Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 I 22
1646 I 22
Montag Konferenz der deputatio ad gravamina
Vgl. APW [ III A 4,1 S. 94ff ] .
. – Mit-
teilung der Brandenburger: Die Staatischen bestehen darauf, daß alle ihre
Vertreter Hauptgesandte sind und den kurfürstlichen Sekundargesandten
nicht weichen können. Auf den Hinweis, daß dann erst an die Kurfürsten
selbst berichtet werden müsse, haben sie eine Verschiebung der Besuche
vorgeschlagen. – W entschuldigt mit Katarrh den für heute angesetzten
Besuch bei den Staatischen, die in höflicher Form die Entschuldigung an-
nehmen . – Mitteilung der Staatischen: Sie sind mit dem ihnen von W an-
gebotenen Zeremoniell zufrieden und wollen ihm die gleichen Ehren geben,
die er von den Franzosen erhält.
Bayern bei W: Der Kurfürst hält für das beste Mittel zum Frieden, daß
furderlichst und vor allen dingen dern von den coronen praetendirenden
satisfaction ihre erledigung zu geben, und nach demselben die gravamina
religionis zu tractiren und zue vergleichen, zuemaln die zeit der campagnia
wieder herzunahe, der ausschlag ganz ungewiß, und sonder zweiffel alßdan
die satisfaction wegen damit angewendeter unkösten noch desto hoher und
harter gespanen werden würde; welcher punctus satisfactionis von den
Kayserlichen ebensowol alhier, alß zue Oßnabruck mit den Schweden
geschicht, sich wurde tractiren und vornehmen laßen, wozu ihnen d’Avaux
sein Einverständnis angedeutet hat. Auch die Mainzer für Vorziehen der
Satisfaktionsfrage, desgleichen zielt nach Mitteilung Maximilians Kurköln
darauf. I. H. G. und ubrige Churcollnische gaben hierauff zur andwort
daß zumaln uberflüßig und unvonnöthhen, gegen sie Ihrer Churfürstlichen
Durchlaucht auffrichtige intention und begierde zum frieden zu contesti-
ren , dan solche ihnen und aller welt vorhin bekand und wissig seye. Anlan-
gend aber, ob der punctus satisfactionis vor den gravaminibus zu erorteren
rhatsamb und dienlich, müsten sie nit wenig anstehen, und hetten zwarn die
Churfürstliche Durchlaucht zu Collen gnädigst anbefohlen, dahin zue
sehen, wie mit den coronen in puncto satisfactionis ein ganzes zu machen,
aber dabey nicht exprimirt, ob solches den gravaminibus vor- oder nach-
gehen solte. Ihres theylß kondten hierinnen desto beschwerlicher eines
eigentlichen sich endschließen, zuemaln sich auch deßhalber zwischen den
Kayserlichen und den stenden diese diffidenz verspühren ließ, indeme von
den Kayserlichen die sorg getragen würde, daß wan die gravamina compo-
nirt und geschlichtet, alßdan die stende, sonderlich die uncatholische, desto
liberaler in puncto satisfactionis gegen die coronen, alß durch welche den-
selben zu solcher richtigkeit geholffen, in praeiudicium des hauß Oster-
reich heraußgehen dörfften, hingegen aber die catholische stende sich zu
befahren haben, wan der punctus satisfactionis erst vorgenommen, und den
coronis, in specie aber Franckreich wegen des Elsaß und anders opposition
gemacht, daß man alßdan Kayserlicher seiths, die Schweden und uncatho-
lische stende zu obligirn und zu gewinnen, mit hinlaßung der stiffter, und
nachsehung der geistlichen gravaminum umb da mehr freygebig verfahren
werde. Eben darumb dan, daß die handlung von den Kayserlichen ad par-
tem angestelt, vielen stenden nit wenig nachdencklich, zumaln man sich zu
erinnern, was fur eine procedur von den Kayserlichen beym Prager frieden,
mit offerirung der catholischen und sonderlich geistlichen gutter, unerfragt
der stend, gleich auch von graffen von Trautmanstorff mit den dreyen
stifftern Metz, Tull und Verdun noch erst iüngst allhie geschehen,
gebraucht worden. Dahero I. H. G. und ubrige Churcolnische unmaßgeb-
lich fur das beste hielten, daß man in beyden stücken, der satisfaction,
sambt andern in der replic endthaltenen puncten, und gravaminum pari
passu zu verfahren; wan auch ye die Kayserlichen mit den cronen ad
partem handlen wolten, wurde doch das negst und nöttigst sein, daß vorher
uber den punctum satisfactionis, wie weit man gehen und auf was weg das
werck zu richten und man sich einzulaßen, zwischen den Kayserlichen und
stenden abgered und verglichen werde, anderst gar gewiß disputen, große
confusion und disgusti zwischen Ihrer Maiestät und den stenden nicht wer-
den außpleiben, indeme, wan die Kayserische den coronen etwas abschla-
gen und impossibel gemacht, oder auch respective zusagten oder vertrö-
stung geben, hingegen solches die stende nicht approbiren, oder auch respec-
tive thunlich befinden möchten, das ganze odium und unwillen von den
Kayserlichen oder coronen auff die stende gewalzet werden wolte. Wie
nun die herren Churbayerische hierbey ihres gnädigsten hern intention
wegen des Elsaß angedeuttet, sagten I. H. G. und ubrige Churcolnische, daß
es mit dießen passu eben die obgemelte beschaffenheit haben werd, dan
Churbayerns mainung, daß den Franzoßen damit zu condescendiren, gehe
in affirmativam, andere churfursten aber, maßen man schon vernommen,
quod non, wie dan gar nit zu vermutthen, daß Churmainz contra volun-
tatem Caesaris, oder auch Churbrandenburg, umb des exempelß mit Pome-
ren willen, darzu verstehen, noch die Kayserliche ratification daruber er-
folgen werd. Also wan gleich nomine Churcollen und Bayern in ihren votis
auff die affirmativam gangen werden solt, hingegen man der intention der
fürstlichen (bey denen diß werck von den Kayserlichen müglichst under-
bawet wurde) nit gesichert, werde doch damit nichts außgerichtet, das
odium aber starck auff sich gezogen. Und dorffte von Kayserlicher seitthen
und andern, auch wol catholischen stenden besorgentlich das argumentum
boni publici causa, der Pfalzischen strittigkeit halber desto mehrers hin-
wieder gebraucht werden, daß selbige sach von in- und außländischen
uncatholischen pro unica belli fomite allezeit werde außgeschryen und vor-
gerupffet . Alß nun hierauf sie Churbayerische replicirt, daß wegen der
landen Seine Churfürstliche Durchlaucht alberait sich erklehrt hette, quoad
dignitatem aber zue weichen nit gedächten, andwortteten I. H. G. und die
Churcolnische, daß sie der mainung in alle weg auch seyen und verplieben
würden, nur was vorgemeld dahin wolmainend geschehen seye, daß besorg-
lich durch vorzeitige außgebung des voti ratione des Elsaßes die erwehnte
difficultates und obiectiones gegen Churbayern von freund und feinden
dörfften movirt werden. Weren dahero in hoc passu dieser mainung, daß
man vorher bey andern, sonderlich uncatholischen stenden, wohin die incli-
nation dißfalß gehe, sondern möchte. Kondten auch ihres theylß zuvor
ohnedaß weder publice noch bey einem oder dem andern privatim der
Elsassischen oder andern zur satisfaction praetendirenden landen halber
ohne special und außtrucklichen befelch sich so wenig affirmative alß
negative heraußlaßen, und zwarn solches Churbayern und dero hochlob-
lichem hauß selbsten zum besten. Und möchten ihnen dabey nicht vorent-
halten , daß die Kayserlichen alberait gar hoch sich beschwerden, welcher-
gestalt sie Churbayerische sich solten haben vernehmen laßen, daß wan den
Franzosen mit dem Elsaß gewillfahrt, man innerhalb wenig tagen zum
frieden wurde gelangen konnen, welches sie dahin auffnehmen, daß man
dadurch vermeint, ihnen also gleich die landen abzusprechen, oder den un-
danck nit erfolgten friedens, alß den sie damit allein hinderten, zuzuschie-
ben . Hierauff haben I. H. G. annectirt, daß underschiedlich wunder nehm,
und nicht zusammenpringen kondten, daß die noth so groß, und die un-
muglichkeit den krieg zu continuiren gemacht und contestirt werde, und
hingegen das Elsaß, wan auch die Franzosen mit andern mittelen sich nit
contentiren laßen wolten, nicht wolle weggelaßen, auch von Churbayern
electoralis dignitas quovis modo manutenirt und behaubtet werden.
Vgl. APW [ III A 4,1 S. 94ff ] .
teilung der Brandenburger: Die Staatischen bestehen darauf, daß alle ihre
Vertreter Hauptgesandte sind und den kurfürstlichen Sekundargesandten
nicht weichen können. Auf den Hinweis, daß dann erst an die Kurfürsten
selbst berichtet werden müsse, haben sie eine Verschiebung der Besuche
vorgeschlagen. – W entschuldigt mit Katarrh den für heute angesetzten
Besuch bei den Staatischen, die in höflicher Form die Entschuldigung an-
nehmen . – Mitteilung der Staatischen: Sie sind mit dem ihnen von W an-
gebotenen Zeremoniell zufrieden und wollen ihm die gleichen Ehren geben,
die er von den Franzosen erhält.
Bayern bei W: Der Kurfürst hält für das beste Mittel zum Frieden, daß
furderlichst und vor allen dingen dern von den coronen praetendirenden
satisfaction ihre erledigung zu geben, und nach demselben die gravamina
religionis zu tractiren und zue vergleichen, zuemaln die zeit der campagnia
wieder herzunahe, der ausschlag ganz ungewiß, und sonder zweiffel alßdan
die satisfaction wegen damit angewendeter unkösten noch desto hoher und
harter gespanen werden würde; welcher punctus satisfactionis von den
Kayserlichen ebensowol alhier, alß zue Oßnabruck mit den Schweden
geschicht, sich wurde tractiren und vornehmen laßen, wozu ihnen d’Avaux
sein Einverständnis angedeutet hat. Auch die Mainzer für Vorziehen der
Satisfaktionsfrage, desgleichen zielt nach Mitteilung Maximilians Kurköln
darauf. I. H. G. und ubrige Churcollnische gaben hierauff zur andwort
daß zumaln uberflüßig und unvonnöthhen, gegen sie Ihrer Churfürstlichen
Durchlaucht auffrichtige intention und begierde zum frieden zu contesti-
ren , dan solche ihnen und aller welt vorhin bekand und wissig seye. Anlan-
gend aber, ob der punctus satisfactionis vor den gravaminibus zu erorteren
rhatsamb und dienlich, müsten sie nit wenig anstehen, und hetten zwarn die
Churfürstliche Durchlaucht zu Collen gnädigst anbefohlen, dahin zue
sehen, wie mit den coronen in puncto satisfactionis ein ganzes zu machen,
aber dabey nicht exprimirt, ob solches den gravaminibus vor- oder nach-
gehen solte. Ihres theylß kondten hierinnen desto beschwerlicher eines
eigentlichen sich endschließen, zuemaln sich auch deßhalber zwischen den
Kayserlichen und den stenden diese diffidenz verspühren ließ, indeme von
den Kayserlichen die sorg getragen würde, daß wan die gravamina compo-
nirt und geschlichtet, alßdan die stende, sonderlich die uncatholische, desto
liberaler in puncto satisfactionis gegen die coronen, alß durch welche den-
selben zu solcher richtigkeit geholffen, in praeiudicium des hauß Oster-
reich heraußgehen dörfften, hingegen aber die catholische stende sich zu
befahren haben, wan der punctus satisfactionis erst vorgenommen, und den
coronis, in specie aber Franckreich wegen des Elsaß und anders opposition
gemacht, daß man alßdan Kayserlicher seiths, die Schweden und uncatho-
lische stende zu obligirn und zu gewinnen, mit hinlaßung der stiffter, und
nachsehung der geistlichen gravaminum umb da mehr freygebig verfahren
werde. Eben darumb dan, daß die handlung von den Kayserlichen ad par-
tem angestelt, vielen stenden nit wenig nachdencklich, zumaln man sich zu
erinnern, was fur eine procedur von den Kayserlichen beym Prager frieden,
mit offerirung der catholischen und sonderlich geistlichen gutter, unerfragt
der stend, gleich auch von graffen von Trautmanstorff mit den dreyen
stifftern Metz, Tull und Verdun noch erst iüngst allhie geschehen,
gebraucht worden. Dahero I. H. G. und ubrige Churcolnische unmaßgeb-
lich fur das beste hielten, daß man in beyden stücken, der satisfaction,
sambt andern in der replic endthaltenen puncten, und gravaminum pari
passu zu verfahren; wan auch ye die Kayserlichen mit den cronen ad
partem handlen wolten, wurde doch das negst und nöttigst sein, daß vorher
uber den punctum satisfactionis, wie weit man gehen und auf was weg das
werck zu richten und man sich einzulaßen, zwischen den Kayserlichen und
stenden abgered und verglichen werde, anderst gar gewiß disputen, große
confusion und disgusti zwischen Ihrer Maiestät und den stenden nicht wer-
den außpleiben, indeme, wan die Kayserische den coronen etwas abschla-
gen und impossibel gemacht, oder auch respective zusagten oder vertrö-
stung geben, hingegen solches die stende nicht approbiren, oder auch respec-
tive thunlich befinden möchten, das ganze odium und unwillen von den
Kayserlichen oder coronen auff die stende gewalzet werden wolte. Wie
nun die herren Churbayerische hierbey ihres gnädigsten hern intention
wegen des Elsaß angedeuttet, sagten I. H. G. und ubrige Churcolnische, daß
es mit dießen passu eben die obgemelte beschaffenheit haben werd, dan
Churbayerns mainung, daß den Franzoßen damit zu condescendiren, gehe
in affirmativam, andere churfursten aber, maßen man schon vernommen,
quod non, wie dan gar nit zu vermutthen, daß Churmainz contra volun-
tatem Caesaris, oder auch Churbrandenburg, umb des exempelß mit Pome-
ren willen, darzu verstehen, noch die Kayserliche ratification daruber er-
folgen werd. Also wan gleich nomine Churcollen und Bayern in ihren votis
auff die affirmativam gangen werden solt, hingegen man der intention der
fürstlichen (bey denen diß werck von den Kayserlichen müglichst under-
bawet wurde) nit gesichert, werde doch damit nichts außgerichtet, das
odium aber starck auff sich gezogen. Und dorffte von Kayserlicher seitthen
und andern, auch wol catholischen stenden besorgentlich das argumentum
boni publici causa, der Pfalzischen strittigkeit halber desto mehrers hin-
wieder gebraucht werden, daß selbige sach von in- und außländischen
uncatholischen pro unica belli fomite allezeit werde außgeschryen und vor-
gerupffet . Alß nun hierauf sie Churbayerische replicirt, daß wegen der
landen Seine Churfürstliche Durchlaucht alberait sich erklehrt hette, quoad
dignitatem aber zue weichen nit gedächten, andwortteten I. H. G. und die
Churcolnische, daß sie der mainung in alle weg auch seyen und verplieben
würden, nur was vorgemeld dahin wolmainend geschehen seye, daß besorg-
lich durch vorzeitige außgebung des voti ratione des Elsaßes die erwehnte
difficultates und obiectiones gegen Churbayern von freund und feinden
dörfften movirt werden. Weren dahero in hoc passu dieser mainung, daß
man vorher bey andern, sonderlich uncatholischen stenden, wohin die incli-
nation dißfalß gehe, sondern möchte. Kondten auch ihres theylß zuvor
ohnedaß weder publice noch bey einem oder dem andern privatim der
Elsassischen oder andern zur satisfaction praetendirenden landen halber
ohne special und außtrucklichen befelch sich so wenig affirmative alß
negative heraußlaßen, und zwarn solches Churbayern und dero hochlob-
lichem hauß selbsten zum besten. Und möchten ihnen dabey nicht vorent-
halten , daß die Kayserlichen alberait gar hoch sich beschwerden, welcher-
gestalt sie Churbayerische sich solten haben vernehmen laßen, daß wan den
Franzosen mit dem Elsaß gewillfahrt, man innerhalb wenig tagen zum
frieden wurde gelangen konnen, welches sie dahin auffnehmen, daß man
dadurch vermeint, ihnen also gleich die landen abzusprechen, oder den un-
danck nit erfolgten friedens, alß den sie damit allein hinderten, zuzuschie-
ben . Hierauff haben I. H. G. annectirt, daß underschiedlich wunder nehm,
und nicht zusammenpringen kondten, daß die noth so groß, und die un-
muglichkeit den krieg zu continuiren gemacht und contestirt werde, und
hingegen das Elsaß, wan auch die Franzosen mit andern mittelen sich nit
contentiren laßen wolten, nicht wolle weggelaßen, auch von Churbayern
electoralis dignitas quovis modo manutenirt und behaubtet werden.