Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 I 4
1646 I 4
Donnerstag Antrittsbesuch Giffens
.
Volmar bei W. Oxenstierna hat den Ksl. vorgeschlagen, künftig mündlich
zu verhandeln. Sie haben gebeten, daß die Antwort auf die ksl. Responsion
noch schriftlich erfolge, danach könne der Vortrag der Parteien bei den
Mediatoren mündlich geschehen, wobei durch Unterzeichnung das Proto-
koll zu bestätigen sei; in Osnabrück könne Trauttmansdorff mit den
Schweden direkt verhandeln. Klagen Oxenstiernas wegen Einschränkung
der Amnestie, besonders in Württemberg und den Erblanden. Man hat
geantwortet, der Kaiser könne ebensowenig wie Schweden sich in den eige-
nen Landen Vorschriften machen lassen. Für Württemberg könne die Zu-
rückweisung der Amnestie, durch die auch der Kaiser sich gebunden habe,
bei einem für den Kaiser günstigen Kriegsverlauf gefährlich werden. Zur
Beilegung der Religionsgravamina hat Oxenstierna vor allem die Auf-
hebung des geistlichen Vorbehalts gefordert. Die Ksl. haben sich auf den
Passauer Vertrag berufen, während gegen den angeblichen damaligen Pro-
test der Gegenseite gegen den Vorbehalt der aktenkundige Verlauf der
Verhandlungen spreche; zudem sei der Vertrag mit dem geistlichen Vor-
behalt von den Protestanten unterschrieben und mit ihrer Zustimmung
dem Reichskammergericht als Entscheidungsnorm zugestellt worden;
schließlich sei die rechtliche Bedeutung eines solchen Protestes fraglich,
da der Vertrag einseitige Konzessionen der Katholiken betreffe und diese
dafür die Bedingungen festlegen konnten. [...] Rückkehr Trauttmans-
dorffs vermutlich nach Übergabe der schwedischen Replik. Wittgenstein
hat unter Berufung auf die Amnestie bei Trauttmansdorff die Rück-
gabe Hachenburgs gefordert, ist aber auf den in Wien anhängigen Prozeß
verwiesen worden, über den W auf Volmars Bitte nähere Auskunft gibt.
Longueville bei W. Versichert auf Ws Klagen über den Zeitverlust, die
Replik solle übermorgen ausgeliefert werden. W: Daß zu verhoffen,
gleich wie die hayligen drey konig dem kindlein Jesu annehmbliche ge-
schänck mit gold gethan, auch zur nachfolg sie Franzosische mit angeneh-
men sachen würden herfurkommen. Longuevillus ridendo subiecit, es
muste auch von weyrauch und myrrhen was darmit sein. I. H. G. hin-
wieder , myrrhen hab man von Franzosen eine zeit her nur gar zuviel
bekommen, iezt nun golt et quae grata essent verhoffen wolt. Ad
quod Longueville, die mira wurde sein divisio replicae in vier haubtpunc-
ten , worauff sie die ubrige reduciren wolten. Dabey I. H. G. in hohem
vertrawen angedeut haben wolt, daß die Schweden auf Oßnabruck und
Minden sehr starck bestanden, endlich aber auf ihr der Franzosen Opposi-
tion bey den stifftern Bremen, Halberstatt und Verden gelaßen. War-
auf f sie hinwiederumb vermeldet, wolten nicht hoffen, der Franzosen mai-
nung zu sein, daß die Schweden solche stiffter zu behaubten gedencken sol-
ten , auch solche ohnedas, sozusagen, mitten im reich und ihnen gantz abge-
legen weren. Der Longeville aber, solches wurde von Schweden ge-
schehen , damit Churbrandenburg loco Pommern satisfaction zue geben.
Alß I. H. G. gefragt, woher die Schweden auff Verden praetension
machen kondten, da doch selbiger stifft eiusdem naturae mit Oßnabruck
und Minden? Sagt er Longeville, weiln sie es dem prinzen von Denne-
marck abgenommen. W: Dieser hat es unrechtmäßig erworben und ist
von den Landständen für die dabei gemachten Aufwendungen entschädigt
worden .
Hinzu Reck/Buschmann. Nähere Ausführungen, daß alle verandtwort-
tung , dafern man catholischer seits etwas der religion zu nachtheyl einwilli-
gen müste, auf die cron Franckreich fallen würde. Warauff er Longe-
ville replicirt, daß billich vor allen dingen das gewissen in acht zu nehmen,
im ubrigen aber riethe er, solche streitigkeiten nach beschaffenheit der
iezigen zeiten, so gut man konne, beyzulegen. Und werde man spuhren, daß
dadurch der religion vielmehr alß durch fortsetzung des kriegs genuzt
würde. Wie aber weitter in ihn getrungen, wan nun die protestirende
mit solchen mitteln, die im gewissen zu verandworten, nicht zufrieden sein
wolten, weßen man sich dan zu der cron Franckreich ex parte catholicorum
zu versehen. Hatt er darauff cathegorice nichts geandworttet, sondern es
bloßlich bey dießem bewenden laßen, daß sie Franzosen erst sehen musten,
wie sich Ihre Kayserliche Maiestät hierbey bezeigen, und weßen dieselbe
sich erklehren würden. Und ob man ihme auch weitlauffig zu gemuth
gefuhrt, daß einmal die catholische in diese gegenwertige angustias durch
die Franzosische waffen getrieben, daß im wiedrigen es ahn mittelen, die
protestirende a la ragione zu pringen, und sie in terminis des religionfrie-
dens , welcher fur die catholische klärlich strebe, zue halten, nit ermanglet
haben würde. Hat er doch alle schuld auf f Ihre Kayserliche Maiestät und
das hauß Osterreich, alß welches die Franzosen durch anfangung unpilli-
chen kriegs mit gewalt ins spiel gezogen, gelegt, und daß ermeltes hauß
Osterreich, wo nur die geringste ratio status herfurschiene, causam religio-
nis , auch die geistliche stifft und gutter zuruckzulaßen, kein groß bedenk-
kens mache. Mit den Schweden ist verabredet worden, die Repliken in vier
Punkte zu gliedern: 1. Rechte der Reichsstände einschließlich der Amnestie,
2. Satisfaktion der Kronen, 3. Assekuration, 4. Durchführung des Friedens.
Die Franzosen wollen ihre Replik den Mediatoren mündlich eröffnen und
nur kurze Notizen über die einzelnen Punkte beigeben, die sie auch an die
Reichsstände bringen wollen. Dabei besteht die Schwierigkeit, daß sie
wegen Zeremoniellfragen weder mit Mainz noch mit Österreich als den
Direktoren der beiden Kollegien verhandeln können. Scharfe Kritik der
Franzosen an den Mainzern, die trotz zweimaligen Entgegenschickens die
Visite nicht in ihrer gepuhrenden ordnung annehmen wollten, warinnen sich
dan der churfurst von Mainz nicht alß ein churfurst, sondern alß ein Spa-
nischer pensionarius erwiesen. Alß lang nun dieser fehler nicht reparirt,
konten sie die Mainzische nit fur churfürstliche gesandten erkennen, und
wurde Churmainz diesen den Franzosen erwiesenen affronto, inmaßen dan
Seine Churfürstliche Gnaden solches alberait empfinden thetten, noch in
viele wege zu entgelten haben.
W: Nachdem die Spanier sich zuerst zur Visite angemeldet hatten, haben
die Mainzer, weil sie sich nicht in den Präzedenzstreit mischen wollten,
lieber ganz auf die Besuche verzichtet. Longueville bleibt dabei, daß
die ihnen beschehene iniuria auf solches weiß, wie sie begangen, reparirt
werden müsse, daß nemblich die Churmainzische ihnen den Franzosen vor
den Spaniern die visita geben. [...]
Buschmann bei Saavedra und bei Brun. Die Spanier wollen den staatischen
Abgesandten, die man bald erwartet, die gleichen Ehren wie den anderen
Gesandten erweisen.
Volmar bei W. Oxenstierna hat den Ksl. vorgeschlagen, künftig mündlich
zu verhandeln. Sie haben gebeten, daß die Antwort auf die ksl. Responsion
noch schriftlich erfolge, danach könne der Vortrag der Parteien bei den
Mediatoren mündlich geschehen, wobei durch Unterzeichnung das Proto-
koll zu bestätigen sei; in Osnabrück könne Trauttmansdorff mit den
Schweden direkt verhandeln. Klagen Oxenstiernas wegen Einschränkung
der Amnestie, besonders in Württemberg und den Erblanden. Man hat
geantwortet, der Kaiser könne ebensowenig wie Schweden sich in den eige-
nen Landen Vorschriften machen lassen. Für Württemberg könne die Zu-
rückweisung der Amnestie, durch die auch der Kaiser sich gebunden habe,
bei einem für den Kaiser günstigen Kriegsverlauf gefährlich werden. Zur
Beilegung der Religionsgravamina hat Oxenstierna vor allem die Auf-
hebung des geistlichen Vorbehalts gefordert. Die Ksl. haben sich auf den
Passauer Vertrag berufen, während gegen den angeblichen damaligen Pro-
test der Gegenseite gegen den Vorbehalt der aktenkundige Verlauf der
Verhandlungen spreche; zudem sei der Vertrag mit dem geistlichen Vor-
behalt von den Protestanten unterschrieben und mit ihrer Zustimmung
dem Reichskammergericht als Entscheidungsnorm zugestellt worden;
schließlich sei die rechtliche Bedeutung eines solchen Protestes fraglich,
da der Vertrag einseitige Konzessionen der Katholiken betreffe und diese
dafür die Bedingungen festlegen konnten. [...] Rückkehr Trauttmans-
dorffs vermutlich nach Übergabe der schwedischen Replik. Wittgenstein
hat unter Berufung auf die Amnestie bei Trauttmansdorff die Rück-
gabe Hachenburgs gefordert, ist aber auf den in Wien anhängigen Prozeß
verwiesen worden, über den W auf Volmars Bitte nähere Auskunft gibt.
Longueville bei W. Versichert auf Ws Klagen über den Zeitverlust, die
Replik solle übermorgen ausgeliefert werden. W: Daß zu verhoffen,
gleich wie die hayligen drey konig dem kindlein Jesu annehmbliche ge-
schänck mit gold gethan, auch zur nachfolg sie Franzosische mit angeneh-
men sachen würden herfurkommen. Longuevillus ridendo subiecit, es
muste auch von weyrauch und myrrhen was darmit sein. I. H. G. hin-
wieder , myrrhen hab man von Franzosen eine zeit her nur gar zuviel
bekommen, iezt nun golt et quae grata essent verhoffen wolt. Ad
quod Longueville, die mira wurde sein divisio replicae in vier haubtpunc-
ten , worauff sie die ubrige reduciren wolten. Dabey I. H. G. in hohem
vertrawen angedeut haben wolt, daß die Schweden auf Oßnabruck und
Minden sehr starck bestanden, endlich aber auf ihr der Franzosen Opposi-
tion bey den stifftern Bremen, Halberstatt und Verden gelaßen. War-
auf f sie hinwiederumb vermeldet, wolten nicht hoffen, der Franzosen mai-
nung zu sein, daß die Schweden solche stiffter zu behaubten gedencken sol-
ten , auch solche ohnedas, sozusagen, mitten im reich und ihnen gantz abge-
legen weren. Der Longeville aber, solches wurde von Schweden ge-
schehen , damit Churbrandenburg loco Pommern satisfaction zue geben.
Alß I. H. G. gefragt, woher die Schweden auff Verden praetension
machen kondten, da doch selbiger stifft eiusdem naturae mit Oßnabruck
und Minden? Sagt er Longeville, weiln sie es dem prinzen von Denne-
marck abgenommen. W: Dieser hat es unrechtmäßig erworben und ist
von den Landständen für die dabei gemachten Aufwendungen entschädigt
worden .
Hinzu Reck/Buschmann. Nähere Ausführungen, daß alle verandtwort-
tung , dafern man catholischer seits etwas der religion zu nachtheyl einwilli-
gen müste, auf die cron Franckreich fallen würde. Warauff er Longe-
ville replicirt, daß billich vor allen dingen das gewissen in acht zu nehmen,
im ubrigen aber riethe er, solche streitigkeiten nach beschaffenheit der
iezigen zeiten, so gut man konne, beyzulegen. Und werde man spuhren, daß
dadurch der religion vielmehr alß durch fortsetzung des kriegs genuzt
würde. Wie aber weitter in ihn getrungen, wan nun die protestirende
mit solchen mitteln, die im gewissen zu verandworten, nicht zufrieden sein
wolten, weßen man sich dan zu der cron Franckreich ex parte catholicorum
zu versehen. Hatt er darauff cathegorice nichts geandworttet, sondern es
bloßlich bey dießem bewenden laßen, daß sie Franzosen erst sehen musten,
wie sich Ihre Kayserliche Maiestät hierbey bezeigen, und weßen dieselbe
sich erklehren würden. Und ob man ihme auch weitlauffig zu gemuth
gefuhrt, daß einmal die catholische in diese gegenwertige angustias durch
die Franzosische waffen getrieben, daß im wiedrigen es ahn mittelen, die
protestirende a la ragione zu pringen, und sie in terminis des religionfrie-
dens , welcher fur die catholische klärlich strebe, zue halten, nit ermanglet
haben würde. Hat er doch alle schuld auf f Ihre Kayserliche Maiestät und
das hauß Osterreich, alß welches die Franzosen durch anfangung unpilli-
chen kriegs mit gewalt ins spiel gezogen, gelegt, und daß ermeltes hauß
Osterreich, wo nur die geringste ratio status herfurschiene, causam religio-
nis , auch die geistliche stifft und gutter zuruckzulaßen, kein groß bedenk-
kens mache. Mit den Schweden ist verabredet worden, die Repliken in vier
Punkte zu gliedern: 1. Rechte der Reichsstände einschließlich der Amnestie,
2. Satisfaktion der Kronen, 3. Assekuration, 4. Durchführung des Friedens.
Die Franzosen wollen ihre Replik den Mediatoren mündlich eröffnen und
nur kurze Notizen über die einzelnen Punkte beigeben, die sie auch an die
Reichsstände bringen wollen. Dabei besteht die Schwierigkeit, daß sie
wegen Zeremoniellfragen weder mit Mainz noch mit Österreich als den
Direktoren der beiden Kollegien verhandeln können. Scharfe Kritik der
Franzosen an den Mainzern, die trotz zweimaligen Entgegenschickens die
Visite nicht in ihrer gepuhrenden ordnung annehmen wollten, warinnen sich
dan der churfurst von Mainz nicht alß ein churfurst, sondern alß ein Spa-
nischer pensionarius erwiesen. Alß lang nun dieser fehler nicht reparirt,
konten sie die Mainzische nit fur churfürstliche gesandten erkennen, und
wurde Churmainz diesen den Franzosen erwiesenen affronto, inmaßen dan
Seine Churfürstliche Gnaden solches alberait empfinden thetten, noch in
viele wege zu entgelten haben.
W: Nachdem die Spanier sich zuerst zur Visite angemeldet hatten, haben
die Mainzer, weil sie sich nicht in den Präzedenzstreit mischen wollten,
lieber ganz auf die Besuche verzichtet. Longueville bleibt dabei, daß
die ihnen beschehene iniuria auf solches weiß, wie sie begangen, reparirt
werden müsse, daß nemblich die Churmainzische ihnen den Franzosen vor
den Spaniern die visita geben. [...]
Buschmann bei Saavedra und bei Brun. Die Spanier wollen den staatischen
Abgesandten, die man bald erwartet, die gleichen Ehren wie den anderen
Gesandten erweisen.