Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 IX 21
1645 IX 21
Donnerstag Kurfürsten- und Fürstenrat
Vgl. APW [ III A 1,1 S. 318ff ] .
. Dabei kommen
auf Vorschlag Ws die Vertreter der katholischen Kurfürsten überein, bei
den Mediatoren Gegenvorstellungen gegen die durch die Franzosen bei
Contarini eingegebenen Informationen Magdeburgs, Kassels und Durlachs
zu erheben. Das Bedenken der Mainzer, sie hätten Chigi die Visite noch
nicht gegeben, beseitigt W damit, daß auch Longueville vor den offiziellen
Visiten mit Verhandlungen begonnen habe. Mit den Bayern allein verein-
bart W, deshalb auch bei den Franzosen Vorstellungen zu erheben; die
Mainzer sollen wegen der Visitenfrage nicht zugezogen werden, zumal die
Franzosen sich in ihrem Beisein also nicht alß gegen I. H. G. und ihnnen
von Haßlang, mitt dehnen sie offters communicirt, expectoriren möchten.
W bei d’Avaux. Empfehlung der die Kölner Stifter betreffenden Punkte.
Auf Wunsch d’Avaux’ werden die Hessen berührenden Punkte in einem
besonderen Memorial zusammengestellt, das heute an die Landgräfin gehen
soll
. W: Session Magdeburgs und Kassels. D’Avaux: Gestern haben
die Franzosen bei Contarini um die Zulassung gebeten. Die inconvenientien
mitt Magdeburch erkenneten sie gahr woll, sed quod rogati rogarent, müste
er gestehen, daß von underschiedlichen uncatholischen in specie von Braun-
schweig Lüneburgischen difficultirt unnd gezweiffellet, daß die catholische
deß gaistlichen vorbehalts wegen [...] nicht weychen würden. Auch in
Frankreich werden bei Nichtbestätigung durch den Papst vom König ein-
gesetzte Administratoren zu Klerusversammlungen nicht zugelassen, ob-
wohl sie katholisch sind. Noch weniger wehren hier dieße Teütsche die
rechten bischoffe zue achten oder zuzulaßen, gleich dan auch der Venetus
gahr woll vermercken können, daß von ihnnen Frantzosischen dieße
recommendation nicht gahr eyfferig gemaint gewehsen. Dah man auch nur
in hoc passu ex parte Caesaris et statuum bestendig bliebe, würde es keinen
irthumb geben. Alß viell aber Hessen anbelangen thette, müsten sie sich
derselben eyfferig annehmmen, auch davon nicht wohl absehen köndten,
mitt vermelden, alß I. H. G. ihme dagegen allerhandt remonstrationes ge-
macht , daß sie dazue nicht leicht würden stillschweigen, wie auch sie Hes-
sische der gantzlichen mainung wehren, ihr intent zu erlangen. Warahn
auch sie Frantzosische desto weniger zweiffeln thetten, indehme man von
seythen Ihrer Majestät und des reichs mitt convocation der reichsstend
zwarn große difficulteten gemacht und starcke rationes opponirt, dannoch
zueletzt gewichen und weichen müeßen. Warauff I. H. G. geandtwor-
ttet , daß einmahln in dießem passu salva reputatione nicht gewichen werden
könne; waß aber biß dato geschehen und nachgeben, solches hette man
allein den crohnen zue ehren, und zue contestirung der begyrd zue allge-
meinen frieden gethan, und habe man ia freylich biß dato so viell nach-
geben , daß es zueletzt anderst nicht sein könne und man ahn sich haltten
müeße; bevorab weylen man sehe, daß täglich mehr newe remorae von
ihrer seythen vorgebracht, und habe man sich woll zu verwunderen, daß
die Frantzosen dergestaldt der ketzer im reich sich annehmmen, wadurch
die catholische supprimirt und die religion mitt der zeitt gäntzlich vertilget
werden dörffte. Warauff er: Die crohn Franckreich, welches er in
hochem vertrawen vermelden woltte, seye intentionirt, auch er und andere
seine beede collegen gäntzlich dahin bedacht wehren, daß wan man nur den
frieden iez getroffen und alßdan ihre alleantz mitt den uncatholischen
cessierte, die crohn Franckreich mitt den catholischen im reich (außer
Oisterreich, dehme sie doch im nichts trauwen köndten) eine alleantz
machen unnd dadurch sie wiederumb in beßeren flor setzen köntten, wie sie
sich dan bey den gravaminibus religionis nicht einmischen würden. Und
weylen er angedeüthet, daß seine collegen ihnen in dießem fall etwas sus-
pect hieltten, auch anietzt, waß zwischen I. H. G. und ihme vorgangen,
werden wißen wollen, ists dahin gestellet und verglichen, daß dieße an-
sprach allein der Neüsischen sachen halber geschehen.
Vgl. APW [ III A 1,1 S. 318ff ] .
auf Vorschlag Ws die Vertreter der katholischen Kurfürsten überein, bei
den Mediatoren Gegenvorstellungen gegen die durch die Franzosen bei
Contarini eingegebenen Informationen Magdeburgs, Kassels und Durlachs
zu erheben. Das Bedenken der Mainzer, sie hätten Chigi die Visite noch
nicht gegeben, beseitigt W damit, daß auch Longueville vor den offiziellen
Visiten mit Verhandlungen begonnen habe. Mit den Bayern allein verein-
bart W, deshalb auch bei den Franzosen Vorstellungen zu erheben; die
Mainzer sollen wegen der Visitenfrage nicht zugezogen werden, zumal die
Franzosen sich in ihrem Beisein also nicht alß gegen I. H. G. und ihnnen
von Haßlang, mitt dehnen sie offters communicirt, expectoriren möchten.
W bei d’Avaux. Empfehlung der die Kölner Stifter betreffenden Punkte.
Auf Wunsch d’Avaux’ werden die Hessen berührenden Punkte in einem
besonderen Memorial zusammengestellt, das heute an die Landgräfin gehen
soll
die Franzosen bei Contarini um die Zulassung gebeten. Die inconvenientien
mitt Magdeburch erkenneten sie gahr woll, sed quod rogati rogarent, müste
er gestehen, daß von underschiedlichen uncatholischen in specie von Braun-
schweig Lüneburgischen difficultirt unnd gezweiffellet, daß die catholische
deß gaistlichen vorbehalts wegen [...] nicht weychen würden. Auch in
Frankreich werden bei Nichtbestätigung durch den Papst vom König ein-
gesetzte Administratoren zu Klerusversammlungen nicht zugelassen, ob-
wohl sie katholisch sind. Noch weniger wehren hier dieße Teütsche die
rechten bischoffe zue achten oder zuzulaßen, gleich dan auch der Venetus
gahr woll vermercken können, daß von ihnnen Frantzosischen dieße
recommendation nicht gahr eyfferig gemaint gewehsen. Dah man auch nur
in hoc passu ex parte Caesaris et statuum bestendig bliebe, würde es keinen
irthumb geben. Alß viell aber Hessen anbelangen thette, müsten sie sich
derselben eyfferig annehmmen, auch davon nicht wohl absehen köndten,
mitt vermelden, alß I. H. G. ihme dagegen allerhandt remonstrationes ge-
macht , daß sie dazue nicht leicht würden stillschweigen, wie auch sie Hes-
sische der gantzlichen mainung wehren, ihr intent zu erlangen. Warahn
auch sie Frantzosische desto weniger zweiffeln thetten, indehme man von
seythen Ihrer Majestät und des reichs mitt convocation der reichsstend
zwarn große difficulteten gemacht und starcke rationes opponirt, dannoch
zueletzt gewichen und weichen müeßen. Warauff I. H. G. geandtwor-
ttet , daß einmahln in dießem passu salva reputatione nicht gewichen werden
könne; waß aber biß dato geschehen und nachgeben, solches hette man
allein den crohnen zue ehren, und zue contestirung der begyrd zue allge-
meinen frieden gethan, und habe man ia freylich biß dato so viell nach-
geben , daß es zueletzt anderst nicht sein könne und man ahn sich haltten
müeße; bevorab weylen man sehe, daß täglich mehr newe remorae von
ihrer seythen vorgebracht, und habe man sich woll zu verwunderen, daß
die Frantzosen dergestaldt der ketzer im reich sich annehmmen, wadurch
die catholische supprimirt und die religion mitt der zeitt gäntzlich vertilget
werden dörffte. Warauff er: Die crohn Franckreich, welches er in
hochem vertrawen vermelden woltte, seye intentionirt, auch er und andere
seine beede collegen gäntzlich dahin bedacht wehren, daß wan man nur den
frieden iez getroffen und alßdan ihre alleantz mitt den uncatholischen
cessierte, die crohn Franckreich mitt den catholischen im reich (außer
Oisterreich, dehme sie doch im nichts trauwen köndten) eine alleantz
machen unnd dadurch sie wiederumb in beßeren flor setzen köntten, wie sie
sich dan bey den gravaminibus religionis nicht einmischen würden. Und
weylen er angedeüthet, daß seine collegen ihnen in dießem fall etwas sus-
pect hieltten, auch anietzt, waß zwischen I. H. G. und ihme vorgangen,
werden wißen wollen, ists dahin gestellet und verglichen, daß dieße an-
sprach allein der Neüsischen sachen halber geschehen.