Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1647 III 1

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1647 III 1
Freitag Schreiben Chigis

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Anlage (Chigi an W 1647 II 28): fehlt.
. – Bericht Buschmanns: Wegen
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Ehrenbreitstein hält Trauttmansdorff sich nicht für befugt, dem Komman-
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danten Befehle zu erteilen, doch ist ein Schreiben ausgefertigt worden, das
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ihm bis auf weitere ksl. Anordnung Zurückhaltung empfiehlt. Hat Trautt-
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mansdorff ersucht, den wichtigsten Protestanten die Ungereimtheit der
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braunschweigischen Forderungen vorzustellen; daraufhin sind die
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Altenburger, Weimarer und Kulmbacher vorbeschieden worden. Auf die
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Vorstellung, seine und d’Avaux’ Gegenwart sei in Münster jetzt wegen des
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spanischen Friedens sehr nützlich, zumal dort auch die Pfälzer Sache verhan-
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delt werde, hat Trauttmansdorff darzue eben wenige neigung bezaigt, adden-
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do , daß wan er einmahln von hier, nicht wiederumb dießer orts zu begeben
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gedencke. Die Bayern haben Trauttmansdorff vom bevorstehenden Abschluß
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eines Sonderwaffenstillstandes mit Frankreich unterrichtet; gute Versiche-
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rungen Franckreichs in der Pfälzer Frage. Heute hat Trauttmansdorff Busch-
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mann nochmals gerufen und die gestern eingekommene schwedische Er-
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klärung zur Pfälzer Frage mitgeteilt

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Die schriftliche Fassung erhielt Buschmann durch die Mainzer, denen Trauttmansdorff
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sie zugestellt hatte; Anlage (schwedische Erklärung zur Pfälzer Frage 1647 II 28):
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fehlt; Druck: J. G. Meiern IV S. 356 f.
; Nachrichten über die Relation Bruns
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zum Stand der spanischen Verhandlungen. Heute will Trauttmansdorff
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d’Avaux nahelegen, daß Ksl., Schweden und Franzosen sich über die Pfäl-
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zer Frage einigen und dann dem Pfalzgrafen einen Termin zur Annahme
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stellen. Die von Buschmann angesprochenen Katholiken haben ihre Unter-
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stützung gegen die neuen Forderungen auf die Stifter zugesagt.

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Bericht Steins: Salzburger und Neuburger haben ihre Unterstützung gegen
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die brandenburgischen und braunschweigischen Forderungen zugesagt. War
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bei Langenbeck und hat ihm dargelegt, daß unter dessen eigener Mitwir-
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kung
über Hildesheim ein Vertrag geschlossen worden sei

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Hildesheimer Restitutionsvertrag 1643 IV 27 (Druck: J. Ch . Lünig V/1 S. 523ff), auf
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grund dessen Braunschweig den Hauptteil des ‚Großen Stiftes‘ restituierte.
, weshalb die

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neuen Forderungen um so unverhoffter kämen. Er liese die vorgebende
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praetension ahn sein orth gestelt, man konte aber gedencken, daß Churcolln
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also sich nit werde vertringen laßen. Da die herzogen zue Braunschweig
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von yemanden, wie sie vorgeben, laediret, müste die reparation und recom-
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pentz von demselben, nicht aber a tertio innocente gesucht werden, gleiche
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mainung es auch mit I. H. G. zu Oßnabruck habe, und müsten sie ia selbst
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gestehen, daß die stiffter Hildeßheimb, Oßnabrück und Minden mit recht-
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meßigen , regalisirten häubtern und bischoffen versehen, die von den herrn
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herzogen dafur selbst offters tractirt und gehalten, und seye deren ius ia
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mehr jahr älter alß ihre machende praetension tag [...], solten einmal ge-
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dencken , qua conscientia diese forderung thun kondten, und ob nit ye und
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allezeit den remorsum derentwegen haben wurden. Hierauf hette der
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Langerbeck sich mit vielen herbeygesuchten motivis anzufuhren bemühet,
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in wie vielen das hauß Braunschweig bey denen tractaten auff iezt vor-
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habende weiß würde vernachtheylet. Es seye nicht ohn, daß die funda-
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menta , so das hauß Braunschweig habe, sich ex corpore iuris nicht decidiren
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ließen, man solte aber auch hingegen consideriren, was fur ein modus seye,
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dergestalt in re publica libera despotice, wie von herrn Kayserlichen ge-
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schehe , zu verfahren, wurdens von Ihrer Maiestet in instructione nicht
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haben. Deme der Lampadius, so auch hinzukommen, beygesezt, daß diß
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keine proceduren in imperio legibus constituto, ihrestheyls seye darwieder
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anfangs genugsambe remonstration geschehen, und da sie von anderer
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stende gesandten weren secundirt worden, wurde es schon anderst gangen
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sein. Auf sein canzlers anziehen, daß darahn Ihre Maiestet keine schuld,
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sondern seyen ahn dergleichen die coronen und sonderlich Schweden mit
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den beschehenen donationibus ursach, allermaßen man wisse, daß im stifft
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Halberstatt alles dergestalt hingeben und verschenckt, daß dem stifft nur
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der blose nahm ubrig geplieben, habe der Lampadius vermeldet, daß der-
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gleichen niemands alß des herrn erzherzogen Hochfürstliche Durchlaucht
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zu dancken. Die stiffter solte man priori statui restituiren, alßdan sie nichts
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begehrten, dißfals aber würden lieber den thod leiden alß solchergestalt bey
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diesen tractaten sich laßen abweisen. Wobey auß des Langerbecks reden
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soviel abzunehmen gewesen, daß sie uber solch beschehenes begehren noch
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keine instruction empfangen hetten. Und habe der Lampadius weitters con-
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tinuirt , die herzogen zu Braunschweig, deren noch so viel iunge valerose
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herrn weren, würden sich solchergestalt nicht laßen despectiren, umb Chur-
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brandenburgs consens hab man so viel zu thun gemacht, das haus Braun-
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schweig aber wegen ihres interesse nicht einmal der nachfrag gewurdiget,
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hette man mit ihrem rhat gehandlet, würde unvonnothen gewesen sein, eine
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solche ubermeßige recompenz fur Churbrandenburg zu geben, und wurden
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sich schon mit einem stuck geldes contentirt haben. Wolte man auß dem
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krieg sein, muste das hauß Braunschweig anderst vor augen gehalten wer-
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den , et sic, si Caesar duces Brunswicenses pro senatoribus haberet, ipsum
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habituri essent pro consule. Hierauf hab ihnen der canzler Stein diversi-

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tatem praetensionis Churbrandenburgs und der herzogen von Braunschweig
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außfuhrlich remonstrirt, mit andeuten, warumb nicht sie ihr ius, da sie
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einigs zu haben vermainen, anfangs und re adhuc integra vorgepracht, iezt
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werde damit ubler fortzukommen sein, da es der Churbrandenburgischen
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recompentz halber mit den erz- und stifftern Magdeburg und Halberstatt
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eine abgehandlete sach, die stiffter, darauf weitters praetendirt werden
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wolle, seyen mit ihren rechtsmesigen regalisirten häubtern versehen, und
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soviel das stifft Minden belangt, solches zum uberfluß per catholicos a
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termino excipyret, und die Franzosische in alienationem derselben nimmer
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willigen wurden. Ad quod illi, hetten ihr befugnus allschon zu Munster an-
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pracht , warumb aber solch rechtmesigem begehren kein gehor geben, stünde
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ahn sein orth. Sie getrawten sich das apogio bey der cron Schweden ia so
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wol zu haben alß Churbrandenburg. Daß von den catholischen das stifft
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Minden a termino eximirt, eodem modo et iure die protestirende stifft
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Oßnabruck hetten außgenommen, subiungendo wegen der Franzosischen,
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daß sie gelesen, was fur ein schreiben wegen dieser stiffter sach ahn herzo-
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gen von Longevill laßen abgehen, deßwegen wurden sich schon mittel mit
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einem jahrlichen deputat fur I. H. G. finden laßen. Welches aber er canzler
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ein ganz vergeblichen anschlag zu sein vermeldet habe, addendo, daß es
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I. H. G. und den catholischen darumb gar nicht zu thun, sondern die
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stiffter bey den catholischen, wie von Gott und rechts wegen sich gebuhrte,
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verpleiben müßen.

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23 Hinzu ] am Rande: omittitur ad electorem Bavariae.
Hinzu Krebs (Bayern): D’Avaux mit der schwedischen Pfalzerklärung
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sehr unzufrieden, wünscht deshalb Vorstellungen der Protestanten bei den
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Schweden. Krebs hält das vor Erledigung der Gravamina für sinnlos,
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obwohl die Braunschweiger ihre Unterstützung gegen Förderung ihrer
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Ansprüche angeboten haben. W: Will nimmer verhoffen, daß man
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Churbayerischen theyls die gedancken habe, mit geistlichen güttern und
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den stifftern den electoratum zu erkauffen. So der Churbayerische mit
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nein beandworttet und seine relation continuiret, daß er dem Avaux zuge-
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sprochen , die Franzosische autoritet in der Pfalzischen sach, offters getha-
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ner zusag nach, zu interponiren, negst anfuhrung, was fur schlechte repu-
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tation der cron Franckreich pringen wird, zu gestatten, daß dergestalt von
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den Schwedischen gleichsamb leges solten gesezt und dennselben also
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nachgangen werden. Auf solche weiß, wan man die sachen in Teutschland
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nicht beßer, alß geschehe, beobachtet, wurd es zwarn anfangs im reich
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quoad religionem schlecht hergehen, demnegst aber auch dem konigreich
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Franckreich gewiß nicht auspleiben, und hetten sie allschon genugsamb zu
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verspuhren, wie gering sie von den Schweden aestimiret; was fur affection
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der religion halben bey den Schweden und protestirenden haben kondten,
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sey unschwer zu erachten. Und hab er darauff in einem langen discurß die
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gefahr, so den Franzosen von den uncatholischen imminire, alß daß die

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officir sowol alß soldaten bey der Franzosischen armada meistens Lutte-
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risch oder Calvinisch, der Turraine auch selbst ein Hugenott seye, daß die
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protestirende mit der Franzosischen satisfaction nicht content und der-
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gleichen etc. repraesentiret, also daß der d’Avaux sich denselben, nachdem
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etwas uber das friedensweesen sonst discurriret, zu repetiren begert, wie er
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gethan habe, und wol vermerckt, daß er darauf reflexion gemacht habe.
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Als er folgends ahn hand gegeben, daß, weylen man sehe, daß die Schwe-
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den zum frieden keinen lust, Franckreich ihren exercitum mochten ab-
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ziehen und nur etwan gegen den Rhein abmarschiren laßen, das friedens-
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weesen dadurch zue befurdern, hab er d’Avaux vermeldet, daß er seines-
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theyls gern wolte sehen, auch seinen rhat darzue geben, das werck aber
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werde in Franckreich also nicht apprehendiret. Bei Trauttmansdorff hat
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Krebs auf Befriedigung der Franzosen wegen Porto Longone und Piombino
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gedrängt, da der Abschluß des spanischen Friedens die Lage der Katholiken
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verbessere, wogegen Trauttmansdorff die Ungereimtheit der französischen
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Forderungen hervorgehoben hat. Alß darauf I. H. G. vermeldet,
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weylen, sein Dr. Krebsen selbst anzeig nach, viel darahn gelegen, daß die
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Spanische handlung mit Franckreich vollfuhret, und aber solches in absen-
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tia des d’Avaux nicht zu vermutthen, [...] beym werck auch der herr
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graff von Trautmanstorff viel gutes richten kondte, daß den sachen nicht
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ubel gerathen sein möchte, wan man dem werck hier etwas anstand gegeben
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und omnem manum ahn den Spanischen frieden geschlagen hette, solchen-
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falß , wan derselb, wie zu hoffen, gedeyhen thette, wurde longe cum maiori
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facilitate das ubrige, sonderlich in materia gravaminum et Palatinatus
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konnen geschlichtet werden, deren mainung der herr nuncius und andere
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weren. Sagte der Churbayerische, daß Ihre Churfürstliche Durchlaucht
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gar ungern vernehmen wurden, wan man hier die handlung abermal ab-
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rumpiren und unverrichter ding sich wiederumb von hier begeben, und also
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nur die zeit biß zu wiederhernahung der campagna umbsonst hinpracht
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würde. Dagegen obwoln remonstrirt, daß diese intention die sachen
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nichts remoriren, sondern befürdern wurden, zumal wan der scrupul den
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Franzosen mittelst des Spanischen friedens genommen, kondten und müsten
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sich dieselbe den catholischen in andern sachen mehrers annehmen und man
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daher allerseiz billich darzu zu rathen. Ist doch der Churbayerische auf
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seinem vorigen, daß es zum auffenthalt dienen und ihrem gnädigsten herrn
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gar nicht lieb sein würde, verplieben. Dank Kurbayerns für Ws Unterstüt-
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zung
gegenüber Neuburg. Weisung Kurbayerns, den Kayserlichen wegen
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der clausul, daß das hauß Osterreich Spanien nicht solte assistiren, zuzu-
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sprechen , es seye aber nicht de tempore.

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Mitteilung an d’Avaux: Aufstellung der ksl. Zugeständnisse bei den
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Gravamina

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Anlage (Extrakt der Konzessionen an die Protestanten betr. die Gravamina): fehlt.
; Schreiben Gustafssons an seinen Osnabrücker Rentmeister mit
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Anweisungen für den Fall, daß er das Stift nicht behält.

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Anweisung an Buschmann, sich bei Trauttmansdorff nach dessen Gespräch
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mit d’Avaux zu erkundigen und darzulegen,

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2–6 daß – motiven] am Rande: omittitur ad Bavaricum.
daß I. H. G. und fördrist der
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herr nuncius auch andere der mainung, daß mitt den Schweden und
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protestirenden so langh nicht woll fortzukommen, es seye dan die handlung
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zwischen Spanien und Franckreich völlig adiustirt, auß underschiedlichen
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damals mitt auffgegebenen rationibus und motiven [...].

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Nachricht von gewißem orth: Als ein schwedischer Bedienter im Stift
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Minden sich bei Salvius erkundigte, ob er sich auf die Rückkehr Ws als
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Landesherr einzurichten habe, hat er die Antwort erhalten, daß die cron
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Schweden starck auff Minden, solches von den catholischen zu erhalten,
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bestehe, im fall aber darauff von Ihrer Kayserlichen Maiestet, den Fran-
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zosen und catholischen beharret, würde der vorige bischoff wol wieder
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darzu kommen und Schweden deßhalber den frieden nicht zurucklaßen. –
14
Mitteilung davon an Trauttmansdorff. – Schreiben an Chigi und Lands-
15
berg

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Anlage (W an Chigi 1647 III 1; W an Landsberg 1647 III 1): fehlt.
.

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