Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1647 VII 14

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1647 VII 14
Sonntag Kommunikation mit Mainzern und Trierern
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wegen Geleit Trauttmansdorffs bei der Abreise. – Interzession des Kur-
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kollegs bei Trauttmansdorff für Oldenburg in der Zollsache.

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Wittgenstein bei W. Versicherung, daß Kurbrandenburg lieber Pommern
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behalten und nach Minden nur insoweit gestrebt habe, wie es ohnehin den
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Protestanten zufallen würde. Zweyttens wehre Churbrandenburg des frie-
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dens hochbegiehrig, und weyl nun des reichs status sich nicht verbeßert,
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sondern von tag zu tag schlimmern thette, so pitten Ihre Churfürstliche
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Durchlaucht, daß auch ahn deßen befurderung catholischerseiths nichts
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mochte underlaßen werden, warzu Ihre Churfürstliche Durchlaucht zu
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Colln, auch wenigers nit I. H. G. ein großes praestiren köndten. Bitte um
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Restitution Hachenburgs an das Haus Wittgenstein. W: Ad 1., daß
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zwarn ihr auß dem instrumento pacis vorkommen, alß wan zwischen den
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Kayserlichen und Schweden uber ihr stifft Minden handlung vorgenom-
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men , hetten aber niemaln gehort, daß die catholische einigen consensum
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darzu gegeben, weniger von ihr, wie doch in bemeltem instrumento gesezt,
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erfordert oder erlangt worden, sondern sie und ihr dhombcapitel alles
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yederzeit wiedersprochen und noch, verhofften, umb Churbrandenburg sol-
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ches nit meritiert zu haben, sondern daß ihr gnediger herr pleiben werde.
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Ad 2. hetten sowol Ihre Churfürstliche Durchlaucht zu Colln alß auch sie
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ihrestheyls ahn befurderung des lieben friedens niemal nichts erwinden
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laßen, auch noch furterhin das ihrig dabey gern erweisen wolten.
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Bethauwreten nur, daß ahn dem effectu dißherzu andere schuldig. Kurköln
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ist zur Restitution Hachenburgs im Stande von 1636 an die Gräfin-Witwe
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unter Vorbehalt aller Rechte des Erzstiftes bereit. Wittgenstein: Daß
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dadurch die erzstifft Colnische ansprach, wan nemblich das feudum auf
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diese weiß faeminimum gemacht, mehrers labefactirt und deterioriret
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würde. W: Daß die gräffliche wittib depossessionirt, und weyln die
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sach in vorigen stand zu stellen gesucht, must auch die restitutio der wittb
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geschehen, und gleich dardurch der erzstifft Collen sich im geringsten
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seiner gerechtsamb nicht begebe, sondern in optima forma vorbehalte,
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kondte auch demselben aus dieser abtrettung eines praeiuducium nicht end-
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stehen .

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Bericht Buschmanns: Krosigk/Vulteius haben Trauttmansdorff erklärt,
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Hessen sei mit 600 000 Reichstalern nicht zufrieden und bestehe auf einer
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Hypothek; von der Zahlung müßten Pfalz-Neuburg, Brandenburg und
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Ostfriesland ausgenommen bleiben. Trauttmansdorff ist bei 600 000
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Reichstalern und den vier Schaumburger Ämtern geblieben; von einer

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Hypothek sei nit zu reden, pro assecuratione der zahlung aber solten ein
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par plätz in ihren handen gelaßen werden. [...] Wolt Hessen Caßel dieße
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landen außnehmen, solches stünde dahin; Kayserlicherseiths aber wurden
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alle der landgraffin contribuenten zu dieser summa gezogen und davon
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niemands eximirt werden. Eine Erhöhung der hessichen Satisfaktion um
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100 000 Reichstaler hat Trauttmansdorff umb der consequentz willen auch
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gegenüber Contarini abgelehnt; er rät, diesen durch Dritte besser zu
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stimmen. – [...]

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Mitteilung Volmars auf Anfrage Ws: Franzosen und Schweden haben
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Trauttmansdorff noch einige Zeit zu bleiben gebeten; er hat sich mit ksl.
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Abberufungsbefehlen entschuldigt. – Mitteilung Kranes: Ähnlich wie
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Volmar.

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