Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 XI 11
1645 XI 11
Samstag Oelhafen
bei Buschmann: Die Osnabrücker
Stände haben ihn ersucht, zur Beilegung des Admissionsstreites zu mahnen;
andernfalls werde es zur Trennung der Stände kommen, nachdem die
Expedition des Bedenkens zur ksl. Responsion bisher von solchen, qui mitioris
sunt consilii, verhindert worden ist, damit vermittelst der vorhin schon be-
liebsten mixtur der catholischen und Augspurgischen confessionsverwand-
ten ahn beyden orthen communicato consilio das werck angegriffen und
also under den stenden beßere einigkeit erhalten werden möcht. Er kondt in
vertrawen nicht verhalten, daß viel under ermelten stenden, welche solche
separation nicht hoch achten und fast darauf tringen thetten, under dem
vorwand, daß ohnedas bey abhandlung der gravaminum man ex natura rel
in partes tretten müste, solche gravamina aber den maisten theyl der ubri-
gen materiae propositionis ahn sich ziehen thetten. Er aber seinestheylß
hette ein abschew davon, wol erachtend, was solches fur ein grundstein zu
verbitterung der gemutther und genzlicher divulsion legen werde. 2. Da die
Behandlung der Gravamina unvermeidlich ist, mögen die Katholiken auch
zur Zeitersparnis ihre Meinung schon zu Papier bringen. 3. Da die Schwe-
den vor Bewilligung des Geleits für die Mediatstände nicht verhandeln
wollen, muß bei den Ksl. auf eine Resolution gedrungen werden. Busch-
mann : Wie ungutlich nicht nur den catholischen, daß man in ipso limine in
die admission wieder das herkommen abnöttigen wolle, sondern auch dem
gemeinen weesen gar schädlich darahn geschehe, daß dadurch die gemeine
friedenshandlung prolongirt. Es stunde aber doch deßen uneracht zu hof-
fen , daß man sich eines mittelß darin werde vergleichen konnen, und also
eine unnoth sein, daßwegen zu einer separation sich zu erklehren [...]. Den
punctum gravaminum aber betreffend, wurde seines ermessens die schrifft-
wechßlung zu nichts anderß alß weitterung dienen; die fundamenta utrius-
que partis weren vorhin gnugsamb bekandt, es wurde aber vornemblich
darahn liegen, daß man annehmbliche media compositionis treffen kondte.
Wegen der Mediatstände ist ein Kompromiß vorgeschlagen, den die Ksl.
den Schweden mitteilen werden und mit dem diese vermutlich zufrieden
sind
Vgl. APW [ III A 1,1 S. 395 ] .
. Oelhafen: Daß mit den beyden letztern ers dahingestelt sein ließe,
des ersten halber aber werde das werck vornehmblich in celeritate bestehen,
dan nit allein die stend zu Oßnabruck fast mit ungedult auf die erklehrung
wartten, auch bey lengerem verzug besorglich von der schon weitt gelang-
ten resolution ferner nit zu divertiren sein, sondern habe es das ansehen,
daß die Schwedische darumb ihre herueberkunfft (bey welcher sie sich mit
den Franzosen zu vergleichung der replic auf die Kayserliche responsion
veranlast) bißherzu außgestelt. Bei längerem Zögern können sich weitere
Administratoren angeben und die Kronen die bisher auf Magdeburg be-
schränkte Admission auch für diese fordern. Buschmann: Was die
frembde cronen und daß den stenden zu Oßnabruck die hand gleichsamb
gebunden belanget, leichtlich zu gedenken were, daß selbige sich dieser sach
nur darumb angenommen, weyln sie verspuhrt, daß ihnen dieselbe zu
underhaltung der dissidiorum under den stenden nuzlich, solche dissidia
aber das einzige nutrimentum und substantz ihrer waffen werden. Wan
aber Magdeburg und andere zu Oßnabruck anwesende stende von dießem
unbillichen anmutthen ultro abstehen, wurden sie von den Schweden zu
erscheinen nicht genöttiget werden konnen. Betreffend die befahrende Sepa-
ration der stende, werde den Augspurgischen confessionsverwandten da-
durch ebensowenig nuzens alß den catholischen endstehen, weylen darmit
beyden cronen Franckreich und Schweden nur ein gutes spiel gemacht
wurde, die sich aber des praetextus libertatis lenger nit, alß biß sie ganz
meister sein, bediehnen werden, und demnegst in gleichmeßiger gefahr be-
griffene undertrucken. Er andworttete quoad 1., daß wan die Magde-
burgische selbsten pure abstehen und favori suo ultro renunciirten, er wol
glaub, daß alßdan die Schweden sich ihrer nit wurden annehmen, wozu
aber die Magdeburgische nit zu pringen weren. Quoad 2. erkendte er selbst
wol, daß die separatio keinem theyl nuzlich sein werde, dahero er selbe
desto lieber verhuttet sehen wolt, es seyen aber auch andere stend, sonder-
lich die Niedersachsische, welche die gefahr so hoch nicht apprehendirten.
Hierneben hat er angedeuttet, daß obwoln von dem Osterreicnischen direc-
torio iezo der Doctor Richtersperger nacher Oßnabruh sich begebe, so wur-
den doch dadurch die consultationes in kein andern stand gebracht werden
konnen, dan die Oßnabruckische alberait simpliciter under einander ge-
schlossen , daß ehe und bevor die Magdeburg unnd Hessen Casselische ses-
sion zur richtigkeit kommen, sie aut ansagen der Osterreichischen zu rhat
nicht erscheinen wolten. Und werde also bemelter Dr. Rittersperger, wan er
dieserthalb die resolution nit mit hinuberpring, doch keinen nuzen schaffen
konnen, alß etwa das werck durch gute vertrostung ad partem bey einem
und andern dahin zue underbawen, daß die resolution ratione separationis
vermitten pleibe.
Stände haben ihn ersucht, zur Beilegung des Admissionsstreites zu mahnen;
andernfalls werde es zur Trennung der Stände kommen, nachdem die
Expedition des Bedenkens zur ksl. Responsion bisher von solchen, qui mitioris
sunt consilii, verhindert worden ist, damit vermittelst der vorhin schon be-
liebsten mixtur der catholischen und Augspurgischen confessionsverwand-
ten ahn beyden orthen communicato consilio das werck angegriffen und
also under den stenden beßere einigkeit erhalten werden möcht. Er kondt in
vertrawen nicht verhalten, daß viel under ermelten stenden, welche solche
separation nicht hoch achten und fast darauf tringen thetten, under dem
vorwand, daß ohnedas bey abhandlung der gravaminum man ex natura rel
in partes tretten müste, solche gravamina aber den maisten theyl der ubri-
gen materiae propositionis ahn sich ziehen thetten. Er aber seinestheylß
hette ein abschew davon, wol erachtend, was solches fur ein grundstein zu
verbitterung der gemutther und genzlicher divulsion legen werde. 2. Da die
Behandlung der Gravamina unvermeidlich ist, mögen die Katholiken auch
zur Zeitersparnis ihre Meinung schon zu Papier bringen. 3. Da die Schwe-
den vor Bewilligung des Geleits für die Mediatstände nicht verhandeln
wollen, muß bei den Ksl. auf eine Resolution gedrungen werden. Busch-
mann : Wie ungutlich nicht nur den catholischen, daß man in ipso limine in
die admission wieder das herkommen abnöttigen wolle, sondern auch dem
gemeinen weesen gar schädlich darahn geschehe, daß dadurch die gemeine
friedenshandlung prolongirt. Es stunde aber doch deßen uneracht zu hof-
fen , daß man sich eines mittelß darin werde vergleichen konnen, und also
eine unnoth sein, daßwegen zu einer separation sich zu erklehren [...]. Den
punctum gravaminum aber betreffend, wurde seines ermessens die schrifft-
wechßlung zu nichts anderß alß weitterung dienen; die fundamenta utrius-
que partis weren vorhin gnugsamb bekandt, es wurde aber vornemblich
darahn liegen, daß man annehmbliche media compositionis treffen kondte.
Wegen der Mediatstände ist ein Kompromiß vorgeschlagen, den die Ksl.
den Schweden mitteilen werden und mit dem diese vermutlich zufrieden
sind
Vgl. APW [ III A 1,1 S. 395 ] .
des ersten halber aber werde das werck vornehmblich in celeritate bestehen,
dan nit allein die stend zu Oßnabruck fast mit ungedult auf die erklehrung
wartten, auch bey lengerem verzug besorglich von der schon weitt gelang-
ten resolution ferner nit zu divertiren sein, sondern habe es das ansehen,
daß die Schwedische darumb ihre herueberkunfft (bey welcher sie sich mit
den Franzosen zu vergleichung der replic auf die Kayserliche responsion
veranlast) bißherzu außgestelt. Bei längerem Zögern können sich weitere
Administratoren angeben und die Kronen die bisher auf Magdeburg be-
schränkte Admission auch für diese fordern. Buschmann: Was die
frembde cronen und daß den stenden zu Oßnabruck die hand gleichsamb
gebunden belanget, leichtlich zu gedenken were, daß selbige sich dieser sach
nur darumb angenommen, weyln sie verspuhrt, daß ihnen dieselbe zu
underhaltung der dissidiorum under den stenden nuzlich, solche dissidia
aber das einzige nutrimentum und substantz ihrer waffen werden. Wan
aber Magdeburg und andere zu Oßnabruck anwesende stende von dießem
unbillichen anmutthen ultro abstehen, wurden sie von den Schweden zu
erscheinen nicht genöttiget werden konnen. Betreffend die befahrende Sepa-
ration der stende, werde den Augspurgischen confessionsverwandten da-
durch ebensowenig nuzens alß den catholischen endstehen, weylen darmit
beyden cronen Franckreich und Schweden nur ein gutes spiel gemacht
wurde, die sich aber des praetextus libertatis lenger nit, alß biß sie ganz
meister sein, bediehnen werden, und demnegst in gleichmeßiger gefahr be-
griffene undertrucken. Er andworttete quoad 1., daß wan die Magde-
burgische selbsten pure abstehen und favori suo ultro renunciirten, er wol
glaub, daß alßdan die Schweden sich ihrer nit wurden annehmen, wozu
aber die Magdeburgische nit zu pringen weren. Quoad 2. erkendte er selbst
wol, daß die separatio keinem theyl nuzlich sein werde, dahero er selbe
desto lieber verhuttet sehen wolt, es seyen aber auch andere stend, sonder-
lich die Niedersachsische, welche die gefahr so hoch nicht apprehendirten.
Hierneben hat er angedeuttet, daß obwoln von dem Osterreicnischen direc-
torio iezo der Doctor Richtersperger nacher Oßnabruh sich begebe, so wur-
den doch dadurch die consultationes in kein andern stand gebracht werden
konnen, dan die Oßnabruckische alberait simpliciter under einander ge-
schlossen , daß ehe und bevor die Magdeburg unnd Hessen Casselische ses-
sion zur richtigkeit kommen, sie aut ansagen der Osterreichischen zu rhat
nicht erscheinen wolten. Und werde also bemelter Dr. Rittersperger, wan er
dieserthalb die resolution nit mit hinuberpring, doch keinen nuzen schaffen
konnen, alß etwa das werck durch gute vertrostung ad partem bey einem
und andern dahin zue underbawen, daß die resolution ratione separationis
vermitten pleibe.