Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 IX 26
1645 IX 26
Dienstag Franzosen bei W / Haslang. Longueville: Klage,
daß unangesehen ihrer beschehener remonstrationen und bitten die Heßi-
sche bei der proposition außgeschloßen wehren; hetten auß lieb und be-
gierde des friedens dagegen nichts vorgenohmen, der hoffnung, man würde
nuhn inßkünfftig bei den consultationibus die Heßen a sessione et voto nit
außschließen und eine mehrere reflexion auff die cron Franckreich machen.
Am Deputationstag hat Hessen-Darmstadt mit Vollmacht von Kassel teil-
genommen , das jetzt selbst die Session wahrnehmen will. W trägt die
mit Bayern vereinbarte Antwort vor; am Deputationstag hat Darmstadt
proprio iure, non substitutorio Cassellensium nomine teilgenommen, indem
es in die früher von Kassel wahrgenommene Stelle des Hauses Hessen ein-
gerückt ist. Als die Franzosen wieder ausführlich für Kassel zu argumentie-
ren beginnen und drängen, man könne es nicht von Themen ausschließen, die
das ganze Reich betreffen, während es bei Beratung eigener oder kurköl-
nischer Sachen freiwillig fernbleiben wolle, wird geantwortet, die Hessen
hätten an den Propositionen der Kronen mitgewirkt. Daß sie nuhn a parte
imperatoris gleichergestaltt mitt zu rhat gehen wolten, das wehre eine
sache, welche man nit begreiffen noch mit raison praetendiren konte, sie
müßten sich hierin an eine parthei halten und die praeliminartractaten und
passeporten in keinen wiedrigen verstandt torquiren; und wan sie vermein-
ten , daß ihnen bei dieser exclusion wehe geschähe, so hetten sie es sich selb-
sten zuzuschreiben, daß sie offters angebottene und selbsteignerweise be-
gehrte Kaiserliche gnad und außsöhnung mit dem vorwandt endlich ver-
worffen , könten ihre confoederirte vor dem gemeinen friedenschluß nit
verlaßen. Was sonsten für eine sententz uber die Heßen ergangen, das
wehre auß dem Prager friedenschluß zu ersehen, und bei allen von anfang
deßen publication vorgangene tractaten sie sonderlich darauff bestanden,
daß dieße reservatio et exclusio ab amnistia cassirt würde. Bei den Maintzi-
schen tractaten
bekente die landtgravin noch heutige stundt selbsten, daß
sie von Ihrer Kayserlichen Majestät erhalten, was sie begehrt; deme dan-
noch unangesehen pliebe sie bei ihren vorigen procedurn und feindsehlig-
keiten , daß sie sonsten gegen Ihre Kayserliche Majestät gewesen, darüber
hatt man die bekentnuß gnug bei itzo gemelten Maintzischen tractaten.
[...] Die landgravin hette sich in ihren selbst eignen auffgesetzten conditio-
nibus gegen Ihre Kayserliche Majestät und respective Ir Majestät ihro und
den ihrigen alle Kayserliche gnaden, huld, schuz und schirm anerbotten.
Wan sie deme nachkeme, so würde den sachen baltt geholffen sein, es
schiene aber, daß von dergleiche innerlichen beruhigung des reichs die herren
Frantzosen ein abschewen hetten. Sie haben in Den Haag die Evakuation
verhindert, zu der sich die Landgräfin nit ungeneigt bezeigt
Zu den Verhandlungen über eine Evakuation des westfälischen Kreises in Den Haag 1642/
43 vgl. J. Foerster S. 217ff; die Aussicht für einen Beitritt der Landgräfin war jedoch
geringer, als W hier zugibt, und hing jedenfalls von der Anerkennung ihres Militärstatus
in Westfalen ab (vgl. J. Foerster S. 233f).
,
und damit der
Kirche und letztlich auch sich selbst geschadet, denn Neuss und Gehrde
zeigen, daß sie gegenüber Schweden und Hessen keine Autorität mehr
haben. Dieses, wie ihnen vormahls gesagtt, wehre disreputirlich und schäd-
lich , hett auch darauß abzunehmen, daß, wan die Heßen und Schweden
noch weiters ihr glück vorttsetzen solten, wenig stima von ihnen machen
würden. Diesem allem unangesehen, seind die plenipotentiarii bei ihrer
erinnerung und bitt bestehen plieben, man konte die Heßen ein- oder
etlichemahl zulaßen, würden sich vielleicht damit contentiren und darnach
selbsten außbleiben, mitt wiederholung ihrer vorigen motiven und daß
Heßen keine feinde des reichs wehren. Auff welches letzte mit wenigen
repliciert, illos esse hostes imperii qui statum imperii invertant, daß die
Heßen solches gethan, solches wehre ihnen mit dem Paderbornischen exem-
pel vor augen gestellt. Welches der d’Avaux reassumirt, si hostis
imperii sit, qui statum imperii invertit, tunc quoque imperatorem hostem
imperii esse, cum statum imperii invertat. Und alß hierauff begehrt wor-
den , mögte ad particularia, warauff er solches bedeutete, kommen, ist er in
istis generalibus geblieben und von den kriegsbeschwerden und exactionibus
contributionum, darüber sich die stände beschwerten, viell geredet. Und der
conte Servient dabei gesetzt, es wehren auch stände des reichs, welche sich
wegen der contribution uber Churbayern hochlich beschwerten. Wel-
ches der von Haslang alsobalt resumirt mit dem vermelden, wißte nit, war-
umb einiger sich bei ihnen den Frantzosen deswegen zu beklagen, hett aber
woll ursach, wegen des unchristlichen brennens, raubens und schadtthaten,
welche itzo noch täglich von ihren volckern vorgienge, sich zu beschweren.
Von Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht volckern würde man dergleichen
nit sagen konnen, würde eine unordnung und beschwerd vorgebracht,
deßen remediirung hetten Ihre Churfürstliche Durchlaucht jederzeit sich
angelegen sein laßen. Mit den contributionibus hette es eine weitt andere
beschaffenheit alß sie es außdeuteten, und ließen sich der Heßen waffen
und actionen dergestalt nit vergleichen, daß man darauß solche argumenta
nehmen und conclusiones erzwingen wolte. Da die Franzosen die hessisch-
spanische Neutralität damitt entschüldigen wollen, daß die Heßen zu
anfang des kriegs mögten vermerckt haben, es ihrem estat nit dienlich zu
sein, mit der Spanischen parthei sich abzuwerffen, so hatt man ihnen auch
[...] berichten müßen, daß die Heßen von anfang ihres kriegs mit den Spa-
nischen in feindtschafft gestanden, hetten aber, alß das letzte armistitium
in disen landen gemachtt, die Spanische mit eingeschloßen, und alß sie die
waffen wieder an der Sale gegen Ihre Kayserliche Majestät und die reichs-
volcker emploiirt und den stillstandt auffgehoben, damit sie desto sicherer
andere fürsten und stande dieß- und jenseit Rheins bekriegen mogten, den
stillstandt der waffen und die neutralitet mit den Spanischen continuirt
Der Dortmunder Waffenstillstand 1638 III 3 war durch die Verbindung der hessischen
Armee mit Baner im Mai 1640 beendet worden; obwohl die Lgfin. für Westfalen die
Fortsetzung anbot, gingen die dortigen ksl.-bayerischen Truppen wieder zu Kampfhand-
lungen über, während die Spanier auch weiterhin direkte Zusammenstöße mit den
Hessen vermieden (vgl. J. Foerster S. 146, 178f, 188, 287).
. Es
wehren dieses so klare sachen, daß es alle unpassionirte leichtlich erkennen
konnten, und weiln so viel von den Spanischen consiliis geredet würde, alß
wan der krieg von ihnen fomentirt würde, so wolten sie die herren Frantzo-
sen doch eingedenck sein, welchergestalt der verstorbener konig den chur-
fürsten von Saxen mit anerbietung, ihme ein mehrers zu erhalten alß ihme
Ihre Majestät versprochen, von dem frieden und vergleich abgemahnet.
[...] Heßen wurde von ihnen auch noch abgehalten, und hette es das an-
sehen , daß sie auff die von ihnen selbst improbirte vindict ihre consilia
richten, da man sich dieserseits von solcher passion umb liebe des friedens
befreyet wißte. Es bestünde aber solches nit darin, daß man mit hindtanset-
zung der reichsordnung und der Kaiserlichen authoritet und hochheitt,
welche nit in persona alicuius principis et familiae, sed in ipso statu et
maiestate imperiali bestünde, die Heßen vor dem außsöhnung admittiren
solte. Es wehren ihnen zu Regenspurg ehr gnug geschehen, wolten sie etwas
pro bono publico vorbringen und bezeigen, daß sie des reichs wolfahrt und
der christenheit beruhigung zu befürderen gedechten, so könten sie es ange-
ben , man würde schon dem Regenspurgischen modo nach sie anhoren und
sich zu erkleren bedacht sein. Wie es nuhn nachtt worden und die
Frantzosen bei ihren principiis geblieben, haben sie dabei mit wiederholung
ihrer bitt und erinnerung den abschiedt genohmen, in particulari colloquio
aber, so absonderlich in dem auffstehen einer mit dem andern a part noch
gehalten, sich allerseits vernehmen laßen, daß sie von den Hessen dieser
sachen halber stindlich so starck importuinirt würden, daß sie sich dero-
selben annehmen müßten. Sagte auch der Longeville zue I. H. G., man solte
nur sehen daß ietzt frieden wurde, sie wolten hernegst denn catholischen
beßer assistirenn.
daß unangesehen ihrer beschehener remonstrationen und bitten die Heßi-
sche bei der proposition außgeschloßen wehren; hetten auß lieb und be-
gierde des friedens dagegen nichts vorgenohmen, der hoffnung, man würde
nuhn inßkünfftig bei den consultationibus die Heßen a sessione et voto nit
außschließen und eine mehrere reflexion auff die cron Franckreich machen.
Am Deputationstag hat Hessen-Darmstadt mit Vollmacht von Kassel teil-
genommen , das jetzt selbst die Session wahrnehmen will. W trägt die
mit Bayern vereinbarte Antwort vor; am Deputationstag hat Darmstadt
proprio iure, non substitutorio Cassellensium nomine teilgenommen, indem
es in die früher von Kassel wahrgenommene Stelle des Hauses Hessen ein-
gerückt ist. Als die Franzosen wieder ausführlich für Kassel zu argumentie-
ren beginnen und drängen, man könne es nicht von Themen ausschließen, die
das ganze Reich betreffen, während es bei Beratung eigener oder kurköl-
nischer Sachen freiwillig fernbleiben wolle, wird geantwortet, die Hessen
hätten an den Propositionen der Kronen mitgewirkt. Daß sie nuhn a parte
imperatoris gleichergestaltt mitt zu rhat gehen wolten, das wehre eine
sache, welche man nit begreiffen noch mit raison praetendiren konte, sie
müßten sich hierin an eine parthei halten und die praeliminartractaten und
passeporten in keinen wiedrigen verstandt torquiren; und wan sie vermein-
ten , daß ihnen bei dieser exclusion wehe geschähe, so hetten sie es sich selb-
sten zuzuschreiben, daß sie offters angebottene und selbsteignerweise be-
gehrte Kaiserliche gnad und außsöhnung mit dem vorwandt endlich ver-
worffen , könten ihre confoederirte vor dem gemeinen friedenschluß nit
verlaßen. Was sonsten für eine sententz uber die Heßen ergangen, das
wehre auß dem Prager friedenschluß zu ersehen, und bei allen von anfang
deßen publication vorgangene tractaten sie sonderlich darauff bestanden,
daß dieße reservatio et exclusio ab amnistia cassirt würde. Bei den Maintzi-
schen tractaten
sie von Ihrer Kayserlichen Majestät erhalten, was sie begehrt; deme dan-
noch unangesehen pliebe sie bei ihren vorigen procedurn und feindsehlig-
keiten , daß sie sonsten gegen Ihre Kayserliche Majestät gewesen, darüber
hatt man die bekentnuß gnug bei itzo gemelten Maintzischen tractaten.
[...] Die landgravin hette sich in ihren selbst eignen auffgesetzten conditio-
nibus gegen Ihre Kayserliche Majestät und respective Ir Majestät ihro und
den ihrigen alle Kayserliche gnaden, huld, schuz und schirm anerbotten.
Wan sie deme nachkeme, so würde den sachen baltt geholffen sein, es
schiene aber, daß von dergleiche innerlichen beruhigung des reichs die herren
Frantzosen ein abschewen hetten. Sie haben in Den Haag die Evakuation
verhindert, zu der sich die Landgräfin nit ungeneigt bezeigt
Zu den Verhandlungen über eine Evakuation des westfälischen Kreises in Den Haag 1642/
43 vgl. J. Foerster S. 217ff; die Aussicht für einen Beitritt der Landgräfin war jedoch
geringer, als W hier zugibt, und hing jedenfalls von der Anerkennung ihres Militärstatus
in Westfalen ab (vgl. J. Foerster S. 233f).
Kirche und letztlich auch sich selbst geschadet, denn Neuss und Gehrde
zeigen, daß sie gegenüber Schweden und Hessen keine Autorität mehr
haben. Dieses, wie ihnen vormahls gesagtt, wehre disreputirlich und schäd-
lich , hett auch darauß abzunehmen, daß, wan die Heßen und Schweden
noch weiters ihr glück vorttsetzen solten, wenig stima von ihnen machen
würden. Diesem allem unangesehen, seind die plenipotentiarii bei ihrer
erinnerung und bitt bestehen plieben, man konte die Heßen ein- oder
etlichemahl zulaßen, würden sich vielleicht damit contentiren und darnach
selbsten außbleiben, mitt wiederholung ihrer vorigen motiven und daß
Heßen keine feinde des reichs wehren. Auff welches letzte mit wenigen
repliciert, illos esse hostes imperii qui statum imperii invertant, daß die
Heßen solches gethan, solches wehre ihnen mit dem Paderbornischen exem-
pel vor augen gestellt. Welches der d’Avaux reassumirt, si hostis
imperii sit, qui statum imperii invertit, tunc quoque imperatorem hostem
imperii esse, cum statum imperii invertat. Und alß hierauff begehrt wor-
den , mögte ad particularia, warauff er solches bedeutete, kommen, ist er in
istis generalibus geblieben und von den kriegsbeschwerden und exactionibus
contributionum, darüber sich die stände beschwerten, viell geredet. Und der
conte Servient dabei gesetzt, es wehren auch stände des reichs, welche sich
wegen der contribution uber Churbayern hochlich beschwerten. Wel-
ches der von Haslang alsobalt resumirt mit dem vermelden, wißte nit, war-
umb einiger sich bei ihnen den Frantzosen deswegen zu beklagen, hett aber
woll ursach, wegen des unchristlichen brennens, raubens und schadtthaten,
welche itzo noch täglich von ihren volckern vorgienge, sich zu beschweren.
Von Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht volckern würde man dergleichen
nit sagen konnen, würde eine unordnung und beschwerd vorgebracht,
deßen remediirung hetten Ihre Churfürstliche Durchlaucht jederzeit sich
angelegen sein laßen. Mit den contributionibus hette es eine weitt andere
beschaffenheit alß sie es außdeuteten, und ließen sich der Heßen waffen
und actionen dergestalt nit vergleichen, daß man darauß solche argumenta
nehmen und conclusiones erzwingen wolte. Da die Franzosen die hessisch-
spanische Neutralität damitt entschüldigen wollen, daß die Heßen zu
anfang des kriegs mögten vermerckt haben, es ihrem estat nit dienlich zu
sein, mit der Spanischen parthei sich abzuwerffen, so hatt man ihnen auch
[...] berichten müßen, daß die Heßen von anfang ihres kriegs mit den Spa-
nischen in feindtschafft gestanden, hetten aber, alß das letzte armistitium
in disen landen gemachtt, die Spanische mit eingeschloßen, und alß sie die
waffen wieder an der Sale gegen Ihre Kayserliche Majestät und die reichs-
volcker emploiirt und den stillstandt auffgehoben, damit sie desto sicherer
andere fürsten und stande dieß- und jenseit Rheins bekriegen mogten, den
stillstandt der waffen und die neutralitet mit den Spanischen continuirt
Der Dortmunder Waffenstillstand 1638 III 3 war durch die Verbindung der hessischen
Armee mit Baner im Mai 1640 beendet worden; obwohl die Lgfin. für Westfalen die
Fortsetzung anbot, gingen die dortigen ksl.-bayerischen Truppen wieder zu Kampfhand-
lungen über, während die Spanier auch weiterhin direkte Zusammenstöße mit den
Hessen vermieden (vgl. J. Foerster S. 146, 178f, 188, 287).
wehren dieses so klare sachen, daß es alle unpassionirte leichtlich erkennen
konnten, und weiln so viel von den Spanischen consiliis geredet würde, alß
wan der krieg von ihnen fomentirt würde, so wolten sie die herren Frantzo-
sen doch eingedenck sein, welchergestalt der verstorbener konig den chur-
fürsten von Saxen mit anerbietung, ihme ein mehrers zu erhalten alß ihme
Ihre Majestät versprochen, von dem frieden und vergleich abgemahnet.
[...] Heßen wurde von ihnen auch noch abgehalten, und hette es das an-
sehen , daß sie auff die von ihnen selbst improbirte vindict ihre consilia
richten, da man sich dieserseits von solcher passion umb liebe des friedens
befreyet wißte. Es bestünde aber solches nit darin, daß man mit hindtanset-
zung der reichsordnung und der Kaiserlichen authoritet und hochheitt,
welche nit in persona alicuius principis et familiae, sed in ipso statu et
maiestate imperiali bestünde, die Heßen vor dem außsöhnung admittiren
solte. Es wehren ihnen zu Regenspurg ehr gnug geschehen, wolten sie etwas
pro bono publico vorbringen und bezeigen, daß sie des reichs wolfahrt und
der christenheit beruhigung zu befürderen gedechten, so könten sie es ange-
ben , man würde schon dem Regenspurgischen modo nach sie anhoren und
sich zu erkleren bedacht sein. Wie es nuhn nachtt worden und die
Frantzosen bei ihren principiis geblieben, haben sie dabei mit wiederholung
ihrer bitt und erinnerung den abschiedt genohmen, in particulari colloquio
aber, so absonderlich in dem auffstehen einer mit dem andern a part noch
gehalten, sich allerseits vernehmen laßen, daß sie von den Hessen dieser
sachen halber stindlich so starck importuinirt würden, daß sie sich dero-
selben annehmen müßten. Sagte auch der Longeville zue I. H. G., man solte
nur sehen daß ietzt frieden wurde, sie wolten hernegst denn catholischen
beßer assistirenn.