Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1648 XII 4
1648 XII 4
Freitag Nochmalige Schickung an Servien wegen der
Paderborner Beschwerden. Servien gibt zuerst die Schuld dem kriege-
rischen Verhalten der Kölner Truppen, beschuldigt dann aber die Ksl.,
nachdem ihm die Friedensbereitschaft Kurkölns bewiesen worden ist.
Erinnert an sein Angebot, bei Abdankungen Kurkölns die Hessen zu
gleichen Schritten zu vermögen. Dieses nun sey von ihme geschehen und
finde er darzu die Hessen Casselische nit ungeneigt, inmaßen dan die fraw
landtgrävin im werck allschon selbsten begriffen sey, einige regimenter
abzudancken, ferner willens, ihre völcker vom land ab in vorige praesidia
zu nehmen, dan auch von den newen exactionen abzulassen und mit der
moderirten contribution zu betragen, alles dergestalt, daß deßgleichen von
Churcöln geschehen möcht. Nun würden hierdurch alle bishero und noch
führende beschwerden auff einmal cessieren, und versichere er sub verbo
regio, daß die abdanckung der Lamboyschen völcker Ihrer Churfürstlichen
Durchlaucht ertz- und stiffter zu einigem nachteil nicht gereichen solle,
worüber er mit W selbst noch reden will.
Mitteilung an Oxenstierna: Memorial wegen Anweisung an die Garnisonen
im Elsaß zur Restitution der zur Straßburger Dompropstei gehörenden
Rechte und Gefälle.
Münsterischer Stadtsyndikus
Lic. Bernhard Wiedenbrück; zu seiner Anstellung vgl. APW [ III D 1 S. 114ff ] .
bei W: Bitte des Trierer Kapitels um Berück-
sichtigung seiner Rechte bei Restitution Ehrenbreitsteins. [...]
Paderborner Beschwerden. Servien gibt zuerst die Schuld dem kriege-
rischen Verhalten der Kölner Truppen, beschuldigt dann aber die Ksl.,
nachdem ihm die Friedensbereitschaft Kurkölns bewiesen worden ist.
Erinnert an sein Angebot, bei Abdankungen Kurkölns die Hessen zu
gleichen Schritten zu vermögen. Dieses nun sey von ihme geschehen und
finde er darzu die Hessen Casselische nit ungeneigt, inmaßen dan die fraw
landtgrävin im werck allschon selbsten begriffen sey, einige regimenter
abzudancken, ferner willens, ihre völcker vom land ab in vorige praesidia
zu nehmen, dan auch von den newen exactionen abzulassen und mit der
moderirten contribution zu betragen, alles dergestalt, daß deßgleichen von
Churcöln geschehen möcht. Nun würden hierdurch alle bishero und noch
führende beschwerden auff einmal cessieren, und versichere er sub verbo
regio, daß die abdanckung der Lamboyschen völcker Ihrer Churfürstlichen
Durchlaucht ertz- und stiffter zu einigem nachteil nicht gereichen solle,
worüber er mit W selbst noch reden will.
Mitteilung an Oxenstierna: Memorial wegen Anweisung an die Garnisonen
im Elsaß zur Restitution der zur Straßburger Dompropstei gehörenden
Rechte und Gefälle.
Münsterischer Stadtsyndikus
Lic. Bernhard Wiedenbrück; zu seiner Anstellung vgl. APW [ III D 1 S. 114ff ] .
sichtigung seiner Rechte bei Restitution Ehrenbreitsteins. [...]