Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 VI 9

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1645 VI 9
Freitag St. Romain nach Osnabrück zur Mitteilung der
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Proposition, die Sonntag übergeben werden soll.

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Mitteilungen von Saavedra und Bergaigne: Gestrige Ankunft Bergaignes
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2 all’incognito] am Rande: an Bayern/Köln 1645 VI 9/10
all’incognito.

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W und die Bayern auf einem Haus außerhalb Münsters. Schreiben der
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Mainzer: 1. Wie soll man sich gegen die den Exzellenztitel verweigernden
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Stände verhalten? 2. Wie sind die Primar- und Sekundargesandten der
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Fürsten zu behandeln? 3. Sind die Visiten der fürstlichen Gesandten in der
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Reihenfolge der Anmeldung oder nach dem Rang anzunehmen? Bayern:
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Bei ihrer Ankunft hatten sie Befehl erhalten, das Venedig von den Kronen
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gegebene tractament in allem zu praetendiren, und wusten also in diesem
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nit zue weichen. Sie hätten kein temperamentum anderst vorzueschlagen,
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alß beym alten sich zu manuteniren. Da aber der Titel den Kurfürstlichen
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vom Kaiser zugestanden ist, und de facto von ihnen auch andern außwert-
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tiger cronen gesandten beschieht, und vielleicht durch ietzgemelte der
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fürstlichen verwaigerung ein oder ander sonderlich die außwerttige wieder
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zurückhollen mochten (wie dan der Venetianer noch auf diese stundt nit
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gethan hette, das er dem von Haslang hette Excellenz geben), dadurch
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den herrn churfursten consequenter dem ganzen Romischen reich nit
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geringes praeiudiz und verkleinerung zugezogen wurde, daß den fürstlichen
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abgesandten eines und anders mit umbstenden nachmalen zu remonstriren,
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mit bedeutten, (desen sie dan außtrücklich befelcht weren) daß die welche
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das praedicatum zu geben difficultirten, zur visita nicht zu admittiren.

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21 Was] am Rande: NB
Was
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den 3. puncten anlangend, quo ordine die visitae zu gestatten, da hielten sie
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das best, die ordnung zue observiren, wie sie sich umb die visita angeben.
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24 Wegen] am Rande: NB 2.
Wegen tractament der fürstlichen gesandten, darin kondte man ahm
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wenigsten anstoßen, wens bey dem anno 1641 gebrauchten stylo masen in
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dem Churmainzischen schreiben auch theylß vermeldet, gelasen würde. 4.
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Betreffend das angefragte tractament des inhabern des erzstifts Magde-
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burg

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August von Sachsen.
, und ob er vor andern zur visiten zu admittiren, vermeinten quoad
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1. daß der titulus Durchlaucht alß eines so vornehmen churfürstens sohn zu
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geben, die visita aber vor andern nit zu gestatten, weilen es das ansehen
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gewinne, alß geschehe ihm diese ehr wegen des erzbisthumb Magdeburg,
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welches nit zu placidiren. Wofern aber die fürstlichen auf ihrer meinung
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verpleiben, würde unvonnöthen sein, wegen admission der visiten zu
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vergleichen, sondern dieselbe wie oben gemeldt, außzuschlagen. I. H. G.
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neben anderen Curcolnischen conformirten sich mit diesem der Churbayeri-
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schen voto in allen puncten, und erachteten auch unbillich, daß dasienige
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was der Romische Kayser undt andere so vornehme potentaten geben, die
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fürstlichen alß geringere disputiren oder verwaigern solten, und daß man
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ihnen dahero beser zuzusprechen, und sonderlich durch die so den chur-
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furstlichen hausern anverwandt, zu einem anderen zu disponiren. Zu dem

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endt sie vermeinten nit undienlich zu sein, den hiesigen Churbrandenburgi-
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schen von diesen dreyen punctis parte zu geben, und dieselb uber einen und
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anderen zu informiren, alßdan die Churmainzische hinwieder auf
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ietztgemelte weiß zue beandtworten, dabey auch zu demonstriren, was für
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bedencken bey dem vorschlag ratione des begehrenden reverses, und ange-
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henckten conditionibus vorkomen, und zue begehren, dergleichen künftig
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vorhero mit den hie anwesenden churfurstlichen zu überlegen. Wegen der
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anderer beyden puncten lasens auch bey dem was von ihnen Churbayeri-
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schen votirt, dergestalt bewenden, daß der administrator nicht zuerst zur
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visita zu admittiren, weilen ers für eine mehrere ehrerweisung et ratione
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wegen des erzbisthumbs halten wurde, sondern andere vorgehen zu lasen,
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und es mit dem zu entschuldigen, daß sich selbige vorhero (wie ohnedas
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auch ist) angemeldet. Sonsten des tractaments halber wie nemblich die
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furstliche visite zu acceptiren, gebe der anno 1641 zwischen den churfurst-
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lichen abgesandten einhellig gemachter schluß gewisse maß und ordnung,
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darahn man sich nohtwendig halten

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16 muste] am Rande: Weiln es auch ad usum 1641 kommen und also gehalten worden
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sein solle.
muste. Mit der titulatur gegen den
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administratorn zu Magdeburg würde behuttsamb zu gehen, und insonder-
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heit ainig geistliches praedicatum nit zu attribuiren, gestalt dan die Chur-
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mainzische , wie ihr gnädigster herr alß erzcanzler demselben, auch Ihre
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Kayserliche Mayestät selbsten zuzuschreiben pflege, auch weßgestalt ihnen
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bey reichs- und anderen conventibus, auser was sie sich bey ihren craißver-
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samblungen selbst anmaßen, kein session oder votum gestanden, selbsten
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vorher wissen würden. Ob er aber Durchlaucht zu tractiren, wurde das
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sicherste sein, alldorten bey anderen, auch per tertios bey seinen abgesand-
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ten leiten und anderen selbst zu scrutiren, wie er ahm Sachsischen hoff,
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auch sonsten im erzstifft titulirt werde, und demselben nach sich zu regu-
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liren , dan verlauten wolle, alß wan er von den underthanen und sonsten
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nur Ihre Hochfürstliche Gnaden sollte tractirt werden.

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Mitteilung an die Brandenburger, die ihre Erklärung morgen geben wollen.
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Auf die Frage, ob der Exzellenztitel nicht auch den Sekundargesandten zu
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geben sei, erläutert der kurkölnische Geheime Sekretär, mit was mühe
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solches praedicat anfangs bey den außwertigen richtig gemacht, die es aber
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nie anderst genommen, alß allein auff die principalgesandtenn, auch in der
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ksl. Resolution

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Kaiser an ksl. Gesandte Münster 1645 III 29 (Druck: APW [ II A 2 S. 236f ] .).
ist es nur den churfurstlichen haubtgesandten, wen sie
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standespersonen, zugebilligt.

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Mitteilung Chigis: Beschwerde über die Bonner Kanzlei in Sachen des
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Xantener Scholastereistreites.

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Saavedra an W: Merfeldt

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Dietrich Hermann von Merfeldt (1598 1658), Herr zu Westerwinkel, münsterischer
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Kanzler und kurkölnischer Sekundargesandter.
möge befohlen werden, sein Haus als Quartier
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für Peñaranda zur Verfügung zu stellen. W wendet ein, daß bei

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Verwendung des Bischofshofes für die Beratungen der Reichsstände bei
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Merfeldt die münsterischen Räte und Stände zusammenkämen. Bei Rück-
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sprache mit Merfeldt ergibt sich, daß Saavedra meinte, die Münsterischen
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könnten Merfeldts Haus in Wolbeck benutzen oder ein anderes in der Stadt
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mieten.

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