Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 IX 18
1645 IX 18
Montag Kurfürsten- und Fürstenrat
Vgl. APW [ III A 1,1 S. 274ff ] .
. – Haslang bei W:
Meinung Kurbayerns 1. zum Beschluß wegen Aufteilung der Reichskolle-
gien , 2. wegen des durch Session und Direktorium Magdeburgs entstehen-
den Präjudiz für die Religion, 3. wegen Zulassung von Hessen-Kassel und
Baden-Durlach sowie 4. der Stadt Straßburg zu den Sessionen, 5. wegen der
von Schweden versuchten Ausschließung Ws, 6. wegen eines Kollegial-
schreibens zur Beförderung der Abordnungen von Trier und Sachsen, 7.
wegen der Brandenburger Äußerungen hinsichtlich Ausschluß von Köln
und Bayern bei den Pfälzer Verhandlungen. W: 1. Daß wie ihnen
Churbayerischen selbsten bewust, res nicht mehr integra [...]. Sollte man
aber nun hernegst, wie ohne daß reservirt worden, gelegenheit haben
können, die protestirende zue einem anderen modo zue disponiren, werde
man schon sich deßhalber ferner nichts ermangelen laßen. 2.–4. mit Kur-
bayern einig. 5. Seye nicht ohn, daß I. H. G. der bericht geschehen, alß wan
die Schwedische in discursu von ihrer exclusion sich vernehmmen haben
laßen soltten, hetten aber davon seythero weyther nichts vernommen. Wie
deme nun, seyen sie nicht bedacht, einigerley gestaldt sich ihres iuris wegen
ihrer dreyer stiffter zu begeben, sondern mehrers dabey omni meliori modo
zue manuteniren, thetten sich aber in alle wegh gegen Ihre Churfürstliche
Durchlaucht deren ihren gesandten gnädigst anbefohlener assistentz under-
thänigst höchlich bedancken. Ad 6. haltten daß gnädigst guetbefundene
erinnerungsschreyben ahn Churmaintz und Sachßen ebenfalß gahr nöthig
unnd guett, unnd woltten nicht underlaßen, davon bey erster session, in
voto meldung zu thuen, nicht zweiffelent, er her Churbayerischer solches
zue secundiren belieben werde. Wie ungereimbt pro 7. und vorzeitig der
Churbrandenburgischen erclehrung in negotio Palatinatus seye, habe men-
niglich leicht zu erachten, mitt waß fundament solches geschehen, da so-
gahr der pfaltzgraff selbst seine Churfürstliche Durchlaucht zue Colln
mehrmahlen ersucht, die sachen zue gueten außschlag beförderen zu
helffen, zugeschweigen, daß er dieselbe a tractatibus zue excludiren die ge-
dancken gehabtt haben solle; und hette es sonsten mitt Churbrandenburch
ob paritatem rationis, und der nahen anverwandtnuß halber eben eine
gleiche meinung.
[...]
Vgl. APW [ III A 1,1 S. 274ff ] .
Meinung Kurbayerns 1. zum Beschluß wegen Aufteilung der Reichskolle-
gien , 2. wegen des durch Session und Direktorium Magdeburgs entstehen-
den Präjudiz für die Religion, 3. wegen Zulassung von Hessen-Kassel und
Baden-Durlach sowie 4. der Stadt Straßburg zu den Sessionen, 5. wegen der
von Schweden versuchten Ausschließung Ws, 6. wegen eines Kollegial-
schreibens zur Beförderung der Abordnungen von Trier und Sachsen, 7.
wegen der Brandenburger Äußerungen hinsichtlich Ausschluß von Köln
und Bayern bei den Pfälzer Verhandlungen. W: 1. Daß wie ihnen
Churbayerischen selbsten bewust, res nicht mehr integra [...]. Sollte man
aber nun hernegst, wie ohne daß reservirt worden, gelegenheit haben
können, die protestirende zue einem anderen modo zue disponiren, werde
man schon sich deßhalber ferner nichts ermangelen laßen. 2.–4. mit Kur-
bayern einig. 5. Seye nicht ohn, daß I. H. G. der bericht geschehen, alß wan
die Schwedische in discursu von ihrer exclusion sich vernehmmen haben
laßen soltten, hetten aber davon seythero weyther nichts vernommen. Wie
deme nun, seyen sie nicht bedacht, einigerley gestaldt sich ihres iuris wegen
ihrer dreyer stiffter zu begeben, sondern mehrers dabey omni meliori modo
zue manuteniren, thetten sich aber in alle wegh gegen Ihre Churfürstliche
Durchlaucht deren ihren gesandten gnädigst anbefohlener assistentz under-
thänigst höchlich bedancken. Ad 6. haltten daß gnädigst guetbefundene
erinnerungsschreyben ahn Churmaintz und Sachßen ebenfalß gahr nöthig
unnd guett, unnd woltten nicht underlaßen, davon bey erster session, in
voto meldung zu thuen, nicht zweiffelent, er her Churbayerischer solches
zue secundiren belieben werde. Wie ungereimbt pro 7. und vorzeitig der
Churbrandenburgischen erclehrung in negotio Palatinatus seye, habe men-
niglich leicht zu erachten, mitt waß fundament solches geschehen, da so-
gahr der pfaltzgraff selbst seine Churfürstliche Durchlaucht zue Colln
mehrmahlen ersucht, die sachen zue gueten außschlag beförderen zu
helffen, zugeschweigen, daß er dieselbe a tractatibus zue excludiren die ge-
dancken gehabtt haben solle; und hette es sonsten mitt Churbrandenburch
ob paritatem rationis, und der nahen anverwandtnuß halber eben eine
gleiche meinung.
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