Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1648 XI 12
1648 XI 12
Donnerstag Mitteilung der Ksl.: Heutige Konferenz in der
Osnabrücker Kapitulationssache, an der auf Wunsch der Schweden auch
die beiderseits interessierten Stiftsstände teilnehmen sollen. W: Wider-
spricht der Teilnahme von Ritterschaft und Stadt Osnabrück. – Beratung
mit den Osnabrücker Räten und Deputierten; sie sollen an der Konferenz
nur teilnehmen, wenn Ritterschaft und Stadt ausgeschlossen bleiben.
Erklärung Ws gegenüber Schorlemer (Minden): Wenn er auch das Stift ver-
liert , konde man doch ihro das geistliche et curam animarum nicht nehmen,
und wolten dahero I. H. G. mente et animo, solang sie lebten, ihr haubt und
bischoff verpleiben und der catholischen sich annehmen, was nur immer
müglich were. Hat zur Wahrung seiner Rechte und der Rechte des Kapitels
bei den Ksl. und Mainzern Proteste eingegeben und entsprechende recogni-
tionsschein erhalten
Vgl. oben [ S. 1164 ] .
. – [...]
Bericht der Osnabrücker Deputierten : Zuerst haben Ksl. und Schweden
allein verhandelt, dann wurden sie zugezogen, nach ihnen die Lüneburger.
Diese haben, wie die Ksl. anschließend mitteilten, eine Designation des
Religionsstandes von 1624 übergeben . Von Stadt und Ritterschaft war nie-
mand erschienen.
Osnabrücker Kapitulationssache, an der auf Wunsch der Schweden auch
die beiderseits interessierten Stiftsstände teilnehmen sollen. W: Wider-
spricht der Teilnahme von Ritterschaft und Stadt Osnabrück. – Beratung
mit den Osnabrücker Räten und Deputierten; sie sollen an der Konferenz
nur teilnehmen, wenn Ritterschaft und Stadt ausgeschlossen bleiben.
Erklärung Ws gegenüber Schorlemer (Minden): Wenn er auch das Stift ver-
liert , konde man doch ihro das geistliche et curam animarum nicht nehmen,
und wolten dahero I. H. G. mente et animo, solang sie lebten, ihr haubt und
bischoff verpleiben und der catholischen sich annehmen, was nur immer
müglich were. Hat zur Wahrung seiner Rechte und der Rechte des Kapitels
bei den Ksl. und Mainzern Proteste eingegeben und entsprechende recogni-
tionsschein erhalten
Vgl. oben [ S. 1164 ] .
Bericht der Osnabrücker Deputierten : Zuerst haben Ksl. und Schweden
allein verhandelt, dann wurden sie zugezogen, nach ihnen die Lüneburger.
Diese haben, wie die Ksl. anschließend mitteilten, eine Designation des
Religionsstandes von 1624 übergeben . Von Stadt und Ritterschaft war nie-
mand erschienen.