Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 I 15
1646 I 15
Montag Giffen bei W. Schwedische Forderungen auf Hal-
berstadt . W: Solange die schwedische Replik nicht offiziell veröffent-
licht ist, wird man nichts tun können, sonsten billich alle catholische stend
hieruber zu imploriren, auch die uncatholische der unbillikait wol zu infor-
miren . Er will, wie schon bei Longueville, auch bei d’Avaux und Servien
wegen der Stifter vorstellig werden und Halberstadt dabei erwähnen.
W bei den Bayern. Gestrige Gespräche mit Longueville und Chigi; schwedi-
sche Ansprüche auf die Stifter; Erörterung mit den Brandenburgern über
die Besuche bei den Staatischen. Da nach seinem Eindruck Longueville die
begerte deputation eben so hart nicht behauptet, will W bei d’Avaux und
Servien sehen, wie auß den sachen und zue der replik dermaln zu kommen,
dan ja nicht zu verandtworten seye, daß dergestalt die zeit verzehrt werden
müste. Die Bayern vergleichen sich mit W und bitten ihn, bei den
Staatischen zu erfahren zu suchen, wie sie Bayern titulieren, da sie zwar
den Exzellenztitel gegeben, die Erwähnung des Kurfürsten aber noch um-
gangen haben.
Deputatio ad gravamina
Vgl. APW [ III A 4,1 S. 92ff ] .
. Dabei soll Buschmann den Mainzern und Trie-
rern vorstellen, die Franzosen beschwerten sich, von den Katholiken mehr
crud und härber alß vom andern theyl die Schweden behandelt zu werden;
ob nicht ein mittel, daß den Franzosen per tertios ahn hand gegeben,
endweder negst außlifferung der replic eine conferenz daruber, mentem
ipsorum zu vernehmen, in genere zu begehren oder aber die communication
der replic usitato modo per deputatos Caesareanis et per hosce statibus
geschehen möge, und daß solchen falß die stend visis replicis auß sich motu
proprio eine deputation ahn die Franzosen vergleichen möchten. Welche
mittel sie sich gar wol, jedoch das lezt zum besten gefallen laßen, nur müsse
darüber vorher mit den Prinzipalgesandten gesprochen werden. Die
Bayern, bei denen W diese Nachricht erhält, stimmen zu.
Mitteilung der Brandenburger: Für Verschiebung der Besuche bei den
Staatischen bis zur Rückkehr der Ksl. oder, wenn diese sich verzögert, für
die Unterbrechung der Reihenfolge durch Vortritt einiger Fürstlicher. –
[...]
W bei d’Avaux. Schwedische Forderung auf Osnabrück und Minden.
D’Avaux bestätigt, daß diese nicht der mit Oxenstierna getroffenen Ab-
rede entspricht und die Franzosen sonderlich der stiffter Oßnabruck, Min-
den und Halberstatt wegen ihre bewilligung nicht geben kondten, sey auch
ihrer confoederation zuwieder, daß catholische bischöffe ihrer stiffter
solten destituirt, und in der uncatholischen handen gelaßen werden.
Ratione Bremen und Verden, alß welche stiffter die uncatholische vor
ietztgemelter ihr gemachter confoederation innen gehabt, kondten sie sich
also nit, wie sie pro bono affectu religionis sonsten wol intentionirt weren,
absonderlich auch wegen des konigs in Dennemarck und deßen mit Schwe-
den getroffenen friedens
, opponiren, wie fur Halberstatt, Oßnabruck und
Minden beraiz geschehen und noch weitters geschehen solte, I. H. G. ver-
sicherend , daß bey letzter mit dem Oxenstern gehaltenen conferenz derent-
halb der duc de Longeville und conte Servient also eifferig und bestendig
sich bezeigt, daß ihme etwas darzu zu sagen die gelegenheit benommen, bey
welcher resolution man Franzosischer seitz pleiben würde, und ihre displi-
cens den Schweden noch ferners erweisen. Hielte auch eben diß die ursach
zu sein, daß Mr. La Bard
der Schwedischen replics eröffnung, weylen
nemblich selbige mit begehrung der stiffter, gegen alhie genommener abred,
geändert, nicht beywohnen wollen, mit erbiethung ferners alle gute officia
darbey zue thun, und andeutten, man kondte wol offenlich davon reden,
und andere wissen laßen, daß die Franzoßen diese beyde stiffter andern
nachzugeben nicht gemaint wehren, wobey gleichwol die behutsambkeit zu
gebrauchen und seiner person dabey nit zu gedencken, dan dadurch sonsten
die sachen in viele weg werde konnen laedirt werden, auch ihme benommen,
seinen guten willen dabey zu bezeigen, dieses exempel dabey anführendt,
daß wegen des geistlichen vorbehalts seine opinion pro bono catholicorum
etwas unzeittig von andern referirt und publicirt worden were. In sei-
ner Antwort bittet W auch für Verden und führt aus, das Kapitel habe
freiwillig einen Katholiken postuliert, der König von Dänemark im
Lübecker Frieden seine Ansprüche auf dieses wie auf die anderen Stifter
aufgegeben, sein Sohn sei erst 1636 eingedrungen . Welches der d’Avaux
wol apprehendirt und zue guter cooperation sich erpotten. Zur Deputation
führt d’Avaux aus, man habe die abschlägige Antwort um so weniger
erwartet, als auf seinen Rat die Kurfürstlichen erst gesondert angesprochen
und von ihnen keine Einwände erhoben worden seien. W: Keiner
konnte von sich aus eine endgültige Antwort geben, zumal jedem bedenck-
lich geweßen, alß gleich vors haubt die negativam zu geben. Wan aber von
ihro ad partem confidenter die mainung begert worden, hetten sie geraten,
solche zumutthung zu underlaßen. Unterschiedliche Form des Anbringens
bei Mainz, Trier und Köln; Schwierigkeit einer konfessionell gemischten
Deputation, weylen die deputati ordinarii in allen dreyen collegiis catho-
lisch . Berichtigung wegen der angeblichen. Deputation an die Schweden in
Osnabrück . Man habe aber auch in der andwort keine negativam gegeben,
sondern vielmehr sie Franzosische damit zu ehren gedacht, daß sie in pu-
blico et pleno angehört worden wie ausländische Gesandte in anderen Fäl-
len . Als nun hierauf der conte d’Avaux gegen diese der stend consi-
derationes nichts zu sagen gewust und ihme lieb zu sein vermeldet, einige
media, wie auß den sachen zu kommen, zu vernehmen, haben I. H. G. den
vorschlag wie gestern beym duc de Longeville wiederholet, und dabey
annectirt, zum fall ihnen bedencklich, ihre proposition in pleno erstlich zu
thun, und daß darauf nachgehendts von den stenden eine deputation
geschehe, mochten sie die replic den Kayserlichen per mediatores uber-
lieffern laßen, die Kayserlichen aber solche den stenden communiciren,
oder auch sie Franzosische selbst jedem churfürstlichen apart, wie es mit
der proposition observirt worden, oder dem Churmainzischen directorio ein
exemplar davon zuschicken. Dann können die Stände zwecks weiterer In-
formation eine Deputation beschließen, wadurch mit allerseiz reputation
auß den sachen zue kommen und die stende außer dem verweiß, daß sie
ante Caesareanos die replic empfangen, sein wurden. Welchen vor-
schlag der de Avaux nicht improbirt, nur darbey vermainet, daß die stende
von ihnen die replicam immediate und nicht a Caesareanis empfangen
möchten. Darauff I. H. G., also kondte der erste modus observirt,
dadurch aber separatio statuum ab Imperatore vel corporis a suo capite
nicht müste gesucht werden. Waruber er d’Avaux, daß es die intention
nicht habe, hoch contestirt, und beklagte dabey, daß man davon anfangs
nichts hette avisirt. Sie begerten fur sich nicht, gedächten auch nit zu ge-
statten , daß wieder die Kayserliche hoheit, des reichs und der stende digni-
tet ichtwas solte vorgenommen werden. Dieses seye die mainung wol, wan
ers in confidentia recht solte sagen, daß nit eben alles per manus Caesarea-
norum den stenden müste communicirt werden. Will Ws Vorschlag mit sei-
nen Kollegen besprechen und regt an, ob nit die stende bey den mit ihnen
Franzosen anstellender conferenz die replicam nachmaln von ihnen, wie-
woln sie solche a Caesareanis empfangen, begeren mochten. Wobey aber,
alß I. H. G. remonstrirt, daß solches bey den Kayserlichen das absehens
würde gewinnen, es hette man ahn deren den stenden beschehenen com-
munication ein mißtrawen, hatt er solches gleichfalß apprehendirt, und
endlich, pro more, von guter ihrer intention undt liebe zum frieden wieder-
holet , welches gelegenheit geben, vom puncto satisfactionis zue reden.
Und gaben ihm I. H. G. zue bedencken, was fur ein ansehen diß zum
frieden, daß in satisfactionem solche postulata geschehen, womit ganz und
zumal nit auffzukommen; wan man der Schweden mit ihr der Franzosen
praetension considerire, werde sich befinden, daß fast bey die 30 fürsten-
thumber , so die coronae exterae sich zue appropriiren vermainen, begert
wurden. Welches der d’Avaux lachend beandworttet, Schlesien seye
doch nur ein ducatus, bekenne wol, daß es viel verscheidene fürstenthumb
in sich hielte, sie die Franzosen begerten vom reich nichts, wolten das
Elsaß, wie es andere gehabt, vom reich recognosciren, hetten sich auch zu
abstattung der reichsanlagen erpotten, wolten nicht exempt sein, wie die
Osterreichische ihre habende provincias zue schaden des reichs eximirten.
Der cron Franckreich seye vom hauß Osterreich viele damna zugefüget,
und hette die vorige occasiones in acht zue nehmen gewust, dagegen müste
aniezt etwas reparation und genügen beschehen. Worueber discursus pro
et contra gegeben. Alß auch dabey der gravaminum religionis red vorge-
fallen , hat der d’Avaux in confidentia summa bekendt, daß er in zehen
iahren vor diesem sowol nicht alß die zeit uber alhier vermerckt und pene-
trirt hette, daß es den uncatholischen und maxime den Calvinisten so viel
nit wegen des status et libertatis imperii (zu deßen erhalt- und rettung die
cron Franckreich die waffen ergriffen hetten) alß ihre gravamina religionis
zue undertruckung der catholischen durchzutringen. Er wolte trewherzig
gepetten und erinnert haben, es mochten doch die catholische in demienigen
den Franzoßen, was sie vor und nach billich begeren würden, sich nit also
wiederig bezeigen, sondern mit beßerer manier undt confidentz alß bißher
endgegengehen und den uncatholischen die gelegenheit nit also laßen, daß
sie den danck allein bey ihnen verdiehnten; welches dahin nit angesehen,
daß die catholische, maßen sie Franzoßen solches auch nit begerten, etwas
wieder Ihre Kayserliche Mayestät und das reich thun solten, sondern daß
sie, ihrem beywohnenden hohen verstand nach, als vorsichtiglich sich
guberniren und umbgehen möchten, damit, wie erst vermeldet, die unca-
tholische den danck bey den coronen nicht allezeit verdiehneten. Ihme und
andern, welche pro bono catholicorum gern ihr bestes thun und gute officia
leisten wolten, würden dadurch mittel konnen ahn hand gegeben werden,
etwas mehrers, alß bißhero geschehen, zu verrichten. [...].
berstadt . W: Solange die schwedische Replik nicht offiziell veröffent-
licht ist, wird man nichts tun können, sonsten billich alle catholische stend
hieruber zu imploriren, auch die uncatholische der unbillikait wol zu infor-
miren . Er will, wie schon bei Longueville, auch bei d’Avaux und Servien
wegen der Stifter vorstellig werden und Halberstadt dabei erwähnen.
W bei den Bayern. Gestrige Gespräche mit Longueville und Chigi; schwedi-
sche Ansprüche auf die Stifter; Erörterung mit den Brandenburgern über
die Besuche bei den Staatischen. Da nach seinem Eindruck Longueville die
begerte deputation eben so hart nicht behauptet, will W bei d’Avaux und
Servien sehen, wie auß den sachen und zue der replik dermaln zu kommen,
dan ja nicht zu verandtworten seye, daß dergestalt die zeit verzehrt werden
müste. Die Bayern vergleichen sich mit W und bitten ihn, bei den
Staatischen zu erfahren zu suchen, wie sie Bayern titulieren, da sie zwar
den Exzellenztitel gegeben, die Erwähnung des Kurfürsten aber noch um-
gangen haben.
Deputatio ad gravamina
Vgl. APW [ III A 4,1 S. 92ff ] .
rern vorstellen, die Franzosen beschwerten sich, von den Katholiken mehr
crud und härber alß vom andern theyl die Schweden behandelt zu werden;
ob nicht ein mittel, daß den Franzosen per tertios ahn hand gegeben,
endweder negst außlifferung der replic eine conferenz daruber, mentem
ipsorum zu vernehmen, in genere zu begehren oder aber die communication
der replic usitato modo per deputatos Caesareanis et per hosce statibus
geschehen möge, und daß solchen falß die stend visis replicis auß sich motu
proprio eine deputation ahn die Franzosen vergleichen möchten. Welche
mittel sie sich gar wol, jedoch das lezt zum besten gefallen laßen, nur müsse
darüber vorher mit den Prinzipalgesandten gesprochen werden. Die
Bayern, bei denen W diese Nachricht erhält, stimmen zu.
Mitteilung der Brandenburger: Für Verschiebung der Besuche bei den
Staatischen bis zur Rückkehr der Ksl. oder, wenn diese sich verzögert, für
die Unterbrechung der Reihenfolge durch Vortritt einiger Fürstlicher. –
[...]
W bei d’Avaux. Schwedische Forderung auf Osnabrück und Minden.
D’Avaux bestätigt, daß diese nicht der mit Oxenstierna getroffenen Ab-
rede entspricht und die Franzosen sonderlich der stiffter Oßnabruck, Min-
den und Halberstatt wegen ihre bewilligung nicht geben kondten, sey auch
ihrer confoederation zuwieder, daß catholische bischöffe ihrer stiffter
solten destituirt, und in der uncatholischen handen gelaßen werden.
Ratione Bremen und Verden, alß welche stiffter die uncatholische vor
ietztgemelter ihr gemachter confoederation innen gehabt, kondten sie sich
also nit, wie sie pro bono affectu religionis sonsten wol intentionirt weren,
absonderlich auch wegen des konigs in Dennemarck und deßen mit Schwe-
den getroffenen friedens
Minden beraiz geschehen und noch weitters geschehen solte, I. H. G. ver-
sicherend , daß bey letzter mit dem Oxenstern gehaltenen conferenz derent-
halb der duc de Longeville und conte Servient also eifferig und bestendig
sich bezeigt, daß ihme etwas darzu zu sagen die gelegenheit benommen, bey
welcher resolution man Franzosischer seitz pleiben würde, und ihre displi-
cens den Schweden noch ferners erweisen. Hielte auch eben diß die ursach
zu sein, daß Mr. La Bard
nemblich selbige mit begehrung der stiffter, gegen alhie genommener abred,
geändert, nicht beywohnen wollen, mit erbiethung ferners alle gute officia
darbey zue thun, und andeutten, man kondte wol offenlich davon reden,
und andere wissen laßen, daß die Franzoßen diese beyde stiffter andern
nachzugeben nicht gemaint wehren, wobey gleichwol die behutsambkeit zu
gebrauchen und seiner person dabey nit zu gedencken, dan dadurch sonsten
die sachen in viele weg werde konnen laedirt werden, auch ihme benommen,
seinen guten willen dabey zu bezeigen, dieses exempel dabey anführendt,
daß wegen des geistlichen vorbehalts seine opinion pro bono catholicorum
etwas unzeittig von andern referirt und publicirt worden were. In sei-
ner Antwort bittet W auch für Verden und führt aus, das Kapitel habe
freiwillig einen Katholiken postuliert, der König von Dänemark im
Lübecker Frieden seine Ansprüche auf dieses wie auf die anderen Stifter
aufgegeben, sein Sohn sei erst 1636 eingedrungen . Welches der d’Avaux
wol apprehendirt und zue guter cooperation sich erpotten. Zur Deputation
führt d’Avaux aus, man habe die abschlägige Antwort um so weniger
erwartet, als auf seinen Rat die Kurfürstlichen erst gesondert angesprochen
und von ihnen keine Einwände erhoben worden seien. W: Keiner
konnte von sich aus eine endgültige Antwort geben, zumal jedem bedenck-
lich geweßen, alß gleich vors haubt die negativam zu geben. Wan aber von
ihro ad partem confidenter die mainung begert worden, hetten sie geraten,
solche zumutthung zu underlaßen. Unterschiedliche Form des Anbringens
bei Mainz, Trier und Köln; Schwierigkeit einer konfessionell gemischten
Deputation, weylen die deputati ordinarii in allen dreyen collegiis catho-
lisch . Berichtigung wegen der angeblichen. Deputation an die Schweden in
Osnabrück . Man habe aber auch in der andwort keine negativam gegeben,
sondern vielmehr sie Franzosische damit zu ehren gedacht, daß sie in pu-
blico et pleno angehört worden wie ausländische Gesandte in anderen Fäl-
len . Als nun hierauf der conte d’Avaux gegen diese der stend consi-
derationes nichts zu sagen gewust und ihme lieb zu sein vermeldet, einige
media, wie auß den sachen zu kommen, zu vernehmen, haben I. H. G. den
vorschlag wie gestern beym duc de Longeville wiederholet, und dabey
annectirt, zum fall ihnen bedencklich, ihre proposition in pleno erstlich zu
thun, und daß darauf nachgehendts von den stenden eine deputation
geschehe, mochten sie die replic den Kayserlichen per mediatores uber-
lieffern laßen, die Kayserlichen aber solche den stenden communiciren,
oder auch sie Franzosische selbst jedem churfürstlichen apart, wie es mit
der proposition observirt worden, oder dem Churmainzischen directorio ein
exemplar davon zuschicken. Dann können die Stände zwecks weiterer In-
formation eine Deputation beschließen, wadurch mit allerseiz reputation
auß den sachen zue kommen und die stende außer dem verweiß, daß sie
ante Caesareanos die replic empfangen, sein wurden. Welchen vor-
schlag der de Avaux nicht improbirt, nur darbey vermainet, daß die stende
von ihnen die replicam immediate und nicht a Caesareanis empfangen
möchten. Darauff I. H. G., also kondte der erste modus observirt,
dadurch aber separatio statuum ab Imperatore vel corporis a suo capite
nicht müste gesucht werden. Waruber er d’Avaux, daß es die intention
nicht habe, hoch contestirt, und beklagte dabey, daß man davon anfangs
nichts hette avisirt. Sie begerten fur sich nicht, gedächten auch nit zu ge-
statten , daß wieder die Kayserliche hoheit, des reichs und der stende digni-
tet ichtwas solte vorgenommen werden. Dieses seye die mainung wol, wan
ers in confidentia recht solte sagen, daß nit eben alles per manus Caesarea-
norum den stenden müste communicirt werden. Will Ws Vorschlag mit sei-
nen Kollegen besprechen und regt an, ob nit die stende bey den mit ihnen
Franzosen anstellender conferenz die replicam nachmaln von ihnen, wie-
woln sie solche a Caesareanis empfangen, begeren mochten. Wobey aber,
alß I. H. G. remonstrirt, daß solches bey den Kayserlichen das absehens
würde gewinnen, es hette man ahn deren den stenden beschehenen com-
munication ein mißtrawen, hatt er solches gleichfalß apprehendirt, und
endlich, pro more, von guter ihrer intention undt liebe zum frieden wieder-
holet , welches gelegenheit geben, vom puncto satisfactionis zue reden.
Und gaben ihm I. H. G. zue bedencken, was fur ein ansehen diß zum
frieden, daß in satisfactionem solche postulata geschehen, womit ganz und
zumal nit auffzukommen; wan man der Schweden mit ihr der Franzosen
praetension considerire, werde sich befinden, daß fast bey die 30 fürsten-
thumber , so die coronae exterae sich zue appropriiren vermainen, begert
wurden. Welches der d’Avaux lachend beandworttet, Schlesien seye
doch nur ein ducatus, bekenne wol, daß es viel verscheidene fürstenthumb
in sich hielte, sie die Franzosen begerten vom reich nichts, wolten das
Elsaß, wie es andere gehabt, vom reich recognosciren, hetten sich auch zu
abstattung der reichsanlagen erpotten, wolten nicht exempt sein, wie die
Osterreichische ihre habende provincias zue schaden des reichs eximirten.
Der cron Franckreich seye vom hauß Osterreich viele damna zugefüget,
und hette die vorige occasiones in acht zue nehmen gewust, dagegen müste
aniezt etwas reparation und genügen beschehen. Worueber discursus pro
et contra gegeben. Alß auch dabey der gravaminum religionis red vorge-
fallen , hat der d’Avaux in confidentia summa bekendt, daß er in zehen
iahren vor diesem sowol nicht alß die zeit uber alhier vermerckt und pene-
trirt hette, daß es den uncatholischen und maxime den Calvinisten so viel
nit wegen des status et libertatis imperii (zu deßen erhalt- und rettung die
cron Franckreich die waffen ergriffen hetten) alß ihre gravamina religionis
zue undertruckung der catholischen durchzutringen. Er wolte trewherzig
gepetten und erinnert haben, es mochten doch die catholische in demienigen
den Franzoßen, was sie vor und nach billich begeren würden, sich nit also
wiederig bezeigen, sondern mit beßerer manier undt confidentz alß bißher
endgegengehen und den uncatholischen die gelegenheit nit also laßen, daß
sie den danck allein bey ihnen verdiehnten; welches dahin nit angesehen,
daß die catholische, maßen sie Franzoßen solches auch nit begerten, etwas
wieder Ihre Kayserliche Mayestät und das reich thun solten, sondern daß
sie, ihrem beywohnenden hohen verstand nach, als vorsichtiglich sich
guberniren und umbgehen möchten, damit, wie erst vermeldet, die unca-
tholische den danck bey den coronen nicht allezeit verdiehneten. Ihme und
andern, welche pro bono catholicorum gern ihr bestes thun und gute officia
leisten wolten, würden dadurch mittel konnen ahn hand gegeben werden,
etwas mehrers, alß bißhero geschehen, zu verrichten. [...].