Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1648 VI 15

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1648 VI 15
Montag Schreiben an Bischoping

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W an Bischoping 1648 VI 15 ( Osn. 137).
. – Nassau bei W.
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Privatsachen.

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Van Gent/Pauw/Clant bei W. Interposition für die batenburgischen
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Erben wegen der von Kurköln lehnrührigen Herrschaft Odenkirchen

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Zu Odenkirchen vgl. W. Fabricius S. 104.
, die
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der Kurfürst eingezogen und an Werth gegeben hat. Beispiele weiblicher
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Erbfolge in Odenkirchen, grundsätzliche weibliche Erbfolge bei Stifts-
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lehen . W: Die Lehen des Erzstiftes Köln grundsätzlich Mannlehen,
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andere Regelungen als ausnahmsweise Gnadenakte zu betrachten. [...]

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Als W auf die Friedensfrage überlenkt, bestätigen die Staatischen, daß
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zwischen Frankreich und Spanien nichts mehr zu erhoffen sei. Den Reichs-
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ständen
empfehlen sie Einigkeit, wie die staatischen Provinzen sie bei ihren
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Verhandlungen bewiesen hätten. W: Die zusammensetzung das beste.
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Es were aber ein viell andere sach und zustandt anietzo im reich, dan erst-
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lich die status imperii wegen der religion untereinander nicht einig. Und
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wiewohl von etlichen anwehßenden catholischen zue Oßnabruck dem
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gegentheill eine solche satisfaction, ia waß sie nur begehren können,
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eingewilliget worden, hette man dannoch biß dato nit gespührt, daß sie zue
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den Kayser und catholischen tretten und den frieden würcklich beförderen
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helffen woltten, ja die catholische selbst wehrens unter sich nit einig; wie
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dan auch weniger nit under den uncatholischen, nemblich zwischen den
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Lutherischen und reformirten, sich allerhandt differenz enthieltten und der
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eine auff dießes, der andere auff jenes das absehen gerichtet; wan es aber
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wieder die catholische gienge, da wehren sie es eins. Unter dießen stenden,
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ia auch unter denen abgesandten zue Oßnabruck, weren underschiedliche
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pensionarii vel perpetui, vel temporales, die auch bey dießen tractaten von
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ein oder anderen von den exteris et coronis geldt empfangen. Andere hetten
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nur intentionem sua conservandi und geben den rest darahn. Theilß weren
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unter der außwendigen protection oder dependirten in andere wegh von
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ihnen oder aber wehren ihnen sonst dießer friedenstractaten halber obligirt,
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und waß dergleichen privat absehen mehr; dahero sie ihnen herrn abge-
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sandten selbst zue iudiciren anheimbgeben, ob sie woll vermainen, daß
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gleich bey ihnnen alßo auch unter den stenden des reichs eine solche unitas
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werde zu pringen sein. Sie Staadische weren frey und independent, ließen
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sich auch privata nicht, sondern publica rei publicae commoda ahm meisten
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anglegen sein; dahero sie dan auch ad invidiam et aemulationem multorum
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allein pro conservando statu suo und wedder auff Franckreich noch andere
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einige reflexion zu machen geschloßen hetten. Bestätigende Äußerun-
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gen
der Staatischen. Frage nach der Lage in Osnabrück. W: Oxen-
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stierna
sind von etlichen die geforderten fünf Millionen versprochen
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worden; die Zeit von acht Tagen, innerhalb derer nach seinen Worten dann
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der Abschluß erfolgen sollte, ist verstrichen, und wüste man dannoch nit,

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woh der fried seye, nebenst deme, daß es eine unmüglichkeit, dieße millio-
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nen iuxta conditiones in quaestione quomodo et executione dergestaldt
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abzufinden. Meinerswyck

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Van Gent.
(vernaculo suo idiomate): Sie hetten ein
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sprichwortt, daß der fried, so man mitt klüppel mache, nit lange daure,
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müste alßo bekennen, daß die so gahr unmög- und unbilliche conditiones, so
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vom reich extorquirt werden wollen, keinen oder doch nit bestendigen frie-
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den gebehren köntten. I. H. G.: Sie müsten dahero schließen, daß man
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ex parte Schweden keinen frieden intendire, weiln man solche impossibilia
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setzen und durchtringen wolle. Lächerlich seye es, daß man sich mitt der-
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gleichen , alß der Oxenstirn vom friedensschluß inner 8 thagen vertröstet,
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lactiren laße, dah sie doch causam Paltinam biß hieher noch nicht under-
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schreiben , ya auch noch nit, wie gesagt wirdt, für richtig haltten wollen,
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die doch vorm jahr in anwehsen des herrn graffen von Trautmanßdorffs
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schon abgehandlet worden. Meinerswyck: Sie hetten davon, auch der
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amnistia, autonomia und dergleichen vernohmmen. Hembstedde

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Pauw.
:
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Woltte wünschen, daß der November herzue genähert, und die winter-
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quartier zu beziehen, würde man alßdan mehrere hoffnung zum frieden zu
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schöpffen haben. I. H. G.: Wan man das werck recht und ohne passion
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überlegen wolle, komme gnugsamb ahm thag, daß der gegentheill keinen
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frieden suche, dan sie von etlichen zue Oßnabruck anwesenden stenden die
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anleithung überkommen, daß sie noch immer mehrers zu begehren und zu
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erlangen hetten, dan wer woltte der landgräffinnen die hoffnung beneh-
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men , daß, dafern der krieg so glücklich für sie continuirte, sie nit noch den
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stifft Paderborn davontragen, imgleichen, was die Schweden an land und
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leuthen noch weiter unter ihrem gewaldt pringen, selbiger cron zum besten
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behaltten, auch denjenigen stenden, so von ihnen dependiren, noch weiter
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ein und daß ander, maßen bey dießen tractaten mitt Brandenburg, Lünne-
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burg , Hessen und anderen beschehen, zuwerffen würden können. Und seye
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dieß eben die ursach, warumb dergleichen theilß stendt mitt Ihrer Kayser-
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lichen Mayestet und denen übrigen getrewen chur- und fürsten, dießen
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sachen dermahln ein end zu machen, nit beyhaltten. Soltte nun aber der
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krieg ihrerseihts etwa unglücklich außschlagen, würden sie sich allezeitt
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zum frieden erklehren und dasjenige, was sie durch dieße tractatus gegen
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alle recht und pilligkeit erhaltten zu haben vermainen, behaltten wollen,
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und köntte doch auch weniger nit unter den beeden cronen Spanien und
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Franckreich, wan sie intentionem pacis hetten, der fried getroffen werden.
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Die Generalstaaden hetten nur mitt einem könig zu thuen gehabt, hier hette
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man mitt beyden cronen, da ein yedwedder das ihrige absonderlich zu
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praetendiren hatt, zu thuen. Und seye auch darumb desto beschwerlicher
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darauß zu kommen, weiln in Schweden kein regierender könig, sondern
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mehrers res publica seye, deßgleichen in Franckreich nur andere regieren

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und dominiren; weith beßer seye es, wan ein herr selbst und nicht privati,
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die ordinarie das ihrig dabey suchen, dergleichen krieg und handlung füh-
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ren . Der Servient depraedicirte und contestirte allezeitt seiner cron guette
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intention zum frieden, lactirte einen hie, den anderen da, der effectus aber
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correspondirte gar übell. [...] Es werde sich baldt zeigen, ob der Servient
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zue beförder- und hinderung des friedens nacher Oßnabruck verraist
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seye

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Servien war 1648 VI 10 24 in Osnabrück.
. Van Gent: Es soll um Lothringen gehen, die Stellung des burgun-
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dischen
Kreises und die Unterstützung des Kaisers für Spanien, Sachen die
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in Münster mit den Spaniern verhandelt worden sind und wovon die loth-
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ringische
Frage dem Schiedsspruch der Staaten übergeben worden ist.

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W: Eben darumb seye zu befahren, daß alles nur lauther auffzügh, und
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beede frieden zue confundiren angesehen, ia den Schweden selbsten kehme
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dieße handlung nachdencklich vor, indeme sie sich erklehrt, sie ihrestheilß
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kondten woll leiden, die sachen alda tractirt zu werden, doch daß die ihrige
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dardurch nit zurückgesetzet würden, welches nit woll füreinanderzuprin-
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gen seye; und weren I. H. G. auch der meinung, daß vor end dießer cam-
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paigne einige bestendige hoffnung auff den friedenschluß nit zu machen
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seye. Diskussion der Lage in Italien. W: Bekräftigt die Meinung,
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daß vor Ende der Kampagne weder im Reich noch zwischen den Kronen
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Frieden zu erhoffen sei, weil Frankreich befürchte, beim Frieden im
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Reich allein werde es dem Angriff des Gesamthauses Österreich aus-
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gesetzt
sein, und auch Spanien ohne das Reich nicht abschließen wolle.

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Van Gent: Darumb woltten die Französische gern assecurationem ha-
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ben , daß Caesar, etiam ut Austriacus, Hispano nit soltte aßistiren.

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I. H. G.: Sie zweiffelten nicht, die gesandte würden woll wißen,
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was ex parte Österreich hingegen were geandtworttet worden, daß nemb-
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lich der Kayser wegen seines privat interesse an alle Spanische könig-
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reiche und provintzen die aßistens omni iure zu thuen schuldig seye und
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alß könig in Ungarn und Boheimb, welche von keinem dependenz, son-
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dern absolute gleich Franckreich und ein ander könig, sich die hand von
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niemandt binden laßen konne, wie sich auch kein anderer Souverain vom
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Reich Vorschriften machen läßt. Van Gent: Dies seye eine klare sach,
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warzue nichts zu sagen, und pleibe er nochmaln dabey, quod pax fieri
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debeat iustis et aequis conditionibus. Hembstedd: Man habe pillig ex
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parte imperii woll auffzumercken, daß die exteri nit intentionem discer-
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pendi vel evertendi imperium faßen und foviren dörfften. I. H. G.:
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Daß dieße ihre intention seye, könne man leichtlich abnehmen, dan dieße
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beede cronen so stattliche feddern auß dem adler ziehen und behaltten und
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sich dannoch nit begnügen laßen woltten, darumb auch dergestaldt divisio-
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nem in imperio unter den stenden anrichteten und von dem Kayser selbige
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zue alieniren sich understunden, und waß dergleichen mehr von ihnnen

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geschehe. Hembstedd: Daß das imperium Romanum in dem standt, wie
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es gewest, conservirt, alle chur- und fürsten bey dem ihrigen erhaltten und
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keine mutation sonderlich von den frembden allein zue ihrem vortheill ein-
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geführt werde, darumb hetten sich billich alle benachbarte könige und
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potentaten anzunehmmen, dan ein solche mutatio status ihnen gar zue
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gefehrlich fallen würde und dahero selbige nicht zulaßen köndten. I. H.
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G.: So thetten die Generalstaden gar wohl, daß sie consiliis et auxiliis pro
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conservatione imperii contra tales assistirten. Hembstedd: Ihr status
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politicus requirirte, daß ein yedwedder könig und potentat in seinem esse
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pliebe. Sie hetten dem Sebastiano Portugalliae regi

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Sebastian (1554 1578), Kg. von Portugal 1557, gefallen im Kampf gegen die Mauren.
, wiewohln er
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catholisch, dannoch ein schiffarmada von so viell 1000 mann contra Mau-
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ros pro defendendo suo statu zugeschickt. Es kondte zue seiner zeitt auch
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anderen, wan sie gar opprimirt werden wollen, geschehen. I. H. G.: Sie
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soltten doch dan den Frantzösischen desto beßer zusprechen und von der-
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gleichen attentaten und procedeuren gegen das reich und Spanien abmahnen.
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Mitt dem Servient aber wolle es allein nit gethan sein, dan seine intention
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und modus agendi gar zue wohl bekandt, auch welcher gestaldt er vom
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cabinett und dem cardinal zue Paryß allein dependire. Sie hetten vernohm-
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men , welcher gestaldt die herrn Generalstaaden deßhalber nacher Paryß zu
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schikhen und den frieden zwischen den cronen zu beförderen resolvirt; dieß
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were woll ein rechtes mittell, dan ad fontem ipsum were das remedium zu
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suchen. Hembstedd: Dießes seye zwarn vorgewest, aber auß ursachen
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noch etwas auffgehaltten worden. I. H. G.: So wolttens doch die herrn
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gesandte beförderen helffen, dan durch dies mittell die sachen mercklich
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würden facilitirt werden, auch solches groß nachdencken veruhrsachen,
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weiln ietzo die Generalstaden, Gott lob, von allen feinden in Europa
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liberirt und alßo dem allgemeinen frieden ein groß pondus geben kön-
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tten . Warzue sie Staadische gesandte sich per generalia erbotten. Beim
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Abschied Bestätigung, daß sich de facto auch Seeland nun zum Frieden
30
bekennt.

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