Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 IX 2
1645 IX 2
Samstag Gespräch Buschmanns mit Volmar: Von den Pro-
testanten unterstützte Magdeburger Ansprüche auf Session und Direk-
torium im Fürstenrat, darin man catholischen theylß noch zur zeit keinen
weg zur vermittelung finden kond; wan ihnen solches angienge, sie alberait
die aufhebung des catholischen vorbehalts fur eine richtige und geschlossene
sach halten würden. Volmar: Darauf angesprochen, haben die Magde-
burger erklärt, Österreich in Osnabrück das Direktorium überlassen zu
wollen. Auf den Einwand, es gehe um die Session überhaupt, bestanden sie
darauf, daß es damit bei den Friedensverhandlungen eine andere Bewand-
nis als auf sonstigen Reichsversammlungen habe. Eine weitere Diskussion
haben die Ksl. als im Augenblick undienlich vermieden. – Kurfürsten-
und Fürstenrat
Vgl. APW [ III A 1,1 S. 251ff ] .
.
Landsberg/Buschmann bei den Franzosen. Bedrückung der Geistlichen
durch die hessischen Garnisonen in Neuss, Kempen und Linn unter dem
Vorwand der Kontributionszahlung, wobei aber der haß und neid der reli-
gion die vornembst und meiste ursach, zumal die Geistlichen nie mit der
Kontribution belastet gewesen sind. Verantwortlichkeit Frankreichs, das
Hessen die genannten Orte eingeräumt hat
Vgl. oben [ S. 39 Anm. 4 ] .
. Durch willkürliches Anset-
zen der Kontribution kann Hessen alle Geistlichen vertreiben und den
katholischen Gottesdienst unterdrücken. Sorge des Kurfürsten, daß durch
die Forderung des Standes von 1618 in der französischen Proposition die
seitherigen Fortschritte der Katholiken rückgängig gemacht und die Prote-
stanten im Besitz der gegen den Religionsfrieden vorgenommenen Usurpa-
tionen bestätigt werden. Deshalb läßt der Kurfürst die französischen Ge-
sandten ersuchen, bei der Landgräfin auf Einstellung aller Verfolgung der
Geistlichen, unter welchem Vorwand sie auch geschehe, zu dringen und bei
den Religionsverhandlungen die katholische Sache gegenüber Schweden zu
vertreten. Franzosen: Der Landgräfin haben sie schon ihr Mißfallen
über derartige Vorfälle bezeigt und wollen sich für die tatsächliche Abstel-
lung weiter verwenden; zu ihrer Proposition wiederholen sie den Hinweis
auf den Vorbehalt anderer Vereinbarungen bei den Verhandlungen. Dis-
kussion über den religiösen Charakter des Krieges; Restitutionsedikt, Leip-
ziger Bund. Die Franzosen erklären ihr Eingreifen als Abwehr wieder des
hauß Osterreichs unbilliche zunöttigung. Krieg um Mantua; man habe ver-
hindern müssen, daß Österreich sich der Kräfte des Reiches gegen Frank-
reich bediene. Nach fernerer einfuhrung, daß das hauß Osterreich wol off-
ters und grober, wan ihr ratio status also erfordert, der religion praeiudi-
cirt , beharren die Franzosen darauf, daß einmal der Kayser in den terminis
legum et constitutionum imperii sich halten müßte, und wurde auch sonder-
lich das imperium nit perpetuo apud eandem domum, alß welches ob
potentiam suam allen vicinis suspect, bleiben müßen, und beger die cron
Franckreich anderst nicht, alß daß sowol in Teutschland alß Italien ein
yeder stand bey seiner frey- und hoheit gehandhabt werden möge. Und
gleich wie auf solchen fall die stend selbsten gluckselig, also konden auch
sie der cron Franckreich dabey ruhig und ohn forcht sein. Kölner Memo-
riale , betreffend Paßgesuche und die Prozession zum Kreuzberg
Anlage 137–138: kurkölnisches Memorial betr. Pässe für den Weihbischof von Pader-
born , Klagen des Pfarrers von Neuss, Übergriffe gegen die Geistlichen am Niederrhein,
Salveguardien innerhalb der Propstei Bonn; kurkölnisches Memorial betr. Pässe für Wil-
helm Moons, Franz von Weix, Arnold von der Horst, Prozession zum Kreuzberg bei
Bonn, Passierscheine für Bacharacher Wein, Freilassung des Ferdinand von Weix.
.
testanten unterstützte Magdeburger Ansprüche auf Session und Direk-
torium im Fürstenrat, darin man catholischen theylß noch zur zeit keinen
weg zur vermittelung finden kond; wan ihnen solches angienge, sie alberait
die aufhebung des catholischen vorbehalts fur eine richtige und geschlossene
sach halten würden. Volmar: Darauf angesprochen, haben die Magde-
burger erklärt, Österreich in Osnabrück das Direktorium überlassen zu
wollen. Auf den Einwand, es gehe um die Session überhaupt, bestanden sie
darauf, daß es damit bei den Friedensverhandlungen eine andere Bewand-
nis als auf sonstigen Reichsversammlungen habe. Eine weitere Diskussion
haben die Ksl. als im Augenblick undienlich vermieden. – Kurfürsten-
und Fürstenrat
Vgl. APW [ III A 1,1 S. 251ff ] .
Landsberg/Buschmann bei den Franzosen. Bedrückung der Geistlichen
durch die hessischen Garnisonen in Neuss, Kempen und Linn unter dem
Vorwand der Kontributionszahlung, wobei aber der haß und neid der reli-
gion die vornembst und meiste ursach, zumal die Geistlichen nie mit der
Kontribution belastet gewesen sind. Verantwortlichkeit Frankreichs, das
Hessen die genannten Orte eingeräumt hat
Vgl. oben [ S. 39 Anm. 4 ] .
zen der Kontribution kann Hessen alle Geistlichen vertreiben und den
katholischen Gottesdienst unterdrücken. Sorge des Kurfürsten, daß durch
die Forderung des Standes von 1618 in der französischen Proposition die
seitherigen Fortschritte der Katholiken rückgängig gemacht und die Prote-
stanten im Besitz der gegen den Religionsfrieden vorgenommenen Usurpa-
tionen bestätigt werden. Deshalb läßt der Kurfürst die französischen Ge-
sandten ersuchen, bei der Landgräfin auf Einstellung aller Verfolgung der
Geistlichen, unter welchem Vorwand sie auch geschehe, zu dringen und bei
den Religionsverhandlungen die katholische Sache gegenüber Schweden zu
vertreten. Franzosen: Der Landgräfin haben sie schon ihr Mißfallen
über derartige Vorfälle bezeigt und wollen sich für die tatsächliche Abstel-
lung weiter verwenden; zu ihrer Proposition wiederholen sie den Hinweis
auf den Vorbehalt anderer Vereinbarungen bei den Verhandlungen. Dis-
kussion über den religiösen Charakter des Krieges; Restitutionsedikt, Leip-
ziger Bund. Die Franzosen erklären ihr Eingreifen als Abwehr wieder des
hauß Osterreichs unbilliche zunöttigung. Krieg um Mantua; man habe ver-
hindern müssen, daß Österreich sich der Kräfte des Reiches gegen Frank-
reich bediene. Nach fernerer einfuhrung, daß das hauß Osterreich wol off-
ters und grober, wan ihr ratio status also erfordert, der religion praeiudi-
cirt , beharren die Franzosen darauf, daß einmal der Kayser in den terminis
legum et constitutionum imperii sich halten müßte, und wurde auch sonder-
lich das imperium nit perpetuo apud eandem domum, alß welches ob
potentiam suam allen vicinis suspect, bleiben müßen, und beger die cron
Franckreich anderst nicht, alß daß sowol in Teutschland alß Italien ein
yeder stand bey seiner frey- und hoheit gehandhabt werden möge. Und
gleich wie auf solchen fall die stend selbsten gluckselig, also konden auch
sie der cron Franckreich dabey ruhig und ohn forcht sein. Kölner Memo-
riale , betreffend Paßgesuche und die Prozession zum Kreuzberg
Anlage 137–138: kurkölnisches Memorial betr. Pässe für den Weihbischof von Pader-
born , Klagen des Pfarrers von Neuss, Übergriffe gegen die Geistlichen am Niederrhein,
Salveguardien innerhalb der Propstei Bonn; kurkölnisches Memorial betr. Pässe für Wil-
helm Moons, Franz von Weix, Arnold von der Horst, Prozession zum Kreuzberg bei
Bonn, Passierscheine für Bacharacher Wein, Freilassung des Ferdinand von Weix.