Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 XII 9
1645 XII 9
Samstag W bei den Bayern. Schreiben des Lampadius,
welches ganz gefehrlich und darauß desto nöttiger befunden worden, auff-
zumercken , daß man sich bey admission des Magdeburgischen ad sessionem
et votum mit dem reversal wol vorsehe und versichere. W: Vertrauliche
Mitteilung, die Osnabrücker Stände hätten von Richtersberger gefordert,
daß in Ws Namen niemandts, under was schein auch solches geschehe, dort-
hin zum fürstenrhat moge verordnet werden, mit bedeutten, daß darzu die
cron Schweden durchauß nit verstehen wolle. Man vermutet, daß Schwe-
den argumentiert, es habe Ws Stifter in seiner Hand, obwohl es für das
ebenfalls besetzte Pommern Brandenburg die Stimme läßt und W einen
Teil von Osnabrück noch innehat. Man beschließt, vorerst das Wissen um
die Sache zu dissimulieren und Richtersberger per tertium ahn die hand zu
geben, daß er deßhalber ahn I. H. G. nicht zu gelangen hette, in bedencken
dadurch nur mehrer diffidenz under den reichsstenden, alß von deren
theylß diß ungereumbte einstrewen herfließe [...] erweckt werden dörfft.
Und ist sonsten diese zumutthung desto ungereimbter und gegen alle raison
gehalten, daß man ex parte catholicorum allen, auch mediatstenden, sogar
auch rebellen, fur welche andererseits die passaporten urgirt worden, die
erscheinung hier und zu Oßnabruck zugegeben. Bayern: Ihnen wird die
Session im Osnabrücker Fürstenrat bestritten, weil Bayern dann im Kur-
und Fürstenrat inter deputatos ordinarios bei den Re- und Korrelationen
sei. Sie zweifeln, ob deshalb Dr. Ernst
Dr. Johann Ernst (1604–1667), bayerischer Hofrat; im Oktober 1645 als bayerischer
Fürstenratsvertreter entsandt. Vgl. APW [ III A 1,1 S. 323 Anm. 3 ] .
, wie vorgesehen, herübergehen
kann, und wollen bis auf weitere Befehle die Sache ebenfalls dissimu-
lieren . W: Daß diesergleichen impertinentien sich nit einbilden, weniger
approbiren konden, und seye wol nichts zu zweifflen, daß solches dahin
angesehen, damit in abwesen der Churbayerischen gesandten alß herzogen
die protestirende den Magdeburgischen auf der weltlichen banck vornahn
und ad primum locum pringen, auch zu den re- und correlationibus deputi-
ren kondten, wadurch den catholischen noch mehrer praeiudiz und gefehr-
liche consequentzien wurde zugezogen.
Mitteilung der Mainzer: Von den Ksl. geänderter Revers mit Protokoll-
extrakt , Schreiben an die Deputierten nach Osnabrück und Beglaubigungs-
schreiben
Anlage 162–165: Protestantische Form des Magdeburger Admissionsreverses (Druck:
J. G. Meiern II S. 71 ) mit Änderungen der Ksl.; Extrakt des ksl. Protokolls 1645 X 26
über die Verhandlungen mit den Mediatoren in der Admissionsfrage (vgl. APW III
C 2,1 S. 461ff); Konzept der Instruktion für die münsterischen Deputierten nach Osna-
brück ; Konzept des Kreditivs für die münsterischen Deputierten.
.
welches ganz gefehrlich und darauß desto nöttiger befunden worden, auff-
zumercken , daß man sich bey admission des Magdeburgischen ad sessionem
et votum mit dem reversal wol vorsehe und versichere. W: Vertrauliche
Mitteilung, die Osnabrücker Stände hätten von Richtersberger gefordert,
daß in Ws Namen niemandts, under was schein auch solches geschehe, dort-
hin zum fürstenrhat moge verordnet werden, mit bedeutten, daß darzu die
cron Schweden durchauß nit verstehen wolle. Man vermutet, daß Schwe-
den argumentiert, es habe Ws Stifter in seiner Hand, obwohl es für das
ebenfalls besetzte Pommern Brandenburg die Stimme läßt und W einen
Teil von Osnabrück noch innehat. Man beschließt, vorerst das Wissen um
die Sache zu dissimulieren und Richtersberger per tertium ahn die hand zu
geben, daß er deßhalber ahn I. H. G. nicht zu gelangen hette, in bedencken
dadurch nur mehrer diffidenz under den reichsstenden, alß von deren
theylß diß ungereumbte einstrewen herfließe [...] erweckt werden dörfft.
Und ist sonsten diese zumutthung desto ungereimbter und gegen alle raison
gehalten, daß man ex parte catholicorum allen, auch mediatstenden, sogar
auch rebellen, fur welche andererseits die passaporten urgirt worden, die
erscheinung hier und zu Oßnabruck zugegeben. Bayern: Ihnen wird die
Session im Osnabrücker Fürstenrat bestritten, weil Bayern dann im Kur-
und Fürstenrat inter deputatos ordinarios bei den Re- und Korrelationen
sei. Sie zweifeln, ob deshalb Dr. Ernst
Dr. Johann Ernst (1604–1667), bayerischer Hofrat; im Oktober 1645 als bayerischer
Fürstenratsvertreter entsandt. Vgl. APW [ III A 1,1 S. 323 Anm. 3 ] .
kann, und wollen bis auf weitere Befehle die Sache ebenfalls dissimu-
lieren . W: Daß diesergleichen impertinentien sich nit einbilden, weniger
approbiren konden, und seye wol nichts zu zweifflen, daß solches dahin
angesehen, damit in abwesen der Churbayerischen gesandten alß herzogen
die protestirende den Magdeburgischen auf der weltlichen banck vornahn
und ad primum locum pringen, auch zu den re- und correlationibus deputi-
ren kondten, wadurch den catholischen noch mehrer praeiudiz und gefehr-
liche consequentzien wurde zugezogen.
Mitteilung der Mainzer: Von den Ksl. geänderter Revers mit Protokoll-
extrakt , Schreiben an die Deputierten nach Osnabrück und Beglaubigungs-
schreiben
Anlage 162–165: Protestantische Form des Magdeburger Admissionsreverses (Druck:
J. G. Meiern II S. 71 ) mit Änderungen der Ksl.; Extrakt des ksl. Protokolls 1645 X 26
über die Verhandlungen mit den Mediatoren in der Admissionsfrage (vgl. APW III
C 2,1 S. 461ff); Konzept der Instruktion für die münsterischen Deputierten nach Osna-
brück ; Konzept des Kreditivs für die münsterischen Deputierten.