Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1644 XII 2

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1644 XII 2
Freitag W bei Contarini. Da W bemerkt hat, daß Conta-
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rini
bei der ersten Zusammenkunft unwillig war, daß auf die zweimal her-
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vorgehobene
venezianische Vermittlung nicht eingegangen wurde, inzwi-
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schen
dazu aber die Information der Ksl. vorliegt, würdigt W zu Contarinis
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Befriedigung zunächst die Mediation. Darauf fragt Contarini nach der
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Deputation des Kurkollegs, wiste von der Churbrandenburgischen abord-
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nung anhero nichts, sondern allein, daß eine nacher Oßnabruck geschehen
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solte. Ist ihm aber von I. H. G. daruber die erleutterung geben, und er
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darauf gedacht, ob dan keine von andern reichsstenden anhero schicken
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würden, deme I. H. G. bedeuttet, was derentwegen im letzten reichsabschied
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de anno 1641

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Vgl. oben S. 11 Anm. 2.
endthalten. Worauf der Venetus, er wuste, daß die Fran-
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zosen und Schweden auff mitabordnung der sammetlichen reichsstende zu
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diesen friedenstractaten bestunden, vermainten auch ohne dieselbe ahn dem,

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was geschlossen, nicht genugsamb assecurirt zu sein, und müste ihnen den
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Franzosen die ombragi, daß der Kayser nicht pro libitu einen krieg
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kunfftig wieder solte anfangen dorffen, benommen werden. Sagte ferner
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fein rund herauß, daß solches sein res publica erfahren, indeme, alß kayser
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Ferdinandt der zweytte wieder sie wegen Gratisca einen krieg erwecket

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Gemeint wohl der zwischen Ferdinand II. als Erzherzog und Venedig 1615 ausge-
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brochene und durch Vertrag von Madrid 1617 IX 26 (Druck: J. Dumont V 2 S. 304f)
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beigelegte sog. Uskokkenkrieg.

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und die res publica derentwegen ahn alle chur-, fursten und stend des
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reichs geschrieben, von dennselben ganz discrepante andworten einge-
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langt , alß von theylß, daß sie hierumb nichts wüsten, andere nicht appro-
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biren wollten, die dritte expresse fur unbillich gehalten; dahero man würde
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de norma sehen mußen, daß ein Romischer Kayser pro affectu proprio, oder
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von andern exstimulirt, gegen die benachparte cronen oder auch im reich
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selbst nicht bellum zu moviren vermögte. Auf welches I. H. G. ihme
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replicirt, wan die constitutiones imperii in ihrem vigore, und die stende in
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ihre libertet wiederumb gesezt, würde dergleichen sachen viel cessiren.

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Hierauf sagte der Venetus, er kond I. H. G. versichern, und sie möchten
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ahn ihn deßhalber gedencken, daß die Franzosische plenipotentiarii prae-
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sentiam statuum sehr starck und hefftig würden urgiren. Ad quod
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I. H. G., wan die Franzosen ahn dem, was mit Ihrer Kayserlichen Majestät
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und den herren churfursten geschlossen, sich nit genugsamb assecurirt hal-
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ten , wie man dan disseits sich, stante regis minorennitate, instabilitate re-
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giminis reginae matris und inconstantia der iezigen regirung bey selbiger
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cron und allein mit dem wortt beyder dieser gesandter contentiren laßen
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und versichern kont, und daß man solchenfalß auch andere stend, parle-
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ment und malcontenten des konigreichs Franckreich anhero begehren
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muste. Worauff der Venetus, daß die Franzosische plenipotentiarii
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sagen, daß eine große differentz und underschied zwischen Teutschland
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und Franckreich seye, indem diese ganz subiect und subditi, jene aber liberi
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weren, und maiorem speciem rei publicae hetten. So vermerckte er auch,
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daß sie gleichfalß de camera Spirensi moniren wurden, weilen alle stend
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uber so große unrichtigkeit daselbst sich hochstens beklagten, wie auch des
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Prager Schluß halber nit alle catholische content weren. I. H. G.
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vermeldeten auf diß lezter, daß dießes weder die Franzosen noch einigen
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außlendischen angehe, so wenig die Teutschen denen, welche wieder das
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parlament und guberno in Franckreich sich beschweren, die hand biethen;
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und werde diß und dergleichen ex parte imperii nicht angehört, schwerlich
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auch die geringste tractatus daruber vorgehen laßen, weilen dergleichen
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gravamina theylß durch die reichsconstitutiones ihre richtigkeit hetten,
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theylß durch außgestelte tractatus zwischen Ihrer Kayserlichen Majestät
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und den stenden, und niemalen anderst debattirt und verglichen werden
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müsten. [...].

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Notifikation des Todes der Königin von Spanien.

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1
Rosenhane

35
Schering Rosenhane (1609–1663), schwedischer Resident in Münster 1643–1647.
bei W. Beteuerung der schwedischen Friedensliebe. Antwort
2
per generalia.

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