Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 II 4
1646 II 4
Sonntag Volmar bei W.
Vgl. APW [ III C 2,1 S. 540 ] .
Vom österreichischen Direktorium
hat Trauttmansdorff erfahren, bei den hiesigen Beratungen werde erwogen,
1. die Ksl. zu ersuchen, die französische Satisfaktion bey zeiten zu behan-
delen , 2. unter dem Vorwand näherer Erläuterungen über die Replik an die
Franzosen zu deputieren. Trauttmansdorff ist befremdet, da er 1. doch
albereits daßienige, was er von Ihrer Maiestätt den Franzosen zu offeriren
in befelch gehabt, von sich gesagt, und ein mehrers nit zu thun wuste. Wan
mit denselben noch weiters solte gehandlet werden, wurde furerst eine not-
turfft sein, daß die stendt sich untereinander vergleichen und entschließen
theten, wohero solche satisfaction zu nehmen, und demnegst Ihrer Maie-
stätt daruber ein gutachten eroffneten. Bey dem 2. ginge ihme zu gemuth,
daß wan dergleichen deputation zu den Französischen geschehen solte, es
fast das ansehen gewinnen wolte, alß gedächten die stendt absonderlich sich
mit ihnnen in tractaten einzulaßen, und gleichsamb von Ihrer Kayserlichen
Maiestätt zu separiren, da doch das churfürstliche collegialgutachten de
anno 1636
Vgl. oben [ S. 11 Anm. 2 ] .
dahin gangen, daß die stendt Ihrer Kayserlichen Maiestät bey
den tractaten assistentz, Ihre Maiestät aber dieselbe hauptsachlich fuhren
sollen. Zudeme vernehme man, daß under anderen auch daruber von den
Frantzosen erleuterung zu begehren vorhabens, was under dero von ihnnen
in der replica gesetzter linea communicationis zwischen Philipßburgh und
Franckreich verstanden. Dafern nun solches geschehen solte, wurden die
Frantzoßen außer allen zweifell die vermutungh schöpffen, daß man diß-
seits ihnnen das vorige auser solcher linea anbegehrte landt und leuthe
schon tacite einwilligen und nachgeben thete. Derowegen sie dan nicht
umbgehen konnen, solches alles I. H. G. und ubrigen Churcollnischen,
gleichwie sie den herren Churmaintzischen und Churbayerischen alberaitz
gethan, zu gemuth zu fuhren, mit dem begehren, darahn zu sein, damit
diese inconvenientien verhuetet werden möchten. I. H. G. andtworte-
ten , daß es bey den stenden quoad punctum satisfactionis die meinungh gar
nit gehabt, alß thete man gern sehen oder Ihrer Kayßerlichen Maiestät und
dero loblichen hauß gönnen, daß sie von ihren landen etwas zurucklaßen,
und eben dadurch den frieden zuwegh pringen solte, sondern es seye nur
dahin verstanden worden, sintemahln ietzo die Schwedische und Frantzosi-
sche replic zur haubtsachlichen consultation proponirt, daß immittelst, da
die stendt der ubriger puncten halber in rathschlagung begriffen, sie herren
Kayserliche mit der negotiation in puncto satisfactionis also fortfahren und
die Frantzoßen von der ubermäßigkeit ihres anbegehrens dergestalt herab-
pringen möchten, damit hernach, wan alles ander geschlichtet, das werck
sich an selbigem passu allein nit stoßen thete, und seye also dieser vor-
schlagh nur zur beschleunigung der sachen, keineswegs aber Ihrer Maiestät,
. dero hauß, oder einigen andern standt zu nachtheil angesehen geweßen.
2. Bei Ablehnung der ursprünglich von den Franzosen geforderten Depu-
tation hat man sich eine spätere Abordnung zwecks näherer Erkundigung
vorbehalten. Da sich bei Beginn der Beratung über die Replik jetzt zeigt,
daß ettliche puncten zimblich obscur und general, hette man vermeint, zeit
zu sein, solche deputation vor sich gehen zu laßen, und sonderlich bey sol-
cher occasion ihnnen den Frantzoßen die exorbitantz ihrer postulatorum
rechtt zu gemuth zu fuhren, wabey man dan vermeint gehabtt, Ihrer
Kayserlichen Maiestät viel mehrers gehorsambste und treweste dienst, alß
ettwas zum nachtheil zu thun, zumahln unschwer zu gedencken, daß wan
die Frantzosen spuren, daß die stendt ahn solchen ihren postulatis gantz
kein gefallens tragen, sie alßdan in sorgen stehen mueßen, daß es mit deren
hinaußtruckungh so gar leicht nicht fallen werde. Weiln nun gleichwoll sie
herrn Kayßerliche dem beschehenen andeuten nach, mitt den ubrigen chur-
fürstlichen gesandten auch hierauß geredet, so wurde dahin stehen, was die
fernere consultationes hierin geben wurden, underdessen I. H. G. der sachen
auch ihres theylß nachdencken wolten.
Longueville bei W. Dank für Ws Gratulation, wobei Longueville bemerkt,
er wolle seinen Sohn später zur Erlernung der Sprache nach Deutschland
schicken. Worauf I. H. G. post curialia lachendt geandtwortet, daß der
sohn in Teutschland zwarn willkom seye, nichtt aber armirt, wie vor die-
ßem der herr vatter gethan, kommen muste. Ille replicabat, imo er solte
armirt kommen, nit zwarn widder Teutschlandt, sonder Ihrer Kayserlichen
Maiestät widder den Turcken zu assistiren, unnd deroselben dasienige, was
ihro legitime zustehe, widder recuperiren zu helffen. I. H. G. andtwor-
teten eß wurden Ihre Kayßerliche Maiestät fur erst lieber sehen, daß man
ihro daßienige was sie noch haben, ruhig unnd mit frieden laße. Nach
diesem thete er duc de Longueville der religionsgravaminum meldung, und
erinnerte, daß man catholischen theilß mit der außandtwortungh eylen
wolte. Qua occasione I. H. G. die materia gravaminum ettwas berurt
unnd endtlich ihme diesen vorhalt gethan, was die Frantzoßen bey diesem
werckh thun wolten, wan die catholische stendt sich resolvirten, ihnnen das
gantze werck in die handt zu geben, ihr gewissen also damitt zu beschwe-
ren , daß sie darin verfahren solten, wie sie es vor Gottes angesicht und dem
iungsten gerichtt zu verandtworten gedächten. Waruber er gelachet
und vermeldet, daß solches eine frage seye, die nachdenckens bedurfftig, eß
hetten aber sonsten die vorige Kayßer schon den uncatholischen viele
sachen eingeraumbt, welche sie Frantzoßen zu ändern, noch auch, wo es
zweifelhafftig, zu declariren vermöchten.
Vgl. APW [ III C 2,1 S. 540 ] .
hat Trauttmansdorff erfahren, bei den hiesigen Beratungen werde erwogen,
1. die Ksl. zu ersuchen, die französische Satisfaktion bey zeiten zu behan-
delen , 2. unter dem Vorwand näherer Erläuterungen über die Replik an die
Franzosen zu deputieren. Trauttmansdorff ist befremdet, da er 1. doch
albereits daßienige, was er von Ihrer Maiestätt den Franzosen zu offeriren
in befelch gehabt, von sich gesagt, und ein mehrers nit zu thun wuste. Wan
mit denselben noch weiters solte gehandlet werden, wurde furerst eine not-
turfft sein, daß die stendt sich untereinander vergleichen und entschließen
theten, wohero solche satisfaction zu nehmen, und demnegst Ihrer Maie-
stätt daruber ein gutachten eroffneten. Bey dem 2. ginge ihme zu gemuth,
daß wan dergleichen deputation zu den Französischen geschehen solte, es
fast das ansehen gewinnen wolte, alß gedächten die stendt absonderlich sich
mit ihnnen in tractaten einzulaßen, und gleichsamb von Ihrer Kayserlichen
Maiestätt zu separiren, da doch das churfürstliche collegialgutachten de
anno 1636
Vgl. oben [ S. 11 Anm. 2 ] .
den tractaten assistentz, Ihre Maiestät aber dieselbe hauptsachlich fuhren
sollen. Zudeme vernehme man, daß under anderen auch daruber von den
Frantzosen erleuterung zu begehren vorhabens, was under dero von ihnnen
in der replica gesetzter linea communicationis zwischen Philipßburgh und
Franckreich verstanden. Dafern nun solches geschehen solte, wurden die
Frantzoßen außer allen zweifell die vermutungh schöpffen, daß man diß-
seits ihnnen das vorige auser solcher linea anbegehrte landt und leuthe
schon tacite einwilligen und nachgeben thete. Derowegen sie dan nicht
umbgehen konnen, solches alles I. H. G. und ubrigen Churcollnischen,
gleichwie sie den herren Churmaintzischen und Churbayerischen alberaitz
gethan, zu gemuth zu fuhren, mit dem begehren, darahn zu sein, damit
diese inconvenientien verhuetet werden möchten. I. H. G. andtworte-
ten , daß es bey den stenden quoad punctum satisfactionis die meinungh gar
nit gehabt, alß thete man gern sehen oder Ihrer Kayßerlichen Maiestät und
dero loblichen hauß gönnen, daß sie von ihren landen etwas zurucklaßen,
und eben dadurch den frieden zuwegh pringen solte, sondern es seye nur
dahin verstanden worden, sintemahln ietzo die Schwedische und Frantzosi-
sche replic zur haubtsachlichen consultation proponirt, daß immittelst, da
die stendt der ubriger puncten halber in rathschlagung begriffen, sie herren
Kayserliche mit der negotiation in puncto satisfactionis also fortfahren und
die Frantzoßen von der ubermäßigkeit ihres anbegehrens dergestalt herab-
pringen möchten, damit hernach, wan alles ander geschlichtet, das werck
sich an selbigem passu allein nit stoßen thete, und seye also dieser vor-
schlagh nur zur beschleunigung der sachen, keineswegs aber Ihrer Maiestät,
. dero hauß, oder einigen andern standt zu nachtheil angesehen geweßen.
2. Bei Ablehnung der ursprünglich von den Franzosen geforderten Depu-
tation hat man sich eine spätere Abordnung zwecks näherer Erkundigung
vorbehalten. Da sich bei Beginn der Beratung über die Replik jetzt zeigt,
daß ettliche puncten zimblich obscur und general, hette man vermeint, zeit
zu sein, solche deputation vor sich gehen zu laßen, und sonderlich bey sol-
cher occasion ihnnen den Frantzoßen die exorbitantz ihrer postulatorum
rechtt zu gemuth zu fuhren, wabey man dan vermeint gehabtt, Ihrer
Kayserlichen Maiestät viel mehrers gehorsambste und treweste dienst, alß
ettwas zum nachtheil zu thun, zumahln unschwer zu gedencken, daß wan
die Frantzosen spuren, daß die stendt ahn solchen ihren postulatis gantz
kein gefallens tragen, sie alßdan in sorgen stehen mueßen, daß es mit deren
hinaußtruckungh so gar leicht nicht fallen werde. Weiln nun gleichwoll sie
herrn Kayßerliche dem beschehenen andeuten nach, mitt den ubrigen chur-
fürstlichen gesandten auch hierauß geredet, so wurde dahin stehen, was die
fernere consultationes hierin geben wurden, underdessen I. H. G. der sachen
auch ihres theylß nachdencken wolten.
Longueville bei W. Dank für Ws Gratulation, wobei Longueville bemerkt,
er wolle seinen Sohn später zur Erlernung der Sprache nach Deutschland
schicken. Worauf I. H. G. post curialia lachendt geandtwortet, daß der
sohn in Teutschland zwarn willkom seye, nichtt aber armirt, wie vor die-
ßem der herr vatter gethan, kommen muste. Ille replicabat, imo er solte
armirt kommen, nit zwarn widder Teutschlandt, sonder Ihrer Kayserlichen
Maiestät widder den Turcken zu assistiren, unnd deroselben dasienige, was
ihro legitime zustehe, widder recuperiren zu helffen. I. H. G. andtwor-
teten eß wurden Ihre Kayßerliche Maiestät fur erst lieber sehen, daß man
ihro daßienige was sie noch haben, ruhig unnd mit frieden laße. Nach
diesem thete er duc de Longueville der religionsgravaminum meldung, und
erinnerte, daß man catholischen theilß mit der außandtwortungh eylen
wolte. Qua occasione I. H. G. die materia gravaminum ettwas berurt
unnd endtlich ihme diesen vorhalt gethan, was die Frantzoßen bey diesem
werckh thun wolten, wan die catholische stendt sich resolvirten, ihnnen das
gantze werck in die handt zu geben, ihr gewissen also damitt zu beschwe-
ren , daß sie darin verfahren solten, wie sie es vor Gottes angesicht und dem
iungsten gerichtt zu verandtworten gedächten. Waruber er gelachet
und vermeldet, daß solches eine frage seye, die nachdenckens bedurfftig, eß
hetten aber sonsten die vorige Kayßer schon den uncatholischen viele
sachen eingeraumbt, welche sie Frantzoßen zu ändern, noch auch, wo es
zweifelhafftig, zu declariren vermöchten.