Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1647 VI 16
1647 VI 16
Sonntag Mitteilungen an Chigi. Dieser antwortet, die
Schweden würden in Münster die Zustimmung der Stände zu ihren mit den
Ksl. getroffenen Abmachungen erwarten und dann wieder abreisen.
Mercken/Künecke bei W. Sind von der Hildesheimer Regierung beauf-
tragt , 1. an der im Ulmer Vertrag vorgesehenen Konferenz wegen Kontri-
butionsermäßigung der Kölner Stifter teilzunehmen, 2. die von Braun-
schweig betriebene Aufhebung der Vorbehalte des Hildesheimer Vertrages
zu verhindern, 3. die Einräumung auf Lebenszeit von vier Ämtern an den
Administrator von Bremen zu verhindern. [...]
Trauttmansdorff/Volmar bei W. Trauttmansdorff: Nachdem die Grava-
minaverhandlungen soweit gebracht worden sind, daß die Protestanten
damitt friedig, will man mit W darüber sprechen, damitt, wan man a parte
catholicorum solches nit einzugehen gedächte, daß man alßdan auch auff
bestendige zuverläßige mittell zu gedencken, wie man die sachen gegen
andere gewaldt außführen und behaubtten köndte. Volmar: Rückblick
auf die schwierigen Verhandlungen mit den Protestanten, bei denen die
Ksl. wegen des Ulmer Stillstandes es endlich auß högst tringender noth
insoweith nachgeben müeßen, wie das extradirtes instrumentum pacis
Das die Verhandlungen in Osnabrück abschließende, 1647 VI 3 den Schweden zuge-
stellte sog. ‚Trauttmansdorffsche Projekt’ (Druck: J. G. Meiern IV S. 557 –590).
auß-
weiße , das heute oder morgen zur Diktatur kommt. Wenn die Katholiken
es annehmen, wird man mit den Schweden zum Abschluß kommen. Da
Kurköln und W dabei interessiert sind, hat man mit W vertraulich darüber
sprechen wollen, dan soltte man die ihnnen a parte Caesaris propter sum-
mam necessitatem ad maius damnum et periculum catholicae religionis evi-
tandum offerirte (wie sie selbsten bekennen müßten) beschwerliche und
woll nachdenckliche conditiones nit annehmmen wollen, so müßte man
woll bedencken, waß alßdan vor ein gegenwehr gegen die sich bezaigende
und noch weiters besorgende wapffen zu ergreiffen. Der gegentheill macht,
waß sie itzo auff den beinen haben und noch zusammenbringen können,
gegeneinander woll zue überlagen und zu sehen, ob man dagegen daß
werck würde außführen können. Ihre Kayserliche Maiestet thetten ihr
eußerist, würden auch, wan sie nit von anderen verlaßen würden, davon nit
außsetzen, es würde aber auch den catholischen damitt nit gedienet sein,
daß sie sich, wan andere still säßen und derentwegen zue schwach sein, von
land und leuthen soltten vertreiben laßen. Trauttmansdorff: Man müßte
bey dießen deliberationibus daß für ein sichers fundament setzen und halt-
ten , daß der gegentheill mitt keinen rationibus sich weißen ließe, dan wan
solches hette helffen wollen, so hette man vorlengst, weiln es daran nit er-
manglet , auß den sachen woll kommen können. Es müßten practicabilia
media, ihnen die wapffen mitt rechtem nachtruck endgegenzustellen ergrif-
fen oder aber dießes nachgeben werden. I. H. G.: Sie thetten sich der
beschehener communication bedancken und were woll högst zu beklagen,
daß man bei solchen tractaten keine rationes, noch iura, noch die billigkeit
wolle geltten laßen. Und weiln man vorlengst woll vorgesehen, daß der
gegentheill seine praetensiones mitt den wapffen fortzusetzen und zu er-
zwingen gedächte, so hette man auch billich an seithen Ihrer Kayserlichen
Maiestet zeittlicher mehrere reflexion auff die von chur-, fürsten und sten-
den geklagtte kriegsunordnungen machen und durch die wapffen sich zue
einer beßeren friedenshandlung bereiten sollen. Man soltte nachdencken,
waß zue Regenspurg geschloßen
, auch dießem Westvälischen craiß in
particulari öffters versprochen, und wie mans gehaltten, wie chur-, fürsten
und stendte tractirt, und zue particulier officierer bereichung die landen
enervirt. Wan man nun alßo iuxta regulam medicorum dießem alßo be-
schwerlichen und gefehrlichen übelstand und ledigen zufall helffen woltte,
so müste man causam mali erkennen und darnach iuxta naturam eiusdem
die remedia adhibiren. Will sich zu dem Instrument nach Erhalt des Textes
äußern. Vermeinten sonsten, weiln es die vorige handlung gnugsamb erwie-
ßen , daß mitt dem anerbieten und nachgeben die protestirende nit zue con-
tentiren , sich auch per rationes nit woltten weißen laßen; man hette in alle
wegh gleichwohl zu gedencken, wie daß man sich pro religiones et statu
conservando vereinbaren und dardurch den friedenschluß in billiche wegh
beförderen möchte. Trauttmansdorff: Die Forderungen nach einer
Militärreform berechtigt. Es were aber der herr graff von Schlick
Heinrich Schlick (1580–1650), Gf. von Bassano und Weißkirchen, ksl. Geheimer Rat
und Hofkriegsratspräsident. Vgl. ADB XXXI S. 495ff.
und
andere kriegsbediente derentwegen darwieder geweßen, weiln sie besorget,
daß alle reformirte zue dem feind gehen würden. Ihre Kayserliche Maiestet
weren zue Regenspurg woll zuefrieden geweßen, daß man auß dem reich
selbst bey der armada hette verordnet, man hette aber derentwegen nie-
mands vorgeschlagen. Und weiln wie er bedeutet, itzo der gegentheill per
rationes sich nit woltte erhandlen laßen, so müste man ad praesentem sta-
tum sehen, ob man noch die vires zusammen bringen könne oder waß de
necessitate alia nachzugeben. I. H. G.: In dießem craiß hette man gnug-
samb und sonderlich die stiffter bezeigt, wie gern sie bey einem ordentlichen
kriegsweßen und verfaßung den sachen hette konnen geholffen sein [!].
Wan andere dem exempel weren nachgefolget, und die sache dieserends
auch nicht durch Ihrer Kayserlichen Maiestet eigne kriegsbediente wieder-
umb in confusion were gebracht und andere stende von den anlagen exi-
mirt , so würde man itzo in die allegirte necessitet nit gerahten sein. Man
soltte einmahl nachdencken, waß Saltzburg, Churmeinz gethan. In dießem
craiß weren unter anderen Oldenburg und Frießland eximirt, hette man
zue gleicher hand sich angriffen und den krieg mitt ordnung geführt, so
würden die Schwedische nit gloriiren, daß sie victores weren. Herr graff
von Trautmanstorff: In dießem craiß were noch die beste ordnung und
disciplin, weiln die soldaten darin ihren unterhaldt bekehmen. Was Saltz-
burg für rationes der reichsmatricul und seines anschlags vorbrächte,
daßelbe were bekandt, man hette deßwegen viele mitt ihme tractirt, auch
ansehenliche summen bahres geldes von ihme erhaltten, weiln es aber so
offt kommen, hette er sich auff die geringheitt seines landes in compara-
tione anderer churfürsten mitt deren anschlag in der reichsmatricul be-
schwert allegirt. Der churfürst zue Meinz hette gantz nichts mehr, und
müßten ihme Ihre Kayserliche Maiestet und der könig in Spanien zue sei-
nem underhalt helffen, wie er dan woll wüßte, daß seither er hier geweßen,
Ihre Maiestet und die Spanier ihme bei die 12 000 reichsthaler hetten müe-
ßen zusteuren. Frießland hette ein ander ein, und wüßte man, wie es mitt
Oldenburg stunde, und warumb man ihme, damitt die Schwedische daß
land nit occupirten, die exemption hette nachgeben müeßen, dan weiln Ihre
Kayserliche Maiestet nit in der positur, solches den Schwedischen zu behin-
dern , so müßten sie es also hingehen laßen. Und hette man de reliquo quoad
coniunctionem catholicorum woll zu bedencken, ob man sie auch alle dar-
zue in tempore bringen und bewegen möchte. Er sorgte, Bamberg und
Würtzburg würden (weiln itzo der Fränckische craiß mitt dem Wrangel
also tractirt und gleichsamb in der Schweden gewaldt) nit einen mann her-
geben , weniger zue einiger coniunction verstehen. Der Schwedischen macht
und armatur köntte man woll gewachßen und wan Ihre Churfürstliche
Durchlaucht in Bayern und Cölln sich wiederumb coniungirten, nit allein
woll gewachßen, sondern in etwa überlegen sein. Soltte aber ein religions-
krieg drauß formiret und gemacht werden, so hette man hingegen zue con-
sideriren , waß nit allein die protestirende chur- und fürsten, sondern auch
die reichs- und hansestette für einen mercklichen zusatz beitragen köntten.
Chursachsen hette noch einige völcker, wie gleichfalß Churbrandenburg
und das hauß Lünneburg; dahero in erwegung aller umbstenden ein reli-
gionskrieg itzo gestaltten sachen nach woll allzue gefehrlich fallen möchte,
dan man sich von den Franzosischen keiner aßistenz und hülff zumahln zu
getrösten. I. H. G.: Pro religione et ecclesia hette man billich alles auff-
zusetzen ; es weren gleichwoll itziger beschaffenheit nach verscheidene con-
siderationes , daß man keinen religionskrieg auß dem itzigen alßo simplici-
ter und pure zu machen. Und weiln dan die Schwedische alsolche unbilliche
postulata contra ipsum imperii statum et libertatem vorbrächten, auch die
new auffgelagtte zöll und licenten ihrestheilß in perpetuum behaltten und
den rechten nervum rerum gerendarum an sich ziehen, der reichs- und
hanseestette commercia zue ihrem vorthell züghen, und sie dardurch zue
enerviren gedächten, so hette man ex eius modi et similibus, wie dan auch
Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht in Bayern movirten sessionstreith cau-
sam communem zu machen und libertatem imperii et statuum mitt ein-
mühtiger zusammensetzung zu verthettigen; bey allwelcher resolution sich
die catholische innerlich wegen der catholischen religion interesse zue ani-
miren und das absehen dahin zu richten, daß in der religionssach ein beßer
vergleich zu treffen, wan die Schwedische von dero sich annehmenden
dominatu vorhero etwas abzubringen. Trauttmansdorff: Die Sachsen
haben seine Anregung einer Zusammensetzung als jetzt undurchführbar
bezeichnet, auch fehlt während der Kampagne die Zeit zur Beratung. Con-
tarini meint, man müßte itziger necessitet nach sich in etwas accomodiren
und eine andere zeitt und glegenheit erwartten, anderst zue den sachen zu
thuen. I. H. G.: Der herr Venetus beklagtte woll miseriam et ruinam Ger-
maniae und sonderlich, daß man bey alsolcher uneinigkeit und übelen zustandt
sich selbsten in das ruin und verderben setze. Sachsen ist trotz Anwesenheit
schwedischer Truppen nicht in dem Maße feindlichen Kontributionen unter-
worfen , wie die Kölner Stifter, die trotzdem noch viel leisten. Trauttmans-
dorff : Die landen hetten viell gethan, und würden es andere nit praestiren
können. Ad praesentia weren die consilia itzo zu richten und zue consideri-
ren , waß ein jedwedder noch bey den sachen würde thuen können, wie dan
solches auch Ihre Churfürstliche Durchlaucht in Bayern in dero an die
catholische stend abgangenem schreiben insoweith woll erinnert. I. H.
G.: Den sachen were seiner billigkeit nach nachzudencken und dabey woll
zue consideriren, waß man salva conscientia den protestirenden nachzu-
geben , und ob man auch dabey versichert, daß die innerliche des reichs
beruhigung dardurch nebenst dem frieden zu erhaltten. Die erfahrenheit
hette es bereits öffters geben, daß man bey dergleichen gemachten gueten
hoffnung verscheidene sachen nachgeben, aber niemaln zum end und frie-
den dadurch kommen were, sondern alles desto mehr involvirt und verleitet
würde. Die Frantzosischen sagtten es ungeschewet, daß man mitt derglei-
chen nachgebung und procedendi modo keinen frieden zu hoffen, und daß
sie selbigen alßo lang verhinderen woltten, biß ihnnen die assecuratio ge-
schehen , daß Ihre Kayserliche Maiestet und das hochlobliche ertzhauß zu
Osterreich den Spanischen keine aßistenz leisten würde. Hierüber hatt
sowoll der herr graff von Trautmanstorff alß Vollmari geandtworttet, daß
dieße der Franzosischen gar ein unbilliche praetension seye, vermeinten
andere würden selbe auch nicht approbiren. [...] I. H. G.: Beede cro-
nen bedienten sich der Teutschen uneinigkeitt und dahero ersehenden vor-
thelß , hofften gleichwoll, Franckreich würde uff der catholischen religion
conservation daß absehen nunmehr richten. Herr graff von Traut-
manstorff : Franckreich soltte es billig thuen, hette aber viellmehr bißhero
das contrarium erwießen. Chigi hat d’Avaux offen gesagt, er brauche nicht
den Vorwurf der Benachteiligung von Frankreichs Verbündeten zugunsten
der Katholiken zu tragen, dan er nuncius ihme gern die zeugnuß geben
woltte, daß er dergleichen nichts gethan, sondern viellmehr den protestiren-
den vorthell geschaffet hette. Anbelangend sonst das extradirtes instrumen-
tum pacis und waß in den gravaminibus sie Kayserliche particulariter ex
necessitate nachgeben müeßen, dabey were a parte catholicorum, indeme
das werck itzo mitt den wapffen außzuführen, so schlechte apparenz, woll
zue consideriren, daß man diejenige puncta, welche dem gantzen corpori
protestantium angiengen, nitt auff das new zue disputiren hette, einige par-
ticularsachen aber, alß die Sultzbachische, Augspurgische und dergleichen
würden noch ihre handlung vermuhtlich leiden und derentwegen die prote-
stirende sich von den catholischen nit separiren. Wegen der Zölle und
Lizenten erbieten sich die Schweden zwar noch zu Ermäßigungen, doch
beschweren sich die Hansestädte und Holländer, mit denen es nach Publi-
kation des spanischen Friedens noch zu einer Verbindung kommen könnte.
Damitt sie die Kayserliche ihren abschied genohmmen und I. H. G. die
sachen zu dero weiteren nachdencken recommendirt, dan in dießem instru-
mento pacis auch die satisfactio Hassica mitt begriffen, und würde es bey
dießer friedenshandlung woll zue consideriren sein, daß indeme Ihre Kay-
serliche Maiestet von andern verlaßen, ex necessitate urgente dergleichen
nachgeben müeßen, daß diejenige, welche die conditiones nit annehmmen,
auch die gefahr des weiteren kriegs würden außzustehen haben. Und
alß I. H. G. drauff repliciret, daß man schon öffters erfahren, welcher ge-
staldt die Schwedische und protestirende eine offerta nach der ander an-
nehmmen , hingegen aber nichts nachgebten oder zum friedenschluß erklerten,
und daß es itzunder auch alßo zugehen und mitt alle demjenigen, waß a
parte Caesaris offerirt, woll anderst nichts möchte zu erhaltten sein, alß
daß immer weiters fort dringen und mehrers begeren würden, warinn sie
dan, weiln der fried mitt Franckreich und Spanien nit vor sich gienge, noch
mehrers möchten gesterckt werden. Dieses hat der graff von Traut-
manstorff darmit beandtworttet, er wolte sich versehen, protestirende nit
allein fur sich mit solchen oblatis content sein, sondern auch bey den
Schwedischen ihre officia einwenden, damit ihrestheyls den schluß lenger
nicht mochten aufhalten noch mit anderwertigen praetensionen schwerer
machen.
Schweden würden in Münster die Zustimmung der Stände zu ihren mit den
Ksl. getroffenen Abmachungen erwarten und dann wieder abreisen.
Mercken/Künecke bei W. Sind von der Hildesheimer Regierung beauf-
tragt , 1. an der im Ulmer Vertrag vorgesehenen Konferenz wegen Kontri-
butionsermäßigung der Kölner Stifter teilzunehmen, 2. die von Braun-
schweig betriebene Aufhebung der Vorbehalte des Hildesheimer Vertrages
zu verhindern, 3. die Einräumung auf Lebenszeit von vier Ämtern an den
Administrator von Bremen zu verhindern. [...]
Trauttmansdorff/Volmar bei W. Trauttmansdorff: Nachdem die Grava-
minaverhandlungen soweit gebracht worden sind, daß die Protestanten
damitt friedig, will man mit W darüber sprechen, damitt, wan man a parte
catholicorum solches nit einzugehen gedächte, daß man alßdan auch auff
bestendige zuverläßige mittell zu gedencken, wie man die sachen gegen
andere gewaldt außführen und behaubtten köndte. Volmar: Rückblick
auf die schwierigen Verhandlungen mit den Protestanten, bei denen die
Ksl. wegen des Ulmer Stillstandes es endlich auß högst tringender noth
insoweith nachgeben müeßen, wie das extradirtes instrumentum pacis
Das die Verhandlungen in Osnabrück abschließende, 1647 VI 3 den Schweden zuge-
stellte sog. ‚Trauttmansdorffsche Projekt’ (Druck: J. G. Meiern IV S. 557 –590).
weiße , das heute oder morgen zur Diktatur kommt. Wenn die Katholiken
es annehmen, wird man mit den Schweden zum Abschluß kommen. Da
Kurköln und W dabei interessiert sind, hat man mit W vertraulich darüber
sprechen wollen, dan soltte man die ihnnen a parte Caesaris propter sum-
mam necessitatem ad maius damnum et periculum catholicae religionis evi-
tandum offerirte (wie sie selbsten bekennen müßten) beschwerliche und
woll nachdenckliche conditiones nit annehmmen wollen, so müßte man
woll bedencken, waß alßdan vor ein gegenwehr gegen die sich bezaigende
und noch weiters besorgende wapffen zu ergreiffen. Der gegentheill macht,
waß sie itzo auff den beinen haben und noch zusammenbringen können,
gegeneinander woll zue überlagen und zu sehen, ob man dagegen daß
werck würde außführen können. Ihre Kayserliche Maiestet thetten ihr
eußerist, würden auch, wan sie nit von anderen verlaßen würden, davon nit
außsetzen, es würde aber auch den catholischen damitt nit gedienet sein,
daß sie sich, wan andere still säßen und derentwegen zue schwach sein, von
land und leuthen soltten vertreiben laßen. Trauttmansdorff: Man müßte
bey dießen deliberationibus daß für ein sichers fundament setzen und halt-
ten , daß der gegentheill mitt keinen rationibus sich weißen ließe, dan wan
solches hette helffen wollen, so hette man vorlengst, weiln es daran nit er-
manglet , auß den sachen woll kommen können. Es müßten practicabilia
media, ihnen die wapffen mitt rechtem nachtruck endgegenzustellen ergrif-
fen oder aber dießes nachgeben werden. I. H. G.: Sie thetten sich der
beschehener communication bedancken und were woll högst zu beklagen,
daß man bei solchen tractaten keine rationes, noch iura, noch die billigkeit
wolle geltten laßen. Und weiln man vorlengst woll vorgesehen, daß der
gegentheill seine praetensiones mitt den wapffen fortzusetzen und zu er-
zwingen gedächte, so hette man auch billich an seithen Ihrer Kayserlichen
Maiestet zeittlicher mehrere reflexion auff die von chur-, fürsten und sten-
den geklagtte kriegsunordnungen machen und durch die wapffen sich zue
einer beßeren friedenshandlung bereiten sollen. Man soltte nachdencken,
waß zue Regenspurg geschloßen
particulari öffters versprochen, und wie mans gehaltten, wie chur-, fürsten
und stendte tractirt, und zue particulier officierer bereichung die landen
enervirt. Wan man nun alßo iuxta regulam medicorum dießem alßo be-
schwerlichen und gefehrlichen übelstand und ledigen zufall helffen woltte,
so müste man causam mali erkennen und darnach iuxta naturam eiusdem
die remedia adhibiren. Will sich zu dem Instrument nach Erhalt des Textes
äußern. Vermeinten sonsten, weiln es die vorige handlung gnugsamb erwie-
ßen , daß mitt dem anerbieten und nachgeben die protestirende nit zue con-
tentiren , sich auch per rationes nit woltten weißen laßen; man hette in alle
wegh gleichwohl zu gedencken, wie daß man sich pro religiones et statu
conservando vereinbaren und dardurch den friedenschluß in billiche wegh
beförderen möchte. Trauttmansdorff: Die Forderungen nach einer
Militärreform berechtigt. Es were aber der herr graff von Schlick
Heinrich Schlick (1580–1650), Gf. von Bassano und Weißkirchen, ksl. Geheimer Rat
und Hofkriegsratspräsident. Vgl. ADB XXXI S. 495ff.
andere kriegsbediente derentwegen darwieder geweßen, weiln sie besorget,
daß alle reformirte zue dem feind gehen würden. Ihre Kayserliche Maiestet
weren zue Regenspurg woll zuefrieden geweßen, daß man auß dem reich
selbst bey der armada hette verordnet, man hette aber derentwegen nie-
mands vorgeschlagen. Und weiln wie er bedeutet, itzo der gegentheill per
rationes sich nit woltte erhandlen laßen, so müste man ad praesentem sta-
tum sehen, ob man noch die vires zusammen bringen könne oder waß de
necessitate alia nachzugeben. I. H. G.: In dießem craiß hette man gnug-
samb und sonderlich die stiffter bezeigt, wie gern sie bey einem ordentlichen
kriegsweßen und verfaßung den sachen hette konnen geholffen sein [!].
Wan andere dem exempel weren nachgefolget, und die sache dieserends
auch nicht durch Ihrer Kayserlichen Maiestet eigne kriegsbediente wieder-
umb in confusion were gebracht und andere stende von den anlagen exi-
mirt , so würde man itzo in die allegirte necessitet nit gerahten sein. Man
soltte einmahl nachdencken, waß Saltzburg, Churmeinz gethan. In dießem
craiß weren unter anderen Oldenburg und Frießland eximirt, hette man
zue gleicher hand sich angriffen und den krieg mitt ordnung geführt, so
würden die Schwedische nit gloriiren, daß sie victores weren. Herr graff
von Trautmanstorff: In dießem craiß were noch die beste ordnung und
disciplin, weiln die soldaten darin ihren unterhaldt bekehmen. Was Saltz-
burg für rationes der reichsmatricul und seines anschlags vorbrächte,
daßelbe were bekandt, man hette deßwegen viele mitt ihme tractirt, auch
ansehenliche summen bahres geldes von ihme erhaltten, weiln es aber so
offt kommen, hette er sich auff die geringheitt seines landes in compara-
tione anderer churfürsten mitt deren anschlag in der reichsmatricul be-
schwert allegirt. Der churfürst zue Meinz hette gantz nichts mehr, und
müßten ihme Ihre Kayserliche Maiestet und der könig in Spanien zue sei-
nem underhalt helffen, wie er dan woll wüßte, daß seither er hier geweßen,
Ihre Maiestet und die Spanier ihme bei die 12 000 reichsthaler hetten müe-
ßen zusteuren. Frießland hette ein ander ein, und wüßte man, wie es mitt
Oldenburg stunde, und warumb man ihme, damitt die Schwedische daß
land nit occupirten, die exemption hette nachgeben müeßen, dan weiln Ihre
Kayserliche Maiestet nit in der positur, solches den Schwedischen zu behin-
dern , so müßten sie es also hingehen laßen. Und hette man de reliquo quoad
coniunctionem catholicorum woll zu bedencken, ob man sie auch alle dar-
zue in tempore bringen und bewegen möchte. Er sorgte, Bamberg und
Würtzburg würden (weiln itzo der Fränckische craiß mitt dem Wrangel
also tractirt und gleichsamb in der Schweden gewaldt) nit einen mann her-
geben , weniger zue einiger coniunction verstehen. Der Schwedischen macht
und armatur köntte man woll gewachßen und wan Ihre Churfürstliche
Durchlaucht in Bayern und Cölln sich wiederumb coniungirten, nit allein
woll gewachßen, sondern in etwa überlegen sein. Soltte aber ein religions-
krieg drauß formiret und gemacht werden, so hette man hingegen zue con-
sideriren , waß nit allein die protestirende chur- und fürsten, sondern auch
die reichs- und hansestette für einen mercklichen zusatz beitragen köntten.
Chursachsen hette noch einige völcker, wie gleichfalß Churbrandenburg
und das hauß Lünneburg; dahero in erwegung aller umbstenden ein reli-
gionskrieg itzo gestaltten sachen nach woll allzue gefehrlich fallen möchte,
dan man sich von den Franzosischen keiner aßistenz und hülff zumahln zu
getrösten. I. H. G.: Pro religione et ecclesia hette man billich alles auff-
zusetzen ; es weren gleichwoll itziger beschaffenheit nach verscheidene con-
siderationes , daß man keinen religionskrieg auß dem itzigen alßo simplici-
ter und pure zu machen. Und weiln dan die Schwedische alsolche unbilliche
postulata contra ipsum imperii statum et libertatem vorbrächten, auch die
new auffgelagtte zöll und licenten ihrestheilß in perpetuum behaltten und
den rechten nervum rerum gerendarum an sich ziehen, der reichs- und
hanseestette commercia zue ihrem vorthell züghen, und sie dardurch zue
enerviren gedächten, so hette man ex eius modi et similibus, wie dan auch
Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht in Bayern movirten sessionstreith cau-
sam communem zu machen und libertatem imperii et statuum mitt ein-
mühtiger zusammensetzung zu verthettigen; bey allwelcher resolution sich
die catholische innerlich wegen der catholischen religion interesse zue ani-
miren und das absehen dahin zu richten, daß in der religionssach ein beßer
vergleich zu treffen, wan die Schwedische von dero sich annehmenden
dominatu vorhero etwas abzubringen. Trauttmansdorff: Die Sachsen
haben seine Anregung einer Zusammensetzung als jetzt undurchführbar
bezeichnet, auch fehlt während der Kampagne die Zeit zur Beratung. Con-
tarini meint, man müßte itziger necessitet nach sich in etwas accomodiren
und eine andere zeitt und glegenheit erwartten, anderst zue den sachen zu
thuen. I. H. G.: Der herr Venetus beklagtte woll miseriam et ruinam Ger-
maniae und sonderlich, daß man bey alsolcher uneinigkeit und übelen zustandt
sich selbsten in das ruin und verderben setze. Sachsen ist trotz Anwesenheit
schwedischer Truppen nicht in dem Maße feindlichen Kontributionen unter-
worfen , wie die Kölner Stifter, die trotzdem noch viel leisten. Trauttmans-
dorff : Die landen hetten viell gethan, und würden es andere nit praestiren
können. Ad praesentia weren die consilia itzo zu richten und zue consideri-
ren , waß ein jedwedder noch bey den sachen würde thuen können, wie dan
solches auch Ihre Churfürstliche Durchlaucht in Bayern in dero an die
catholische stend abgangenem schreiben insoweith woll erinnert. I. H.
G.: Den sachen were seiner billigkeit nach nachzudencken und dabey woll
zue consideriren, waß man salva conscientia den protestirenden nachzu-
geben , und ob man auch dabey versichert, daß die innerliche des reichs
beruhigung dardurch nebenst dem frieden zu erhaltten. Die erfahrenheit
hette es bereits öffters geben, daß man bey dergleichen gemachten gueten
hoffnung verscheidene sachen nachgeben, aber niemaln zum end und frie-
den dadurch kommen were, sondern alles desto mehr involvirt und verleitet
würde. Die Frantzosischen sagtten es ungeschewet, daß man mitt derglei-
chen nachgebung und procedendi modo keinen frieden zu hoffen, und daß
sie selbigen alßo lang verhinderen woltten, biß ihnnen die assecuratio ge-
schehen , daß Ihre Kayserliche Maiestet und das hochlobliche ertzhauß zu
Osterreich den Spanischen keine aßistenz leisten würde. Hierüber hatt
sowoll der herr graff von Trautmanstorff alß Vollmari geandtworttet, daß
dieße der Franzosischen gar ein unbilliche praetension seye, vermeinten
andere würden selbe auch nicht approbiren. [...] I. H. G.: Beede cro-
nen bedienten sich der Teutschen uneinigkeitt und dahero ersehenden vor-
thelß , hofften gleichwoll, Franckreich würde uff der catholischen religion
conservation daß absehen nunmehr richten. Herr graff von Traut-
manstorff : Franckreich soltte es billig thuen, hette aber viellmehr bißhero
das contrarium erwießen. Chigi hat d’Avaux offen gesagt, er brauche nicht
den Vorwurf der Benachteiligung von Frankreichs Verbündeten zugunsten
der Katholiken zu tragen, dan er nuncius ihme gern die zeugnuß geben
woltte, daß er dergleichen nichts gethan, sondern viellmehr den protestiren-
den vorthell geschaffet hette. Anbelangend sonst das extradirtes instrumen-
tum pacis und waß in den gravaminibus sie Kayserliche particulariter ex
necessitate nachgeben müeßen, dabey were a parte catholicorum, indeme
das werck itzo mitt den wapffen außzuführen, so schlechte apparenz, woll
zue consideriren, daß man diejenige puncta, welche dem gantzen corpori
protestantium angiengen, nitt auff das new zue disputiren hette, einige par-
ticularsachen aber, alß die Sultzbachische, Augspurgische und dergleichen
würden noch ihre handlung vermuhtlich leiden und derentwegen die prote-
stirende sich von den catholischen nit separiren. Wegen der Zölle und
Lizenten erbieten sich die Schweden zwar noch zu Ermäßigungen, doch
beschweren sich die Hansestädte und Holländer, mit denen es nach Publi-
kation des spanischen Friedens noch zu einer Verbindung kommen könnte.
Damitt sie die Kayserliche ihren abschied genohmmen und I. H. G. die
sachen zu dero weiteren nachdencken recommendirt, dan in dießem instru-
mento pacis auch die satisfactio Hassica mitt begriffen, und würde es bey
dießer friedenshandlung woll zue consideriren sein, daß indeme Ihre Kay-
serliche Maiestet von andern verlaßen, ex necessitate urgente dergleichen
nachgeben müeßen, daß diejenige, welche die conditiones nit annehmmen,
auch die gefahr des weiteren kriegs würden außzustehen haben. Und
alß I. H. G. drauff repliciret, daß man schon öffters erfahren, welcher ge-
staldt die Schwedische und protestirende eine offerta nach der ander an-
nehmmen , hingegen aber nichts nachgebten oder zum friedenschluß erklerten,
und daß es itzunder auch alßo zugehen und mitt alle demjenigen, waß a
parte Caesaris offerirt, woll anderst nichts möchte zu erhaltten sein, alß
daß immer weiters fort dringen und mehrers begeren würden, warinn sie
dan, weiln der fried mitt Franckreich und Spanien nit vor sich gienge, noch
mehrers möchten gesterckt werden. Dieses hat der graff von Traut-
manstorff darmit beandtworttet, er wolte sich versehen, protestirende nit
allein fur sich mit solchen oblatis content sein, sondern auch bey den
Schwedischen ihre officia einwenden, damit ihrestheyls den schluß lenger
nicht mochten aufhalten noch mit anderwertigen praetensionen schwerer
machen.