Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1644 XII 17

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1644 XII 17
Samstag W mit Reck / Buschmann bei Nassau / Lam-
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berg
/ Volmar / Krane . [...] . Proposition Kranes wegen Stralsund; die
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Schweden berufen sich darauf, daß in den ksl. Generalgeleitsbriefen

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Zu den 1643 IV 3 übergebenen ksl. Generalgeleitsbriefen vgl. APW [ II C 1 S. XIXff ] .

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status et adharentes per Germaniam stehe, was Mediatstände einschließe.
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Die Ksl. meinen, daß diß der Schweden suchen ganz ungereimbt, und wan
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demselben also deferirt werden solt, nichts anderst alß eine lauttere con-
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fusion und chaos, indeme es nit nur ein reichstag sondern eine versamblung
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aller sowol underthanen alß stend sein wurde, darauß erfolgte. Unnd ver-
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meinten derowegen das beste zu sein, in des terminis des preliminarver-
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gleichs , welcher der reichsstende allein meldung thut, simpliciter zu verplei-
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ben ; gestalt dan auch die Schweden auff bemelten general salvum conduc-
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tum sich mit grund nit lainen kondten, zumalen dadurch nichts newes ein-

[p. 29] [scan. 79]


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gewilligt oder verglichen, sondern nur executio oder vollnziehen besagten
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praeliminarvergleichs seye, und dahero auch nach demselben müste ver-
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standen werden. W stimmt nach Beratung mit den Kölner Räten zu,
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daß den Schweden in diesem ihrem newerlichen petito keineswegs zu defe-
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riren , sondern man sich ahm praeliminarvergleich stricte zue halten, und
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thue darwieder der von den Schweden allegirter generalgelaidtsbrieff
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nichts irren, zumalen die wortter ’status per Germaniam‘ pro usu et con-
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suetudine proferentis zu verstehen. Nun wisse man aber, daß Ihre Kayser-
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liche Majestät, wan sie der stende meldung haben, keine andere alß reichs-
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stende damit zu bedeutten pflegen, und solches in diesem gegenwertigem
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fall soviel mehrers zu schließen, weilen keineswegs zu vermutthen, daß Ihre
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Kayserliche Majestät den chur-, fursten und stenden wieder dero angehörige
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stätt und underthanen praeiudiciren wollen. So sey es auch im reich anderst
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nit herkommen, alß daß bey allen versamblungen, sie haben nahmen, wie
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sie wollen, die mittelbare stend und underthanen durch die reichsstende
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vertretten werden. Hiernegst seind nun uber diesen punct allerhand
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discurs und gespräch vorgefallen, und dabey endlich guttbefunden, den
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nuncium und Venedischen gesandten wol zu informiren, damit durch die
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Franzosen auf anhalten der Schweden dieselbige nicht eingenommen und
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zum beyfall bewegt werden. Nach Mitteilung der Ksl. aus Osnabrück
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wollen die Schweden die früher über Sachsen und Mecklenburg geführten
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Verhandlungen

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Hg. Adolf Friedrich I. von Mecklenburg-Schwerin (1588–1658) diente als Vermittler
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bei den von Sachsen 1636 fortgesetzten Friedensverhandlungen mit Schweden. Vgl.
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E. Dürbeck S. 86, H. Haan S. 58f.
wiederaufnehmen, worüber per discursum dahin geschlos-
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sen , daß man sich der schrifftlichen edirung halber, wan man sonsten
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dadurch zur handlung gelangen konte, endlich nit hoch zue difficulti-
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ren . Bericht Kranes als ehemaligen ksl. Kommissars in Trier über die
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Ursachen der Gefangennahme des Kurfürsten, worauf allerhand rationes,
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warumb ieziger zeit zu der relaxation zu verstehen nit dienlich, sondern
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vielmehr zu großerer gefehrlichkeit ausschlagen wurde, ins mittl kommen.

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