Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1644 XII 30

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1644 XII 30
Freitag Vertreter von Kapitel und Regierung Münster

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Bernhard von Malinckrodt (1591–1664), Domdechant von Münster; Nikolaus von
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Westerholt zu Lembeck (gest. 1662), münsterischer Rat; Lic. Nikolaus Drachter (1600–
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1664), münsterischer Rat; Dr. Borchorst, Kapitelsyndikus.

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bei W: Das Neuburger Schreiben sehr weit aussehendt und nicht nur Ihrer
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Churfürstlichen Durchlaucht und diesem craiß sondern dem ganzem Romi-
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schen reich höchst nachtheyl-, ärgerlich und bedencklich, nachdem in Frank-
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furt
die Deputation nach Kreisen abgelehnt und die Fortsetzung des dorti-
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gen
Tages beschlossen worden ist, dabey es dan auch sein verpleiben billich
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haben muß. Daß aber nun der Franckischer craiß, welcher sich sonst eine
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zeithero in vielfaltigen wegen opiniatrirt, mit den protestirenden sich,
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voriger intention zuwieder, eines andern verglichen, und ihres mittelß obig
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angedeuttete craißabordnung zu thun endschloßen und zu einem gleich-
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meßigen dießen Westvalischen craiß durch ahn Pfaltz Newburg abgege-
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bene schreiben anzuraitzen sich understanden, und dannenhero ermelter
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pfaltzgraff hievorngemelt vermaindlich außschreiben ahn die craißstende
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gethan, müste man dahin gestelt sein laßen. Sie hetten aber bey diesem
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werck sonders gern vernommen, daß die Churfürstliche Durchlaucht zu
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Collen, ihr gnädigster herr, sich durch diese des herzogen von Newburg
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schreiben nichts irren ließen, sondern bey dero wolherbrachten direction im
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craiß zu manuteniren gedächten, gestalt ihres theylß deroselben intention
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sich nicht zu endziehen, sondern in dero und des reichs getrewen devotion
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noch furtter, wie yederzeit, bestendig zu verharren gemeint [...]. Be-
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richt
Ws über das Gespräch mit Nassau. Die Münsterischen wollen den
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von W angedeuteten Gedanken in der Antwort an den Kurfürsten folgen
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und diesem die weiteren Schritte anheimstellen. Klage, daß von dieser
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seithen so gar promiscue und freygebig die päß ahn die benachparte feinde

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ertheilet wurden, deren sie sich [...] zu hochstem der underthanen schaden
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und verderb gebrauchten, und vermög derselben allenthalben mit bey sich
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habendem anhang freygehalten sein wolten [...]. Die Landgräfin hat sich
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auf vielfache Klagen wegen übermäßiger Belastungen der münsterischen
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Untertanen erboten, Kommissare zu einer Konferenz nach Coesfeld zu
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schicken. Da man aber nicht gern in einen vom Feind besetzten Ort gehen
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will, hat man Dülmen oder Haltern vorgeschlagen und will, nachdem das
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bewilligt ist, nun nicht underlaßen, durch die ahn Munsterischer seith da-
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selbst hin abschickende den Hessischen commissarien die habende grava-
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mina , neben mehr andern zunottigungen und eingriffen in geist- und welt-
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liche jurisdiction des stiffts Munster remonstriren, und die remediirung
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suchen laßen. W: Soviel das erste, nemblich die freygebige indulgirung
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der päße belangendt, daß solches bey Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht
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anzupringen sein würde, und dieselbe deren einstellung beym veldmar-
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schalcken von Geleen

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Gottfried Huyn Gf. von Geleen (1595–1657), ksl. General, hatte 1644–1645 das Ober-
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kommando im westfälischen Kreis.
und graffen von Veelen

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Alexander Gf. von Velen (1599–1675), münsterischer Rat und Landmarschall, ksl.
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General.
befurdern konnen. Wegen
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des andern wurde zu erwartten stehen, wie die communication mit den
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Hessischen und vorhabende remonstration werde ausschlagen. Erinnerten
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hiernach abermaln, daß sie sich uber das Pfaltz Newburgische schreiben
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etwas specialius, ob und was darauf zu andwortten und Ihrer Churfürst-
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lichen Durchlaucht einzurathen, auch ob nit deroselben das original zuzu-
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schicken , heraußlaßen mochten. Es ließens aber die Münsterische bey
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ihrer vorigen generalerklehrung, alles zu Ihrer Churfürstlichen Durch-
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laucht belieben zu stellen, und daß morgen das original uberschickt werden
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solt.

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