Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1647 III 6
1647 III 6
Mittwoch Mitteilung Buschmanns: Ksl. Erklärung zur
hessischen Satisfaktion und hessische Gegenerklärung
Anlage (ksl. Erklärung zur hessischen Satisfaktion 1647 II 26; hessische Gegenerklärung;
hessische Erklärung zur Religionsfrage): fehlt; Druck: J. G. Meiern IV S. 424 –429.
. – Bericht Busch-
mann /Steins: Oxenstierna hat brandenburgische Entschädigungsforderun-
gen abgewiesen, doch wird Schweden es geschehen lassen, wenn Branden-
burg und Braunschweig etwas erreichen können. Oxenstierna hat die
Ansicht der Braunschweiger, sich gegenüber Schweden Anspruch auf eine
Entschädigung verdient zu haben, mit Hinweis auf ihre Sonderverträge
Goslarer Verträge 1642; vgl. oben [ S. 185 ] .
zurückgewiesen, doch könne Kurköln ihnen von seinen sieben Stiftern
amore pacis Hildesheim überlassen. Stein hat eingewandt, die braunschwei-
gische Forderung beziehe sich auf die Zeit nach dem Tod Kurfürst Ferdi-
nands , dessen Koadjutor habe aber neben Köln, das zum kurfürstlichen
Unterhalt nicht ausreiche, nur Hildesheim. Wegen Osnabrück/Minden hat
Oxenstierna sich auf die Instruktion mit dem Bemerken berufen, daß er ein
hohes verwetten wolte, ieziger bischoff mehrer nicht werde darzu kommen.
Besorgnis der Schweden über die bayerischen Sonderverhandlungen, Oxen-
stierna glaubt zu wissen, daß d’Avaux nicht instruiert ist, den Schweden
mit einer militärischen Trennung zu drohen.
Bericht Schorlemers (Minden): Auf seine Vorstellung, das Mindener Kapi-
tel habe um Schweden die Beschneidung seiner Rechte durch das Privileg
für die Stadt nicht verdient, hat Salvius geantwortet, quid meruere boves
animal sine fraude doloque? Und doch schlachte man sie [...]. Es bedörffte
der bischoff und thumbcapitull solcher jurisdiction nicht, hetten an ihrem
brevier schon gnug, und weren der stadt Minden erlangte donation conces-
siones regiae, die wedder ihme noch seinem collegae dem Oxenstirn zue
disputiren stünden [...]. Demnegst ex abrupto begehrend, daß er syndicus
ihm doch sagen möcht, ob das dhombcapitul den bischoff Frantz Wilhelm
wiederumb wolte haben? Worauf er zur andwort geben, ja, und würde man
das dhombcapitul seines iuris elgendi nicht priviren konnen. Hierzu hab er
Salvius gedeldet, biß dato hetten sie viele procos gehabt, iezt kehme noch
ein anderer hervor, nemblich der Heydelberger pfalzgraff. Und er darauff
hienwieder, ecclesia were noch nicht viduata, also ahn ein oder andern pro-
cum sich nicht resolviren würde, nebenst dem, daß auch der pfalzgraff der
Calvinischen religion zuegethan. Auf welches alspalden der Salvius sub-
nectiret , es muste gleich gelten, catholisch, Lutherisch oder Calvinisch, und
seyen allein 5 essentialpuncten und articuli fidei, in welchen alle ubereins
kehmen, ubrigens, worin sie different, seyen accidentialia und ad salutem
nicht essentialia, worinnen der herr graff von Trautmanstorff, mit deme er
daruber discurrirt, gleicher mainung [...].
hessischen Satisfaktion und hessische Gegenerklärung
Anlage (ksl. Erklärung zur hessischen Satisfaktion 1647 II 26; hessische Gegenerklärung;
hessische Erklärung zur Religionsfrage): fehlt; Druck: J. G. Meiern IV S. 424 –429.
mann /Steins: Oxenstierna hat brandenburgische Entschädigungsforderun-
gen abgewiesen, doch wird Schweden es geschehen lassen, wenn Branden-
burg und Braunschweig etwas erreichen können. Oxenstierna hat die
Ansicht der Braunschweiger, sich gegenüber Schweden Anspruch auf eine
Entschädigung verdient zu haben, mit Hinweis auf ihre Sonderverträge
Goslarer Verträge 1642; vgl. oben [ S. 185 ] .
zurückgewiesen, doch könne Kurköln ihnen von seinen sieben Stiftern
amore pacis Hildesheim überlassen. Stein hat eingewandt, die braunschwei-
gische Forderung beziehe sich auf die Zeit nach dem Tod Kurfürst Ferdi-
nands , dessen Koadjutor habe aber neben Köln, das zum kurfürstlichen
Unterhalt nicht ausreiche, nur Hildesheim. Wegen Osnabrück/Minden hat
Oxenstierna sich auf die Instruktion mit dem Bemerken berufen, daß er ein
hohes verwetten wolte, ieziger bischoff mehrer nicht werde darzu kommen.
Besorgnis der Schweden über die bayerischen Sonderverhandlungen, Oxen-
stierna glaubt zu wissen, daß d’Avaux nicht instruiert ist, den Schweden
mit einer militärischen Trennung zu drohen.
Bericht Schorlemers (Minden): Auf seine Vorstellung, das Mindener Kapi-
tel habe um Schweden die Beschneidung seiner Rechte durch das Privileg
für die Stadt nicht verdient, hat Salvius geantwortet, quid meruere boves
animal sine fraude doloque? Und doch schlachte man sie [...]. Es bedörffte
der bischoff und thumbcapitull solcher jurisdiction nicht, hetten an ihrem
brevier schon gnug, und weren der stadt Minden erlangte donation conces-
siones regiae, die wedder ihme noch seinem collegae dem Oxenstirn zue
disputiren stünden [...]. Demnegst ex abrupto begehrend, daß er syndicus
ihm doch sagen möcht, ob das dhombcapitul den bischoff Frantz Wilhelm
wiederumb wolte haben? Worauf er zur andwort geben, ja, und würde man
das dhombcapitul seines iuris elgendi nicht priviren konnen. Hierzu hab er
Salvius gedeldet, biß dato hetten sie viele procos gehabt, iezt kehme noch
ein anderer hervor, nemblich der Heydelberger pfalzgraff. Und er darauff
hienwieder, ecclesia were noch nicht viduata, also ahn ein oder andern pro-
cum sich nicht resolviren würde, nebenst dem, daß auch der pfalzgraff der
Calvinischen religion zuegethan. Auf welches alspalden der Salvius sub-
nectiret , es muste gleich gelten, catholisch, Lutherisch oder Calvinisch, und
seyen allein 5 essentialpuncten und articuli fidei, in welchen alle ubereins
kehmen, ubrigens, worin sie different, seyen accidentialia und ad salutem
nicht essentialia, worinnen der herr graff von Trautmanstorff, mit deme er
daruber discurrirt, gleicher mainung [...].