Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 VI 29
1645 VI 29
Donnerstag Mitteilung der Brandenburger: Mit dem
Nichtentgegenschicken einverstanden, doch möge W darauf achten, ob
Contarini sich daran hält, und notfalls den Vorrang der Kurfürstlichen
behaupten lassen. Da Wittgentsein wegen des Prädikats Altezza den übri-
gen Kurfürstlichen nicht vorgreifen wollte, steht die Entscheidung bei
diesen. Wegen sofortiger Schickung an Longueville oder Abwarten der
Notifikation wollen sie sich als letzte in der Reihenfolge nach W und den
Bayern richten. W: Glaubt nicht, daß Contarini als einziger entgegen-
schicken wird, zumal er den Kurfürstlichen dadurch kein Präjudiz zufügen
kann, wil aber guette obacht zu haben nicht unterlaßen. Ad 2., weylen es
eine geschehene sach, hette mans zwarn dahingestelt sein zu laßen, sonsten
aber billich von solchen sachen die churfürstlichen der gleichheit halber
zuvor zue communiciren [...]. 3. Da nicht entgegengeschickt wird, steht er
wegen der Notifikation an; man weiß, daß wegen ihrer Unterlassung
Oxenstierna drei Monate lang Lamberg den Besuch verweigert hat und
umgekehrt aus dem gleichen Grund hier in Münster W und die Ksl. dem
Oxenstierna [...]; man werde vorhero sich recht befragen müeßen, damitt
nicht zuviell, oder zuwenig gethan wehrde, unnd sonderlich wie es die
mediatores unnd Kayserliche zu haltten gemaint sein [...].
Nichtentgegenschicken einverstanden, doch möge W darauf achten, ob
Contarini sich daran hält, und notfalls den Vorrang der Kurfürstlichen
behaupten lassen. Da Wittgentsein wegen des Prädikats Altezza den übri-
gen Kurfürstlichen nicht vorgreifen wollte, steht die Entscheidung bei
diesen. Wegen sofortiger Schickung an Longueville oder Abwarten der
Notifikation wollen sie sich als letzte in der Reihenfolge nach W und den
Bayern richten. W: Glaubt nicht, daß Contarini als einziger entgegen-
schicken wird, zumal er den Kurfürstlichen dadurch kein Präjudiz zufügen
kann, wil aber guette obacht zu haben nicht unterlaßen. Ad 2., weylen es
eine geschehene sach, hette mans zwarn dahingestelt sein zu laßen, sonsten
aber billich von solchen sachen die churfürstlichen der gleichheit halber
zuvor zue communiciren [...]. 3. Da nicht entgegengeschickt wird, steht er
wegen der Notifikation an; man weiß, daß wegen ihrer Unterlassung
Oxenstierna drei Monate lang Lamberg den Besuch verweigert hat und
umgekehrt aus dem gleichen Grund hier in Münster W und die Ksl. dem
Oxenstierna [...]; man werde vorhero sich recht befragen müeßen, damitt
nicht zuviell, oder zuwenig gethan wehrde, unnd sonderlich wie es die
mediatores unnd Kayserliche zu haltten gemaint sein [...].