Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 XI 21

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1645 XI 21
Dienstag Mitteilung von Gobelius: Mit den hiesigen Pro-
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testanten verglichenes Konzept des Magdeburger Reverses, das mit einigen
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Korrekturen zur offiziellen Eingabe über das Mainzer Direktorium zurück-
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gestellt wird

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Anlage 157: Münsterische Fassung des Magdeburger Reverses (Druck [ lückenhaft ]:
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J. G. Meiern II S. 73 f).
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Schütz

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Dr. Justus Sinoldtgen. Schütz (1592–1657), hessen-darmstädtischer Vizekanzler und
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Gesandter; in Münster seit 1645 XI 8.
bei W. Bemühungen Hessen-Kassels, den Marburger Vergleich mit
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Hilfe der Franzosen umzustoßen [...] . Da Schütz morgen nach Osna-
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brück
will, um den Schweden seine Sache zu empfehlen, bittet W ihn, dort
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auch für die Vereinigung der Stände zu wirken; Klagen über die mit der
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Admissionsforderung vorgebrachte Separationsdrohung. Dieses hat der
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abgesandter reassumirt und sich endschuldiget, daß er anfenglich, wie diese
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sach zu Oßnabruck vorkommen, nicht dabeygesesen. Nachgehendts alß er
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vermerckt, daß sie bey ihrer mainung unbeweglich bestünden, und es zu
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einer separation under den stenden sich veranlast, hette er sowol mundlich
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in loco alß auch von hier auß schrifftlich zu deroselben verhuttung erinne-
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rung und respective reservation und protestation eingewendet. Sehe auch
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nit, wie die conventiones allda under einem solchen directorio, so niemalen
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erkendt worden, von den catholischen fur ein reichsconclusum werde wol-
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len gehalten werden, seinestheylß werd er sich lieber hieher begeben, alß in
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tali statu et discordia dortten zu verpleiben. Von seinem gnädigen fursten
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und hern

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Georg II. von Hessen-Darmstadt (1605–1661), Lgf. 1626.
sey er befelcht, absque respectu religionis darahn zu sein, daß
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gutes vertrawen und einigkeit under den stenden gestifftet und erhalten
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werde, deme er der schuldigkeit, alß ein getrewer diener und patriot werde
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nachkommen.

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