Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 XI 26
1645 XI 26
Sonntag W bei Nassau. Admissionsfrage. Nassau: Die
Magdeburger erklären, lieber den Kongreß verlassen als den Revers in vor-
liegender Form annehmen zu wollen. W: Daß doch dieser reverß von
den uncatholischen selbsten were offerirt und angepotten. Worauf er
der herr graff, daß, soviel er verstunde, wegen Magdeburg eben nichts
movirten, nur daß damit andern dergleichen stiffter inhabern sie nicht
praeiudiciren konden oder wolten. I. H. G.: Dieses möcht seine conside-
ration zwar haben, vermeinden aber, wan die durch den reverß suchende
assecuration von den coronen und andern protestirenden stenden gegeben,
daß man sich eben der Magdeburgischen so hoch nicht zue bekümmeren.
Werde dahinstehen, was fur eine schrifftliche erklehrung von Oßnabruck
kommen möge, darauf man sich alßdan diß orts haben vernehmen zu
laßen. Einmal aber konne weitters von seithen der protestirenden nichts
begert, weniger aber catholischentheylß bewilliget werden, sie auch andern-
falß ia nur gar zuviel würden zu verstehen geben, daß einigen rechten lust
zum frieden und fortsezung der tractaten nicht haben, sondern under die-
ßem continuierlichen praetendiren was anderß gesucht werde. Nassau:
Hessen-Kassel zufrieden, auch Durlach unterwirft sich, aus den Äußerun-
gen von Salvius aber geht hervor, daß Schweden noch immer nach Pom-
mern strebt. Auf den Einwurf, Brandenburg werde sich ohne Entschädi-
gung nicht abweisen lassen, also zu wunschen, wan ein land zu finden, wel-
ches nullius were, habe er Salvius replicirt, daß fur Pommeren Churbran-
denburg ein stifft eingeraumbt werden muste, deme sich gleichwol die
Franzosen bißherzu opponiret, und ferner lachend subiungirt, daß woll
landschafften weren, so niemanden zugehörten, gleich die stiffter, welche
die catholische praetendirten und nit hetten, darahn aber die catholische
den uncatholischen nichts gestunden, also diese landen nullius weren. Und
habe doch auch Churbrandenburg Pomeren biß dato nit gehabt und nur ge-
dencken muste, alß wan die herzogen von Pomeren noch im leben. [...] Für
Hessen-Kassel forderte Salvius einige recompensa von geldt und assecuratio
etlicher plätz im stifft Paderborn und Munster pro pacis securitate sowie die
Rückgabe von Marburg. Die Pfälzer Erben müßten ihre Länder zurück-
erhalten , wegen der Kur werde sich ein mittel per alternativam oder octa-
vum electoratum finden lassen. Dagegen meint Contarini, daß bei Rück-
gabe des Landes die Kur uneingeschränkt bei Bayern bleiben könne. Die
Franzosen fordern das Elsaß, wie das Haus Österreich es besessen hat. Aus
den Religionsgravamina ist nach Salvius zu kommen, si catholici indulse-
rint , uti possidetis, ita possideatis, und daß solches aut nunc aut nunquam
geschehen muste. Auf den starken Widerspruch der Ksl. hat Salvius geant-
wortet , daß man anfangs viel begehren muße, es werde sich bey der hand-
lung doch schon finden, wie mans in diesem oder jenem miteinander werde
eins sein und under sich vergleichen konnen. In den Erblanden müsse der
durch teuer erkaufte Privilegien gesicherte Religionsstand von 1618 wieder-
hergestellt werden. Auf die Frage nach Trauttmansdorffs Einzug berichtet
Nassau, da die Spanier sich keinesfalls davon ausschließen lassen wollen,
habe man vorgeschlagen, daß er inkognito käme. – [...]
W bei den Mainzern. Nachdem Brömser die hiesige Resolution und den
Reversentwurf in Osnabrück mitgeteilt hat, erwarten sie das Ergebnis der
dortigen Beratungen. Mit W der Meinung, daß bei Weigerung Magdeburgs
genug sey, wan die cronen und ubrige protestirende die begerte assecuration
von sich geben. W: Drängen auf eine Deputation zur Zusammenstellung
der katholischen Gravimina. Die herren Churmainzische aber endt-
schuldigten sich mit den continuirlichen occupationibus [...], erpotten sich
aber doch, gegen morgen nachmittag zur abermaligen conferenz bey den
patribus cappucinis ansagen zu laßen. Da alßdan I. H. G. mainung nach
diese beyde puncta zu beobachten, 1. waß auf des gegentheylß gravamina, so
sich hernegst zeigen würde, zu andwortten, 2. wie man sich mit den disseit-
thigen gravaminibus also [...] gefast zu machen, damit keine mora den ca-
tholischen konne imputirt werden, wavon man iezo zue reden habe. Die
herren Churmainzische musten gestehen, daß die notturfft seye, die sachen
und wie oben gedacht vorzunehmen. Bitte um Unterlagen, da ihr Archiv
infolge der Kriegsereignisse zerstreut ist. Wegen der Pfälzer Protestation
haben sie Befehl erhalten, die Verantwortung nicht auf sich allein zu
nehmen, sondern die Sache im Kurfürstenrat zu proponieren. W: Daß
dieses certissima occasio sein werde, newe dissension und altercation im
churfürstlichen collegio zu erwecken und anzurichten, zumalen leicht zu er-
achten , daß die Churbrandenburgische allen dißseits pro non acceptatione
dieser protestationschrifft vorpringende rationes werden contradiciren und
selbige zu refutiren understehen, welches ein groß und weittlauffiges dispu-
tat veruhrsachen wirdt, und doch Churmainz den undanck, wie sie es nen-
neten , auff ein oder andern seitthen nicht endfliehen konnen. Denn wenn
etwa nach Abtritt Bayerns Brandenburg und Trier gegen Köln stehen, müsse
Mainz den Ausschlag geben und, wenn Brandenburg und Köln auch abtreten,
mit Trier allein entscheiden. Deshalb besser in alten terminis und bey dem-
jenigen , so vor diesem ebendergleichen protestation halber fur gutt gehal-
ten , ex parte des Churmainzischen directorii zue verbleiben. Zumindest die
Antwort auf das Schreiben Bayern an Mainz in dieser Sache abzuwarten,
was die Mainzer zusagen. Der Durlacher Gesandte wollte bei ihnen seine
Vollmacht übergeben, die zurückgewiesen wurde, weil sie nur die Ein-
ladung der Kronen und nicht die ksl. Berufung erwähnt. Da man sie auch
nicht provisorisch akzeptieren konnte, fragen die Mainzer, wie man sich in-
zwischen bei den Sitzungen verhalten soll. W: Bis zum Eintreffen rich-
tiger Vollmachten der Zutritt nicht zu gestatten, womit zu ihrer Beibrin-
gung desto mehrers angetrieben wurde [...].
W bei den Bayern. Heutige Gespräche. Anregung Kurbayerns, obs nit bey
den Franzosen und Schweden zu richten, daß des Konigsmarcks und Wran-
gelß
vorhabende progressus und vornemblich hinaufmarche, alß welches
dem frieden verhinderlich, eingestelt pleiben möchten, daruber sie I. H. G.
gedancken und wie es ahn die ubrige catholische zu pringen, zu vernehmen
begert. W: Zweifel, wie diese von Churbayern so gutt und wol ge-
meinte intention (die hochstens zu wunschen were) zu erheben sein werde,
zumaln man weiß, daß weder die Franzosen noch Schweden biß daher uber
alle angewendte muhe und vielfaltiges sollicitiren in einigen anstand oder
moderation der waffen niemalen gehelen wollen und alleweyl auf diesem
principio bestanden, daß der Kayser und assistirende zum frieden kein lust
et per continuationem armorum darzu angetrieben werden musten [...].
Bayern: Longueville hat bei ihnen erklärt, daß auß dieser friedenshand-
lung ein yedweder etwas muste ziehen, und zwar der Kayser und hauß
Osterreich das konigreich Boheimb erblich ohne kunfftige bestrittene elec-
tion behalten kondte, die cron Schweden das herzogthumb Pomern, hin-
gegen dem churfürsten von Brandenburg ein ander stuck landts, Hessen
Cassel Marpurg, die Franzosen das Elsaß, wie es und was das Hauß Ost-
reich vorhin darinnen besessen, Churbayern den electoratum und das land
ob der Enß etc. Alßdan wan gleich andere recompenz oder erstattung prae-
tendiren möchten, wurde man doch solche, alß minorum gentium abweisen,
und derentwegen lenger sich nit auffhalten laßen, sondern einen durch-
schlag zum frieden machen mußen. 2. Hab er der chur und deßwegen mit
der alternativ, oder auction des numeri electorum vorseyenden mittelen red
gefuhret; 3. der protestirender stend suchen wegen anrichtung noch zweyer
anderer gericht im reich, neben dem iudicio camerae et aulico, beregung
gethan. Und wie ihme darauf replicirt worden, was der cron Franckreich
darahn gelegen, wan 2, 4, oder gar 8 tribunalia (womit die exteri nichts zu
schaffen hetten) wurden angerichtet, und daß solches auf allgemeinem
reichsconventu von allen stender beliebt und verglichen werden muste, hab
er solches wahr zu sein vermeldet, und damit von dieser materi abgefallen.
Ferners hab er Longeville der tractaten selbst dahin gedacht, daß damit so
gar nit fortzukommen; die Schwedische hetten die Kayserliche responsionem
hienein nacher Schweden geschickt, und darauff alle tag der erklehrung
erwartten thetten, demnegst alßdan under sich beyde coronen in loco tertio
alß zu Lengerich wurden zusamenkommen, die replicam vergleichen, und
sich damit alspalden vernehmen laßen. – [...]
Magdeburger erklären, lieber den Kongreß verlassen als den Revers in vor-
liegender Form annehmen zu wollen. W: Daß doch dieser reverß von
den uncatholischen selbsten were offerirt und angepotten. Worauf er
der herr graff, daß, soviel er verstunde, wegen Magdeburg eben nichts
movirten, nur daß damit andern dergleichen stiffter inhabern sie nicht
praeiudiciren konden oder wolten. I. H. G.: Dieses möcht seine conside-
ration zwar haben, vermeinden aber, wan die durch den reverß suchende
assecuration von den coronen und andern protestirenden stenden gegeben,
daß man sich eben der Magdeburgischen so hoch nicht zue bekümmeren.
Werde dahinstehen, was fur eine schrifftliche erklehrung von Oßnabruck
kommen möge, darauf man sich alßdan diß orts haben vernehmen zu
laßen. Einmal aber konne weitters von seithen der protestirenden nichts
begert, weniger aber catholischentheylß bewilliget werden, sie auch andern-
falß ia nur gar zuviel würden zu verstehen geben, daß einigen rechten lust
zum frieden und fortsezung der tractaten nicht haben, sondern under die-
ßem continuierlichen praetendiren was anderß gesucht werde. Nassau:
Hessen-Kassel zufrieden, auch Durlach unterwirft sich, aus den Äußerun-
gen von Salvius aber geht hervor, daß Schweden noch immer nach Pom-
mern strebt. Auf den Einwurf, Brandenburg werde sich ohne Entschädi-
gung nicht abweisen lassen, also zu wunschen, wan ein land zu finden, wel-
ches nullius were, habe er Salvius replicirt, daß fur Pommeren Churbran-
denburg ein stifft eingeraumbt werden muste, deme sich gleichwol die
Franzosen bißherzu opponiret, und ferner lachend subiungirt, daß woll
landschafften weren, so niemanden zugehörten, gleich die stiffter, welche
die catholische praetendirten und nit hetten, darahn aber die catholische
den uncatholischen nichts gestunden, also diese landen nullius weren. Und
habe doch auch Churbrandenburg Pomeren biß dato nit gehabt und nur ge-
dencken muste, alß wan die herzogen von Pomeren noch im leben. [...] Für
Hessen-Kassel forderte Salvius einige recompensa von geldt und assecuratio
etlicher plätz im stifft Paderborn und Munster pro pacis securitate sowie die
Rückgabe von Marburg. Die Pfälzer Erben müßten ihre Länder zurück-
erhalten , wegen der Kur werde sich ein mittel per alternativam oder octa-
vum electoratum finden lassen. Dagegen meint Contarini, daß bei Rück-
gabe des Landes die Kur uneingeschränkt bei Bayern bleiben könne. Die
Franzosen fordern das Elsaß, wie das Haus Österreich es besessen hat. Aus
den Religionsgravamina ist nach Salvius zu kommen, si catholici indulse-
rint , uti possidetis, ita possideatis, und daß solches aut nunc aut nunquam
geschehen muste. Auf den starken Widerspruch der Ksl. hat Salvius geant-
wortet , daß man anfangs viel begehren muße, es werde sich bey der hand-
lung doch schon finden, wie mans in diesem oder jenem miteinander werde
eins sein und under sich vergleichen konnen. In den Erblanden müsse der
durch teuer erkaufte Privilegien gesicherte Religionsstand von 1618 wieder-
hergestellt werden. Auf die Frage nach Trauttmansdorffs Einzug berichtet
Nassau, da die Spanier sich keinesfalls davon ausschließen lassen wollen,
habe man vorgeschlagen, daß er inkognito käme. – [...]
W bei den Mainzern. Nachdem Brömser die hiesige Resolution und den
Reversentwurf in Osnabrück mitgeteilt hat, erwarten sie das Ergebnis der
dortigen Beratungen. Mit W der Meinung, daß bei Weigerung Magdeburgs
genug sey, wan die cronen und ubrige protestirende die begerte assecuration
von sich geben. W: Drängen auf eine Deputation zur Zusammenstellung
der katholischen Gravimina. Die herren Churmainzische aber endt-
schuldigten sich mit den continuirlichen occupationibus [...], erpotten sich
aber doch, gegen morgen nachmittag zur abermaligen conferenz bey den
patribus cappucinis ansagen zu laßen. Da alßdan I. H. G. mainung nach
diese beyde puncta zu beobachten, 1. waß auf des gegentheylß gravamina, so
sich hernegst zeigen würde, zu andwortten, 2. wie man sich mit den disseit-
thigen gravaminibus also [...] gefast zu machen, damit keine mora den ca-
tholischen konne imputirt werden, wavon man iezo zue reden habe. Die
herren Churmainzische musten gestehen, daß die notturfft seye, die sachen
und wie oben gedacht vorzunehmen. Bitte um Unterlagen, da ihr Archiv
infolge der Kriegsereignisse zerstreut ist. Wegen der Pfälzer Protestation
haben sie Befehl erhalten, die Verantwortung nicht auf sich allein zu
nehmen, sondern die Sache im Kurfürstenrat zu proponieren. W: Daß
dieses certissima occasio sein werde, newe dissension und altercation im
churfürstlichen collegio zu erwecken und anzurichten, zumalen leicht zu er-
achten , daß die Churbrandenburgische allen dißseits pro non acceptatione
dieser protestationschrifft vorpringende rationes werden contradiciren und
selbige zu refutiren understehen, welches ein groß und weittlauffiges dispu-
tat veruhrsachen wirdt, und doch Churmainz den undanck, wie sie es nen-
neten , auff ein oder andern seitthen nicht endfliehen konnen. Denn wenn
etwa nach Abtritt Bayerns Brandenburg und Trier gegen Köln stehen, müsse
Mainz den Ausschlag geben und, wenn Brandenburg und Köln auch abtreten,
mit Trier allein entscheiden. Deshalb besser in alten terminis und bey dem-
jenigen , so vor diesem ebendergleichen protestation halber fur gutt gehal-
ten , ex parte des Churmainzischen directorii zue verbleiben. Zumindest die
Antwort auf das Schreiben Bayern an Mainz in dieser Sache abzuwarten,
was die Mainzer zusagen. Der Durlacher Gesandte wollte bei ihnen seine
Vollmacht übergeben, die zurückgewiesen wurde, weil sie nur die Ein-
ladung der Kronen und nicht die ksl. Berufung erwähnt. Da man sie auch
nicht provisorisch akzeptieren konnte, fragen die Mainzer, wie man sich in-
zwischen bei den Sitzungen verhalten soll. W: Bis zum Eintreffen rich-
tiger Vollmachten der Zutritt nicht zu gestatten, womit zu ihrer Beibrin-
gung desto mehrers angetrieben wurde [...].
W bei den Bayern. Heutige Gespräche. Anregung Kurbayerns, obs nit bey
den Franzosen und Schweden zu richten, daß des Konigsmarcks und Wran-
gelß
dem frieden verhinderlich, eingestelt pleiben möchten, daruber sie I. H. G.
gedancken und wie es ahn die ubrige catholische zu pringen, zu vernehmen
begert. W: Zweifel, wie diese von Churbayern so gutt und wol ge-
meinte intention (die hochstens zu wunschen were) zu erheben sein werde,
zumaln man weiß, daß weder die Franzosen noch Schweden biß daher uber
alle angewendte muhe und vielfaltiges sollicitiren in einigen anstand oder
moderation der waffen niemalen gehelen wollen und alleweyl auf diesem
principio bestanden, daß der Kayser und assistirende zum frieden kein lust
et per continuationem armorum darzu angetrieben werden musten [...].
Bayern: Longueville hat bei ihnen erklärt, daß auß dieser friedenshand-
lung ein yedweder etwas muste ziehen, und zwar der Kayser und hauß
Osterreich das konigreich Boheimb erblich ohne kunfftige bestrittene elec-
tion behalten kondte, die cron Schweden das herzogthumb Pomern, hin-
gegen dem churfürsten von Brandenburg ein ander stuck landts, Hessen
Cassel Marpurg, die Franzosen das Elsaß, wie es und was das Hauß Ost-
reich vorhin darinnen besessen, Churbayern den electoratum und das land
ob der Enß etc. Alßdan wan gleich andere recompenz oder erstattung prae-
tendiren möchten, wurde man doch solche, alß minorum gentium abweisen,
und derentwegen lenger sich nit auffhalten laßen, sondern einen durch-
schlag zum frieden machen mußen. 2. Hab er der chur und deßwegen mit
der alternativ, oder auction des numeri electorum vorseyenden mittelen red
gefuhret; 3. der protestirender stend suchen wegen anrichtung noch zweyer
anderer gericht im reich, neben dem iudicio camerae et aulico, beregung
gethan. Und wie ihme darauf replicirt worden, was der cron Franckreich
darahn gelegen, wan 2, 4, oder gar 8 tribunalia (womit die exteri nichts zu
schaffen hetten) wurden angerichtet, und daß solches auf allgemeinem
reichsconventu von allen stender beliebt und verglichen werden muste, hab
er solches wahr zu sein vermeldet, und damit von dieser materi abgefallen.
Ferners hab er Longeville der tractaten selbst dahin gedacht, daß damit so
gar nit fortzukommen; die Schwedische hetten die Kayserliche responsionem
hienein nacher Schweden geschickt, und darauff alle tag der erklehrung
erwartten thetten, demnegst alßdan under sich beyde coronen in loco tertio
alß zu Lengerich wurden zusamenkommen, die replicam vergleichen, und
sich damit alspalden vernehmen laßen. – [...]