Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 XI 28
1645 XI 28
Dienstag W bei Chigi. [...]
Dieser zeigt sich unzufrieden,
daß die sachen a parte catholicorum so schläfferig hergehen und diejenige,
welche in dem fürsten und stättrhat das directorium fuhren sollen, noch nit
zur stelle, welches den uncatholischen zue denen sich anmaßendem prae-
iudiciis und irrungen desto mehrer gelegenheit gebe. Bezeigte er sich auch
ab dem nit zum besten contentum daß die resolution wegen des Magdebur-
gischen pro admissione genommen. I. H. G. haben sich zwarn bey einem
und andern die intention zu expliciren beflissen. Er herr nuncius aber
beklagte sich, daß bey den catholischen so gar keine durchgehende einig-
oder auch bestendigkeit, da man billich von den uncatholischen, was fur ein
eiffer und einträgtigkeit under ihnen, ein exempel nehmen solt. Berichtet
vertraulich, daß es die Franzosen bey dem termino de anno 1630 nicht
laßen, sondern aufs jahr 1618 extendirt haben wolten, da 1630 die catho-
lische viel stiffter vi armorum besessen. Wan sie nun solten bewilligen, daß
solche den haereticis bleiben möchten, concurrirten sie formaliter ad
malum. Was aber die catholische anno 1618 nit gehabt und gleichwol ein
oder das ander durch sie per exceptionem noch erhalten, darahn geschehe
dem catholischen weesen directe desto großere dienst.
daß die sachen a parte catholicorum so schläfferig hergehen und diejenige,
welche in dem fürsten und stättrhat das directorium fuhren sollen, noch nit
zur stelle, welches den uncatholischen zue denen sich anmaßendem prae-
iudiciis und irrungen desto mehrer gelegenheit gebe. Bezeigte er sich auch
ab dem nit zum besten contentum daß die resolution wegen des Magdebur-
gischen pro admissione genommen. I. H. G. haben sich zwarn bey einem
und andern die intention zu expliciren beflissen. Er herr nuncius aber
beklagte sich, daß bey den catholischen so gar keine durchgehende einig-
oder auch bestendigkeit, da man billich von den uncatholischen, was fur ein
eiffer und einträgtigkeit under ihnen, ein exempel nehmen solt. Berichtet
vertraulich, daß es die Franzosen bey dem termino de anno 1630 nicht
laßen, sondern aufs jahr 1618 extendirt haben wolten, da 1630 die catho-
lische viel stiffter vi armorum besessen. Wan sie nun solten bewilligen, daß
solche den haereticis bleiben möchten, concurrirten sie formaliter ad
malum. Was aber die catholische anno 1618 nit gehabt und gleichwol ein
oder das ander durch sie per exceptionem noch erhalten, darahn geschehe
dem catholischen weesen directe desto großere dienst.