Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1648 X 12

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1648 X 12
Montag W bei Wittgenstein. Dieser klagt über die hessi-
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schen
Verwüstungen in der Grafschaft Mark beim Durchmarsch; Kurbran-
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denburg
ist deshalb jetzt gegen eine hessische Militärsatisfaktion. Illa

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occasione ist von der unpilligkeitt solcher begerter satisfaction geredet und
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dabey remonstrirt worden, wie die arme einwohner zue Paderborn, indeme
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landgraff Ernst

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Lgf. Ernst von Hessen-Kassel (1623–1693), 1648 zu Rheinfels.
mitt etlichen 100 bey sich habenden reutheren durch den
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Hamb gelaßen, bey der darauff intendirter übereylung in alsolchen großen
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schaden gesetzet worden. Es hatt aber der herr graff dies propos mitt
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den vorigen klagtten des übelhaußens der Hessischen in der graffschafft
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Marck wiederholet, mitt dem vermelden, Ihre Churfürstliche Durchlaucht
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hetten ihnen wißen laßen, sich darauß zu begeben, oder sie würden ihre
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volcker mitt den Lamboyschen coniungiren und sie darauß treiben. Die
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Hessischen wendeten zue ihrer endschuldigung vor, der Lamboy were in
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der marche, das Hessenland zu überziehen, begriffen geweßen, und hetten
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sie alßo nothwendig demselben müeßen vorkommen. Warauff ihme
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replicirt, er würde selbsten es beßer wißen, daß Lamboy nach Eroberung
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Dürens durch die Hessen in sein Lager bei Worringen zurückgekehrt und
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erst nach den Hessen über den Rhein gegangen ist. Lage in Polen.
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Gefahr für das Reich durch den Ausschluß Lothringens vom Frieden. Dro-
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hende
Empörung der hessischen Truppen. Lage in Böhmen.

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Eodem haben I. H. G. den herrn Kayserlichen und Churmainzischen von
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ihrer dreyer stiffter wegen Oßnabruck, Minden und Verden protestationes
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einlieffern laßen und darüber recognitiones zuruckbekommen .

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Mitteilung Chigis: Klagen in Lütticher und Kölner geistlichen Sachen.
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[...]

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22–23 Mitteilung – soll ] am Rande: omittitur.
Mitteilung Lambergs: Angebliche Äußerungen Ws, deren Urheber der
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Dülmener Dechant Johannes Drachter sein soll.

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Mitteilung an Volmar: Empfehlung von Punkten zur Osnabrücker Kapitu-
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lation . Volmar: Wird hierin nichts ohne Ws Vorwissen tun. – [...]

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