich gelten wurde, woher sie
ihre bezahlung erlangten, so begerte er nur, daß man mit ihnnen Kayser-
lichen ministris hierin di concerto verfahren wolle, damit die sache bey dem
pfaltzgraven nicht schwerer gemachtt. Drittens seye er graff uff den
punctum satisfactionis kommen, vermeldendt, daß er vernehme, alß ob
man gern sehen solte, daß er sich in illo puncto sonderlich gegen die
Frantzosen etwas nähender heraußlaßen möchte. Nun wuste er aber darin
weiters, alß bereits geschehen, nichts zu thun, dan wan man vermeinen
wolte, daß Ihre Mayestät (da Chursachßen schon die Laußnitz hinweg
habe) der cron Schweden die Schlesien, Churbayern das landt ob der Ens,
den Frantzosen das Elsaß abtretten solte, wurde es nur umbsonst und ver-
geblich sein, und Ihre Mayestät lieber alles ubrig auffsetzen. Krebs: Sie
haben mehrfach Befehl erhalten, den Kaiserlichen, wie unmuglich den
Krieg zu continuiren, und wie nothwendig dahero seye, zum frieden zu
eilen, auffs beweglichst zu gemuth zu fuhren. Wan nun Ihre Mayestät zu
der satisfaction nicht verstehen wolten, so möchte Churbayern auffs
wenigst gern berichtet sein, was fur mittel, darzu zu gelangen, ubrig.
Darauff der graff geandtwortet, das rechte mittel wurde sein, wan man
diesseits all auß einem mundt reddete, dan auf solchen fall die Frantzosen
schon weichen wurden, indem ihnnen aber anderorten (wie sie sich dan
dessen berhumbten) hoffnungh gegeben, wurde das werck nur schwer ge-
machtt . Der Dr. Krebs habe replicirt, sie Churbayerische hetten den
Frantzosischen niemaln hoffnung gemachtt, bey den Kayserlichen aber
konten sie auß habendem befelch, deßwegen erinnerung zu thun, nicht
umbgehen, waruber er dan ferner und zwar zimblich starck in den grafen
getrungen, sich zu eroffnen, was Ihre Mayestät in puncto satisfactionis
endtlich zu thun gemeint. Er herr graff habe geandtwortet, er wehre nicht
befelcht, solches ihme Dr. Krebsen zu sagen, wolte negotiiren wie ein guter
und getrewer minister und hoffte noch vor der campagna den frieden zu
erhandelen, im widrigen fall stunde es dahin, ob man denn gegentheylen in
etwas weichen möchte. Die catholische hetten in puncto gravaminum ihre
andtworth (die er sonst gar woll und vernunfftig gestelt funde) zu lang
auffgezogen, und die zeitt damit vergeblich hingehen laßen, man wurde
aber nun mit ernst darin zur handtlung schreitten mußen, wie dan die pro-
testirende starkh darauff trungen, und ihn mehrmahls versichert, daß wan
die gravamina verglichen, alßdan der punctus satisfactionis nicht sonder-
lich schwer fallen wurde, sondern sie es dahin zu pringen getraweten, daß
die Schweden mit einem geringen und leidentlichen sich contentiren solten.
Wie dan sie protestirende ihnnen im widrigen, wan die stendt erst under
sich recht verglichen, die armada mit papier (nemblich durch mandata
avocatoria der vasallen und underthanen) zu grundt richten könten. Alß
man nun hierdurch wegen der gravaminum sowoll quoad modum tractandi
alß ipsa materialia weiter in discurs gerathen, habe der graff gänzlich
dafur gehalten, daß die handtlungh unumbgänglich zu Osnabrugk angestelt
und die catholische dazu etliche gewisse persohnen mit instruction depu-
tiren musten. Und ob ihm hern graffen zwar darwidder die bedencken, so
den catholischen hiebey zu gemuth gehen, remonstrirt, seye er doch darauff
bestanden, daß aller versuch vergeblich sein, und nur die zeit verlohren
gehen wurde, dan die Schweden, alß welche diesen punct von anfang in
ihrer proposition angefuhrt, nimmer zulaßen wurden, daß die handtlungh
von ihnnen ab- und nach Munster gezogen wurde, derowegen er dan nicht
rathen konte, daß man sich catholischen theyls länger damit auffhalten
solte, zumahln doch der ohrt wenig zue den sachen thuen, und man zu
Osnabrug ebendaßienig was zu Munster wurde sagen können. Die sache
aber an sich selbsten belangendt, vermeinte er daß die protestirende mit
einem modo suspensorio von einer gewissen zahll iahren sich in den meisten
stucken woll wurden befriedigen laßen, und erinnerte er nachmahln gantz
starck und ernstlich, dieß werck möglichst zu beschleunigen, dan sobaldt
darin ein außweg gefunden (so er in 14 tagen geschehen zu konnen ver-
hoffte ) wehre er endschlossen sich alsobaldt auff Munster wieder zu
begeben, und die handtlung mit den Frantzosen auch ferner fortzutreiben.
Diesem nach habe er her graff auch angedeutet, waß maßen er berichtet,
alß wurde er beschuldigt, viel gethan zu haben, daß er ohn vorwissen oder
gutachten der stendt den Frantzosen Metz, Toul und Verdun pro satisfac-
tione angebotten, welches ihme dan desto frembder vorkommen, weiln in
Ihre Mayestät so starck getrungen wurde, mit ihrer erklerung in puncto
satisfactionis lenger nicht an sich zu halten, und aber ehe der stendt gutach-
ten daruber eingeholt werden konnen, eine uberauß lange zeitt wurde sein
erfordert worden. Eß seye auch der Chursachsischen gesandten meldung,
ob und wan nemblich dieselbe ankommen wurden, vorgefallen, und ist der
her graff der meinung geweßen, sie wurden ihre abreiße mit fleiß so lang
verschieben, biß der punctus amnistiae erledigt, damit sie wedder Ihre
Mayestät noch ihre religionsverwanten zu offendiren, auch so wenig fur
alß widder den Prager frieden zu reden genötigt werden.