Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
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Dienstag Bayern bei W. Vortrag auf Befehl des Kurfür-
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sten
: 1. Dieser weiter der Meinung, die Erwähnung Spaniens in Art. 3 der
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ksl. Responsion sei auszulassen. Die Pfälzer Sache nicht durch Erwähnung

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gleichsam zur Verhandlung anzubieten, wiewohl man, wenn die andere
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Seite sie vorbringt, ihre Behandlung nicht ablehnen wird. 2. Mitteilung der
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Mainzer Bedenken zur ksl. Antwort: Bei Erwähnung der Stillstandsver-
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handlungen
klarzustellen, daß die Hauptverhandlungen weitergehen; die
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Behandlung der Gravamina entsprechend dem Frankfurter Beschluß auf
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den 1. Mai 1646 zu verschieben; das Versprechen Feuquières’ von 1634 zu
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erwähnen, daß Frankreich außer der Freiheit der Stände vom Reich keine
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Satisfaktion begehre

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Isaac Manassès de Pas (1590–1640), marquis de Feuquières, Marschall, 1634
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französischer Vertreter auf der Tagung des Heilbronner Bundes in Frankfurt; vgl.
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J. Kretzschmar II S. 534ff.
. 3. Zur Vermeidung von Zeitverlust durch den Ad-
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missionsstreit
Übergabe der ksl. Antwort an Franzosen und Schweden, die
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dann die Stellungnahme der Reichsstände abwarten können. W: 1. Die
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Erwähnung Spaniens nicht mehr zu ändern, es stehe aber darauff zu er-
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wartten , ob die Franzosen und uncatholische solches unberuhrt laßen wer-
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den , undt werde es die intention bey ein oder anderm ohninteressirten stand
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nicht haben, sich in die Spanische händel einzumischen [...]. In der Pfälzer
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Sache wird Köln sich ganz nach Bayern richten. Ad 2. Seye dieser passus
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von den hiesigen Kayserlichen in effectu auf den verstand gerichtet. Beym
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zweytten membro ratione gravaminum stunde W sehr ahn, ob davon inzo
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dergestalt zu moviren, zuemalen die protestirende diesen punctum vor allen
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andern, wie es scheint, vorgenommen haben und zu andern sachen vorher
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nit schreitten wollen, da dan solches, wan der terminus ins kunfftigen jahr
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hienaußgestelt, große verlengerung geben würde. Das dritte quoad satis-
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factionem Gallorum kondte zwarn zu seiner zeit, weiln die resolutiones
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alberait ubergeben, bey vorgemeltem articulo 13 in acht genommen werden,
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es stunde aber zu besorgen, die cron Franckreich werde seitther dem bey so
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vielen glucklichen progreßen solche intention geändert haben und dabey
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zue bestehen nit gedencken. 3.

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26 Wegen ] am Rande: Haec describantur etiam ad Dominum Craen per extractum
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protocollarem
Wegen Übergabe der ksl. Antwort war W

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derselben Meinung, doch beunruhigt ihn, daß Wittgenstein/Löben den Ksl.
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den gleichen Vorschlag mit dem Zusatz gemacht haben, es möchten alßdan
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die coronen sehen, wie sie mit den stenden auch eins wurden. Welches I. H.
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G. auß vielen ursachen sehr bedencklich vorkehme, dan 1. wurden die
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stendt vom Kayser alß ihrem oberhaubt separirt, da biß dato niemaln
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erhört, daß der Kayser seyne erklehrung, auch die stende absonderlich ohne
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vorgangene vergleichung, vorauß in so wichtiger sachen von sich geben. So
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falle ihro auch pro 2. dieses bey, was unlengst der St. Romain gegen sie ge-
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dacht , daß die stende nicht pro consiliariis Caesaris, sondern zu dem end
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hier sein solten, daß wan der Kayser der coronen billichmeßige conditiones
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nicht acceptiren wolt, sie die stend ihnen darzu erinnern bewegen und
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halten solten. Und eben darumb pro 3. thetten die protestirenden dießen

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conventum pro extraordinario halten, damit sie mit dergleichen novitäten
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zu durchpringung ihres intents in damnum catholicorum et futura praeiudi-
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cia heranzukommen einigen schein haben möchten. 4. Hab man gewißlich
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zuzutrawen, daß die Franzosen und Schweden tali casu mit den congregir-
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ten stenden offentlich utrobique ad partem, novo et inaudito exemplo,
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tractiren und denselben gegen Ihre Kayserliche Majestät und der autoritet
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und hoheit gefährlicherweiß ihre gewohnliche unbegründte klagten mehrers
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in die ohren hangen, dadurch selbige gegen Ihre Majestät noch weitters
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auffwigglen, auch under den stenden selbst grosere uneinigkeit stifften
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würden. 5. Auch ohn allen zweiffel alhier die Hessisch- und zu Oßnabruck
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die Magdeburg nebenst mehr andern außgeschlossenen stenden zu erschei-
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nen von ihnnen beruffen, ab welchem dan allers gegen dem respect zu Ihre
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Kayserliche Majestät wieder die reichsconstitutiones und die vernunfft
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fallen wurde, so auf diese weiß den coronen gleichsamb ultro, was sie
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periculose hactenus gesucht, ahn die hand geben thette etc. Und seye I. H.
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G. einmal dieser rhat und anschlag umb desto mehrer, daß er von den
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Churbrandenburgischen herruhre,

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17 verdächtig] am Rande: huc usque ad Craen.
verdächtig. Bayern: Befinden zwarn
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die angeführte considerationes gutt, es seye aber nur dieß, daß man sich
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großer zeitverlierung zu befahren habe. I. H. G. andwortteten, daß sie
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es dahin gestelt sein ließen, aber nicht sehen konden, daß nit diese besor-
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gende und rationabiliter nit auspleibende gefehrlichkeiten dem reich meh-
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rers schaden solte. [...]

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