Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1647 VII 18
1647 VII 18
Donnerstag Mitteilung Volmars: Die Schweden bestehen
auf 100 000 Reichstalern für Gustafsson und verlangen als Sicherheit das
Amt Vechta. Da heute die Brandenburger im Namen der Schweden etwas
vorbringen wollen und dieser Punkt darunter sein wird, möge W seine
Erklärung wegen Summe und Zahlungsmodus möglichst noch während der
Konferenz mitteilen. Auf den Einwand, daß Vechta zum Stift Münster
gehöre, haben die Schweden gemeint, W werde den Kurfürsten zur hin-
laßung schon disponiren konnen. W: Muß darüber mit dem Kapitel
beraten. [...]
Volmar bei W. Die Brandenburger handeln im Augenblick für die Schwe-
den , da Oxenstierna gestern eine Auseinandersetzung mit Salvius gehabt
hat und mit diesem zusammen nicht mehr bei öffentlichen Konferenzen
erscheinen will. Die Ansprüche Gustafsson sind incidenter zur Sprache ge-
kommen ; nachdem die Ksl. früher 60 000 Reichstaler bewilligt, die
Schweden es aber mit Verweis auf spätere Verhandlungen gestrichen
haben, hält Volmar nicht rhatsamb, die praetension ganz und gar von
der hand zu schlagen, dan dardurch restitutio des stiffts schwerer
gemacht wurde, sondern werde resolution de quanto, wie wenigers
nit der assecuration halber müßen genommen werden. W: Will es bei
den 60 000 Reichstalern belassen; zu bedenken, daß Osnabrück auch zur
hessischen Satisfaktion, zur schwedischen Militärsatisfaktion, zur Abfin-
dung der ksl. und eigenen Völker und zu sonst den Reichsständen durch
den Frieden auferlegten Lasten beitragen muß und zudem mit der
Alternation beschwert ist. Im übrigen wird die Zahlung an Gustafsson
durch das Land geleistet werden müssen, weshalb das Kapitel zuzuziehen
ist. Volmar: Der Stadt Osnabrück wird man das privilegium de non
appellando nit allerdings abschlagen können. W: Daß man den Oßna-
bruckischen nichts an ihren privilegiis abschlag; das Kapitel klagt aber, daß
sie ihre privilegia in praeiudicium tertii zue extendiren suchten. Vol-
mar : Dießes wüste er wohl, aber es mächte die stadt noch stetiger weill
starcke instanz, auch anitzo ihrentwegen die Churbrandenburgische. [...]
Wan nun ihnen in dießem puncto condescendirt, möchten sie sich desto
beßer in anderen passibus finden laßen. In Hildesheim verlangen die
Schweden noch das exercitium perpetuum für Ritterschaft und Untertanen,
man wird auf ein temperamentum gedencken müeßen. W: Will den
Entwurf mit den Kölnern durchgehen, kann aber ohne besonderen Befehl
über die bisherigen Erklärungen Kurkölns nicht hinausgehen. Volmar:
Von Hessen werden 800 000 Reichstaler verlangt; ferner ist die Landgräfin
mit den Assekurationsplätzen nicht zufrieden, sondern will land und
leuthe; schließlich sollen Brandenburg, Neuburg und Ostfriesland von der
Zahlung ausgenommen werden, da die Forderung sich nur gegen die
Ligamitglieder richte. Bei Nichterfüllung dieser Bedingungen drohen die
Schweden mit Fortsetzung des Krieges. W: Daß Ihre Churfürstliche
Durchlaucht über die 600 000 reichsthaler nit gehen laßen, weniger ihnen
land und leuthe, ia in ewigkeitt nit verstehen würden. Man sehe gar woll,
daß es allein auff extirpation der catholischen und sonderlich der geist-
lichen gemeint seye, wie auß dem in specie zu verspühren, daß die 600 000
reichsthaler nur allein von catholischen und zwarn geistlichen ihrer
meinung nach beigetragen werden soltten, obwohln obbesagtte weldtliche
und andere keinen geringern nützen auß erfolgendem frieden und abfüh-
rung der Hessischen kriegsvölcker alß die catholische empfinden und ge-
nießen würden. Zuedeme, wan sich Ihre Kayserliche Mayestet zue her-
gebung der 600 000 reichsthaler oder in andere weege solche beizuschaffen
resolvirt, so müßte es ia der landgräffin gleich geltten, woher, wan sie
allein zue der bewilligten sumb glangen thette, es were dan, daß sie expreß-
lich zu verstehen geben woltte, dergestaldt in invidiam et extirpationem
catholicorum einen solchen modum zu begeren. Die betrohung mitt conti-
nuation des kriegs haltten ein streich von den Churbrandenburgischen zu
sein, desto mehrer die catholische ad impossibilia zu zwingen. Auff
welches der herr Vollmar: Er glaube gar wohll, daß es von den Schweden
herkomme, dan underschiedliche mahlen von den Schweden, und sonder-
lich dem Salvio, wan von den Kayserlichen etwas contradicirt, dergleichen
betrohung herfürgeworffen, und noch in negocio Hildesiensi vorgestern
geschehen seye. Und erscheine darauß, wie der gegentheill den Kayser und
stend bey verlauff der circumstantien wollen gezwungen werden. I. H.
G.: Animirten den herrn Vollmarn bey der habender instruction zu bleiben
und weiters nit zu gehen, gleich dan auch der herr graff von Trautmans-
torff Ihre Churfürstliche Durchlaucht zue Cöln durch sie und den canzlern
Buschman weiters nichts nachzugeben versicheren laßen, und solches sonder
zweiffell beym durchraißen zue Bonn selbsten wiederholen würden.
Auff befragen, ob sonsten die andere puncta ihre richtigkeitt bereits er-
langtt hetten, sagtte der herr Vollmar, daß er fast das ietzgemelte für das
meiste und darunder die Hessische satisfaction für das schwerste haltte. Bei
der Autonomie im Reich haben die Schweden die 15 Jahre aufgegeben; von
einem Widerspruch der Protestanten, den W erwähnt, ist ihm nichts
bekannt. Hinsichtlich der Erblande wollen sie wenigstens einige Zusagen in
einem Sonderrezeß, doch wird der Kaiser auf nichts eingehen. 2. Die
Pfälzer Frage ist nun erledigt. Da Schweden die katholischen Religions-
vorbehalte in der Unterpfalz mit entsprechenden Gegenforderungen für die
Oberpfalz beantwortet hat, zu denen sich Bayern nicht verstehen wird, hat
Trauttmansdorff die Auslassung dieser Sache für besser gehalten. Spanien
will ohnehin Frankenthal und andere Orte nur mit Vorbehalt der Religion
abtreten, und ob Schweden deshalb Gewalt anwenden wird, bleibt abzu-
warten . Neuburg hat eine ausdrückliche Bestätigung seines Sukzessions-
rechtes an der achten Kur verlangt, die Bayern wünschen aus Furcht vor
neuen Verwicklungen die Erwähnung im Instrument nicht. 3. Wegen Baden
denken die Ksl. an einen Kompromiß, wonach Markgraf Wilhelm
im
Besitz der ihm durch Urteil zuerkannten Lande bleibt, Durlach aber
nochmals der Rechtsweg eröffnet wird. 4. Woltte ein gar schwere sach sein,
so die Schweden mitt execution des friedensschlußes vorhaben, indeme sie
ihren exercitum hin und wieder außtheilen und wegen der landen vor-
nehmblich , welche bey dießen friedenstractaten anderen zuerkend, die
interessirte zur restitution anhaltten woltten; gedächten auch ihren exer-
citum nicht zue licentiiren, biß alles nach ihren gefallen eingerichtet, wel-
ches der Schweden vorhaben noch viell zu thuen machen werde. I. H.
G.: Es seye schwer, daß das gantze reich der Schweden arbitrio soltte
underworffen sein. Herr Vollmar: Freylich sey es alßo. Ihre Mayestet
würden ihren exercitum in die erblanden, Churbayern in seine landen
nehmmen, alßdan die Schweden das gantze reich allein und zue ihrem ge-
wald haben würden. I. H. G. fragtten, waß in puncto satisfactionis
militiae Suecicae vorkommen. Respondit, noch im geringsten nichts,
welches sie Kayserliche für ein gefehrliches ding hieltten. I. H. G.: Die
Schweden scheinens dahin zu spielen, wan sie ihren exercitum dergestaldt,
wie sie vorhaben, diffundirt, daß sie alßdan einem jeden stand schon sagen
würden, waß von demselben haben woltten. Herr Vollmar: Sorge dieß
gleichfalß, derentwegen man sich woll vorzusehen hab.
Löben bei Reck. [...] Daß zum frieden gute veranlaßung; es were aber zu
wunschen gewesen, daß der herr graff von Trauttmanstorff dem werck
noch etwas mit abgewarttet. Die Schweden waren Montag gar woll dazu
disponirt gewesen, haben ihre Haltung mit Rücksicht auf Frankreich aber
wieder geändert. Da man in Stockholm den Abschluß wünscht, der aber
ohne die Verbündeten nicht gut möglich ist, muß man zwischen Ksl. und
Franzosen vermitteln. Sie Churbrandenburgische hetten ihrestheilß vorge-
schlagen , negotiirten auch noch darinn, daß man ein armistitium machen
und dergestaldt einrichten möchtte, daß Ihre Kayserliche Mayestet keine
volcker den Spanischen zuschicken, hingegen Franckreich keine volcker
mehr auf den Teutschen boden gegen das reich fuhren soltte. Unterdeßen
mögte man sehen, daß beide cronen volliglich verglichen und der friedt
vorderst im reich stabilirt wurde. An weiteren Vorschlägen wird abgelehnt,
1. von den Franzosen: Keine Unterstützung Frankreichs für Portugal und
Österreichs für Spanien im Reich; 2. von den Ksl.: Begrenzung beider Hilfe-
leistungen auf ein festes Maß. An dieser Sache und der Erledigung der Gra-
vamina hängt allein der Abschluß mit Schweden. Diesen letzten praetextum,
den krieg zu continuiren, Schweden zu benemmen, hetten sich die stände pil-
lich untereinander zu vergleichen. Er vermerckte, daß die catholische wegen
der 15 jahren sich beschwerten. Man wurde hierin schon sich mit ihnnen ver-
gleichen ; sie evangelische aber hetten hingegen zu begeren, ob es zwarn anno
1624 anders gewesen, daß zum wenigsten catholischer und evangelischer
stattpfleger bey der statt Augspurg zugelaßen unnd diese streitigkeit damitt
auffgehoben wurde. Bei den Mainzern hat er angeregt, daß von beiderseits
religionsverwandtenn eine depuation von geringer anzahl geschehen unnd
dieselbige uber die noch nit erledigtte puncta gravaminum mitteinander con-
feriren und sich vergleichen möchtten. Mann muste mit allem ernst unnd
friedtliebendem gemuht zu diesem werck thuen unnd sich vergleichen, alstan
kontte man fur einen mann stehen unnd die coronen zum frieden bewegen,
wie dan die Schwedische zu deßen schluß befelcht. [...] Reck: Den
punctum praetensae securitatis hetten die Franzosen schon lengst movirt,
unnd merckte man woll, daß sie die Schwedische damit aufhielten, welche
sich dan auch der differentien in puncto gravaminum zwischen den standen
meisterlich bedienten. Es were der Teutschen großes ungluck, daß man ex
ipsis operibus noch nit der frembden cronen rechte intention erkennen und
sich mit alsolchem schadenn des reichs wolte warnen laßen. Die catholische
würden, es gienge auch endtlich wie es wolte, die ehr unnd glorie gleichwoll
bey der wehrten posteritet haben, daß sie zu alsolcher theilung unnd muta-
tion , wie mans itzo im reich leider verspürt, keine frembde potentaten ein-
geladen . Franckreich hette furm jahr seine satisfaction bereits erhalten,
endtlich were mit Schweden auch geschloßen, itzo funde man etwas newes,
die sachen auffzuziehen, und schiene woll, daß sich die Teutschen alß ein
unvernunfftiges roß hin und her zu reitten und zu tummeln darstelleten.
Der Frantzosischen assecuration halber muste man gleichwoll die sach extra
terminos aequitatis et rationis Ihrer Kayserlichen Mayestet nit zumuhten
und consideriren, waß fur ein unterschiedt zwischen den Portugesischen
unnd Frantzosischen, wie auch der cron Spanien und den ertzhertzogen in
Osterreich. Die gravamina religionis anbelangendt, hetten die catholische
sich dergestaldt vor diesem erklert, daß man weder in dieselbe noch in die
Kayserische derendtwegen mehrers zu tringen ursach gehabtt. Wan man in
regula anni 1624 pliebe, so wurde auß denn sachen beßer zu kommen sein,
alß wan man es auf dieße, dan auff iene weiße zu seinem vortheill alleine
wenden woltte. Es diente dieser punctus gravaminum den Schwedischen
zwarn nach ihrem praetext, sie wurden aber auch bey dem puncto satis-
factionis militiae dem reich eine uberauß große und schwere proposition
thuen. Herr Loben: Bey dem puncto militiae hoffe er, daß sie sich
tractabiles bezeigen wurdenn. Sie haben Erskein an die Generale geschickt,
damit diese ihre Forderungen ermäßigen und die Armee mit dem Sold für
etwa drei Monate abgefunden wird. Die Schwedische, welche nun reichsstände
mit würden, gedachten sich ihrer mittstände unwillen hierin nit so gar uber
den halß zu ziehen, dahero man sich guter moderation zu versehen. Daß
Schweden innerhalb von drei Monaten nach Friedensschluß die Exekution
mit Waffengewalt vornehmen will, ist ein Irrtum der Ksl., vielmehr haben
die Brandenburger dazu eine ksl. Kommission und notfalls den Einsatz der
ksl. Armee vorgeschlagen. Reck: Die Abfindung von drei Monaten und
der Unterhalt für die gleiche Zeit machen sechs Monate; auch de securitate
imperii et statuum zu gedencken, daß nicht einige bey der militia mögten
newe handell und allerhandt ungelegenheit, wie man priori seculo belebtt,
anfangen, et Taciti doctrinam in isto observandum, daß die Schwedische,
weiln sie zu reichsständen per adepta in imperio territoria angenommen,
sich tractabiliores erzeigen sollen, daß were woll pillich; wan man aber der
Heßen Caßelischen exempel nachdechte, so hette man sich wenig darauff
zu verlaßen. Loben: Die consideration wegen der drey monaten, daß
die militia gleichsamb in otio nach geschloßenem frieden zu unterhaltten,
were in acht zu nehmen. Ratione securitatis, damit die militia keine weitere
ungelegenheitt anfienge, hette man gleichfals nachzudencken. Die Caßeli-
schen , denen sie offters zugesprochenn, wurden sich auch bequemen, fra-
gendt , ob man ihnen nit noch 100 000 reichsthaler zulagen köntte.
Thumbprobst: Den Caßelischen mehrers nachzugeben, were unverandt-
wortlich , und solten sie Churbrandenburgische denselben ihre große unpil-
ligkeitt remonstriren, und were beßer, daß die Kayserliche, so offt und viel
sie uber 600 000 reichsthaler begerten, dieselbe so viel von der summa
wieder abnehmmen. Der modus assecurationis et oppignorationis werde
auch nicht eingangen werden können, dan wan sie in fide publica ihre asse-
curation nit erkennen wolten, wie man dan ihnnen zu trawen. Bey den
oppignorationibus weren die cogitationes cordium schon heraußkommenn,
indeme sie die 50 jahr bey Arnßperg begert; zu dergleichen kontte und
wurde man sich nicht verstehen. Löben: Versteifung der Haltung der
Ksl. auf die Nachricht vom Übertritt Werths mit der bayerischen Armee.
[...] Gefährliche Situation bei einem Haupttreffen; bei einem Sieg wird
Schweden seine Forderungen erhöhen, bei einer Niederlage sich aber gleich-
wohl behaupten können. Deshalb dem Kaiser zum Frieden zu raten, zumal
er die Erblichkeit der böhmischen Krone davonträgt und durch die bevor-
stehende spanische Heirat weiter gewinnen wird. Auff dießes ist hin-
gegen amor et studium pacis sowoll bey Ihrer Kayserlichen Mayestet alß
den catholischen chur-, fursten und ständenn remonstrirt und angezeigt,
daß man quaestionem ratione Bohemiae nit wieder hervorbringen noch in
incerto matrimoniorum eventu et effectu sich auffzuhaltten. Und alß
ista occasione, waß das hauß Osterreich amore pacis bey den friedenß-
handtlungen zuruckgelaßen, meldung geschehen, hatt er hochlich bethauret
und contestirt, daß sein gnädigster churfurst unnd herr keine ertz- oder
stiffter pro sua satisfactione vorgeschlagen. Waß man ihme offerirt, hette
man angenommen. Wegen Minden, weiln es doch die catholische nichtt
erhaltten können, hetten sie allein sub conditione, wie bewust, selbigen
stifft begert. Thumbprobst: Er muste seinestheils, welcher gestaldt es
mit den stifftern zugangen, dahingesteldt sein laßen, gäbe ihme abgesand-
ten aber zu bedencken, wie ungütlich I. H. G. dardurch geschahe, daß man
sie von einem stifft, davon sie die regalia empfangen, dergestaldt verstoßen
woltte. Ihre Churfürstliche Durchlaucht zu Brandenburg konten hiebey
woll eine andere lobliche magnanimitet bezeigen. Löben: I. H. G. gon-
nete er alles gutes, und hetten die Churbrandenburgische, dieselbe bey dem
stifft Oßnabrugk zu manutenirenn, sich gar hoch angelegen sein laßen und
musten bekennen, daß der Lunenburgischen praetension nichtt fundirt.
Thumbprobst: Dieß Lunenburgische aequipollent bestunde zumahln auff
keiner pilligkeit, man hette das Magdeburgische und Halberstattische
thumbcapitul mit den coadiutorien woll rechtt verleitet, dan sie ihrer inten-
tion noch nicht salvirt, noch die wahl, ein großes kleinohtt des Teutschen
adels, behaltten. [...] Wegen des stiffts Hildeßheimb geschloßenem tractatu
wurden itzo auch wieder newerung gemachtt, und wolte man noch geist-
liche guter endtziehen, nachdem man erst die 40 und 70 jahr in puncto reli-
gionis so starck bestrittenn. Er hette vernunfftig alß ein getrewer patriot
nachzudencken, wie schwerlich dergestaldt unter denen ständen ein rechtes
vertrawen zu stifften, da man so offt variirte und fallirte. Ille: Er
hielte dafur, wan man in puncto gravaminum nur einig und quoad religio-
nem die regula 1624 bey dem stifft Hildeßheimb zugelaßen wurde, man
wurde den Lunenburgischen im ubrigen zusprechen und es bey dem vertrag
sein verpleiben woll haben. [...]
auf 100 000 Reichstalern für Gustafsson und verlangen als Sicherheit das
Amt Vechta. Da heute die Brandenburger im Namen der Schweden etwas
vorbringen wollen und dieser Punkt darunter sein wird, möge W seine
Erklärung wegen Summe und Zahlungsmodus möglichst noch während der
Konferenz mitteilen. Auf den Einwand, daß Vechta zum Stift Münster
gehöre, haben die Schweden gemeint, W werde den Kurfürsten zur hin-
laßung schon disponiren konnen. W: Muß darüber mit dem Kapitel
beraten. [...]
Volmar bei W. Die Brandenburger handeln im Augenblick für die Schwe-
den , da Oxenstierna gestern eine Auseinandersetzung mit Salvius gehabt
hat und mit diesem zusammen nicht mehr bei öffentlichen Konferenzen
erscheinen will. Die Ansprüche Gustafsson sind incidenter zur Sprache ge-
kommen ; nachdem die Ksl. früher 60 000 Reichstaler bewilligt, die
Schweden es aber mit Verweis auf spätere Verhandlungen gestrichen
haben, hält Volmar nicht rhatsamb, die praetension ganz und gar von
der hand zu schlagen, dan dardurch restitutio des stiffts schwerer
gemacht wurde, sondern werde resolution de quanto, wie wenigers
nit der assecuration halber müßen genommen werden. W: Will es bei
den 60 000 Reichstalern belassen; zu bedenken, daß Osnabrück auch zur
hessischen Satisfaktion, zur schwedischen Militärsatisfaktion, zur Abfin-
dung der ksl. und eigenen Völker und zu sonst den Reichsständen durch
den Frieden auferlegten Lasten beitragen muß und zudem mit der
Alternation beschwert ist. Im übrigen wird die Zahlung an Gustafsson
durch das Land geleistet werden müssen, weshalb das Kapitel zuzuziehen
ist. Volmar: Der Stadt Osnabrück wird man das privilegium de non
appellando nit allerdings abschlagen können. W: Daß man den Oßna-
bruckischen nichts an ihren privilegiis abschlag; das Kapitel klagt aber, daß
sie ihre privilegia in praeiudicium tertii zue extendiren suchten. Vol-
mar : Dießes wüste er wohl, aber es mächte die stadt noch stetiger weill
starcke instanz, auch anitzo ihrentwegen die Churbrandenburgische. [...]
Wan nun ihnen in dießem puncto condescendirt, möchten sie sich desto
beßer in anderen passibus finden laßen. In Hildesheim verlangen die
Schweden noch das exercitium perpetuum für Ritterschaft und Untertanen,
man wird auf ein temperamentum gedencken müeßen. W: Will den
Entwurf mit den Kölnern durchgehen, kann aber ohne besonderen Befehl
über die bisherigen Erklärungen Kurkölns nicht hinausgehen. Volmar:
Von Hessen werden 800 000 Reichstaler verlangt; ferner ist die Landgräfin
mit den Assekurationsplätzen nicht zufrieden, sondern will land und
leuthe; schließlich sollen Brandenburg, Neuburg und Ostfriesland von der
Zahlung ausgenommen werden, da die Forderung sich nur gegen die
Ligamitglieder richte. Bei Nichterfüllung dieser Bedingungen drohen die
Schweden mit Fortsetzung des Krieges. W: Daß Ihre Churfürstliche
Durchlaucht über die 600 000 reichsthaler nit gehen laßen, weniger ihnen
land und leuthe, ia in ewigkeitt nit verstehen würden. Man sehe gar woll,
daß es allein auff extirpation der catholischen und sonderlich der geist-
lichen gemeint seye, wie auß dem in specie zu verspühren, daß die 600 000
reichsthaler nur allein von catholischen und zwarn geistlichen ihrer
meinung nach beigetragen werden soltten, obwohln obbesagtte weldtliche
und andere keinen geringern nützen auß erfolgendem frieden und abfüh-
rung der Hessischen kriegsvölcker alß die catholische empfinden und ge-
nießen würden. Zuedeme, wan sich Ihre Kayserliche Mayestet zue her-
gebung der 600 000 reichsthaler oder in andere weege solche beizuschaffen
resolvirt, so müßte es ia der landgräffin gleich geltten, woher, wan sie
allein zue der bewilligten sumb glangen thette, es were dan, daß sie expreß-
lich zu verstehen geben woltte, dergestaldt in invidiam et extirpationem
catholicorum einen solchen modum zu begeren. Die betrohung mitt conti-
nuation des kriegs haltten ein streich von den Churbrandenburgischen zu
sein, desto mehrer die catholische ad impossibilia zu zwingen. Auff
welches der herr Vollmar: Er glaube gar wohll, daß es von den Schweden
herkomme, dan underschiedliche mahlen von den Schweden, und sonder-
lich dem Salvio, wan von den Kayserlichen etwas contradicirt, dergleichen
betrohung herfürgeworffen, und noch in negocio Hildesiensi vorgestern
geschehen seye. Und erscheine darauß, wie der gegentheill den Kayser und
stend bey verlauff der circumstantien wollen gezwungen werden. I. H.
G.: Animirten den herrn Vollmarn bey der habender instruction zu bleiben
und weiters nit zu gehen, gleich dan auch der herr graff von Trautmans-
torff Ihre Churfürstliche Durchlaucht zue Cöln durch sie und den canzlern
Buschman weiters nichts nachzugeben versicheren laßen, und solches sonder
zweiffell beym durchraißen zue Bonn selbsten wiederholen würden.
Auff befragen, ob sonsten die andere puncta ihre richtigkeitt bereits er-
langtt hetten, sagtte der herr Vollmar, daß er fast das ietzgemelte für das
meiste und darunder die Hessische satisfaction für das schwerste haltte. Bei
der Autonomie im Reich haben die Schweden die 15 Jahre aufgegeben; von
einem Widerspruch der Protestanten, den W erwähnt, ist ihm nichts
bekannt. Hinsichtlich der Erblande wollen sie wenigstens einige Zusagen in
einem Sonderrezeß, doch wird der Kaiser auf nichts eingehen. 2. Die
Pfälzer Frage ist nun erledigt. Da Schweden die katholischen Religions-
vorbehalte in der Unterpfalz mit entsprechenden Gegenforderungen für die
Oberpfalz beantwortet hat, zu denen sich Bayern nicht verstehen wird, hat
Trauttmansdorff die Auslassung dieser Sache für besser gehalten. Spanien
will ohnehin Frankenthal und andere Orte nur mit Vorbehalt der Religion
abtreten, und ob Schweden deshalb Gewalt anwenden wird, bleibt abzu-
warten . Neuburg hat eine ausdrückliche Bestätigung seines Sukzessions-
rechtes an der achten Kur verlangt, die Bayern wünschen aus Furcht vor
neuen Verwicklungen die Erwähnung im Instrument nicht. 3. Wegen Baden
denken die Ksl. an einen Kompromiß, wonach Markgraf Wilhelm
Besitz der ihm durch Urteil zuerkannten Lande bleibt, Durlach aber
nochmals der Rechtsweg eröffnet wird. 4. Woltte ein gar schwere sach sein,
so die Schweden mitt execution des friedensschlußes vorhaben, indeme sie
ihren exercitum hin und wieder außtheilen und wegen der landen vor-
nehmblich , welche bey dießen friedenstractaten anderen zuerkend, die
interessirte zur restitution anhaltten woltten; gedächten auch ihren exer-
citum nicht zue licentiiren, biß alles nach ihren gefallen eingerichtet, wel-
ches der Schweden vorhaben noch viell zu thuen machen werde. I. H.
G.: Es seye schwer, daß das gantze reich der Schweden arbitrio soltte
underworffen sein. Herr Vollmar: Freylich sey es alßo. Ihre Mayestet
würden ihren exercitum in die erblanden, Churbayern in seine landen
nehmmen, alßdan die Schweden das gantze reich allein und zue ihrem ge-
wald haben würden. I. H. G. fragtten, waß in puncto satisfactionis
militiae Suecicae vorkommen. Respondit, noch im geringsten nichts,
welches sie Kayserliche für ein gefehrliches ding hieltten. I. H. G.: Die
Schweden scheinens dahin zu spielen, wan sie ihren exercitum dergestaldt,
wie sie vorhaben, diffundirt, daß sie alßdan einem jeden stand schon sagen
würden, waß von demselben haben woltten. Herr Vollmar: Sorge dieß
gleichfalß, derentwegen man sich woll vorzusehen hab.
Löben bei Reck. [...] Daß zum frieden gute veranlaßung; es were aber zu
wunschen gewesen, daß der herr graff von Trauttmanstorff dem werck
noch etwas mit abgewarttet. Die Schweden waren Montag gar woll dazu
disponirt gewesen, haben ihre Haltung mit Rücksicht auf Frankreich aber
wieder geändert. Da man in Stockholm den Abschluß wünscht, der aber
ohne die Verbündeten nicht gut möglich ist, muß man zwischen Ksl. und
Franzosen vermitteln. Sie Churbrandenburgische hetten ihrestheilß vorge-
schlagen , negotiirten auch noch darinn, daß man ein armistitium machen
und dergestaldt einrichten möchtte, daß Ihre Kayserliche Mayestet keine
volcker den Spanischen zuschicken, hingegen Franckreich keine volcker
mehr auf den Teutschen boden gegen das reich fuhren soltte. Unterdeßen
mögte man sehen, daß beide cronen volliglich verglichen und der friedt
vorderst im reich stabilirt wurde. An weiteren Vorschlägen wird abgelehnt,
1. von den Franzosen: Keine Unterstützung Frankreichs für Portugal und
Österreichs für Spanien im Reich; 2. von den Ksl.: Begrenzung beider Hilfe-
leistungen auf ein festes Maß. An dieser Sache und der Erledigung der Gra-
vamina hängt allein der Abschluß mit Schweden. Diesen letzten praetextum,
den krieg zu continuiren, Schweden zu benemmen, hetten sich die stände pil-
lich untereinander zu vergleichen. Er vermerckte, daß die catholische wegen
der 15 jahren sich beschwerten. Man wurde hierin schon sich mit ihnnen ver-
gleichen ; sie evangelische aber hetten hingegen zu begeren, ob es zwarn anno
1624 anders gewesen, daß zum wenigsten catholischer und evangelischer
stattpfleger bey der statt Augspurg zugelaßen unnd diese streitigkeit damitt
auffgehoben wurde. Bei den Mainzern hat er angeregt, daß von beiderseits
religionsverwandtenn eine depuation von geringer anzahl geschehen unnd
dieselbige uber die noch nit erledigtte puncta gravaminum mitteinander con-
feriren und sich vergleichen möchtten. Mann muste mit allem ernst unnd
friedtliebendem gemuht zu diesem werck thuen unnd sich vergleichen, alstan
kontte man fur einen mann stehen unnd die coronen zum frieden bewegen,
wie dan die Schwedische zu deßen schluß befelcht. [...] Reck: Den
punctum praetensae securitatis hetten die Franzosen schon lengst movirt,
unnd merckte man woll, daß sie die Schwedische damit aufhielten, welche
sich dan auch der differentien in puncto gravaminum zwischen den standen
meisterlich bedienten. Es were der Teutschen großes ungluck, daß man ex
ipsis operibus noch nit der frembden cronen rechte intention erkennen und
sich mit alsolchem schadenn des reichs wolte warnen laßen. Die catholische
würden, es gienge auch endtlich wie es wolte, die ehr unnd glorie gleichwoll
bey der wehrten posteritet haben, daß sie zu alsolcher theilung unnd muta-
tion , wie mans itzo im reich leider verspürt, keine frembde potentaten ein-
geladen . Franckreich hette furm jahr seine satisfaction bereits erhalten,
endtlich were mit Schweden auch geschloßen, itzo funde man etwas newes,
die sachen auffzuziehen, und schiene woll, daß sich die Teutschen alß ein
unvernunfftiges roß hin und her zu reitten und zu tummeln darstelleten.
Der Frantzosischen assecuration halber muste man gleichwoll die sach extra
terminos aequitatis et rationis Ihrer Kayserlichen Mayestet nit zumuhten
und consideriren, waß fur ein unterschiedt zwischen den Portugesischen
unnd Frantzosischen, wie auch der cron Spanien und den ertzhertzogen in
Osterreich. Die gravamina religionis anbelangendt, hetten die catholische
sich dergestaldt vor diesem erklert, daß man weder in dieselbe noch in die
Kayserische derendtwegen mehrers zu tringen ursach gehabtt. Wan man in
regula anni 1624 pliebe, so wurde auß denn sachen beßer zu kommen sein,
alß wan man es auf dieße, dan auff iene weiße zu seinem vortheill alleine
wenden woltte. Es diente dieser punctus gravaminum den Schwedischen
zwarn nach ihrem praetext, sie wurden aber auch bey dem puncto satis-
factionis militiae dem reich eine uberauß große und schwere proposition
thuen. Herr Loben: Bey dem puncto militiae hoffe er, daß sie sich
tractabiles bezeigen wurdenn. Sie haben Erskein an die Generale geschickt,
damit diese ihre Forderungen ermäßigen und die Armee mit dem Sold für
etwa drei Monate abgefunden wird. Die Schwedische, welche nun reichsstände
mit würden, gedachten sich ihrer mittstände unwillen hierin nit so gar uber
den halß zu ziehen, dahero man sich guter moderation zu versehen. Daß
Schweden innerhalb von drei Monaten nach Friedensschluß die Exekution
mit Waffengewalt vornehmen will, ist ein Irrtum der Ksl., vielmehr haben
die Brandenburger dazu eine ksl. Kommission und notfalls den Einsatz der
ksl. Armee vorgeschlagen. Reck: Die Abfindung von drei Monaten und
der Unterhalt für die gleiche Zeit machen sechs Monate; auch de securitate
imperii et statuum zu gedencken, daß nicht einige bey der militia mögten
newe handell und allerhandt ungelegenheit, wie man priori seculo belebtt,
anfangen, et Taciti doctrinam in isto observandum, daß die Schwedische,
weiln sie zu reichsständen per adepta in imperio territoria angenommen,
sich tractabiliores erzeigen sollen, daß were woll pillich; wan man aber der
Heßen Caßelischen exempel nachdechte, so hette man sich wenig darauff
zu verlaßen. Loben: Die consideration wegen der drey monaten, daß
die militia gleichsamb in otio nach geschloßenem frieden zu unterhaltten,
were in acht zu nehmen. Ratione securitatis, damit die militia keine weitere
ungelegenheitt anfienge, hette man gleichfals nachzudencken. Die Caßeli-
schen , denen sie offters zugesprochenn, wurden sich auch bequemen, fra-
gendt , ob man ihnen nit noch 100 000 reichsthaler zulagen köntte.
Thumbprobst: Den Caßelischen mehrers nachzugeben, were unverandt-
wortlich , und solten sie Churbrandenburgische denselben ihre große unpil-
ligkeitt remonstriren, und were beßer, daß die Kayserliche, so offt und viel
sie uber 600 000 reichsthaler begerten, dieselbe so viel von der summa
wieder abnehmmen. Der modus assecurationis et oppignorationis werde
auch nicht eingangen werden können, dan wan sie in fide publica ihre asse-
curation nit erkennen wolten, wie man dan ihnnen zu trawen. Bey den
oppignorationibus weren die cogitationes cordium schon heraußkommenn,
indeme sie die 50 jahr bey Arnßperg begert; zu dergleichen kontte und
wurde man sich nicht verstehen. Löben: Versteifung der Haltung der
Ksl. auf die Nachricht vom Übertritt Werths mit der bayerischen Armee.
[...] Gefährliche Situation bei einem Haupttreffen; bei einem Sieg wird
Schweden seine Forderungen erhöhen, bei einer Niederlage sich aber gleich-
wohl behaupten können. Deshalb dem Kaiser zum Frieden zu raten, zumal
er die Erblichkeit der böhmischen Krone davonträgt und durch die bevor-
stehende spanische Heirat weiter gewinnen wird. Auff dießes ist hin-
gegen amor et studium pacis sowoll bey Ihrer Kayserlichen Mayestet alß
den catholischen chur-, fursten und ständenn remonstrirt und angezeigt,
daß man quaestionem ratione Bohemiae nit wieder hervorbringen noch in
incerto matrimoniorum eventu et effectu sich auffzuhaltten. Und alß
ista occasione, waß das hauß Osterreich amore pacis bey den friedenß-
handtlungen zuruckgelaßen, meldung geschehen, hatt er hochlich bethauret
und contestirt, daß sein gnädigster churfurst unnd herr keine ertz- oder
stiffter pro sua satisfactione vorgeschlagen. Waß man ihme offerirt, hette
man angenommen. Wegen Minden, weiln es doch die catholische nichtt
erhaltten können, hetten sie allein sub conditione, wie bewust, selbigen
stifft begert. Thumbprobst: Er muste seinestheils, welcher gestaldt es
mit den stifftern zugangen, dahingesteldt sein laßen, gäbe ihme abgesand-
ten aber zu bedencken, wie ungütlich I. H. G. dardurch geschahe, daß man
sie von einem stifft, davon sie die regalia empfangen, dergestaldt verstoßen
woltte. Ihre Churfürstliche Durchlaucht zu Brandenburg konten hiebey
woll eine andere lobliche magnanimitet bezeigen. Löben: I. H. G. gon-
nete er alles gutes, und hetten die Churbrandenburgische, dieselbe bey dem
stifft Oßnabrugk zu manutenirenn, sich gar hoch angelegen sein laßen und
musten bekennen, daß der Lunenburgischen praetension nichtt fundirt.
Thumbprobst: Dieß Lunenburgische aequipollent bestunde zumahln auff
keiner pilligkeit, man hette das Magdeburgische und Halberstattische
thumbcapitul mit den coadiutorien woll rechtt verleitet, dan sie ihrer inten-
tion noch nicht salvirt, noch die wahl, ein großes kleinohtt des Teutschen
adels, behaltten. [...] Wegen des stiffts Hildeßheimb geschloßenem tractatu
wurden itzo auch wieder newerung gemachtt, und wolte man noch geist-
liche guter endtziehen, nachdem man erst die 40 und 70 jahr in puncto reli-
gionis so starck bestrittenn. Er hette vernunfftig alß ein getrewer patriot
nachzudencken, wie schwerlich dergestaldt unter denen ständen ein rechtes
vertrawen zu stifften, da man so offt variirte und fallirte. Ille: Er
hielte dafur, wan man in puncto gravaminum nur einig und quoad religio-
nem die regula 1624 bey dem stifft Hildeßheimb zugelaßen wurde, man
wurde den Lunenburgischen im ubrigen zusprechen und es bey dem vertrag
sein verpleiben woll haben. [...]