Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 X 11
1645 X 11
Mittwoch Krebs (Mainz) bei W. Die Brandenburger haben
gegen die ihnen wieder zugestellten Schreiben an Sachsen und Trier und
gegen die Antwort an die Kurfürstlichen in Osnabrück
vorgebracht: 1.
Das Konzept ist nicht mit den Osnabrücker Ständen abgesprochen. 2. Über
den Ausschluß Magdeburgs kann nicht ohne die Osnabrücker Stände ent-
schieden werden, zumal es um einen conventus extraordinarius geht; die
hessische Frage gehört allein vor den Fürstenrat. 3. Die Osnabrücker
Schreiben sind tendenziös wiedergegeben, den dortigen Ständen wird Ver-
zögerung vorgeworfen, den Brandenburgern die Unterstützung Magdeburgs.
4. Mit den Schreiben an Trier und Sachsen greift man in das Berufungs-
recht des Kaisers ein. 5. Die Schreiben sind ihnen ohne vorherige Beratung
schon mundiert zugestellt worden. Die Ksl. haben den Mainzern folgende
bei ihnen vorgebrachte Beschwerden der Brandenburger mitgeteilt: 1.
Schreiben an Trier und Sachsen, die dergestalt imperiose abgefast und ein-
gerichtet , alß von Ihrer Kayserlichen Majestät selbsten nicht geschehen.
2. Vorwürfe gegen sie in dem Schreiben an die Kurfürstlichen in Osna-
brück ; man habe alhier ohne vorgangene communication mit den zu Oßna-
bruck consultirt und conclusa gemacht contradicentibus Brandenburgicis
und mit den furstlichen gegen genommene abred re- und correferirt, wel-
ches zur Separation ursach gebe. Man wolle auch zu den deliberationibus in
andern sachen schreitten, ehe der punctus admissionis Magdeburg und Hes-
sen erledigt, solches, wan es geschehen solt, were sich einer ruptur zu besor-
gen . Die Ksl. haben von den Mainzern nähere Angaben über diese Schrei-
ben , über das deshalb in Aussicht genommene Verfahren und etwas mehrer
eröffnung und communication von demjenigen, was vor und nach geschlos-
sen , besonders über die gegen die Admission zusammengetragenen Argu-
mente , gefordert. Die Mainzer haben ihr Vorgehen bei Abfassung der Schrei-
ben als im Reichsbrauch herkömmlich begründet; die Schreiben selbst wur-
den von den Ksl. gebilligt, doch soll das Schreiben nach Osnabrück nur Bröm-
ser zur Nachricht mitgeteilt werden, da die Brandenburger es kennen. Wegen
der begerten communication der conclusorum sey nit brauchlich, alles was
under den churfurstlichen vorgehet und geschloßen wird, zu communiciren.
Waß aber die zu papier gebrachte rationes antreffe, damit hetten sie die
herren Kayserlichen zu beschweren darumb nit vonnötthen gehalten,
weylen er selbige schon vorhin auf des hern Volmari tisch liegen gesehen.
Rimedia zu suggeriren habe man biß dato dieserseiz nicht ermanglet, was
nur immer zu fortstellung der consultationen dienlich befunden, und haffte
es nur ahn denenn zu Oßnabruck, und wie die difficultet ratione excluso-
rum ausm weg zu raumen. Dazu baten die Ksl., auch W möge Vertreter
nach Osnabrück schicken, damit das österreichische Direktorium nach Ein-
zelermahnung der Stände durch die Ksl. die Admissionsfrage proponieren
könne, wobei man mit Hilfe von Darmstadt, Mecklenburg und vielleicht
auch Braunschweig sich durchsetzen zu können hofft. W: Wegen des
Schreibens an Sachsen (die Trierer Gesandten sind bereits unterwegs) hat
man sich durch Brandenburg nicht irren zu lassen; solche Erinnerungen
sind üblich und noch beim Deputationstag an Brandenburg ergangen. Ob
nun aber das iezige concept also imperiose [...] verfast, konne man den
begriff selbst wol reden laßen; so wusten auch I. H. G. nit, worinn man die
Churbrandenburgische in dem nach Oßnabruck aufgesezten schreiben zu
denigriren sich understanden. Daß man aber in der sachen selbst die nöttige
rationes angefuhrt, wurden sie mit fugen nicht ubel deuten konnen, weniger
finde sich, daß man hier zu abseithigen conclusis geeylet, sondern yedeß-
malß die anwesende Churbrandenburgische in ihren votis, wie herkom-
mens , gern gehört und vernommen. Daß man aber zwischen den hiesigen
und zu Oßnabruck anwesenden churfürstlichen gesandten eine absonder-
liche correlation unvonnöthen gehalten, seye der vernunfft selbst gemeß,
weylen zu Oßnabruck keine gesanden befindlich, die nit auch zugleich ihre
collegas alhie zur stell haben, und wurden selbige zweiffelßohn underein-
ander also zu correspondiren wissen, daß von ihnen hier und zu Oßna-
bruck keine disparia vota gefuhrt wurden, welchenfalß dan die correlatio-
nes zue nichts anderst, alß vergeblicher verzogerung dienlich sein wurde.
Und ob nun wol die herren Kayserlichen gesandte zugleich die anzeig
gethan, daß die Churbrandenburgische von ihnen nicht begehrt, dieses den
ubrigen churfürstlichen vorzuhalten, so wolte doch gleichwol die notthurfft
erfordern, daß ihnen hinwiederumb die anzeig, was es umb diese der Chur-
brandenburgischen gefuhrte beschwerd fur eine bewandtnus hab, geschehe,
sie auch zugleich ersucht werden möchten, ihnen Churbrandenburgischen
solche gleichsamb motu proprio und alß wan sie mit den ubrigen churfürst-
lichen sich darüber von selbst in discurß eingelaßen zue remonstriren. Kur-
köln hat bereits den Hildesheimer Kanzler
Dr. Joachim Stein (gest. 1649), Hildesheimer Rat und (seit 1643) Kanzler, kurkölnischer
Geheimer Rat (vgl. APW [ II C 2 S. 288 Anm. 5 ] ; J. Foerster S. 6, 11).
nach Osnabrück beordnet, auch
W selbst will bald dorthin abordnen. Daß aber sonsten den herren Kayser-
lichen die communicationes einiger hie vorgehender sachen vorenthalten,
wisten I. H. G. sich nit zu erinnern, wie dan auch die nacher Oßnabruck
geschlossene schreiben sambt denn rationibus non admissionis der Magde-
burg - und Hessen Casselischer (alßwelche im furstenrhat offentlich verlesen
worden) den herren Kayserlichen keineswegs haben verborgen sein konnen,
weylen der Osterreichisch mitabgesandter Goll
, so die direction der expe-
dition fuhret, mit dem hern Volmari in einem hauß wohnet. Hierauf
hat der Dr. Krebß geandtworttet, daß sie Churmainzische alberait den
herren Kayserlichen diese erinnerung gethan, sie wurden sich aber nicht zu-
wieder sein laßen, solches nachmaln und zwarn sonderlich zu dem end zu
wiederholen, damit die herren Kayserlichen den herren Churbrandenburgi-
schen die behorliche gegenremonstration thun und selbige dadurch verspuh-
ren mögen, daß man nit zu allen dingen so gleich stillschweigen konne.
Krebs (Mainz) bei Buschmann: Klage des brandenburgischen Sekretärs bei
den Mainzern, daß in Abwesenheit Wittgensteins Heiden nicht den Exzel-
lenztitel erhalte wie in Osnabrück Brömser. Auf die Antwort, Heiden sei
weder Standesperson noch, wie jetzt Brömser für Osnabrück, Hauptge-
sandter , hat der Sekretär gedroht, falls man Heiden das Prädikat verwei-
gere , würden die Brandenburger es auch den anderen Kurfürstlichen nicht
geben. Dabei ist er trotz der Warnung geblieben, daß so in das mit so
großer mühe erstrittenes praedicatum nun erst wiederumb ein loch gemacht
werden dörfft [...].
gegen die ihnen wieder zugestellten Schreiben an Sachsen und Trier und
gegen die Antwort an die Kurfürstlichen in Osnabrück
Das Konzept ist nicht mit den Osnabrücker Ständen abgesprochen. 2. Über
den Ausschluß Magdeburgs kann nicht ohne die Osnabrücker Stände ent-
schieden werden, zumal es um einen conventus extraordinarius geht; die
hessische Frage gehört allein vor den Fürstenrat. 3. Die Osnabrücker
Schreiben sind tendenziös wiedergegeben, den dortigen Ständen wird Ver-
zögerung vorgeworfen, den Brandenburgern die Unterstützung Magdeburgs.
4. Mit den Schreiben an Trier und Sachsen greift man in das Berufungs-
recht des Kaisers ein. 5. Die Schreiben sind ihnen ohne vorherige Beratung
schon mundiert zugestellt worden. Die Ksl. haben den Mainzern folgende
bei ihnen vorgebrachte Beschwerden der Brandenburger mitgeteilt: 1.
Schreiben an Trier und Sachsen, die dergestalt imperiose abgefast und ein-
gerichtet , alß von Ihrer Kayserlichen Majestät selbsten nicht geschehen.
2. Vorwürfe gegen sie in dem Schreiben an die Kurfürstlichen in Osna-
brück ; man habe alhier ohne vorgangene communication mit den zu Oßna-
bruck consultirt und conclusa gemacht contradicentibus Brandenburgicis
und mit den furstlichen gegen genommene abred re- und correferirt, wel-
ches zur Separation ursach gebe. Man wolle auch zu den deliberationibus in
andern sachen schreitten, ehe der punctus admissionis Magdeburg und Hes-
sen erledigt, solches, wan es geschehen solt, were sich einer ruptur zu besor-
gen . Die Ksl. haben von den Mainzern nähere Angaben über diese Schrei-
ben , über das deshalb in Aussicht genommene Verfahren und etwas mehrer
eröffnung und communication von demjenigen, was vor und nach geschlos-
sen , besonders über die gegen die Admission zusammengetragenen Argu-
mente , gefordert. Die Mainzer haben ihr Vorgehen bei Abfassung der Schrei-
ben als im Reichsbrauch herkömmlich begründet; die Schreiben selbst wur-
den von den Ksl. gebilligt, doch soll das Schreiben nach Osnabrück nur Bröm-
ser zur Nachricht mitgeteilt werden, da die Brandenburger es kennen. Wegen
der begerten communication der conclusorum sey nit brauchlich, alles was
under den churfurstlichen vorgehet und geschloßen wird, zu communiciren.
Waß aber die zu papier gebrachte rationes antreffe, damit hetten sie die
herren Kayserlichen zu beschweren darumb nit vonnötthen gehalten,
weylen er selbige schon vorhin auf des hern Volmari tisch liegen gesehen.
Rimedia zu suggeriren habe man biß dato dieserseiz nicht ermanglet, was
nur immer zu fortstellung der consultationen dienlich befunden, und haffte
es nur ahn denenn zu Oßnabruck, und wie die difficultet ratione excluso-
rum ausm weg zu raumen. Dazu baten die Ksl., auch W möge Vertreter
nach Osnabrück schicken, damit das österreichische Direktorium nach Ein-
zelermahnung der Stände durch die Ksl. die Admissionsfrage proponieren
könne, wobei man mit Hilfe von Darmstadt, Mecklenburg und vielleicht
auch Braunschweig sich durchsetzen zu können hofft. W: Wegen des
Schreibens an Sachsen (die Trierer Gesandten sind bereits unterwegs) hat
man sich durch Brandenburg nicht irren zu lassen; solche Erinnerungen
sind üblich und noch beim Deputationstag an Brandenburg ergangen. Ob
nun aber das iezige concept also imperiose [...] verfast, konne man den
begriff selbst wol reden laßen; so wusten auch I. H. G. nit, worinn man die
Churbrandenburgische in dem nach Oßnabruck aufgesezten schreiben zu
denigriren sich understanden. Daß man aber in der sachen selbst die nöttige
rationes angefuhrt, wurden sie mit fugen nicht ubel deuten konnen, weniger
finde sich, daß man hier zu abseithigen conclusis geeylet, sondern yedeß-
malß die anwesende Churbrandenburgische in ihren votis, wie herkom-
mens , gern gehört und vernommen. Daß man aber zwischen den hiesigen
und zu Oßnabruck anwesenden churfürstlichen gesandten eine absonder-
liche correlation unvonnöthen gehalten, seye der vernunfft selbst gemeß,
weylen zu Oßnabruck keine gesanden befindlich, die nit auch zugleich ihre
collegas alhie zur stell haben, und wurden selbige zweiffelßohn underein-
ander also zu correspondiren wissen, daß von ihnen hier und zu Oßna-
bruck keine disparia vota gefuhrt wurden, welchenfalß dan die correlatio-
nes zue nichts anderst, alß vergeblicher verzogerung dienlich sein wurde.
Und ob nun wol die herren Kayserlichen gesandte zugleich die anzeig
gethan, daß die Churbrandenburgische von ihnen nicht begehrt, dieses den
ubrigen churfürstlichen vorzuhalten, so wolte doch gleichwol die notthurfft
erfordern, daß ihnen hinwiederumb die anzeig, was es umb diese der Chur-
brandenburgischen gefuhrte beschwerd fur eine bewandtnus hab, geschehe,
sie auch zugleich ersucht werden möchten, ihnen Churbrandenburgischen
solche gleichsamb motu proprio und alß wan sie mit den ubrigen churfürst-
lichen sich darüber von selbst in discurß eingelaßen zue remonstriren. Kur-
köln hat bereits den Hildesheimer Kanzler
Dr. Joachim Stein (gest. 1649), Hildesheimer Rat und (seit 1643) Kanzler, kurkölnischer
Geheimer Rat (vgl. APW [ II C 2 S. 288 Anm. 5 ] ; J. Foerster S. 6, 11).
W selbst will bald dorthin abordnen. Daß aber sonsten den herren Kayser-
lichen die communicationes einiger hie vorgehender sachen vorenthalten,
wisten I. H. G. sich nit zu erinnern, wie dan auch die nacher Oßnabruck
geschlossene schreiben sambt denn rationibus non admissionis der Magde-
burg - und Hessen Casselischer (alßwelche im furstenrhat offentlich verlesen
worden) den herren Kayserlichen keineswegs haben verborgen sein konnen,
weylen der Osterreichisch mitabgesandter Goll
dition fuhret, mit dem hern Volmari in einem hauß wohnet. Hierauf
hat der Dr. Krebß geandtworttet, daß sie Churmainzische alberait den
herren Kayserlichen diese erinnerung gethan, sie wurden sich aber nicht zu-
wieder sein laßen, solches nachmaln und zwarn sonderlich zu dem end zu
wiederholen, damit die herren Kayserlichen den herren Churbrandenburgi-
schen die behorliche gegenremonstration thun und selbige dadurch verspuh-
ren mögen, daß man nit zu allen dingen so gleich stillschweigen konne.
Krebs (Mainz) bei Buschmann: Klage des brandenburgischen Sekretärs bei
den Mainzern, daß in Abwesenheit Wittgensteins Heiden nicht den Exzel-
lenztitel erhalte wie in Osnabrück Brömser. Auf die Antwort, Heiden sei
weder Standesperson noch, wie jetzt Brömser für Osnabrück, Hauptge-
sandter , hat der Sekretär gedroht, falls man Heiden das Prädikat verwei-
gere , würden die Brandenburger es auch den anderen Kurfürstlichen nicht
geben. Dabei ist er trotz der Warnung geblieben, daß so in das mit so
großer mühe erstrittenes praedicatum nun erst wiederumb ein loch gemacht
werden dörfft [...].