Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 V 18
1645 V 18
Donnerstag
[...] . Schreiben der Mainzer aus Osnabrück,
in dem sie zu folgenden Punkten Ws Gutachten wünschen: 1. Schweden und
etliche Protestanten machen Schwierigkeiten wegen der Deputation. 2. Sie
bestehen auf Behandlung der Religionsgravamina. 3. Vor Bewilligung der
Pässe für die Mediatstände will Schweden nicht proponieren. 4. Verlegung der
Verhandlungen an einen Ort, da bei Religionsverhandlungen in Osnabrück
Ksl. und Mainzer allein den Protestanten gegenüberstehen würden. 5. Zu-
stimmung zu einer wöchentlichen Korrespondenz. 6. Brandenburg will in
dem zur Beilegung des Besuchsstreites verabredeten Revers nicht die Main-
zer Präzedenz anerkennen, sondern nur erklären, daß man gegen Mainz
nichts zu präjudizieren gesucht, im übrigen aber auf der Gleichheit aller
Kurfürsten bestehen.
Treffen mit den Bayern vor der Stadt. Proposition der Mainzer Punkte.
Bayern: Es scheine, daß die herren Churmaintzische gar zu bald allen von
dem gegentheyl auf die bahn pringenden difficulteten und discursibus
glauben beymessen, und es gleich pro determinato bey den Schwedischen
halten. Dergleichen und anderß werde hier von den Franzosen vor und
nach auch movirt, so man aber also nit verstanden, sondern pro re nata
endweder dissimulando vorbey gangen, oder mit gegenremonstrationibus
opponirt, daß sie endlich von denen vorprachten propositis abstehen muß-
ten . Folgendts in specie und zwarn beym ersten puncto, wegen der reichs-
deputation , seye dieselbe, alß in reichsconstitutionibus fundirt, legitima,
und in imperio ublich und herkommen, und die abgeordnete darauf und ad
pacem tractandam, nachdem die sachen zu Franckfurt wegen des justizi
weesens geendiget, specialiter instruirt, welches den Schwedischen, wie man
auch hier den Franzosen gethan, zur andwort geben werden kondte. Ad
2. ratione gravaminum religionis, und daß selbe ad tractatus wolten gezo-
gen werden, vermeinten beßer zue sein, dagegen iezo noch nichts zu movi-
ren , sondern biß zu beysamenkunfft der deputation, oder etwas bestendi-
ges vom gegentheil hierunter anpracht würde, diesen punctum tacite zu
ubergehen. 3. [...]. Hielten nicht undienlich, daß man zu befurderung des
wercks mit den interessenten reden und sehen möchte, ob sie zu nachgebung
dieses puncts, yedoch absque praeiudicio, zu disponiren. 4. Dagegen spreche
die Abneigung der Schweden und der mit einer solchen Änderung ver-
bundene Zeitverlust, weshalb lieber mit proponirung solcher translation,
biß die proposition herauß, einzuhalten. Underdeßen werde sich Chur-
mainz erklehren müßen, wie ers mit dem directorio alhier zu halten ge-
dencke . 5. Haben mit I. H. G. sie sich verglichen, daß weilen die sachen
schriftlich also nit explicirt, auch anderst eingenommen werden konten,
man under sich churfurstlichen wochentlich, oder nach beschaffenheit der
sachen, alle 14 tag in loco aliquo intermedio, alß zu Lengerich, so auf hal-
bem weg Oßnabruck, und zwarn auf den mitwoch, der postäg halber ahm
gelegensten, zusammenkommen. Am kommenden 24. Mai könne man damit
zunächst unter den drei katholischen Kurfürsten beginnen, und zwar zur
Vermeidung von Verdacht bei den Brandenburgern mit der Begründung,
Köln und Bayern wollten sich im Besuchsstreit interponieren. 6. Sey zwarn
der Brandenburgischen andwort und gemachte außdeuttung des vorgehens
etwas nachdencklich und weit aussehend, hielten aber doch, daß mans der-
zeit tacite zu ubergehen, und der accommodation dieser mißverstendnus
sich zu befleißen. Zu dem endt das Churmainzisch concept wol in kurzere
form gebracht, und doch alles, was vorubergangen, zu ihrer beßeren
verwahrung ad prothocollum per decanum S. Joannis , alß welcher den
mediatorn supplirt und auch dieser sachen wegen adhibirt worden sein
wurd, genommen werden kondt. I. H. G. haben diesem nach die puncta
der Churmainzischen schreibens wiederholet und durchgehendts vermög
vorhin gethanen proposition mit den herren Churbayerischen sich confor-
mirt . Und noch ferner beym ersten vermeldet, daß die Kayserliche und
Churmainzische den Schwedischen zu Oßnabruck die remonstration [!],
gleich hier den Franzosischen geschehen, warahn sie dan auch, wie man
praesupponire, satisfaction gehabt, und der deputation erwartteten, zu thun
hetten. Beym 2. und 4., wan nemblich die gravamina nach Oßnabruck
gezogen werden solten, wurden sich alßdan von den interessirten catholi-
schen stenden schon gnug dorthin begeben, maßen sie dan selbst ihr not-
turfft solchen falß beobachten laßen wurden. Wegen translation tracta-
tuum ad unum locum seye weder Munster noch Oßnabruck bequehm. Da
man dan ad locum tertium etwan nacher Collen das absehen haben wolt,
wurde zum referiren hien und wieder, und biß man sichs allerseits ver-
glichen , die quartier eingericht, die raiß hernegst vorgenommen, wenigst 3
ad 4 monat zeit, inmittelst aber daruber abermal dieser sommer vergeblich
hingehen. Ohne das man weiß, daß die Schweden sich vernehmen laßen,
mit den tractaten auß Oßnabruck anderwerzhin nit zu kommen. Die-
sem nach hat man gutt befunden, von mehr bemeltem Churmainzischen
schreiben und was aniezo passiret, den herren Kayserlichen zu communi-
ciren . W teilt die Antwort des Kammergerichtes
Vgl. unten [ S. 181 Anm. 2 ] .
auf das köln-bayerische
Schreiben mit. Da auch die Ksl. eine Antwort erhalten haben, soll mit
ihnen und den Brandenburgern darüber beraten werden. Bayern: Auf
Befehl des Kurfürsten unterrichten sie W, da auß denen alhie zu Munster
anwesenden Franzosischen gesandten uber alle angewendte mühe und fleiß
nichts zu pringen gewest, habe Maximilian mit Zustimmung des Kaisers
seinen Beichtvater P. Vervaux nach Frankreich geschickt. Und durch den-
selben erstlich urgiren laßen, daß weilen die churfürstlichen gesandten, wo-
rauff die handlung dem andeutten nach, verschoben worden, schon vor
guter weil alhier und doch zu den sachen nicht gethan werde, den pleni-
potentiariis befelch zugeschickt werden möchte, ihre proposition ohn lenger
anstand zu thun, und die tractatus mit ernst anzufangen und fortzusezen.
2. Seye dem patre confessario zu remonstriren auffgeben, was fur religions-
gefahr im reich, auch wol anderwerz auß der Schweden großen progressi-
bus und auß dem etlich und zwanzig jahrigen krieg, wan Franckreich seine
assistenz also ferner continuiren solte, wol eversio totius erfolgen dorffte.
3. Einen stillstand der waffen, etwa auf einen, 2, 3, oder 4 monat lang, vor-
zuschlagen und zue befurdern, und etwa nach verfließung, da die handlung
underdeßen noch nit zum end kommen, weitter hienauß zu prolongiren,
gleich dan bey allen haubttractatiombus solches nuzlich practiziret worden.
4. Hab er auch im befelch gehabt, die Pfalzische sach pro domo Bavarica
im besten zu recommendiren, und zu remonstriren, wie viel darahn gelegen,
daß diß votum im churfürstlichen collegio, prout nunc est, den catholischen
verpleibe. Welches befurderung man vom konig in Franckreich sich soviel
da ehender sich verstehe, weilen die chur auf das hauß Bayern mit sein, des
konigs, herrn vatter selbst guten belieben und cooperation transferirt wor-
den seye. Der cardinal Mazzarini habe auf das erste zur andwort geben,
den Franzosischen plenipotentiariis zue Münster seye ordre zugeschickt, die
proposition ad pacem zu thun, und damit nun desto weniger darahn fehl
seye, solte solcher befelch reduplicirt, und ihnen alßpalden gleichfalß zuge-
fertiget werden. Ad 2. Seyen die ministri Gallici bevollmächtiget, alles
praeiudicium in religione zu verhuetten, und solte solches gleichfalß nach-
malß renovirt werden. Mit begehren, Churbayern auch den ihrigen befelch
ertheylen wolt, daß dasjenige, was contra religionem catholicam solte vor-
gehen , solches alspalden bey den Franzosischen anpringen mochten. Das
armistitium, drittens, seye vom cardinal Mazzarini gantz recusirt, mit ver-
melden , daß es durchauß nit sein kond, sondern müsten die arma so lang,
biß fried würde, operiren. Und mochte man desto geschwinder darzu thun,
maßen dan ahn seithen Franckreich nichts ermanglen thette. Wobey die
Churbayerische gedacht, daß diesem ungeacht Churbayern vermein, daß
man alhier diesen punctum noch ferner omnibus modis zu urgiren hette.
Beym 4. habe der cardinal sich vernehmen laßen, Churbayern seye bey
Franckreich hoch aestimirt, und werde der konig die hand nimmer von
ihme abthun. Hierbey ist vom Dr. Krebsen weitläuffig erwehnet, welcher-
gestalt Churbayern die Pfaltzische landen titulo oneroso innenhabe. Item
von richtigkeit der schuld, und daß mit Ihrer Kayserlichen Majestät wegen
der 13 millionen liquidiret, und wie die transmutation des ländlein ob der
Enß gegen die Oberpfalzische landen geschehen
Im Münchener Vertrag 1628 II 22 (Druck: J. Dumont V 2 S. 538–542) hatte der Kaiser
als Ersatz für die auf 13 Millionen Gulden berechneten Kriegskosten Bayern die Ober-
pfalz und die rechtsrheinische Unterpfalz zugesprochen, wogegen Maximilian das bisher
als Pfand innegehabte Oberösterreich dem Kaiser zurückgab.
. Wavon sie auch iungst
dem conte de Avaux, auf sein begehren, umbstendlich parte geben. Uber
diß hette auch Churbayern befohlen, I. H. G. sowol alß den Kayserlichen
von deme iüngst bey Marienthal vorgegangenen treffen, und gegen die
Franzosisch-Weinmarische erhaltenen ansehnlichen victori, yedoch citra
iactantiam, parte zue geben, mit deren erinnerung, daß man desto weniger
nit dem frieden ganz eiffrig nachtrachten und omnibus modis urgiren
solle. I. H. G. haben sich fur beschehene communication von des patris
confessarii nacher Franckreich gehabten commission, wavon sie schon
anderwertz her etwas nachricht gehabt, hochlich bedanckt; mit andeuten,
daß lezt Churbayerische schreiben von solch ihn Churbayerischen zuge-
schickten befelch meldung thue. Imgleichen auch wegen der glücklichen
victori, und weren der mainung ebenfalß auch, daß man desto eiffriger
sehen solte, die tractatus pacis fortzusezen. [...].
Nachricht, daß d’Avaux sich ganz von der Gesandtschaft zurückziehe und
deshalb die Abgeordneten des schwäbischen Kreises
nicht mehr empfangen
wollte. Mit nächster Post soll eine Vollmacht auf Servien kommen,
d’Avaux wird nach Pfingsten abreisen.
in dem sie zu folgenden Punkten Ws Gutachten wünschen: 1. Schweden und
etliche Protestanten machen Schwierigkeiten wegen der Deputation. 2. Sie
bestehen auf Behandlung der Religionsgravamina. 3. Vor Bewilligung der
Pässe für die Mediatstände will Schweden nicht proponieren. 4. Verlegung der
Verhandlungen an einen Ort, da bei Religionsverhandlungen in Osnabrück
Ksl. und Mainzer allein den Protestanten gegenüberstehen würden. 5. Zu-
stimmung zu einer wöchentlichen Korrespondenz. 6. Brandenburg will in
dem zur Beilegung des Besuchsstreites verabredeten Revers nicht die Main-
zer Präzedenz anerkennen, sondern nur erklären, daß man gegen Mainz
nichts zu präjudizieren gesucht, im übrigen aber auf der Gleichheit aller
Kurfürsten bestehen.
Treffen mit den Bayern vor der Stadt. Proposition der Mainzer Punkte.
Bayern: Es scheine, daß die herren Churmaintzische gar zu bald allen von
dem gegentheyl auf die bahn pringenden difficulteten und discursibus
glauben beymessen, und es gleich pro determinato bey den Schwedischen
halten. Dergleichen und anderß werde hier von den Franzosen vor und
nach auch movirt, so man aber also nit verstanden, sondern pro re nata
endweder dissimulando vorbey gangen, oder mit gegenremonstrationibus
opponirt, daß sie endlich von denen vorprachten propositis abstehen muß-
ten . Folgendts in specie und zwarn beym ersten puncto, wegen der reichs-
deputation , seye dieselbe, alß in reichsconstitutionibus fundirt, legitima,
und in imperio ublich und herkommen, und die abgeordnete darauf und ad
pacem tractandam, nachdem die sachen zu Franckfurt wegen des justizi
weesens geendiget, specialiter instruirt, welches den Schwedischen, wie man
auch hier den Franzosen gethan, zur andwort geben werden kondte. Ad
2. ratione gravaminum religionis, und daß selbe ad tractatus wolten gezo-
gen werden, vermeinten beßer zue sein, dagegen iezo noch nichts zu movi-
ren , sondern biß zu beysamenkunfft der deputation, oder etwas bestendi-
ges vom gegentheil hierunter anpracht würde, diesen punctum tacite zu
ubergehen. 3. [...]. Hielten nicht undienlich, daß man zu befurderung des
wercks mit den interessenten reden und sehen möchte, ob sie zu nachgebung
dieses puncts, yedoch absque praeiudicio, zu disponiren. 4. Dagegen spreche
die Abneigung der Schweden und der mit einer solchen Änderung ver-
bundene Zeitverlust, weshalb lieber mit proponirung solcher translation,
biß die proposition herauß, einzuhalten. Underdeßen werde sich Chur-
mainz erklehren müßen, wie ers mit dem directorio alhier zu halten ge-
dencke . 5. Haben mit I. H. G. sie sich verglichen, daß weilen die sachen
schriftlich also nit explicirt, auch anderst eingenommen werden konten,
man under sich churfurstlichen wochentlich, oder nach beschaffenheit der
sachen, alle 14 tag in loco aliquo intermedio, alß zu Lengerich, so auf hal-
bem weg Oßnabruck, und zwarn auf den mitwoch, der postäg halber ahm
gelegensten, zusammenkommen. Am kommenden 24. Mai könne man damit
zunächst unter den drei katholischen Kurfürsten beginnen, und zwar zur
Vermeidung von Verdacht bei den Brandenburgern mit der Begründung,
Köln und Bayern wollten sich im Besuchsstreit interponieren. 6. Sey zwarn
der Brandenburgischen andwort und gemachte außdeuttung des vorgehens
etwas nachdencklich und weit aussehend, hielten aber doch, daß mans der-
zeit tacite zu ubergehen, und der accommodation dieser mißverstendnus
sich zu befleißen. Zu dem endt das Churmainzisch concept wol in kurzere
form gebracht, und doch alles, was vorubergangen, zu ihrer beßeren
verwahrung ad prothocollum per decanum S. Joannis , alß welcher den
mediatorn supplirt und auch dieser sachen wegen adhibirt worden sein
wurd, genommen werden kondt. I. H. G. haben diesem nach die puncta
der Churmainzischen schreibens wiederholet und durchgehendts vermög
vorhin gethanen proposition mit den herren Churbayerischen sich confor-
mirt . Und noch ferner beym ersten vermeldet, daß die Kayserliche und
Churmainzische den Schwedischen zu Oßnabruck die remonstration [!],
gleich hier den Franzosischen geschehen, warahn sie dan auch, wie man
praesupponire, satisfaction gehabt, und der deputation erwartteten, zu thun
hetten. Beym 2. und 4., wan nemblich die gravamina nach Oßnabruck
gezogen werden solten, wurden sich alßdan von den interessirten catholi-
schen stenden schon gnug dorthin begeben, maßen sie dan selbst ihr not-
turfft solchen falß beobachten laßen wurden. Wegen translation tracta-
tuum ad unum locum seye weder Munster noch Oßnabruck bequehm. Da
man dan ad locum tertium etwan nacher Collen das absehen haben wolt,
wurde zum referiren hien und wieder, und biß man sichs allerseits ver-
glichen , die quartier eingericht, die raiß hernegst vorgenommen, wenigst 3
ad 4 monat zeit, inmittelst aber daruber abermal dieser sommer vergeblich
hingehen. Ohne das man weiß, daß die Schweden sich vernehmen laßen,
mit den tractaten auß Oßnabruck anderwerzhin nit zu kommen. Die-
sem nach hat man gutt befunden, von mehr bemeltem Churmainzischen
schreiben und was aniezo passiret, den herren Kayserlichen zu communi-
ciren . W teilt die Antwort des Kammergerichtes
Vgl. unten [ S. 181 Anm. 2 ] .
Schreiben mit. Da auch die Ksl. eine Antwort erhalten haben, soll mit
ihnen und den Brandenburgern darüber beraten werden. Bayern: Auf
Befehl des Kurfürsten unterrichten sie W, da auß denen alhie zu Munster
anwesenden Franzosischen gesandten uber alle angewendte mühe und fleiß
nichts zu pringen gewest, habe Maximilian mit Zustimmung des Kaisers
seinen Beichtvater P. Vervaux nach Frankreich geschickt. Und durch den-
selben erstlich urgiren laßen, daß weilen die churfürstlichen gesandten, wo-
rauff die handlung dem andeutten nach, verschoben worden, schon vor
guter weil alhier und doch zu den sachen nicht gethan werde, den pleni-
potentiariis befelch zugeschickt werden möchte, ihre proposition ohn lenger
anstand zu thun, und die tractatus mit ernst anzufangen und fortzusezen.
2. Seye dem patre confessario zu remonstriren auffgeben, was fur religions-
gefahr im reich, auch wol anderwerz auß der Schweden großen progressi-
bus und auß dem etlich und zwanzig jahrigen krieg, wan Franckreich seine
assistenz also ferner continuiren solte, wol eversio totius erfolgen dorffte.
3. Einen stillstand der waffen, etwa auf einen, 2, 3, oder 4 monat lang, vor-
zuschlagen und zue befurdern, und etwa nach verfließung, da die handlung
underdeßen noch nit zum end kommen, weitter hienauß zu prolongiren,
gleich dan bey allen haubttractatiombus solches nuzlich practiziret worden.
4. Hab er auch im befelch gehabt, die Pfalzische sach pro domo Bavarica
im besten zu recommendiren, und zu remonstriren, wie viel darahn gelegen,
daß diß votum im churfürstlichen collegio, prout nunc est, den catholischen
verpleibe. Welches befurderung man vom konig in Franckreich sich soviel
da ehender sich verstehe, weilen die chur auf das hauß Bayern mit sein, des
konigs, herrn vatter selbst guten belieben und cooperation transferirt wor-
den seye. Der cardinal Mazzarini habe auf das erste zur andwort geben,
den Franzosischen plenipotentiariis zue Münster seye ordre zugeschickt, die
proposition ad pacem zu thun, und damit nun desto weniger darahn fehl
seye, solte solcher befelch reduplicirt, und ihnen alßpalden gleichfalß zuge-
fertiget werden. Ad 2. Seyen die ministri Gallici bevollmächtiget, alles
praeiudicium in religione zu verhuetten, und solte solches gleichfalß nach-
malß renovirt werden. Mit begehren, Churbayern auch den ihrigen befelch
ertheylen wolt, daß dasjenige, was contra religionem catholicam solte vor-
gehen , solches alspalden bey den Franzosischen anpringen mochten. Das
armistitium, drittens, seye vom cardinal Mazzarini gantz recusirt, mit ver-
melden , daß es durchauß nit sein kond, sondern müsten die arma so lang,
biß fried würde, operiren. Und mochte man desto geschwinder darzu thun,
maßen dan ahn seithen Franckreich nichts ermanglen thette. Wobey die
Churbayerische gedacht, daß diesem ungeacht Churbayern vermein, daß
man alhier diesen punctum noch ferner omnibus modis zu urgiren hette.
Beym 4. habe der cardinal sich vernehmen laßen, Churbayern seye bey
Franckreich hoch aestimirt, und werde der konig die hand nimmer von
ihme abthun. Hierbey ist vom Dr. Krebsen weitläuffig erwehnet, welcher-
gestalt Churbayern die Pfaltzische landen titulo oneroso innenhabe. Item
von richtigkeit der schuld, und daß mit Ihrer Kayserlichen Majestät wegen
der 13 millionen liquidiret, und wie die transmutation des ländlein ob der
Enß gegen die Oberpfalzische landen geschehen
Im Münchener Vertrag 1628 II 22 (Druck: J. Dumont V 2 S. 538–542) hatte der Kaiser
als Ersatz für die auf 13 Millionen Gulden berechneten Kriegskosten Bayern die Ober-
pfalz und die rechtsrheinische Unterpfalz zugesprochen, wogegen Maximilian das bisher
als Pfand innegehabte Oberösterreich dem Kaiser zurückgab.
dem conte de Avaux, auf sein begehren, umbstendlich parte geben. Uber
diß hette auch Churbayern befohlen, I. H. G. sowol alß den Kayserlichen
von deme iüngst bey Marienthal vorgegangenen treffen, und gegen die
Franzosisch-Weinmarische erhaltenen ansehnlichen victori, yedoch citra
iactantiam, parte zue geben, mit deren erinnerung, daß man desto weniger
nit dem frieden ganz eiffrig nachtrachten und omnibus modis urgiren
solle. I. H. G. haben sich fur beschehene communication von des patris
confessarii nacher Franckreich gehabten commission, wavon sie schon
anderwertz her etwas nachricht gehabt, hochlich bedanckt; mit andeuten,
daß lezt Churbayerische schreiben von solch ihn Churbayerischen zuge-
schickten befelch meldung thue. Imgleichen auch wegen der glücklichen
victori, und weren der mainung ebenfalß auch, daß man desto eiffriger
sehen solte, die tractatus pacis fortzusezen. [...].
Nachricht, daß d’Avaux sich ganz von der Gesandtschaft zurückziehe und
deshalb die Abgeordneten des schwäbischen Kreises
wollte. Mit nächster Post soll eine Vollmacht auf Servien kommen,
d’Avaux wird nach Pfingsten abreisen.