Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1648 XI 5

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1648 XI 5
Donnerstag [...] – Absprache unter den hessischen
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Kontribuenten: Angesichts des früheren Würzburger Votums und der schon

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den Schweden mitgeteilten Aufteilung der Gelder eine Änderung nicht
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mehr möglich.

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Bayern bei W. Haben gemäß einer zwei Monate alten Weisung, die sie
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bisher in Hoffnung auf eine Änderung nicht ausgeführt haben, vorzu-
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tragen
, daß Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht sowoll von Ihrer
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Päbstlichen Heiligkeit alß anderen herrn cardinaln wegen der friedenstrac-
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taten alsolche scharpffe und verweißliche schreiben zuekommen, derglei-
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chen von Ihrer Pabstlichen Heiligkeitt vorfahren an keine dero voreltteren
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würden abgangen sein, alles auß dem bößen argwohn und beschehenen
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unbegründeten anbringen, alß wan hogstgemelte Ihre Churfürstliche
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Durchlaucht bey dießen friedenshandlungen zue nachtheill der catholischen
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religion verscheidene sachen einzugehen ursach geben hetten. Es gienge dies
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werck Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht tieff zue hertzen, und hetten sie
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bey dero unschuld woll ursach, wegen dießer alßo scharpffer schreiben
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dero residenten

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Römischer Resident Bayerns war Carlo Crivelli.
von dem Pabstlichen hoff abzuförderen und sich aller der
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bißhero daselbsten gehabter correspondenz zu endschlagen und dero ihrer
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von Gott anvertrawter regierung und underthanen alßo vorzustehen, wie
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sie es für demselben zu verandtwortten getrawten. Sie hetten auß gnedig-
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stem befelch dem herrn nuncio auch albereits, daß sich Ihre Churfürstliche
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Durchlaucht nit wenig dießer imputation und schreiben halber beschwert
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befinden, umbstendtlich nebenst deme, wie es bey den handlungen zuegan-
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gen , repraesentirt. Es were auch reichskündig, daß der herr graff von
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Trautmanßdorff die ertz- und stiffter Brehmen und Verden nebenst ande-
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ren sachen ohne einiges catholischen chur-, fürsten oder standts vorwißen
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den Schwedischen offerirt, auch in materia gravaminum alßo weith gan-
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gen , daß die catholische sich darüber beschwert und nachgehends, die sach
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zu redressiren, keine mittell gefunden hetten. Ihre Churfürstliche Durch-
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laucht in Bayern hetten mehr alß yemand zue erhalttung des catholischen
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glaubens praestirt, ihr guett und bluet dabey auffgesetzet und sich in das
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exilium vertreiben laßen

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Vor den nach der Schlacht bei Zusmarshausen in Bayern eindringenden feindlichen
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Truppen war der Kurfürst im Sommer 1648 nach Salzburg ausgewichen.
, wabey ihro kein einziger die geringste hülff
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leisten thette. Daß sie nun, was andere ingesambt nit erheben können, allein
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thuen soltten, solches were ihro unmüglich gewest. Es weren bey dießen
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friedenshandlungen verscheidene sachen, wie bekandt und er bereits berürt,
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von dem herrn graffen von Trautmansdorff alßo vulnerirt worden, daß
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darnach nit mehr zu helffen geweßen. Etzliche, welche sonsten in ihren
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sachen gar eiffrig und fleißig geweßen, hetten sich von den handlungen,
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wan ihro sachen vorkommen, absentirt, wie dan der Leuxelring sich von
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Oßnabruck, alß man wegen Augspurg tractirt, der handlung nit abwart-
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tend wegkbegeben und dahero die Kayserliche sich offters endschuldiget.
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Der Württenbergischen klöster halber were man so gar starck auff der
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medietet bestanden und dardurch den hertzog von Württenberg die ver-

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anlaßung geben, sich alßo starck zu opponiren. Wan man anfengklich in
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dießer sach sich etwas genehmer würde bezeigt haben, so möchte auch ein
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beßer außschlag erfolgt sein. Ihrem gnädigsten herrn geschähe einmahln groß
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ungleich von denselben, welche ihnen in curia Romana dießer tractaten
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halber zu beschuldigen sich understanden. I. H. G.: Ihro thette leid,
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daß Ihre Churfürstliche Durchlaucht auß dero bißhero apud sedem apo-
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stolicam et in curia Romana gehabter gueter confidenz und correspondenz
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soltten gerahten. Wie es bey den tractaten sonsten zuegangen, daß were
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reichskündig, und würde ein yewedder sich woll zu erinneren wißen, waß
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von wegen des herrn graffen von Trautmansdorff seiner vor und nach
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heraußgegebener erklerung sich beschwert, auch was derselb hingegen sich
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wegen des Ulmischen armistitii und, daß man mitt dem abtrucken alßo
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starck in ihnen getrungen, beklagtt, ia offters ihro und den Churcöllnischen
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wie auch anderen gesagtt, daß er illo instanti, da er die gewißheit von dem
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Ulmischen armistitio bekommen würde, dasjenig, was die Schwedische und
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protestirende begert hetten, hinwegkgeben woltte. Ihrestheilß hetten sie
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keine correspondenz nach Rom außer den newjahrsschreiben und ihre wie
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auch Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zue Cölln negocia, derentwegen sie
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mitt dero residenten Doneux

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Dionysius Doneux, Kölner und Osnabrücker Agent in Rom.
alda schreiben zu wechßelen. Köndten auch
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mitt ihren und seinen schreiben beweißen, daß sie de tracatu pacis ihme
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nichts schrieben. Chigi hat bei seinem gestrigen Besuch von bayerischen
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Klagen nichts erwähnt. Lütticher Sache, Bitte um Unterstützung bei
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Servien. Bayern: Hoffen, daß Serviens früheren Versprechen nach mit
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Friedensschluß der französische Widerstand aufhört. W: Osnabrücker
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Kapitulationsverhandlungen. Mitteilungen Chigis über die zwischen Ksl.
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und Franzosen gewechselten Reverse. Französisch-spanische Verhandlun-
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gen
.

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Bericht Bischopings: Hat Oxenstierna versichert, W werde sich dem Frie-
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den
nicht widersetzen und wünsche gute Beziehungen zu Schweden, mit der
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Bitte, Oxenstierna möge sich, schon in Hinblick auf die richtige Auszah-
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lung
der Satisfaktionsgelder, für die baldige Restitution des Stiftes Osna-
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brück
an W einsetzen. Oxenstierna hat geantwortet, er wolle dazu bei-
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tragen
, hette sich aber dießes ansuchen nit versehen und wolle nach
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Beratung mit Salvius darüber mit W selbst reden. Vor dießem were zwarn
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etwas geredet und ein obstaculum gewesen, so nunmehr cessire. Woltte aber
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nur per discursum angedeutt haben, daß die capitulatio pars instrumenti,
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alßo auch pillig richtig sein müste. Weiln der stifft in einen andern standt
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durch die alternativ gesetzet, würde also nötig sein, selbige zuvorderst
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richtig zu machen, wie bey regierung I. H. G. sowoll alß der hertzog von
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Braunschweig zu haltten, insonderheit wegen bestellung der religion, da die
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catholische vermainten, daß es beim anno 1624 pleiben, die evangelische
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aber suchten ein temperamentum; dan müste auch ein consistorium sein,

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hiebey were die cron interessirt und müste darzue angerueffen werden.
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Dießes were eben so keine capitulation, welche I. H. G. nit köntte ange-
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muhtet werden, weiln sie einmaln capitulirt, aber pars quidam pacificatio-
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nis , müste alßo auch richtig gemacht werden. Die ritterschafft und statt
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hielten darumb an, köntte aber nit verhaltten, daß viele geredet werde,
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wüste woll, daß I. H. G. ein verstendiger herr weren, es würde sich alles so
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nit auch befinden. Daß sie aber eyffrig in der religion, sey ihro nit zu
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verüblen, weiln sie ein bischoff. Will darüber mit W selbst reden. Allein
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seyen etzliche, so vorgeben, daß I. H. G. das capitulationsweßen, so pars
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instrumenti were, auffhieltten. Bischoping: Man hat bei Volmar sehr
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auf Beförderung der Sache gedrängt und will jetzt mit den Lüneburgern
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unmittelbar verhandeln. Es hielten aber die Lünneburgische die capitula-
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tion nit pro parte instrumenti, hofften gleichwol, in der enge alles so zu
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componiren, daß die cronen damit nit bemühet werden, zumaln an befür-
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derung der capitulation bey I. H. G. kein mangel. Würden sich auch in alle
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schiedliche mittel finden laßen, kontte aber die restitutio darumb nit gewei-
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gert werden, weiln sie nit in mora, auch rem futuram nit underschreiben
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köntten. Man möchte die religion biß zue ende der capitulation in ietzigem
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standt so lang in suspenso laßen, damitt gleichwol das andere nit gestellet
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werde. Oxenstierna: Es were nunmehr zu sehen, daß alle freundschafft
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und vertrawen wieder auffgerichtet. Bischoping: Um so befremdlicher
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die bei den Verhandlungen abgeschlagene, nun von der Stadt eigenmächtig
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vorgenommene Niederlegung der Petersburg. Oxenstierna: Köntte nit
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pergen, daß es die Schwedische gesandtschafft zuegeben. Aber nach
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etlichen replicis hatt sich dahin erklert, es würde I. H. G. freylich sehr
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schmertzen und möchte böß geblüt setzen, köntte semen odii sein. Woltte
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mitt den deputirten der statt rheden und sehen, ob er selbige dahin
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disponiren köndte. [...]

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Bericht Stein/Galens: Konferenz der hessischen Kontribuenten; wegen
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Wiedergutmachung der nach Friedensschluß von den Hessen angerichteten
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Schäden ist Münster an die Ksl. deputiert worden.

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